Online-Verkehrsunfall-Regulierung – Ist das überhaupt sinnvoll?
Eine Verkehrsunfallregulierung ist Vertrauenssache. Die Auseinandersetzungen mit den Versicherern über die Schadensregulierung und die zu ersetzenden Schadenersatzansprüche nimmt immer mehr zu. Die Versicherungen versuchen bei der Schadensregulierung für Verkehrsunfälle an allen Ecken und Enden einzusparen, da sie in den letzten Jahren erhebliche Verluste im Bereich Verkehrsschäden „erwirtschaftet“ haben. Unter dem Begriff „Schadensmanagement“ sollen jetzt die Regulierungskosten für einen Versicherungsfall eingedämmt werden. So soll vor allem im Bereich der Anwaltsgebühren, Sachverständigen- , Abschlepp-, Werkstätten- und Mietwagenkosten eingespart werden. Als Geschädigter hat man nach § 249 S.1 BGB einen Anspruch auf Schadensersatz durch „Naturalrestitution“. Das heißt, der Schädiger (beim Verkehrsunfall ist der Schädiger Gesamtschuldner mit seiner Versicherung – beide haften für den Ersatz des entstandenen Schadens) hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatze verpflichtende Umstand (der Unfall) nicht eingetreten wäre. Anders ausgedrückt: „Der Geschädigte ist so zu stellen, als hätte das schädigende Ereignis (hier der Verkehrsunfall) nicht stattgefunden“. Nach § 249 S.2 BGB kann der Geschädigte bei Sach- und Personenschäden statt „Naturalrestitution“ Schadensersatz in Geld verlangen.
Häufig vergessen die Geschädigten Quittungen über Neuanschaffungen aufzuheben bzw. vergessen aus Unwissenheit Schadenspositionen geltend zu machen. Einen Überblick über die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall erhalten Sie hier. Die Versicherung des Schädigers berät den Geschädigten natürlich nicht über den Umfang und die Höhe seiner Ansprüche. Sie sollten daher frühzeitig eine juristische Beratung in Anspruch nehmen bzw. die Schadensregulierung einem Anwalt übertragen.
Selbstverständlich beraten wir Sie auch gerne persönlich in unserer Kanzlei oder bei Ihnen vor Ort. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen natürlich jederzeit telefonisch oder persönlich zur Verfügung.
Wir bieten Ihnen:
1. Eine umfassende, fundierte und rechtssichere Beratung und Betreuung sowie Geltendmachung Ihrer Ansprüche (außergerichtlich und gerichtlich).
2. Kostensicherheit: Die anfallenden Rechtsanwaltsgebühren bei einem Verkehrsunfall der nicht durch Sie verschuldet wurde trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung. Wenn es jedoch zu Unstimmigkeiten hinsichtlich der Höhe der Schadensersatzansprüche kommt, müssen Sie die Kosten bei einer gerichtlichen/außergerichtlichen Geltendmachung zunächst (anteilig) verauslagen. Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung mit Verkehrsrechtschutz abgeschlossen haben, übernimmt diese in der Regel die außergerichtlichen und gerichtlichen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Sind Sie nicht sicher, ob Ihre Rechtschutzversicherung eine entsprechende Kostendeckung erteilt, so rufen Sie diese einfach an und lassen sich von einem/r Mitarbeiter/in eine Kostendeckungszusage samt Schadensnummer mitteilen. Selbstverständlich können auch wir eine Kostendeckungszusage für Sie bei Ihrer Rechtschutzversicherung einholen. Haben Sie keine Verkehrsrechtschutzversicherung abgeschlossen, so erstellen wir Ihnen eine Aufstellung hinsichtlich der anfallenden Gebühren.
3. Kurzfristige Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung und dem Unfallgegner.
Wie geht es nach einer Online-Verkehrsunfallregulierung weiter?
Sobald uns alle benötigten Unterlagen und die Sachverhaltsschilderung vorliegt, schreiben wir die gegnerische Haftpflichtversicherung an und machen Ihre berechtigten (vorläufigen) Schadensersatzansprüche gegenüber dieser geltend. Die weitergehenden Schadensersatzansprüche machen wir natürlich ebenfalls bei der gegnerischen Versicherung für Sie geltend (z.B. An- und Abmeldekosten, Nutzungsausfall, Mitwagenkosten, Zuzahlungen, Abschleppkosten, Telefon- und Fahrtkosten, MwSt. usw.).
Sollte ein Personenschaden eingetreten sein, so übersenden wir der gegnerischen Haftpflichtversicherung eine von Ihnen unterzeichnete „Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht“, so dass diese bei den von Ihnen konsultierten Ärzten jeweils ärztliche Stellungnahmen hinsichtlich der von Ihnen erlittenen Verletzungen einholen kann. Sobald uns diese vorliegen und die ärztlichen Heilmaßnahmen abgeschlossen sind, machen wir gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung den Ihnen zustehenden Schmerzensgeldanspruch geltend.
Sie erhalten die jeweilige Korrespondenz zu Ihrer Information immer in Durchschrift.
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