Wenn ein Fahrzeug auf der Straße falsch wendet und dadurch den Verkehr blockiert, dürfen andere Fahrzeugführer nicht einfach darauf hoffen, dass dieses Fahrzeug schnell weiterfährt. Sie müssen notfalls anhalten, um einen Unfall zu vermeiden.
Das Landgericht Hanau hat nunmehr in einem Urteil festgestellt, dass wenn ein Fahrzeugführer in ein falsch wendendes Fahrzeug fährt, obwohl er rechtzeitig hätte anhalten können, ein Mitverschulden in Höhe von 50% am Verkehrsunfall hat (Urteil vom 13.06.2023, Az.: 2 S 62/22).
Im zugrundeliegenden Fall wollte ein Fahrzeugführer falsch auf einer Straße wenden. Während er noch auf seiner Spur stand, weil Verkehr herrschte, näherte sich ein anderer Fahrzeugführer mit seinem Fahrzeug. Dieser sah das wendende Fahrzeug, hupte und wurde langsamer, fuhr aber trotzdem in dieses hinein.
Nach Rechtsauffassung des Landgerichts Hanau haben sich beide Fahrzeugführer falsch verhalten. Zwar hat der erste Fahrzeugführer einen Fehler gemacht, aber der zweite Fahrzeugführer hat sich ebenfalls falsch verhalten. Er hätte nicht nur langsamer fahren, sondern mit seinem Fahrzeug anhalten müssen. Das hätte den Unfall verhindert.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



