Alles, was Sie für 2020 im Verkehrsrecht wissen müssen
Das Team der Rechtsanwaltskanzlei Kotz aus Kreuztal bei Siegen wünscht Ihnen ein Frohes Neues Jahr.
Damit Sie auch 2020 gut durch das Jahr kommen, hat sich der ausgewiesene Verkehrsrechtsexperte der Kanzlei Kotz, Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Kotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht sich die wichtigsten Gesetzesänderungen im Verkehrsrecht einmal genauer für Sie angeschaut und bewertet. Und sollten Sie von einer dieser Änderungen bereits betroffen sein oder aber ein anderes verkehrsrechtliches Problem haben, so stehen Ihnen das Verkehrsrechtsteam der Rechtsanwaltskanzlei Kotz selbstverständlich bundesweit jederzeit zur Verfügung.
Bundesrat entscheidet Mitte Februar 2020 über neue Straßenverkehrsordnung (StVO)
Geplant sind diesbezüglich härtere Strafen für das Durchfahren der sog. Rettungsgasse, höhere Bußgelder für das Halten in zweiter Reihe sowie erweiterte und bessere Rechte für Fahrradfahrer als Verkehrsteilnehmer – Die Kanzlei Kotz hält sie diesbezüglich selbstverständlich an entsprechender Stelle zeitnah und umfänglich auf dem Laufenden.
Mindestalter für Rollerführerschein (Moped) werden gesenkt
Der Bundestag hat Ende Oktober beschlossen, das Mindestalter zum Mopedfahren dauerhaft zu senken, so dass künftig Jugendliche bereits ab 15 Jahren (je nach Bundesland) den Rollerführerschein (Moped – Führerscheinklasse AM).
Schaffung einer Universalschlichtungsstelle
Verbraucher können sich ab 1. Januar an die Universalschlichtungsstelle des Bundes (kostenlos) wenden; diese will Verbrauchern überall dort helfen, wo es kein branchenspezifisches Schlichtungsverfahren gibt. Dies umfasst beispielsweise den Kauf von Kfz-Ersatzteilen genauso gut wie Unstimmigkeiten mit Taxi- oder Mietwagendienstleistungen.
Musterfeststellungsklage VW
Im Laufe dieses Jahres ist mit ersten Ergebnissen der Musterfeststellungsklage gegen den Volkswagen-Konzern (VW) zu rechnen. Dabei hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG eingereicht. Die mündliche Verhandlung begann am 30. September 2019 und bis zu diesem Zeitpunkt hatten sich bereits etwa 430.000 Interessenten zur Teilnahme angemeldet. Umfasst davon sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs EA189.
Urlaubszeit ist Bußgeldzeit -Höhere Bußgelder in Italien und Spanien
Autofahrer im beliebten Urlaubsziel Spanien müssen etwas mehr Zeit und Geduld aufbringen, da die Umsetzung eines Tempo-30-Gebots in geschlossenen Ortschaften für 2020 vorgesehen ist. Ferner soll es in das Ermessen der Gemeinden gestellt werden, ein Tempo-50 als Höchstgeschwindigkeit festzusetzen. Auch die Bußgelder für Geschwindigkeitsüberschreitungen (ab 21 km/h) sollen teilweise drastisch (von 100 EUR auf 300 EUR) erhöht werden.
Ähnliche Bestrebungen hinsichtlich der Bußgelderhöhungen sieht auch das nicht minder beliebte Reiseziel Italien vor: wer dort als Autofahrer künftig mit dem Handy am Ohr erwischt wird, muss mit einem stattlichen Bußgeld von mehr als 400 EUR sowie einem Fahrverbot zwischen sieben und dreißig Tagen rechnen (Vorsicht: für Wiederholungstäter drohen sogar Fahrverbote von bis zu drei Monaten). Für deutsche Urlauber mit Kleinkindern, die sich vor Ort einen Mietwagen nehmen wollen, ist möglicherweise die schon bereits in Kraft getretene Gesetzesänderung von Belang: so müssen in Pkw mit italienischer Zulassung Kindersitze mit Alarmsignal (für Kinder bis zu 4 Jahren) benutzt werden. Dies soll verhindern, dass Kinder im Auto vergessen werden. Und auch Großbritannien hat die Bußgelder erhöht, so dass Autofahrer mit dem Handy am Ohr dort mit einer Geldbuße von bis zu 200 Pfund rechnen müssen
Änderungen bei Typklassen der Kfz-Versicherung
ca. 11 Millionen Autofahrer sind von einer Änderung der Typklassen der Kfz-Versicherung betroffen. Dies geht für manche mit einer Verbesserung der Konditionen, für manche jedoch auch mit einer Verschlechterung der Konditionen einher.
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