Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass die Schreiben des Bundesfinanzministeriums den allgemeinen Verwaltungsvorschriften im Sinne des Grundgesetzes vergleichbar seien.
Weisungen im Sinne des Grundgesetzes:
Schreiben des BMF (= Bundesfinanzministerium) stellen nach Ansicht der Bundesregierung, allgemeine Weisungen im Sinne des Grundgesetzes dar und dienen der Vollzugsgleichheit im Bereich der von den Ländern im Auftrag des Bundes verwalteten Steuern. Außerdem spiegeln sie den Willen der obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder wider und sind von der Steuerverwaltung im Vollzug zu beachten. Mit Hilfe eines „BMF-Schreibens“ kann der Finanzminister sein allgemeines Weisungsrecht gegenüber den Landesfinanzbehörden für die Verwaltung der Einkommensteuer durchsetzen. Aktuelle Rechts- und Verfahrensfragen, die thematisch begrenzt sind, können so einfach geregelt werden.
Ich bin seit meiner Zulassung durch das Land- und Amtsgericht Siegen im Jahr 1983 als Rechtsanwalt tätig und habe die Kanzlei Kotz in Kreuztal bei Siegen gegründet. Meine besondere Kompetenz liegt im Arbeitsrecht, für das ich 1997 den Fachanwaltstitel erworben habe. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Baurecht, Steuerrecht, Zivilrecht, Sozialrecht und Nachbarrecht. Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltverein sowie in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften und stehe als Fachanwalt für Arbeitsrecht bundesweit zur Verfügung. Dabei vertrete ich meine Mandanten vor allen deutschen Arbeitsgerichten, auch vor dem Arbeitsgericht Siegen. Regelmäßig bearbeite ich auch Fälle aus anderen Rechtsgebieten. […] mehr über Hans Jürgen Kotz



