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Reiserecht: Reisepreis steigt nach Buchung – was Urlauber wissen müssen

Die jährliche Urlaubsreise ist für unzählige Menschen in Deutschland das Jahreshighlight schlechthin, auf das im Vorfeld mitunter sehr lange hin gespart wurde. Für gewöhnlich erfolgt diese Buchung bereits sehr frühzeitig, damit auch tatsächlich der bestmögliche Preis für die Reise gezahlt werden kann. Sollte der Reisepreis nach der Buchung jedoch ansteigen, so ist die Überraschung bei vielen Reisewilligen sehr groß. Das Wissen darüber, welche Preisfaktoren den Reisepreis beeinflussen können und welche Rechte sowie Pflichten für den Urlauber in derartigen Fällen gesetzlich festgelegt sind, kann enorm helfen. Hier in diesem Artikel können Sie alle wichtigen Informationen erhalten.

Analyse der Gründe für nachträgliche Preiserhöhungen

Reise buchen - Nachträgliche Preiserhöhung
Nach der Buchung steigt der Reisepreis? Was Urlauber in Deutschland wissen und tun sollten, wenn die Urlaubskosten unerwartet ansteigen. (Symbolfoto: kitzcorner /Shutterstock.com)

Die Buchung einer Urlaubsreise ist oft mit Vorfreude und Erwartungen verbunden. Doch was passiert, wenn sich der ursprünglich vereinbarte Preis nachträglich ändert? Es gibt verschiedene Gründe, die zu einer Preisanpassung führen können. In den folgenden Abschnitten werden wir uns detailliert mit den Ursachen für solche nachträglichen Preiserhöhungen bei gebuchten Urlaubsreisen auseinandersetzen.

Auswirkungen von Wechselkursschwankungen

Wechselkursschwankungen sind ein enorm großer Faktor dafür, dass der Reisepreis nach der Buchung ansteigen kann. Zwar bezahlt der Urlauber die gebuchte Reise stets in der Landeswährung des Anbieters, allerdings kann der Wechselkurs der Währung im Vergleich zu dem Euro schon sehr stark schwanken. Dies kann dazu führen, dass die Urlaubsreise insgesamt betrachtet günstiger werden kann, es kann allerdings auch das genaue Gegenteil der Fall sein. Die Inflationsrate des Ziellandes muss hierbei ebenfalls betrachtet werden.

Erhöhung der Betriebskosten der Reiseanbieter

Ein Reiseanbieter muss für die angebotene Reise Betriebskosten zahlen, die in der gängigen Praxis in dem Reisepreis bereits einkalkuliert sind. Zu den Betriebskosten zählen Treibstoffkosten sowie auch Hafen- / Flughafengebühren, die auf der Basis des Wechselkurses sowie der steuerlichen Situation in dem Zielland von dem Reiseanbieter kalkuliert werden. Erhöhen sich die Treibstoffkosten oder auch die Hafen – / Flughafengebühren, so bringt dies die Kalkulation des Reiseanbieters ins Wanken und es kann zu einer Reisekostenerhöhung für den Urlauber kommen.

Änderungen von Steuern und Abgaben

Jeder Reiseanbieter zahlt Steuern und Abgaben auf jede verkaufte Reise. Es ist denkbar, dass sich die Steuern und Abgaben ungeplant verändern. Diese Entwicklung kann sich durch eine veränderte Gesetzgebung oder durch eine neue Regierung in dem Zielland begründen, sodass der Reiseanbieter diese erhöhten Kosten an den Urlauber weitergeben muss.

Erhöhte Sicherheitsanforderungen und ihre Kosten

Der Reiseveranstalter ist für die Sicherheit der Urlauber für den Zeitraum der Reise verantwortlich. Es kann allerdings vorkommen, dass in einem Zielland sehr unsichere Bedingungen vorherrschen. Diese Unsicherheitsfaktoren können durch politische Unruhen oder durch die allgemein in dem Land vorherrschenden Bedingungen entstehen und erfordern von dem Reiseveranstalter gewisse Sicherheitsvorkehrungen, die natürlich ihrerseits wieder mit Kosten verbunden sind. Wenn sich die Lage in dem Land nach der Reisebuchung des Urlaubers merklich verschlechtert hat, ist es denkbar, dass der Reiseveranstalter erhöhte Sicherheitsvorkehrungen aufgrund erhöhter Sicherheitsanforderungen treffen muss und dementsprechend auch höhere Kosten anfallen. Diese Kosten möchte sich der Reiseveranstalter natürlich von dem Urlauber wieder zurückholen.

Unvorhergesehene Ereignisse und Naturkatastrophen

Nicht immer lassen sich Veränderungen der Reisebedingungen, die eine Kostenerhöhung für den Urlauber mit sich bringen, auch tatsächlich durch den Reiseveranstalter vorhersehen. Es gibt unvorhersehbare Ereignisse wie Naturkatastrophen oder veränderte Einreisebedingungen, denen der Reiseveranstalter durch erhöhten Aufwand Rechnung tragen muss. Die hierfür entstehenden Kosten können zu einer Erhöhung des endgültigen Reisepreises auch nach der Buchung durch den Urlauber führen.

Rechtlicher Rahmen für nachträgliche Preiserhöhungen

Nachdem wir die verschiedenen Gründe für nachträgliche Preiserhöhungen bei Urlaubsreisen beleuchtet haben, ist es ebenso wichtig, den rechtlichen Rahmen zu verstehen, der solche Preisanpassungen regelt. Welche gesetzlichen Bestimmungen und Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Preiserhöhung nach der Buchung überhaupt zulässig ist? In den folgenden Ausführungen werden wir uns mit den rechtlichen Grundlagen und Bedingungen auseinandersetzen, die sowohl für Reiseanbieter als auch für Urlauber von Bedeutung sind.

Erläuterung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und der EU-Pauschalreiserichtlinie

Nicht immer sind nachträgliche Preiserhöhungen durch den Reiseveranstalter auch tatsächlich rechtlich zulässig. Maßgeblich hierfür ist der § 309 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sowie auch die EU-Pauschalreiserichtlinie. Der § 309 Abs. 1 BGB legt die grundsätzlichen rechtlichen Rahmenbedingungen fest, die für eine rechtlich zulässige respektive rechtlich unzulässige Preiserhöhung gegeben sein müssen.

Bedingungen und Grenzen für zulässige Preiserhöhungen

Dem reinen Grundsatz nach muss in dem Vertrag, der zwischen dem Reiseanbieter und dem Urlauber geschlossen wurde, eine sogenannte Preisänderungsklausel enthalten sein. Ist dies der Fall, so kann der Reiseanbieter auch nachträglich noch eine Erhöhung des Reisepreises vornehmen. Dem reinen Grundsatz nach ist dies jedoch nur dann möglich, wenn der Reiseanbieter zu dem Zeitpunkt der Reisebuchung die erhöhten Reisekosten nicht absehen konnte und der Urlauber durch den Reiseanbieter auch ausdrücklich auf die Preisänderungsklausel mitsamt ihrer rechtlichen Auswirkungen hingewiesen wurde. Die Informations- und Aufklärungspflicht ist gem. der EU-Pauschalreiserichtlinie eine wesentliche Voraussetzung für die rechtlich zulässige Preiserhöhung auch nach der Buchung. Eine weitere Voraussetzung für die rechtliche Wirksamkeit der Preiserhöhung ist, dass der Reiseveranstalter gegenüber dem Urlauber transparent und nachvollziehbar genaue Zahlen und Fakten nennt. Pauschalisierte Aussagen oder auch Floskeln führen dazu, dass die nachträgliche Preisänderung rechtlich unzulässig wird.

Rolle der AGB

Sollte sich in dem Vertrag keine Preisänderungsklausel befinden, so spielen für die rechtliche Zulässigkeit der nachträglichen Preisänderung die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters eine entscheidende Rolle. In den AGB kann ebenfalls eine entsprechende Klausel zu finden sein, welche die nachträgliche Preisänderung legitimiert. Damit dies jedoch rechtlich zulässig ist, muss der Reiseveranstalter den Urlauber auf die AGB aufmerksam machen und dem Urlauber diese AGB auch zur Prüfung zur Verfügung stellen.

Verpflichtungen der Reiseanbieter bei Preiserhöhungen

Der Reiseveranstalter hat die gesetzlich auferlegte Verpflichtung, den Urlauber von der Preiserhöhung in Kenntnis zu setzen. Dies darf jedoch nicht kurzfristig erfolgen, sondern vielmehr muss der Reiseveranstalter dieser Verpflichtung frühzeitig nachkommen. Der Gesetzgeber hat hierfür eine maximal dreiwöchige Frist bis zu dem Antritt der Reise festgelegt. Sollte der Reiseveranstalter diese Frist versäumen, so verliert die Erhöhung des Preises durch das Versäumnis ihre rechtliche Zulässigkeit.

Rechtliche Möglichkeiten für Urlauber bei Preiserhöhungen

Nachdem wir den rechtlichen Rahmen für nachträgliche Preiserhöhungen erörtert haben, stellt sich die Frage: Welche Handlungsoptionen stehen dem Urlauber zur Verfügung, wenn er mit einer solchen Preiserhöhung konfrontiert wird? Es ist nicht nur wichtig zu wissen, unter welchen Umständen ein Reiseanbieter den Preis erhöhen darf, sondern auch, welche Rechte und Möglichkeiten dem Urlauber in solch einer Situation zustehen. Im Folgenden werden wir uns mit den verschiedenen rechtlichen Schritten befassen, die ein Urlauber in Erwägung ziehen kann, wenn er mit einer unerwarteten Preiserhöhung konfrontiert wird.

Prozess der Anfechtung einer Preiserhöhung

Eine Preiserhöhung seitens des Reiseanbieters muss durch den Urlauber nicht zwingend hingenommen werden. Unabhängig davon, ob die Erhöhung des Reisepreises rechtlich als zulässig gilt oder nicht, kann der Urlauber diese Maßnahme des Anbieters auch anfechten oder eventuell auch anderweitige Schritte unternehmen. Der Prozess der Anfechtung der Preiserhöhung sollte jedoch in schriftlicher Form und auf jeden Fall mit rechtsanwaltlicher Hilfe durchgeführt werden, da sich die Reiseanbieter in den seltensten Fällen bei derartigen Fragen kundenorientiert zeigen.

Ausübung des Rechts auf Stornierung

Auf der Grundlage der EU-Reiserichtlinie, die europaweit gilt, kann ein Urlauber auch sein Recht auf die Stornierung der Reise wahrnehmen. Dieses Recht ist allerdings an die Voraussetzung geknüpft, dass die Preiserhöhung den Minimalwert von 8 Prozent des gesamten Reisepreises erreicht. Ist dies der Fall, so kann der Urlauber als Verbraucher kostenlos von dem Vertrag mit dem Reiseanbieter zurücktreten. Dieser Schritt hat zur Folge, dass eine vollständige Rückabwicklung des Vertrages einsetzt. Bei dieser Rückabwicklung müssen beide Vertragsparteien einander alle bereits in Anspruch genommenen Leistungen zurückerstatten. Das Recht auf die Stornierung muss zwingend in schriftlicher Form wahrgenommen werden.

Möglichkeiten für Schadensersatzforderungen

Im Fall einer Reisepreiserhöhung sind Schadensersatzforderungen gegenüber dem Reiseveranstalter dem reinen Grundsatz nach nicht vorgesehen, da der Reiseanbieter dem Urlauber die Leistung ja nach wie vor anbietet und der Kunde anderweitige rechtliche Schritte zur Verfügung hat.

Involvierung von Verbraucherschutzorganisationen und Rechtsberatungsstellen

Kommt es zu einer Preiserhöhung, so bringt dies für den Urlauber zunächst erst einmal eine böse Überraschung und eine gewisse Form der Ratlosigkeit mit sich. Es gibt jedoch Verbraucherschutzverbände sowie auch Rechtsberatungsstellen, bei denen jeder Verbraucher Hilfe für die aktuell bestehende Problematik erhalten kann.

Fazit

Nachträgliche Preiserhöhungen durch den Reiseanbieter können aus vielen Gründen heraus entstehen, sie sind jedoch an rechtlich festgelegte Voraussetzungen geknüpft. Die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen finden sich in dem BGB sowie der EU-Reiserichtlinie wieder. Neben der Unvorhersehbarkeit der Preiserhöhung ist auch eine entsprechende Klausel von dem Vertrag respektive der AGB des Anbieters zwingend für die rechtliche Zulässigkeit der Erhöhung erforderlich.

Hauptrechte von Urlaubern im Kontext von Preiserhöhungen

Der Urlauber kann, sofern die Erhöhung als Minimum 8 Prozent des Gesamtpreises beträgt, eine kostenlose Stornierung des Vertrages vornehmen. Für Urlaubsreisen, die noch vor dem Jahr 2018 gebucht wurden, gilt für dieses Recht ein Minimalwert von 5 Prozent des Gesamtreisepreises.

Unvorhergesehene Reisepreiserhöhung? Ihre Rechte als Urlauber!

Nach der Buchung Ihrer Traumreise erfahren Sie von einer unerwarteten Preiserhöhung? Sie sind nicht allein. Viele Urlauber stehen vor dieser Herausforderung und fragen sich, welche Rechte sie in solch einer Situation haben. Ob es um die Anfechtung der Preiserhöhung, das Recht auf Stornierung oder mögliche Schadensersatzforderungen geht – es ist wichtig, gut informiert und beraten zu sein. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung zu Ihrer individuellen Situation und begleitet Sie bei den nächsten Schritten. Lassen Sie sich jetzt beraten und sichern Sie Ihre Urlaubsfreuden!

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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