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Die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO – wie funktioniert dieses Rechtsmittel?

Es gibt im Zivilprozessrecht auf der Grundlage der Zivilprozessordnung (ZPO) wichtige Rechtsmittel, mit denen Sie sich gegen negative Entscheidungen rechtlich zur Wehr setzen können. Ein perfektes Beispiel hierfür ist die sofortige Beschwerde gem. § 567 ZPO. Was genau sich hinter dem Begriff verbirgt und wie dieses Rechtsmittel in der gängigen Praxis zur Anwendung gebracht werden kann, ist jedoch den wenigsten Menschen tatsächlich bekannt.

Dies ist bedauerlich, da die Beschwerde regelmäßig ein wichtiges Rechtsinstrument darstellt. In diesem Artikel hier erfahren Sie, welche Hintergründe sich hinter der sofortigen Beschwerde verbergen und wie Sie dieses Rechtsmittel sinnvoll einsetzen können. Selbstverständlich erhalten Sie auch Informationen darüber, welche Vor- sowie auch Nachteile mit der Beschwerde einhergehen und wie sie in der gängigen Praxis zum Einsatz kommt. Ihnen soll in diesem Artikel eine fundierte Basis vermittelt werden, damit Sie im Fall des Falles handlungsfähig sind.

Bedeutung der sofortigen Beschwerde nach § 567 ZPO

Sofortige Beschwerde
Die sofortige Beschwerde ist ein Rechtsmittel, das man einlegen kann, wenn man mit einer Entscheidung eines Amtsgerichts oder Landgerichts im ersten Rechtszug nicht einverstanden ist. Man hat normalerweise zwei Wochen Zeit, um diese Beschwerde einzureichen. (Symbolfoto: Sergii Gnatiuk/Shutterstock.com)

Es gibt gerichtliche Entscheidungen, gegen die das Rechtsmittel der Berufung oder die Revision nicht zulässig sind. Dieser Umstand bedeutet jedoch nicht, dass es rechtlich überhaupt keine Möglichkeiten gibt, gegen diese Entscheidungen vorzugehen. Der § 567 ZPO kommt in diesen Fällen zum Tragen und ermöglicht es, eben jene gerichtlichen Entscheidungen mittels der sofortigen Beschwerde überprüfen zu lassen. Diesem Rechtsmittel kommt daher eine ganz besondere Bedeutung zu, da auf diese Weise ein als abgeschlossen geltendes Verfahren erneut überprüft werden kann. Für den Beschwerdeführer gibt es dann die Möglichkeit, dass ein Verfahren durch ein statthaftes und zulässiges Rechtsmittel einen gänzlich anderen Ausgang nimmt.

Was ist die sofortige Beschwerde nach § 567 ZPO?

Definition des Rechtsmittels

Die Definition der sofortigen Beschwerde findet sich in dem § 567 ZPO wieder. Es handelt sich um ein Rechtsmittel, welches lediglich in einem Zivilprozessverfahren in der ersten Instanz zur Anwendung kommen kann und welches die Zielsetzung verfolgt, dass das Verfahren nochmals im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit der Entscheidung überprüft wird.

Unterschied sofortige Beschwerde und Rechtsbeschwerde

Der Hauptunterschied zwischen diesen beiden Rechtsmitteln liegt in dem Stadium des Verfahrens, in dem es zur Anwendung kommen kann. Das Rechtsmittel sofortige Beschwerde ist rechtlich betrachtet das erste Rechtsmittel, welches in Zivilverfahren dann eingelegt werden kann, wenn andere Rechtsmittel nicht zur Verfügung stehen. Dies ist stets die erste Instanz des Verfahrens. Wird das Verfahren durch die erfolgreiche Sofortbeschwerde erneut überprüft, so gelangt es nicht automatisch in die zweite Instanz. Dies ist bei der Rechtsbeschwerde anders, da durch das Einlegen dieses Rechtsmittels das Verfahren in die nächste Instanz gehoben wird. Im Gegensatz zu der sofortigen Beschwerde bedarf es für die Rechtsbeschwerde jedoch einer gesetzlichen oder gerichtlichen Zulassung.

Unterschied zur Berufung und Revision

Die sofortige Beschwerde ist juristisch betrachtet ein Rechtsbehelf, der sich gegen Entscheidungen richtet. Diese Entscheidungen müssen nicht zwingend von einem Gericht getroffen werden. Der Rechtsbehelf kann dementsprechend auch gegen Entscheidungen oder Beschlüsse gerichtet werden, die von Behörden oder Gerichte getroffen werden. Die Rechtsmittel der Berufung und Revision richten sich stets gegen Gerichtsurteile in den verschiedenen Instanzen. Im Gegensatz zu der Berufung und Revision hat das Einlegen einer Sofortbeschwerde fristwahrende Wirkung.

Mögliche Gründe für die Einlegung einer sofortigen Beschwerde

Mögliche Gründe für die Einlegung einer sofortigen Beschwerde können sein:

  • Wirtschaftliche Nachteile: Wenn die Entscheidung des Gerichts zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für den Beschwerdeführer führt, kann dies ein Grund für die sofortige Beschwerde sein. Zum Beispiel kann die Entscheidung einen finanziellen Verlust oder eine drohende Insolvenz nach sich ziehen.
  • Rechtliche Nachteile: Die gerichtliche Entscheidung kann zu einer Rechtsbeeinträchtigung führen, die den Beschwerdeführer in seinen Rechten verletzt. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn das Gericht eine einstweilige Verfügung erlässt, die den Beschwerdeführer in seinen Rechten einschränkt, oder wenn das Gericht die Klage des Beschwerdeführers abweist.
  • Verfahrensfehler: Wenn das Gericht im Laufe des Verfahrens einen Verfahrensfehler begangen hat, kann dies ebenfalls ein Grund für die Einlegung einer sofortigen Beschwerde sein. Verfahrensfehler können beispielsweise die Verletzung des rechtlichen Gehörs, die Überschreitung von Gerichtsbefugnissen oder die Nichtbeachtung von Beweisanträgen sein.
  • Verstöße gegen Verfahrensgrundsätze: Eine sofortige Beschwerde kann auch eingelegt werden, wenn das Gericht gegen grundlegende Verfahrensgrundsätze verstoßen hat. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn das Gericht das Gebot der Unparteilichkeit oder das Gebot der Öffentlichkeit verletzt hat.
  • Unzulässige oder unzumutbare Prozesskosten: Eine sofortige Beschwerde kann auch gegen die Festsetzung von Prozesskosten eingelegt werden, wenn der Beschwerdeführer der Meinung ist, dass diese unzulässig oder unzumutbar hoch sind.

Es ist wichtig zu beachten, dass die sofortige Beschwerde nur gegen bestimmte gerichtliche Entscheidungen zulässig ist, die im Gesetz ausdrücklich aufgeführt sind. Diese umfassen zum Beispiel Entscheidungen über einstweilige Verfügungen, Kostenfestsetzungen und Ablehnung der Prozesskostenhilfe.

Voraussetzungen für die Einlegung der sofortigen Beschwerde

Der Rechtsbehelf der Sofortbeschwerde ist seitens des Gesetzgebers an gewisse Voraussetzungen geknüpft. Eine der wichtigsten Voraussetzungen ist dabei die sogenannte Beschwer des Beschwerdeführers. Die Beschwer bezieht sich dabei auf eine gewisse Mindestkostensumme, die erreicht sein muss. Als Mindestbeschwersumme hat der Gesetzgeber den Betrag von 200 EUR gem. § 567 Abs. 2 ZPO festgelegt.

Wie funktioniert die Einlegung der sofortigen Beschwerde?

Der Beschwerdeführer hat für eine rechtlich zulässige und statthafte Sofortbeschwerde gewisse Rahmenkriterien zu beachten. Diese Rahmenkriterien beziehen sich auf die Form und Frist des Rechtsbehelfs.

Form und Frist der Einlegung

Gem. § 569 Abs. 2 S. 1 ZPO muss die Beschwerdeschrift in schriftlicher Form eingereicht werden. Hierfür hat der Gesetzgeber die sogenannte Notfrist von zwei Wochen ab der Zustellung der Entscheidung, gegen die sich der Rechtsbehelf richtet, festgelegt. Die rechtliche Grundlage für die Notfrist stellt der § 569 Abs. 1 S. 1 ZPO dar. Durch das Einlegen der Sofortbeschwerde wird eine fristwahrende Wirkung erzielt.

Zuständigkeit des Gerichts

Im Hinblick auf die gerichtliche Zuständigkeit hat der Beschwerdeführer die freie Wahl. Es kann entweder das rechtliche Prinzip „ludex a quo“ (Richter, von dem die Entscheidung kommt) zur Anwendung gebracht und die Beschwerdeschrift an das Ausgangsgericht gerichtet oder es kann das Rechtsprinzip „ludex ad quem“ (Richter, zu dem es geht) angewandt werden.

Kosten der sofortigen Beschwerde

Auf der Grundlage der Nr. 1812 Gerichtskosten Gesetz-Kostenverzeichnis (GKG-KostVerz.) wird durch die Sofortbeschwerde eine Gebühr ausgelöst, welche als Fest-/Verfahrensgebühr bezeichnet wird. Diese Gebühr beträgt 60 EUR. Sie wird jedoch lediglich dann ausgelöst, wenn die Beschwerdeschrift als unzulässig zurückgewiesen wird. Hierbei muss betont werden, dass diese Gebühr auf der Grundlage des gerichtlichen billigen Ermessens auch auf den hälftigen Betrag reduziert oder gänzlich verworfen werden kann. Dies bezieht sich jedoch lediglich auf die Verfahrensgebühr, da Auslagen sowie auch Zustellungskosten als Festgebühren auf jeden Fall veranschlagt werden müssen. Sollte die Beschwerdeschrift erfolgreich sein, so verbleibt das Verfahren für den Beschwerdeführer kostenfrei. Sollte die Beschwerde seitens desjenigen, der die Beschwerde eingereicht hat, zurückgenommen werden, so entstehen ist dieser Schritt gebührenfrei.

Praktische Tipps für die Einlegung einer sofortigen Beschwerde

Eine sofortige Beschwerde sollte gut vorbereitet und strukturiert sein, um erfolgreich zu sein. Hier sind einige praktische Tipps für die Einlegung einer sofortigen Beschwerde:

  1. Fristen einhalten: Achten Sie darauf, die Frist für die Einlegung der sofortigen Beschwerde einzuhalten. In der Regel beträgt diese Frist zwei Wochen ab Bekanntgabe der Entscheidung. Versäumen Sie die Frist, ist die Beschwerde unzulässig.
  2. Anwaltliche Hilfe: Ziehen Sie in Betracht, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, der auf das betreffende Rechtsgebiet spezialisiert ist. Ein Anwalt kann Ihnen dabei helfen, Ihre Rechte und Ansprüche effektiv geltend zu machen und die Erfolgsaussichten Ihrer sofortigen Beschwerde zu erhöhen.
  3. Schriftliche Begründung: Verfassen Sie eine ausführliche schriftliche Begründung für die sofortige Beschwerde. Erläutern Sie darin, warum die gerichtliche Entscheidung fehlerhaft ist und welche Rechtsverletzungen oder Verfahrensfehler vorliegen. Achten Sie auf eine klare Struktur und eine verständliche Sprache.
  4. Belege und Beweise: Stützen Sie Ihre Argumentation mit Belegen und Beweisen, wie zum Beispiel Urkunden, Zeugenaussagen oder Gutachten. Dokumentieren Sie alle relevanten Fakten und Umstände, die für Ihren Fall von Bedeutung sind.
  5. Gesetzliche Grundlagen: Beziehen Sie sich in Ihrer Begründung auf die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Rechtsprechung. Zeigen Sie auf, inwieweit das Gericht von der herrschenden Rechtsprechung abgewichen ist und warum dies in Ihrem Fall zu einer fehlerhaften Entscheidung geführt hat.
  6. Form und Adressierung: Achten Sie darauf, dass Ihre sofortige Beschwerde den formalen Anforderungen entspricht. Richten Sie die Beschwerde an das zuständige Gericht und geben Sie das Aktenzeichen des Verfahrens an. Vergessen Sie nicht, das Schreiben zu datieren und zu unterschreiben.
  7. Einreichung: Reichen Sie die sofortige Beschwerde beim zuständigen Gericht ein und stellen Sie sicher, dass Sie eine Eingangsbestätigung erhalten. Bewahren Sie Kopien aller eingereichten Unterlagen auf.
  8. Kosten und Risiken: Informieren Sie sich im Vorfeld über die Kosten und Risiken einer sofortigen Beschwerde. Bedenken Sie, dass im Falle einer erfolglosen Beschwerde weitere Kosten auf Sie zukommen können.
  9. Alternativen prüfen: Überlegen Sie, ob es alternative Rechtsmittel oder Verfahren gibt, die für Ihren Fall besser geeignet sind oder parallel zur sofortigen Beschwerde eingesetzt werden können.
  10. Kommunikation: Halten Sie den Kontakt zu Ihrem Anwalt und dem Gericht aufrecht und reagieren Sie zeitnah auf eventuelle Rückfragen oder weitere Anforderungen.

Wann ist die Einlegung der sofortigen Beschwerde sinnvoll?

Beispiele aus der Praxis

Die Sofortbeschwerde ist dann sinnvoll, wenn durch eine Person durch eine Entscheidung gravierende wirtschaftliche oder rechtliche Nachteile erfährt. Sollte beispielsweise aufgrund einer Entscheidung einer Behörde oder eines Gerichts ein immens hoher Geldbetrag zu zahlen sein, so kann durch das Beschwerdeverfahren eine erneute Überprüfung des Sachverhalts ein völlig anderes rechtliches Ergebnis erreicht werden. Der Geldbetrag müsste in diesen Fällen nicht gezahlt werden.

Vorteile und Nachteile der sofortigen Beschwerde

Die Sofortbeschwerde kann sowohl Vorteile als auch Nachteile mit sich bringen. Ist die Beschwerdeschrift rechtlich unzulässig, so verbleibt es bei der Entscheidung und die Kosten für die Beschwerde müssen ebenfalls entrichtet werden. Sollte die Beschwerde erfolgreich sein, so wird die vorherige Entscheidung zurückgenommen. Das Ausgangsgericht kann jedoch in derartigen Fällen durch die weitere Beschwerde aktiv werden und das Verfahren weiter fortführen.

Wie geht es nach der Einlegung der sofortigen Beschwerde weiter?

Verfahrensablauf

Entscheidet sich der Beschwerdeführer dazu, das Beschwerdeschreiben an das Ausgangsgericht zu richten, so erhält das Gericht oder auch die Entscheidungsbehörde die Möglichkeit zur eigenständigen Beschwerdeabhilfe gem. § 572 Abs. 1 S. 1 ZPO: Hierbei handelt es sich um ein sogenanntes Selbstüberprüfungsrecht. Sollte das Ausgangsgericht der Beschwerde nicht abhelfen, so muss die Beschwerdeschrift durch den Beschwerdeführer unverzüglich an das zuständige Beschwerdegericht gem. § 572 Abs. 1 HS 2 ZPO eingereicht werden. In diesem Fall greift dann der sogenannte Devolutiveffekt, in dem das Beschwerdegericht die rechtliche Zulässigkeit der Beschwerdeschrift überprüft. Ist die Beschwerde zulässig, so wird das Verfahren in die zweite Tatsacheninstanz gehoben. Ist die Sofortbeschwerde jedoch rechtlich unzulässig, so wird sie gem. § 572 Abs. 2 ZPO verworfen.

Entscheidung des Gerichts

Die Entscheidung des Beschwerdegerichts hat eine rechtlich verbindliche Auswirkung auf die Entscheidung. Es kann diese Entscheidung selbst zurücknehmen oder das Ausgangsgericht anweisen, die Korrektur vorzunehmen.

Fazit

Der Rechtsbehelf der sofortigen Beschwerde ist ein wichtiges Instrument im erstinstanzlichen Zivilverfahren und kann Vorteile für den Beschwerdeführer mit sich bringen. Die Beschwerdeschrift muss hierfür jedoch rechtlich zulässig sein. Im Fall einer unzulässigen Beschwerde entstehen jedoch Kosten.

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