Der Gerichtsvollzieher (vgl. § 154 GVG = Gerichtsverfassungsgesetz) ist der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauende Beamte.
Sein Hauptaufgabengebiet ist die Zwangsvollstreckung. Hier wird der Gerichtsvollzieher aufgrund eines Auftrags (ein öffentlich-rechtliches Verhältnis begründeter Vollstreckungsauftrag) einer Partei tätig. Welche Gerichtsvollzieherkosten im Rahmen eines solchen Vollstreckungsauftrags entstehen, ist im „Gesetz über die Kosten der Gerichtsvollzieher“ (= GVKostG) geregelt. Bei diesen Kosten handelt es sich um „Gerichtskosten“ im weiteren Sinne, die der Staat für die Tätigkeit seiner verbeamteten Gerichtsvollzieher erhebt.
Übersicht:
- Der Gerichtsvollzieher (vgl. § 154 GVG = Gerichtsverfassungsgesetz) ist der mit den Zustellungen, Ladungen und Vollstreckungen zu betrauende Beamte.
- Die Aufgaben und Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Detail
- Kosten Gerichtsvollzieher
- Unterschiedliche Arten von Vollstreckungstiteln
- Kosten Gerichtsvollzieher laut GvKostG im Überblick
- Verfahrensablauf bei einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
- Rechte und Pflichten von Gläubigern und Schuldnern im Vollstreckungsverfahren
- Erfolgsaussichten und Risiken einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher für Gläubiger und Schuldnern
Direkt zür Übersicht: Kosten Gerichtsvollzieher laut GvKostG
Für die Gerichtsvollzieherkosten kommen der „Auftraggeber“ (der „Vollstreckungs-Gläubiger“, der den Vollstreckungsantrag stellt) sowie der Vollstreckungsschuldner (Schuldner) auf (für die notwendigen Vollstreckungskosten).
Zu den Gebühren einer Vollstreckungsmaßnahme kommen noch Auslagen wie z.B. Wegegelder und Kosten für Hilfskräfte (Beispiele: des Schlüsseldienst zum Öffnen der Wohnungstür, Spedition zum Abtransport von Möbeln etc.) hinzu.
Die Aufgaben und Befugnisse des Gerichtsvollziehers im Detail
Der Gerichtsvollzieher hat eine Vielzahl von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen seiner Tätigkeit. Im Folgenden werden die wichtigsten genannt:
- Zustellung von Gerichtsbescheiden und Ladungen: Der Gerichtsvollzieher ist befugt, Gerichtsbescheide und Ladungen zuzustellen. Dabei kann er auch Zwangsmittel anwenden, um den Empfänger zur Annahme der Zustellung zu zwingen.
- Vollstreckung von Urteilen und Vollstreckungsbescheiden: Der Gerichtsvollzieher ist zuständig für die Vollstreckung von Urteilen und Vollstreckungsbescheiden. Dabei kann er verschiedene Maßnahmen ergreifen, wie z.B. die Pfändung von Vermögensgegenständen oder die Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
- Eidesstattliche Versicherung: Der Gerichtsvollzieher ist befugt, die eidesstattliche Versicherung abzunehmen. Dabei muss der Schuldner Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben.
- Beschlagnahme von Vermögensgegenständen: Der Gerichtsvollzieher kann Vermögensgegenstände beschlagnahmen, um damit die Forderungen des Gläubigers zu befriedigen.
- Versteigerung von gepfändeten Vermögensgegenständen: Der Gerichtsvollzieher ist befugt, gepfändete Vermögensgegenstände zu versteigern, um damit die Forderungen des Gläubigers zu befriedigen.
- Durchsuchung von Wohnungen: Der Gerichtsvollzieher ist befugt, Wohnungen zu durchsuchen, um Vermögensgegenstände zu finden, die gepfändet werden können.
- Erzwingungshaft: Der Gerichtsvollzieher kann eine Erzwingungshaft gegen den Schuldner beantragen, wenn dieser seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen handeln darf und dass er sich an bestimmte Verfahrensregeln halten muss.
Kosten Gerichtsvollzieher
Die Gebühren für die Tätigkeit eines Gerichtsvollziehers werden im GvKostG – Gerichtsvollzieherkostengesetz – geregelt. Die Kostenerhebung ist davon abhängig, wer den Gerichtsvollzieher mit einer Sache betraut und wie hoch der einzuziehende Wert ist. Grundsätzlich steht das Bundes- vor dem Landesgesetz, mit Ausnahme der Verwaltungszwangsmaßnahmen, die durch das Gesetz unberührt bleiben.
Auftrag durch Bund und Länder
Aufträge nach dem Sozialgesetzbuch und bestimmte Bereiche des BGB, zu denen unter anderem das Kinder- und Jugendrecht unter der Verwaltung des Jugendamtes gehört, kommen nicht für Gebühren des Gerichtsvollziehers auf, wenn der einzuziehende Gesamtwert 5.000 Euro nicht übersteigt. Es obliegt dem Gerichtsvollzieher im Rahmen des Gesetzes den Schuldner mit einer Gebühr für die Auslagen seiner Tätigkeit zu belasten.
Nach der Zivilprozessordnung gilt ein Vollstreckungstitel abzurechnen, wenn mehrere Gerichtsvollzieher für einen Vollstreckungstitel in verschiedenen Bezirken aktiv sind. Jeder Gerichtsvollzieher hat einen Anspruch auf eine eigene Abrechnung der Gebühren und Auslagen. Werden mehrere Vollstreckungstitel einer Person zugestellt, gilt das als einmalige Amtshandlung durch denselben Gerichtsvollzieher, der berechtigt ist, einmal die Gebühren zu erheben, unabhängig der Anzahl der zu vollstreckenden Titel.
Unterschiedliche Arten von Vollstreckungstiteln
Es gibt verschiedene Arten von Vollstreckungstiteln, die der Gerichtsvollzieher zur Durchsetzung von Forderungen verwenden kann. Die wichtigsten sind:
- Urteil: Ein Urteil ist eine gerichtliche Entscheidung, die in einem Prozess zwischen zwei Parteien ergangen ist. Es kann sich dabei um ein Urteil in einem Zivilprozess, Strafprozess oder Verwaltungsprozess handeln. Ein Urteil kann vom Gläubiger zur Vollstreckung an den Gerichtsvollzieher übergeben werden.
- Mahnbescheid: Ein Mahnbescheid ist ein gerichtlicher Zahlungsbefehl, der ohne vorherigen Prozess erlassen wird. Er kann vom Gläubiger beantragt werden, wenn dieser eine Forderung gegen den Schuldner hat, die dieser nicht beglichen hat. Der Mahnbescheid wird dem Schuldner zugestellt, der dann innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einlegen kann. Legt der Schuldner keinen Widerspruch ein, wird der Mahnbescheid rechtskräftig und kann vom Gläubiger zur Vollstreckung an den Gerichtsvollzieher übergeben werden.
- Vollstreckungsbescheid: Ein Vollstreckungsbescheid ist ein gerichtlicher Titel, der aufgrund eines Antrags des Gläubigers erlassen wird. Er setzt eine Forderung des Gläubigers gegen den Schuldner fest und kann vom Gläubiger zur Vollstreckung an den Gerichtsvollzieher übergeben werden. Der Schuldner hat auch hier die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen.
- Europäischer Vollstreckungstitel: Ein Europäischer Vollstreckungstitel ist ein gerichtlicher Titel, der in einem EU-Mitgliedsstaat erlassen wurde und in einem anderen EU-Mitgliedsstaat vollstreckt werden soll. Er erleichtert die grenzüberschreitende Vollstreckung von Forderungen.
Die Wahl des Vollstreckungstitels hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Forderung, der Höhe der Forderung und der Rechtslage im konkreten Fall.
Private und gewerbliche Vollstreckungstitel
Handelt der Gerichtsvollzieher nicht im öffentlich-rechtlichen Sinn, darf der Gerichtsvollzieher bereits zu Beginn seiner Tätigkeit, also auch bei einem einzuziehenden Wert von unter 5.000 Euro, die Gebühren erheben. Für die Auslage der Kosten hat der Gerichtsvollzieher einen Anspruch auf einen Vorschuss seiner Auslagen. Der Vorschuss ist durch den Auftraggeber zu erbringen, dabei ist das Privat- mit dem Gewerberecht gleichgestellt.
Privater Vollstreckungstitel
Erwirkt eine Privatperson gegen eine andere Privatperson eine Einstweilige Verfügung, ist der Titel durch den Gerichtsvollzieher zuzustellen. Für seine Leistung hat er das Recht auf einen Vorschuss erlangt, sobald ihm der Auftrag mündlich erteilt wird.
Gewerblicher Vollstreckungstitel
Besteht gegenüber einem Kunden, ganz gleich, ob es sich um eine Privatperson oder Unternehmen handelt, eine titulierte Forderung, wird der Vollstreckungstitel durch den Gerichtsvollzieher überbracht. Dieser hat vor Ort den Wert der ausstehenden Schuld beim Schuldner einzuziehen, sofern Vermögenswerte wie Bargeld oder Güter den Schuldwert decken. Die anfallenden Gebühren sind durch den Auftraggeber anteilig vorab fällig. Der Gerichtsvollzieher darf auf den ihm zustehenden Vorschuss verzichten und sich alle Gebühren und Auslagen in der Endabrechnung erstatten lassen.
Zusammensetzung der Gerichtsvollzieherkosten
Der Gerichtsvollzieher ist berechtigt, für verschiedene Leistungen die Kennnummern anzuwenden, um die Kosten aufzulisten. Ihm stehen sowohl für die Zustellung als auch für die Amtshandlung Gelder zu. Folgende gängige Zustellungen und Handlungen sind im Gesetz in diesen Höhen geregelt (Anmerkung: Die Gebührenverordnung unterliegt künftigen Änderungen.):
Postalische Zustellung eines Mahnbescheids, Vollstreckungstitels und Beschlusses durch ein Tribunal werden mit 3,30 Euro veranschlagt. Die persönliche Zustellung durch den Gerichtsvollzieher kostet 11,00 Euro.
Die Vorpfändung wird mit 17,60 Euro berechnet, die Pfändung mit 28,60 Euro. Kommt es im Rahmen einer Pfändung zu einer gütigen Einigung zwischen dem Gläubiger und Schuldner unter Mithilfe des Gerichtsvollziehers, darf dieser eine Pauschale von 17,60 Euro für seinen einmaligen Schlichtungsversuch erheben. Jeder weitere Schlichtungsversuch ist neu abzurechnen, wenn es sich dabei immer wieder um eine neue Amtshandlung handelt.
Das Entfernen von beweglichen Gütern, die zur Tilgung der zu vollstreckenden Schuld dienen, kostet bis zu 150,00 Euro. Gebühren werden auch für unbewegliche Güter, etwa ein Schiff im Bau in der Werft, erhoben, die sich nach dem Sachwert richten und die Gebühr verdreifachen können.
Privatpersonen dürften vor allem folgende Gebühren interessieren:
Das Einholen der Vermögensauskunft durch den Gerichtsvollzieher kostet 36,30 Euro. Die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung wird mit 41,80 Euro berechnet. Die Vollstreckung eines Haftbefehls kostet 42,90 Euro. Unterliegt der Gerichtsvollzieher während der Amtsausführung einer Blockade durch Dritte oder Gegenstände, darf er die Entfernung dessen mit einer Gebühr von 57,20 Euro berechnen. Die genaue Höhe aller Gebühren ergibt sich erst nach Abschluss der Amtsausführung. Nur vorhersehbare Leistungen dürfen als Auslage herangezogen werden.
Im Falle des erhöhten Zeitaufwands für die Ausübung der Tätigkeit fallen eventuell weitere Zeitkosten an. Die werden nach dem Sachwert ermittelt, dem tatsächlichen Zeitüberschuss und Umfang der Tätigkeit. Andere Kosten, etwa für Kopien, Anfragen und Auskünfte werden mit Beträgen unter 10,00 Euro veranschlagt.
Auftrag durch das Tribunal
Erhält der Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Verhandlung vor dem Tribunal einen Auftrag, so muss die Staatskasse die Gebühren in voller Höhe übernehmen, wenn der Gerichtsvollzieher auf die Amtshilfe von weiteren Personen angewiesen ist. Das trifft unter anderem auf den Einsatz eines Dolmetschers zu.
Des Weiteren die Zustellung von Gutachten. Unabhängig, ob es sich dabei um ein Gerichtsgutachten oder das eines Sachverständigen handelt. Wird weitere Hilfe zur Sicherstellung der Zustellung benötigt, ist die Staatskasse Kostenträger und hat dem Gerichtsvollzieher die Kosten zeitnah zu erstatten.
Gebührenauskunft einholen
Auftraggeber sind berechtigt, vor der Auftragsvergabe Informationen zu den bevorstehenden Kosten einzuholen. Dafür darf der Gerichtsvollzieher die Gebührenordnung heranziehen, die abschließende Kostenaufstellung wird vorab nicht garantiert und erfolgt erst mit Abschluss der Amtshandlung
Kosten Gerichtsvollzieher laut GvKostG im Überblick
Stand 2021 (ohne Gewähr).
Verfahrensablauf bei einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
Der Verfahrensablauf bei einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher gliedert sich in verschiedene Schritte. Im Folgenden wird der typische Ablauf beschrieben:
- Beauftragung des Gerichtsvollziehers: Der Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung seines Titels. Dazu übergibt er dem Gerichtsvollzieher den Vollstreckungstitel sowie alle notwendigen Unterlagen.
- Zustellung des Vollstreckungsbescheids: Der Gerichtsvollzieher stellt dem Schuldner den Vollstreckungsbescheid zu und fordert ihn auf, die Forderung zu begleichen. Der Schuldner hat nun die Möglichkeit, innerhalb einer bestimmten Frist Widerspruch einzulegen.
- Pfändung von Vermögensgegenständen: Wenn der Schuldner nicht zahlt oder Widerspruch einlegt, kann der Gerichtsvollzieher Vermögensgegenstände pfänden. Dazu kann er z.B. das Konto des Schuldners pfänden oder bewegliche Sachen wie Autos oder Schmuck beschlagnahmen.
- Versteigerung von Vermögensgegenständen: Wenn der Schuldner auch nach der Pfändung nicht zahlt, kann der Gerichtsvollzieher die gepfändeten Vermögensgegenstände versteigern. Der Erlös aus der Versteigerung wird zur Befriedigung der Forderung des Gläubigers verwendet.
- Erzwingungshaft: Wenn der Schuldner auch nach der Pfändung und Versteigerung nicht zahlt, kann der Gerichtsvollzieher eine Erzwingungshaft beantragen. Der Schuldner wird dann für eine bestimmte Zeit ins Gefängnis gebracht, bis er die Forderung beglichen hat.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Gerichtsvollzieher bei jeder Maßnahme, die er ergreift, die Rechte des Schuldners beachten muss. Der Schuldner hat z.B. das Recht, Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen oder die Pfändung von bestimmten Vermögensgegenständen zu verhindern, wenn
Rechte und Pflichten von Gläubigern und Schuldnern im Vollstreckungsverfahren
Im Vollstreckungsverfahren haben sowohl Gläubiger als auch Schuldner bestimmte Rechte und Pflichten. Der Gläubiger hat das Recht, die Forderung durch den Gerichtsvollzieher vollstrecken zu lassen, wenn der Schuldner nicht zahlt. Der Schuldner hat jedoch auch Möglichkeiten, sich gegen eine Vollstreckung zu wehren.
Eine Möglichkeit für den Schuldner ist es, Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einzulegen. Dies muss innerhalb einer bestimmten Frist geschehen. Legt der Schuldner Widerspruch ein, wird das Vollstreckungsverfahren ausgesetzt und es kommt zu einem Gerichtsverfahren. Hier muss der Gläubiger nachweisen, dass die Forderung berechtigt ist. Wenn der Gläubiger den Nachweis nicht erbringen kann, wird der Vollstreckungsbescheid aufgehoben.
Ein weiteres Recht des Schuldners ist es, die Pfändung von bestimmten Vermögensgegenständen zu verhindern. So sind z.B. bestimmte Gegenstände wie Kleidung oder Hausrat von der Pfändung ausgenommen. Der Schuldner kann auch versuchen, eine Ratenzahlung mit dem Gläubiger zu vereinbaren, um die Forderung abzuzahlen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Schuldner auch bestimmte Pflichten hat. So muss er z.B. dem Gerichtsvollzieher Auskunft über seine Vermögensverhältnisse geben und darf keine Vermögensgegenstände verstecken oder verschweigen. Verstößt der Schuldner gegen diese Pflichten, kann dies zu Konsequenzen wie z.B. einer Erzwingungshaft führen.
Insgesamt ist das Vollstreckungsverfahren ein komplexes Verfahren, bei dem sowohl Gläubiger als auch Schuldner bestimmte Rechte und Pflichten haben. Es ist wichtig, dass beide Seiten sich an die gesetzlichen Bestimmungen halten und dass der Gerichtsvollzieher bei jeder Maßnahme die Rechte des Schuldners beachtet.
Erfolgsaussichten und Risiken einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher für Gläubiger und Schuldnern
Die Erfolgsaussichten und Risiken einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher hängen von verschiedenen Faktoren ab und können sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner unterschiedlich ausfallen.
Für Gläubiger besteht die Chance, durch eine Vollstreckung ihre Forderungen durchzusetzen und ihr Geld zurückzubekommen. Der Gerichtsvollzieher hat verschiedene Möglichkeiten, um Vermögensgegenstände des Schuldners zu pfänden und zu versteigern. Wenn der Schuldner zahlungsfähig ist und genügend Vermögensgegenstände besitzt, kann die Vollstreckung erfolgreich sein.
Allerdings gibt es auch Risiken für den Gläubiger. Wenn der Schuldner zahlungsunfähig ist oder keine pfändbaren Vermögensgegenstände besitzt, kann die Vollstreckung erfolglos bleiben. Auch wenn der Schuldner Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid einlegt oder andere Rechtsmittel einsetzt, kann dies zu Verzögerungen und zusätzlichen Kosten führen.
Für Schuldner besteht das Risiko, dass Vermögensgegenstände gepfändet und versteigert werden, um die Forderungen des Gläubigers zu befriedigen. Auch eine Erzwingungshaft kann drohen, wenn der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Es ist daher wichtig, dass Schuldner ihre Schulden frühzeitig begleichen oder sich mit dem Gläubiger auf eine Ratenzahlung oder andere Lösungen einigen, um eine Vollstreckung zu vermeiden.
Insgesamt hängen die Erfolgsaussichten und Risiken einer Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der Forderung, der Vermögenslage des Schuldners und der Art des Vollstreckungstitels. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig an einen Anwalt oder eine Schuldnerberatungsstelle zu wenden, um mögliche Lösungen zu besprechen und eine Vollstreckung zu vermeiden.