Der Bundesrat hat nun endlich am 11.07.2003 den Gesetzentwurf zum besseren Schutz vor Missbrauch durch 0190er- und 0900er-Nummern verabschiedet. Das Gesetz enthält folgende Neuregelungen:
· Der Verbraucher erhält einen Auskunftsanspruch gegenüber der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation über den jeweiligen Betreiber der 0190er-/0900er Mehrwertdiensterufnummer.
· Die 0900er-Mehrwertdienste-Rufnummern werden in einer Datenbank erfasst und unter http://www.regtp.de veröffentlicht.
· Die Dienstleister sind verpflichtet bei der Werbung für und bei der Inanspruchnahme von 0190er-/0900er-Mehrwertdienste-Rufnummern die Preise anzugeben. Dies gilt mit einer Übergangsfrist von 1 Jahr nach Inkrafttreten auch für die Inanspruchnahme aus Mobilfunknetzen.
· Die Preisobergrenzen und die Pflicht zur Zwangstrennung nach einer Stunde werden eingeführt (Preisobergrenze von 2,00 Euro/Minute und 30,00 Euro pro Einwahl).
· Die Befugnisse der Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation werden klar gestellt. Diese soll insbesondere bei gesicherter Kenntnis von einer rechtswidrigen Nutzung diese Nummer entziehen können. Außerdem müssen Dialer nunmehr vor der Inbetriebnahme bei der Regulierungsbehörde registriert werden.
· Daneben sollen die datenschutzrechtlichen Vorgaben zur Speicherung der 0190er-/0900er-Mehrwertdiensterufnummern überarbeitet werden.
Anmerkung: Der Gesetzesentwurf geht leider nicht weit genug. Vieles „was als neu verkauft“ wird, ist gesetzlich schon normiert. Echte Neuerungen zum Schutze des Verbrauchers fehlen!