In Bezug auf Werkverträge im Zusammenhang mit Türöffnungen, Einbruchschadensbeseitigung, Schließanlagen, Tresoren und Funkalarmanlagen sind die nachfolgenden oder inhaltsgleiche Klauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam:
Schlüsseldienst: Wucherpreise müssen nicht bezahlt werden!
Schlüsseldienste – Identität des tatsächlichen Vertragspartners, sittenwidrige Preise
2. Abnahmeprotokoll: Der Auftrag wurde zu meiner Zufriedenheit ausgeführt:
3. Ich habe die Werksleistung abgenommen und werde sie umgehend bezahlen.
4. Ich bin mit den mir in Rechnung gestellten Arbeitswerten und dem Materialverbrauch einverstanden.
7. (L) Außerdem ist bei Bestellung eine Anzahlung von mindestens 50 % des Auftragswertes zu leisten.
12. Dem Auftragnehmer muss eine Beseitigung der evtl. Mängel ermöglicht werden.
13. Alle eingebauten Produkte bleiben bis zur voll ständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
14. Schlüsseldienst – untersagte Verhaltensweisen
15. Schlüsseldienst: Wucherpreise müssen nicht bezahlt werden!