Skip to content

Gerichtskostenüberweisung falsches Kassenzeichen – Anfall von Mahnkosten rechtmäßig?

AG Uelzen, Az.: 14-8460504-07-N,

Der Antrag des Antragstellers auf Aufhebung des Ansatzes der Gebühr gemäß Nr. 1403 KV JVKostG wird zurückgewiesen.

Gründe

Der Antragsteller hat auf die mit Erlass des Mahnbescheides vom 15.07.2014 gestellte Kostenrechnung vom 15.07.2014 32,00 Euro eingezahlt, dabei allerdings ein falsches Kassenzeichen (nämlich 14-8444049-09) angegeben. Dadurch wurde der Betrag zu diesem Verfahren gebucht. Die Umbuchung zum richtigen Verfahren 14-8460504-07 erfolgte am 15.08.2014. Es wurde eine Mahngebühr von 5,00 Euro gemäß Nr. 1403 KV JVKostG berechnet. Dagegen wendet sich der Kostenschuldner mit der Begründung, es gäbe keine Pflicht zur Angabe irgendeines Kassenzeichens, daher könne auch ein falsches Kassenzeichen keine Mahngebühr auslösen.

Der Antrag des Antragstellers ist als solcher nach § 22 Abs. 1 JVKostG auszulegen. Der Antragsteller begehrt die Aufhebung des Ansatzes der Mahngebühr gemäß Nr. 1403 KVJVKostG.

Diese Gebühr ist gemäß Nr. 1403 KVJVKostG mit der Mahnung der fälligen Gerichtskostenforderung nach § 5 Abs. 2 JBeitrO entstanden. Der Antragsteller schuldet diese Gebühr gemäß § 17 JVKostG.

Die Gebühr kann auch nicht gemäß § 13 JVKostG außer Ansatz bleiben. Denn die Kosten sind nicht aufgrund einer unrichtigen Sachbehandlung seitens des Gerichts entstanden. In der Gerichtskostenrechnung wurde der Antragsteller ausdrücklich und in auffälliger Weise darauf hingewiesen, dass die Zahlung unter Angabe des Kassenzeichens im Wege der Einzelüberweisung zu erfolgen hat. Wenn eine Überweisung, die diesen Vorgaben nicht entspricht, nicht zeitnah der betreffenden Kostenforderung zugeordnet werden kann und die Forderung deshalb angemahnt wird, trifft das Verschulden an der Mahnung und die hierfür anfallenden Mehrkosten den Einzahler. Eine unrichtige Sachbehandlung liegt insoweit nicht vor. Auch wenn es eine Pflicht zur Angabe des richtigen Kassenzeichens nicht gibt, hat der Antragsteller gleichwohl die Mahnung und die dadurch entstehenden Kosten selbst verursacht. Die Aufhebung der Mahngebühr kommt daher nicht in Betracht.

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos