Ist das Gerät nicht nachgeeicht (jedes Gerät muß einen Eichschein haben – Polizei muß hier den Nachweis führen) oder wurde ein Lasermeßgerät im dichten Verkehr eingesetzt und hat wohlmöglich den falschen Wagen getroffen, so haben diese Beanstandungen in der Regel Erfolg!
Beim Lasermeßgerät muß der Strahl auf eine möglichst senkrechte Fläche treffen, um korrekte Ergebnisse zu erzielen. Sind Meßfehler nachweisbar, bestehen gute Chancen auf eine Einstellung des Verfahrens. Es wird jedoch meistens ein Gutachten eines Verkehrssachverständigen nötig sein.
Weitere Hinweise:
Zur Problematik der Lasermeßgeräte und der Richtlinien in den einzelnen Bundesländern geben die folgenden Links Hinweise.