Ist das Gerät nicht nachgeeicht (jedes Gerät muß einen Eichschein haben – Polizei muß hier den Nachweis führen) oder wurde ein Lasermeßgerät im dichten Verkehr eingesetzt und hat wohlmöglich den falschen Wagen getroffen, so haben diese Beanstandungen in der Regel Erfolg!
Beim Lasermeßgerät muß der Strahl auf eine möglichst senkrechte Fläche treffen, um korrekte Ergebnisse zu erzielen. Sind Meßfehler nachweisbar, bestehen gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens. Es wird jedoch meistens ein Gutachten eines Verkehrssachverständigen nötig sein.
Weitere Hinweise:
Zur Problematik der Lasermeßgeräte und der Richtlinien in den einzelnen Bundesländern geben die folgenden Links Hinweise.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



