In der letzten Zeit wurde 25.000 Internet-Dialern von der Registrierungsbehörde für Telekommunikation und Post (kurz RegTP) die Genehmigung entzogen. Bzgl. der zu entrichtenden Entgelte bedeutet dies, dass solche, die auf diese Dialer zurückzuführen sind, nicht entrichtet werden müssen. Trotzdem werden diese Gebühren teilweise einfach eingezogen. Zwar müssen diese unberechtigterweise eingezogenen Gebühren zurückerstattet werden, dies geschieht jedoch erst dann, wenn man selbst aktiv wird und schriftlich Einspruch einlegt.
Die Dialeranbieter dürfen selbst keine Gebühren mehr für die verbotenen Dialer einziehen. Die Netzbetreiber hingegen dürfen weiterhin die Gebühren für diese einziehen. Das Inkasso-Verbot der Regulierungsbehörde greift jedoch nur dann auch gegenüber den Netzbetreibern durch, wenn den jeweiligen Kunden der Verlust ihres Geldes droht. Wenn der Dialeranbieter z.B. insolvent wird.
Betrogene können im nachhinein immer eine Kostenerstattung für entrichtete Benutzungsentgelte von illegalen Dialern, auch von den jeweiligen Netzbetreibern, verlangen.
Anmerkung:
Beantragen Sie daher einen vollständigen Einzelverbindungsnachweis und überprüfen Sie stets Ihre Telefonrechnung! Illegale Dialer nutzen nicht nur 0190- oder 0900-Nummern. In der letzten Zeit tauchen Dialer auf, die über fingierte Ferngespräche Gebühren schinden. Die RegTP will nunmehr verschärft gegen Anbieter vorgehen, die die Preisobergrenzen, die Pflichtangaben und die vorgegebenen Rufnummerngassen missachten. Im Einzelfall sollen Verstöße durch die Abschaltung oder Entziehung von Rufnummern oder durch die Untersagung von Rechnungslegung oder des Inkassos geahndet werden.