Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Schreiben des Bundesfinanzministeriums den allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Sinne des Grundgesetzes vergleichbar seien.
Weisungen im Sinne des Grundgesetzes:
Schreiben des BMF (= Bundesfinanzministerium) stellen nach Ansicht der Bundesregierung, allgemeine Weisungen im Sinne des Grundgesetzes dar und dienen der Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern. Außerdem spiegeln sie den Willen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wider und sind von der Steuerverwaltung im Vollzug zu beachten. Mit Hilfe eines „BMF-Schreibens“ kann der Finanzminister sein allgemeines Weisungsrecht gegenüber den Landesfinanzbehörden für die Verwaltung der Einkommensteuer durchsetzen. Aktuelle Rechts- und Verfahrensfragen, die thematisch begrenzt sind, können so einfach geregelt werden.