Als Studienplatzklage wird eine Klage einer Person auf einen Studienplatz bei einer bestimmten Universität bezeichnet, die zuvor das Ansinnen des Bewerbers auf einen Studienplatz abgelehnt hat. Die Studienplatzklage stellt in rechtlicher Hinsicht keine gesonderte Form der Klage dar, obgleich der Kläger aus ihr heraus keinen Schadensersatzanspruch gegenüber der beklagten Universität geltend machen kann.
Übersicht:
- Kontext und Relevanz von Studienplatzklagen
- Ziel und Zweck einer Studienplatzklage
- Voraussetzungen für eine Studienplatzklage
- Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
- Kein Ablehnungsbescheid durch die Universität nötig
- Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen
- Gerichtliche Prüfung der Vergabe von Studienplätzen
- Losverfahren bei mehreren Klägern und begrenzten Plätzen
- Studienplatzklage in Medizin und anderen beliebten Fächern
- Rolle der Wartesemester und Alternativen zur Studienplatzklage
- Studienplatzklage vs. Wartezeit und alternative Studienoptionen
- Allgemeine Kostenschätzung einer Studienplatzklage
- Rolle der Rechtsschutzversicherung bei Studienplatzklagen
- Vergleich der Kosten und Nutzen einer Studienplatzklage
- Generelle Erfolgsrate von Studienplatzklagen
- Faktoren, die den Erfolg einer Studienplatzklage beeinflussen
- Beispiele für erfolgreiche Studienplatzklagen
- Diskussion um Fairness und Gleichheit bei Studienplatzklagen
- Potenzielle Änderungen und Reformen im Bereich der Studienplatzklagen
- Alternativen zur Studienplatzklage und ihre Vor- und Nachteile
- Studienplatzklage: Ist Ihr Studienplatz wirklich unerreichbar?
Kontext und Relevanz von Studienplatzklagen

Studienplatzklagen haben in der heutigen Zeit eine sehr weitreichende Relevanz, da immer mehr Menschen einem Studium nachgehen möchten und hierfür nun einmal ein entsprechender Platz an einer Universität benötigt wird. Problematisch ist in der gängigen Praxis der Umstand, dass sich die studienwillige Person auf einen entsprechenden Platz bei der Universität bewerben muss und die Universitäten die Behauptung aufstellen, dass der vorhandene Platz den Bedarf nicht decken kann. Erfolgt eine Ablehnung eines Bewerbers auf der Grundlage dieser Behauptung, so kann der Bewerber eine Studienplatzklage erheben. Diese Klage wird auf die Behauptung gestützt, dass die Universität doch mit ihrem Platzangebot den Bedarf decken könnte.
Ziel und Zweck einer Studienplatzklage
Mit der Klage verfolgt der Kläger das Ziel, dass ein Studienplatz an der Universität rechtlich erstritten wird. Dieses Ziel kann sowohl außergerichtlich als auch auf dem gerichtlichen Weg erreicht werden. Der Erfolg auf dem gerichtlichen Weg ist jedoch davon abhängig, ob das zuständige Gericht der Klage stattgibt.
Voraussetzungen für eine Studienplatzklage
Damit eine Studienplatzklage erfolgreich gestaltet werden kann, ist es zunächst erforderlich, dass sie gewisse Voraussetzungen erfüllt. Diese Voraussetzungen müssen jedoch zunächst erst einmal unterschieden werden in die Voraussetzungen, die an die Klage selbst geknüpft sind und die Voraussetzungen, die der Kläger für das Einreichen der Klage bei dem zuständigen Gericht erfüllen muss.
Die Voraussetzungen für eine Studienplatzklage sind vielschichtig und müssen sorgfältig beachtet werden, um die Chancen auf einen Studienplatz zu erhöhen. Dabei spielen sowohl die Anforderungen der Hochschulen als auch die individuellen Voraussetzungen des Klägers eine entscheidende Rolle. Im Folgenden werden die spezifischen Bedingungen, die bei einer Klage gegen eine öffentliche Hochschule mit Zulassungsbeschränkungen zu berücksichtigen sind, sowie die Besonderheit, dass kein Ablehnungsbescheid vorliegen muss, detailliert erläutert.
Studiengänge mit Zulassungsbeschränkungen
Eine wichtige Voraussetzung ist, dass es sich um eine öffentliche Hochschule handelt. Sollte diese Hochschule Zulassungsbeschränkungen haben und beispielsweise von dem Bewerber einen Eignungstest für das Studium verlangen, so müssen diese Tests für den Bewerber auch tatsächlich erfüllbar sein. Der Bewerber muss zwingend die Hochschulberechtigung haben und zudem auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen. Von der Regelung der deutschen Staatsbürgerschaft kann jedoch abgewichen werden, wenn das Bundesland, in dem das Studium durchgeführt werden soll, eine entsprechende Regelung in der Landesverfassung aufgenommen hat. Sollte sich die Klage auf eine außerkapazitäre Bewerbung bei der Universität beziehen, so muss diese Bewerbung form- und fristgerecht bei der Universität eingegangen sein.
Kein Ablehnungsbescheid durch die Universität nötig
Im Gegensatz zu anderen Klagen, die sich gegen Entscheidungen von Institutionen richten, ist es bei der Studienplatzklage nicht zwingend erforderlich, dass die Universität dem Bewerber einen Ablehnungsbescheid geschickt hat. Es ist vollends ausreichend, wenn die Ablehnung formlos erfolgt.
Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einreichen
Das Verfahren der Studienplatzklage ist in bestimmte Schritte aufgegliedert, die eingehalten werden müssen. Als erster Schritt steht dabei stets, dass die Klage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht wird. Die vorgerichtliche Vorbereitung ist hierfür ein wesentlicher Faktor, sodass die rechtsanwaltliche Hilfe auf jeden Fall empfehlenswert ist. In der ersten Instanz liegt die gerichtliche Zuständigkeit bei dem regional zuständigen Verwaltungsgericht. Vor dieser Gerichtsbarkeit herrscht dem reinen Grundsatz nach ausdrücklich kein gesetzlich festgeschriebener Rechtsanwaltszwang, sodass die Klage theoretisch auch in Eigenregie eingereicht werden kann. Jeder prozessfähige Bürger kann die Klage einreichen, allerdings ist die Mandatierung eines Rechtsanwalts auf jeden Fall ratsam.
Gerichtliche Prüfung der Vergabe von Studienplätzen
Wird die Studienplatzklage bei dem zuständigen Verwaltungsgericht zugelassen, so erfolgt damit die Eröffnung eines Prozesses. Im Rahmen dieses Prozesses erfolgt die gerichtliche Prüfung der Vergabepraxis der beklagten Hochschule. Diese gerichtliche Prüfung kann mithilfe von Gutachtern oder Sachverständigen erfolgen.
Losverfahren bei mehreren Klägern und begrenzten Plätzen
In der gängigen Praxis sehen sich die Hochschulen jährlich mit einer wahren Vielzahl von Klagen konfrontiert, sodass der vorhandene Platz dem Bedarf tatsächlich nicht gerecht wird. Um die Chancengleichheit und Gerechtigkeit zu gewährleisten, kann das Gericht eine alternative Lösung der Problematik anordnen. Ein anschauliches Beispiel hierfür wäre ein Losverfahren, mittels dessen die Hochschule die Bewerber auswählt.
Studienplatzklage in Medizin und anderen beliebten Fächern
Die Nachfrage nach bestimmten Studienplätzen ist maßgeblich dafür, ob eine Studienplatzklage tatsächlich erforderlich wird. Einige Studienfächer erfreuen sich einer größeren Nachfrage als andere Fächer. Als Beispiele hierfür können das Lehramtsstudium oder auch das Betriebswirtschaftslehre-Studium gelten, die jährlich von einer enormen Vielzahl von Studienbewerbern regelrecht überrannt werden.
Rolle der Wartesemester und Alternativen zur Studienplatzklage
Die Studienplatzklage ist rechtlich nicht alternativlos. Erfolgt die Bewerbung auf einen Studienplatz durch den Bewerber sehr frühzeitig, so kann der Bewerber sich auf diese Weise einen guten Platz bei den sogenannten Wartesemestern sichern und damit die Erfolgsaussichten auf den Studienplatz steigern.
Studienplatzklage vs. Wartezeit und alternative Studienoptionen
Sowohl das Wartesemester mittels entsprechender Listen als auch die Studienplatzklage bieten für den Bewerber keine Garantie darauf, dass es mit für den Bewerber mit dem Studienplatz auch tatsächlich klappt. Wer seine Chancen im Vergleich zu den anderen Bewerbern steigern möchte, sollte bundesweit nach Studienplätzen schauen und die eine wahre Vielzahl von Bewerbungen an mehrere Hochschulen richten.
Allgemeine Kostenschätzung einer Studienplatzklage
Es darf an dieser Stelle nicht verschwiegen werden, dass der Schritt einer Studienplatzklage für den Kläger mit Kosten verbunden ist. Neben den Gerichtsgebühren müssen auch etwaige Rechtsanwaltskosten einkalkuliert werden. Diese Kosten werden nicht immer zwingend von der etwa vorhandenen Rechtsschutzversicherung übernommen. Die Höhe der Gerichtsgebühren ist durch den Gesetzgeber festgelegt und transparent nachvollziehbar.
Rolle der Rechtsschutzversicherung bei Studienplatzklagen
Ob die Rechtsschutzversicherung die Kosten für das gerichtliche Verfahren übernimmt oder nicht, muss davon abhängig gemacht werden, in welchem Umfang der Versicherungsnehmer einen entsprechenden Versicherungsschutz bei dem Versicherungsgeber abgeschlossen hat. Eine pauschale Aussage ist diesbezüglich nicht möglich. In der gängigen Praxis machen die Versicherungsgeber die Kostenübernahme von den Erfolgsaussichten der Klage abhängig.
Vergleich der Kosten und Nutzen einer Studienplatzklage
Der Kosten- / Nutzenfaktor einer Studienplatzklage ist ein wesentlicher Aspekt bei der Entscheidung, ob dieser Schritt durchgeführt werden soll oder nicht. Jeder Bewerber muss diese Frage letztlich für sich selbst entscheiden, da die etwaige berufliche Zukunft ja von dem Studium abhängig sein kann.
Generelle Erfolgsrate von Studienplatzklagen
Generell kann gesagt werden, dass die Anzahl der erfolgreichen Klagen in der Vergangenheit merklich zugenommen hat. Diese Entwicklung stellt jedoch keine Garantie auf den Erfolg der Maßnahme dar, obgleich die Erfolgsaussichten schon erheblich besser sind, als es in der Vergangenheit der Fall war.
Faktoren, die den Erfolg einer Studienplatzklage beeinflussen
Die wichtigsten Faktoren für den Erfolg der Klage sind, dass die Klage form- und fristgerecht eingereicht wird und dass der Kläger die Voraussetzungen für den Studienplatz erfüllt. Es gilt allerdings die generelle Maxime „vor Gericht und auf hoher See sind wir alle in Gottes Hand“.
Beispiele für erfolgreiche Studienplatzklagen
Da Studienplatzklagen fernab der öffentlichen Wahrnehmung stattfinden, gibt es auch keine namhaften Beispiele für erfolgreiche Klagen. Fakt ist jedoch, dass jedes Jahr aufs Neue zahllose Klagen erfolgreich für die Kläger verlaufen.
Diskussion um Fairness und Gleichheit bei Studienplatzklagen
Ob es jetzt fair ist und dem Grundsatz der Gleichheit entspricht, wenn ein Studienplatzbewerber sich mittels einer Klage einen Studienplatz erstreitet, bleibt an dieser Stelle dahingestellt. Es wird diesbezüglich immer eine Diskussion geben, die ihre Befürworter und Negativstimmen hat.
Potenzielle Änderungen und Reformen im Bereich der Studienplatzklagen
Der Gesetzgeber plant aktuell keinerlei Veränderungen oder Reformen des Prozessrechts, sodass Änderungen in naher Zukunft bei den Studienplatzklagen nicht zu erwarten sind.
Alternativen zur Studienplatzklage und ihre Vor- und Nachteile
Ein Studienbewerber sollte möglichst vielseitig schauen und auch die Alternativen zu der Studienplatzklage in den Fokus nehmen. Problematisch ist allerdings, dass der Bewerber dann, wenn er sich bei den verschiedenen Universitäten auf die Wartelisten setzen lässt, einer eher unsicheren Zukunft entgegensieht und überdies auch Warteplätze für andere Bewerber belegt. Zwar steigert diese Vorgehensweise für den Bewerber die Aussicht auf einen Studienplatz, allerdings kommt es durch diese Vorgehensweise auch immer wieder zu kurzfristigen Absagen seitens der Bewerber, sodass die Studienplätze am Ende nicht voll belegt werden.
Studienplatzklage: Ist Ihr Studienplatz wirklich unerreichbar?
Die Ablehnung eines Studienplatzes kann frustrierend sein, insbesondere wenn man das Gefühl hat, dass die Universität den Bedarf mit ihrem Platzangebot eigentlich decken könnte. Die Studienplatzklage bietet hier eine Möglichkeit, gegen solche Entscheidungen vorzugehen. Doch die Klage ist komplex und erfordert ein tiefes Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen. Wenn Sie sich fragen, ob eine Studienplatzklage in Ihrem Fall Sinn macht und wie Ihre Chancen stehen, bieten wir Ihnen eine fundierte Ersteinschätzung und anschließende Beratung an. Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihnen helfen können, Ihren Studienplatz zu sichern. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!