Skip to content

Warnung vor neuem Computerdialer, der sich nach der Einwahl selbst zerstört!

I. Achtung! Die „Computer-Dialerprogrammierer“ werden immer dreister! Es gibt nunmehr schon einen Dialer, der sich nach der Einwahl zur 0190-Nummer selbst löscht und dadurch keine Spuren mehr auf der Festplatte hinterlässt. Vor der „Selbstzerstörung“ baut der Computerdialer noch eine 0190-Telefonverbindung mit Kosten von 1,86 Euro pro Minute auf. Opfer dieses Dialers finden die Nummer: 0190/872833 auf ihrer Telefonrechnung! Diese Telefonnummer wurde am 08.07.2003 um 12.00 Uhr gesperrt. Sollten Sie diese Nummer auf Ihrer Telefonrechnung wieder finden, so erheben Sie einfach schriftlich gegenüber Ihrem Telefonanbieter Einspruch mit dem von mir gefertigten „Standardeinspruchsschreiben“:

II. Überweisen Sie ferner nur die gerechtfertigten Telefongebühren. Nehmen Sie am Einzugsverfahren teil, so widerrufen Sie die Abbuchung und überweisen Sie den gerechtfertigten Rechnungsbetrag (Telefongebühren – Dialergebühren = gerechtfertigter Rechnungsbetrag). Die nächsten Monate müssen Sie Ihre Telefonrechnung weiterhin sorgsam auf diese Gebühren überprüfen, da die Telefonfirmen versuchen, die abgezogenen Gebühren wiederholt einzuziehen. Sollte dies vorkommen (der Regelfall), so überweisen Sie wiederum nur den gerechtfertigten Rechnungsbetrag. Im Notfall sollten Sie die Einzugsermächtigung gegenüber der Telefonfirma widerrufen. Ein klärendes Telefongespräch mit der Telefonfirma ist im Regelfall übrigens zwecklos, da die dortigen Mitarbeiter im Call-Center nicht dazu befugt sind, Gebühren zu stornieren. Ferner wird man Ihnen sagen, dass Sie die 0190-Dienstleistungen genutzt haben und dafür auch zahlen müssen. Betrug kennt man dort nicht!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Hinweis: 

Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

 

jetzt bewerben