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Pfandrecht: Sicherung von Forderungen durch Pfandrechte

Wer sich von einer fremden Person oder einer Institution Geld leihen möchte, der wird für das Kreditkapital in der gängigen Praxis gewisse Sicherheiten vorweisen müssen. Während Banken als Kreditabsicherung die Bonitätsabfrage nutzen und auf das Hinterlegen von Sicherheiten verzichten, verhalten sich fremde Personen als Gläubiger anders. Auf der Grundlage des Pfandrechts wird von dem Schuldner ein gewisses Pfand verlangt, der im Zahlungsausfall zur Befriedigung der Ansprüche verwertet werden kann. Sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner ist es jedoch immens wichtig, die rechtlichen Hintergründe des Pfandrechts zu kennen. Hier in diesem Ratgeberartikel liefern wir Ihnen die wichtigsten Informationen zur Thematik.

Das Wichtigste in Kürze


Das Pfandrecht ist ein wesentlicher Bestandteil des Kredit- und Mietwesens, der die Sicherung von Forderungen durch Hinterlegung von Wertgegenständen oder Rechten ermöglicht. Es schützt sowohl die Interessen des Gläubigers als auch die des Schuldners und ist durch eine Vielzahl gesetzlicher Bestimmungen geregelt.

Zentrale Punkte des Pfandrechts:

  1. Grundlagen: Unterscheidung zwischen vertraglichem und gesetzlichem Pfandrecht, mit dem Ziel der Forderungsabsicherung durch Wertgegenstände oder Rechte.
  2. Bedeutung und Anwendung: Hohe Relevanz des Pfandrechts in Deutschland, besonders im Kreditwesen und in Mietverhältnissen, wo es häufig in Form von Mietkautionen angewendet wird.
  3. Arten von Pfandrechten: Differenzierung zwischen verschiedenen Pfandrechten, darunter das Pfändungspfandrecht und Grundpfandrechte, basierend auf verschiedenen gesetzlichen Grundlagen.
  4. Gesetzliche Pfandrechte: Automatische Entstehung ohne vertragliche Vereinbarung, z. B. das Vermieterpfandrecht und Werkunternehmerpfandrecht.
  5. Vertragliche Pfandrechte (Faustpfandrechte): Entstehen durch Vertragsvereinbarung und erfordern die Übergabe des Pfandgegenstandes an den Gläubiger.
  6. Pfändungspfandrecht: Spezielles Pfandrecht, das dem Gerichtsvollzieher vorbehalten ist und zur Befriedigung von Forderungen durch Pfändung dient.
  7. Rechte und Pflichten im Pfandrecht: Pfandgläubiger haben das Recht zur Verwertung des Pfandgegenstandes, jedoch erst nach einem Zahlungsausfall; Schuldnerschutz und rechtliche Rahmenbedingungen sind zu beachten.
  8. Erlöschen des Pfandrechts: Automatisches Erlöschen, sobald die Forderung des Gläubigers vollständig befriedigt ist, besonders relevant bei Immobilienkrediten.

Grundlagen des Pfandrechts

Pfandrecht
(Symbolfoto: Burdun Iliya /Shutterstock.com)

Bei dem Pfandrecht gibt es zunächst eine Differenzierung zwischen dem vertraglichen Pfandrecht und dem gesetzlichen Pfandrecht. Das Grundprinzip ist jedoch stets identisch. Der Gläubiger erhält von dem Schuldner zur Absicherung einer bestimmten Forderung einen Wertgegenstand oder ein eingeräumtes Recht, das bei einem Zahlungsausfall durch den Gläubiger wirtschaftlich verwertet werden kann. Entscheidend hierbei ist der direkte Zusammenhang zwischen der Forderungshöhe und der Kredithöhe. Das Pfandrecht ist stets identisch mit der Summe des Kredits.

Bedeutung und Anwendungsbereiche

Das Pfandrecht hat in der gängigen Praxis in Deutschland eine enorm hohe Bedeutung, da es eine wahre Vielzahl von Anwendungsbereichen hierfür gibt. Es kommt nicht nur im Kreditwesen zur Anwendung, sondern ist vielmehr auch im Bereich des Mietens sehr weitverbreitet. Unzählige Vermieter fordern von ihren neuen Mieter ein Pfand in Form einer Mietkaution, die zu Beginn des Mietverhältnisses von dem Mieter hinterlegt werden muss.

Arten von Pfandrechten

Es gibt in Deutschland unterschiedliche Arten des Pfandrechts. Zwischen diesen Arten muss differenziert werden, da sie teilweise auf unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen beruhen. Je nach Anwendungsbereich kommt dabei entweder das gesetzliche oder das vertragliche Pfandrecht zur Anwendung. Es gibt jedoch auch das Pfändungspfandrecht sowie die Grundpfandrechte.

Gesetzliche Pfandrechte

Der Charakter der gesetzlichen Pfandrechte liegt in dem Umstand, dass sie durch ein Gesetz begründet werden und dementsprechend kein Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner erforderlich wird. Zu den Musterbeispielen der gesetzlichen Pfandrechte zählen das Vermieterpfandrecht sowie das Werkunternehmerpfandrecht. Diese Pfandrechte haben ihre gesetzliche Grundlage in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), in den §§ 559 sowie 647.

Vertragliche Pfandrechte

Im Gegensatz zu den gesetzlichen Pfandrechten entstehen die vertraglichen Pfandrechte, die allgemein hin auch als Faustpfandrechte bezeichnet werden, nicht aufgrund einer bestehenden gesetzlichen Grundlage. Es ist vielmehr ein Vertragsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner erforderlich, welches das Pfandrecht begründet. Der Gläubiger gelangt durch die Übergabe des Pfandgegenstandes in den Besitz und hat die Verpflichtung, diesen Gegenstand für die Dauer des Vertragsverhältnisses mit der gebotenen Sorgfalt aufzubewahren. Wird das Vertragsverhältnis beendet, so hat der Gläubiger den Pfandgegenstand wieder an den ursprünglichen Besitzer zurückzuführen. Erst dann, wenn der Schuldner seiner vertraglichen Verpflichtung nicht nachkommt, greift das wirtschaftliche Verwertungsrecht des Gläubigers. Durch die wirtschaftliche Verwertung wird die Schuld des Schuldners beglichen.

Pfändungspfandrecht

Das Pfändungspfandrecht ist gem. §. Der Gerichtsvollzieher ist dementsprechend dazu berechtigt, sämtliche Gegenstände von Wert im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu verwerten. Aus der hieraus erzielten Geldsumme wird letztlich die Forderung des Gläubigers bedient.

Grundpfandrechte

Grundpfandrechte beschränken sich, gänzlich wie es der Name bereits vermuten lässt, auf Grundstücke respektive Immobilien. Durch diese Art der Pfandrechte lassen sich Immobilienkredite absichern. Sie basieren im Wesentlichen auf einem Vertragsverhältnis zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner, allerdings stellt dieser Vertrag nicht die Verwertungsgrundlage dar. Vielmehr lässt sich der Gläubiger, in der gängigen Praxis handelt es sich hierbei um ein Kreditinstitut, die Grundpfandrechte in das Grundbuch eintragen.

Sonderformen und internationale Perspektiven

Zu den Sonderformen des Pfandrechts zählen diejenigen Rechte, die ihre Grundlage im Handelsgesetzbuch (HGB) haben. Zu nennen ist hier das Pfandrecht des Kommissionärs sowie des Spediteurs nebst dem Pfandrecht des Hoteliers. Gerade im Hinblick darauf, dass es sich um Kaufleute mit internationalen Geschäftsbeziehungen handelt, ist das Pfandrecht ein enorm wichtiges Instrument bei der Absicherung der Forderungen.

Pfandrecht im Kontext von Gläubiger-Schuldner-Beziehungen

Das Pfandrecht ist ein wesentlicher Bestandteil der Gläubiger-Schuldner-Beziehung. Der Schuldner kommt in den Genuss eines Kredits von dem Gläubiger. Der Gläubiger hingegen kann darauf vertrauen, dass im Fall eines Zahlungsausfalls des Schuldners das Kreditkapital nicht vollständig verloren ist. Der Gläubiger hat jedoch aus dem Pfandrecht heraus sowohl Rechte als auch Pflichten und zudem wird der Schuldner auch dahin gehend geschützt, als dass das Pfandrechte Grenzen kennt.

Rechte und Pflichten des Pfandgläubigers

Der Pfandgläubiger hat zwar das Recht zur Verwertung des Pfandgegenstandes, allerdings greift dieses Recht erst mit dem Zahlungsausfall des Schuldners. Eine vorherige Verwertung ist rechtlich nicht zulässig. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Pfandgläubiger die gesetzliche Verpflichtung, den Pfandgegenstand sorgsam zu verwahren und den Zustand zu erhalten. Vermieter, die eine Mietkaution als Pfandgegenstand erhalten, müssen dieses Kapital gewinnbringend sicher für den Mieter anlegen. Eine weitere Verpflichtung des Pfandgläubigers ist die umgehende Rückgabe des Pfandgegenstandes, wenn die Schuld durch den Schuldner beglichen wurde.

Schutz des Schuldners und Grenzen des Pfandrechts

Auch wenn der Gläubiger aufgrund des Zahlungsausfalls von dem Schuldner das Pfandrecht ausüben möchte, so werden ihm durch das Pfandrecht an sich Grenzen gesetzt. So darf etwa ein Gerichtsvollzieher im Zuge der Pfändung nicht jeden x-beliebigen Wertgegenstand aus dem Hausstand des Schuldners pfänden. Gewisse Gegenstande, die zu dem Grundbedarf des Menschen gezählt werden, sind rechtlich betrachtet nicht pfändbar. Als Beispiel können das Bett sowie diejenigen persönlichen Gegenstände des Schuldners dienen, die ausschließlich dem Haushalt vorbehalten sind. Auf diese Weise wird der Schuldner dahin gehend geschützt, dass er trotz der Pfändungsmaßnahme einen bescheidenen Lebensstil weiterhin pflegen kann.

Verwertung von Pfandgegenständen

Der Gläubiger muss bei der Verwertung von Pfandgegenständen gewisse rechtliche Rahmenbedingungen einhalten. Dies betrifft dabei sowohl den Prozess der Pfandverwertung als auch die Versteigerung des Pfandgegenstandes.

Prozess der Pfandverwertung

Die rechtliche Grundlage für die Pfandverwertung stellt der § 1228 Abs. 1 BGB dar. Dieser Paragraf besagt, dass zunächst die sogenannte Pfandreife eingetreten sein muss. Dies bedeutet, dass die Forderung des Gläubigers ihre Fälligkeit erreicht hat und dass der Schuldner dieser Forderung nicht nachgekommen ist. Der Gläubiger muss überdies gem. § 1234 Abs. 1 BGB den Anspruch der Verwertung gegenüber dem Schuldner geltend machen, da dieser ja rechtlich noch Eigentümer des Pfandgegenstandes ist. Sollte sich der Pfandgegenstand bereits im Besitz des Gläubigers befinden, so kann die Verwertung erfolgen. Ist sie noch im Besitz des Schuldners, so kann der Gläubiger die Herausgabe verlangen.

Versteigerung gepfändeter Sachen

Dem reinen Grundsatz nach ist der Gläubiger nicht dazu berechtigt, die Pfandverwertung eigenständig durchzuführen. Vielmehr sieht der Gesetzgeber gem. § 1235 Abs. 1 BGB die öffentliche Versteigerung von gepfändeten Sachen als Standardverfahren der Pfandverwertung vor. Die öffentliche Versteigerung kann gem. § 383 BGB lediglich durch einen staatlich bestellten Beamten oder einen Gerichtsvollzieher erfolgen.

Erlöschen des Pfandrechts

Das Pfandrecht erlischt, sobald der Schuldner die Forderung des Gläubigers aus dem Vertrag heraus vollständig befriedigt hat. Hierbei handelt es sich um einen automatischen Prozess, den der Schuldner nicht gesondert beantragen muss. Das automatische Erlöschen des Pfandrechts gilt auch bei Immobilienkrediten. Hier muss allerdings das Grundpfandrecht aus dem Grundbuch des Grundstücks gelöscht werden.

Rechtliche Konsequenzen bei Pfandrechtverletzungen

Die rechtlichen Konsequenzen bei Pfandrechtverletzungen können je nach Art der Verletzung variieren.

Wenn der Gläubiger oder der Schuldner seine Pflichten im Rahmen des Pfandrechts verletzt, kann dies zu verschiedenen rechtlichen Folgen führen. Bei Beschädigung oder Verlust des Pfandgegenstandes haftet beispielsweise der Lagerhalter für den Schaden, der in der Zeit von der Übernahme zur Lagerung bis zur Auslieferung entsteht, es sei denn, dass der Schaden durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht abgewendet werden konnte.

Bei Nicht-Rückgabe des Pfandgegenstandes nach Schuldentilgung wird dem Sicherungsnehmer die gesetzliche Befugnis eingeräumt, den Pfandgegenstand zu verwerten, wenn die gesicherte Forderung fällig ist und ganz oder teilweise nicht beglichen wird.

Unrechtmäßige Verwertung des Pfandes kann ebenfalls rechtliche Konsequenzen haben. Versteigerungen aufgrund von Pfandrechten müssen immer öffentlich sein und können nur von dazu berechtigten Personen, wie z.B. Notaren oder den allgemein öffentlich bestellten, vereidigten Versteigerer durchgeführt werden. Um das Pfandrecht verwerten zu können, muss die Pfandreife eingetreten sein. Dies ist der Fall, wenn die Forderung, die durch das Pfandrecht gesichert ist, ganz oder teilweise fällig wird.

Schließlich führt eine schuldhafte Verletzung des Pfandrechts gemäß § 1243 Abs. 2 BGB zu einer Haftung. Dies bedeutet, dass derjenige, der das Pfandrecht verletzt, für den daraus resultierenden Schaden aufkommen muss.

Vergleich von Pfandrecht mit Hypothek und Grundschuld

Pfandrecht, Hypothek und Grundschuld sind drei verschiedene Arten von Sicherheiten, die in Deutschland verwendet werden. Sie haben unterschiedliche rechtliche Anforderungen und bieten verschiedene Vorteile und Nachteile.

Das Pfandrecht ist eine Sicherheit, die an beweglichen Sachen und Rechten durch vertragliche Vereinbarung oder gesetzliche Anordnung bestellt werden kann. Es berechtigt den Pfandgläubiger dazu, das Recht in begrenztem Umfang anstelle des Verpfänders auszuüben. Ein Pfandrecht kann grundsätzlich an jedem Recht bestellt werden, das auf den Pfandgläubiger übertragen werden kann. Es gibt auch gesetzliche Pfandrechte, die unabhängig von einer vertraglichen Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger entstehen.

Die Hypothek ist eine Form von Grundpfandrecht, die streng an eine bestehende Forderung gebunden ist. Sie entsteht mit Einigung der Parteien und erlangt Gültigkeit mit Eintrag in das Grundbuch (Buchhypothek) oder der Übergabe des Hypothekenbriefes (Briefhypothek). Die Hypothek kann nicht ohne Forderung, die Hypothekenforderung nicht ohne Hypothek bestehen. Hypotheken finden nicht nur bei Immobilien Anwendung, sondern auch bei Schiffs- und Flugzeugfinanzierungen.

Die Grundschuld ist eine andere Form von Grundpfandrecht, die auch ohne eine bestehende Forderung im Grundbuch eingetragen werden kann. Sie ist nicht vom Bestehen einer Forderung abhängig. Im Gegensatz zur Hypothek erlischt die Grundschuld nicht automatisch mit der vollständigen Tilgung des Darlehens. Grundschulden machen rund 80 Prozent aller Grundpfandrechte aus.

Die Handhabung dieser Sicherheiten unterscheidet sich ebenfalls. Bei einer Hypothek muss im Fall der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers die Bank erst einmal nachweisen, dass dieser noch offene Forderungen hat. Bei einer Grundschuld hat der Gläubiger das Recht, das Pfand zu verwerten, sofern der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei einem Pfandrecht hat der Pfandgläubiger das Recht, das verpfändete Gut zu verwerten, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt.

Jede dieser Sicherheiten hat ihre eigenen Vorteile und Nachteile. Zum Beispiel kann es in Zeiten höherer Zinsen für den Käufer einer Immobilie interessant sein, das bestehende, günstigere Darlehen des Verkäufers zu übernehmen, wenn die Besicherung durch eine Grundschuld erfolgt ist. Ist das Grundpfandrecht jedoch auf einer Hypothek basiert, ist dies nicht möglich.

Fallbeispiele zur Anwendung des Pfandrechts in der Praxis

Pfandrecht, eine Form der Sicherheit, findet in verschiedenen Situationen Anwendung. Hier sind einige Beispiele, wie das Pfandrecht in der Praxis angewendet wird:

  • Unternehmenskredite: Unternehmen können ihre beweglichen Sachen oder Rechte als Sicherheit für Kredite verwenden. Das Pfandrecht ermöglicht es dem Gläubiger, das Recht in begrenztem Umfang anstelle des Verpfänders auszuüben.
  • Mietverhältnisse: Wenn ein Mieter die Miete schuldig bleibt oder sonstige Forderungen bestehen, hat der Vermieter ein Pfandrecht an den Gegenständen in der Wohnung des Mieters.
  • Immobilienfinanzierung: Bei der Finanzierung einer Immobilie kann ein Pfandrecht im Grundbuch eingetragen werden. Wenn der Kreditnehmer beispielsweise über Eigenmittel in Höhe von 50.000 Euro verfügt und eine Immobilie im Wert von 200.000 Euro erwerben möchte, kann er die Differenz von 150.000 Euro durch einen Kredit finanzieren. Als Sicherheit für den Kredit kann er ein Pfandrecht an der Immobilie eintragen lassen.
  • Privatkredite: Bei Privatkrediten kann eine Verpfändung einer klassischen Er-/Ablebensversicherung als Sicherheit dienen. Wenn der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, hat der Gläubiger das Recht, die verpfändete Versicherung zu verwerten.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie das Pfandrecht in der Praxis angewendet wird und wie es sowohl Gläubigern als auch Schuldnern Vorteile bietet. Es ermöglicht Gläubigern, ihre Forderungen abzusichern, und gibt Schuldnern die Möglichkeit, Kredite zu erhalten oder Mietverhältnisse einzugehen.

Häufig gestellte Fragen (FAQs)

Unterschied zwischen Pfandrecht und anderen Sicherheiten

Der Unterschied zwischen dem Pfandrecht und anderen Sicherheiten liegt in dem Umstand, dass der Gläubiger im Zuge des Pfandrechts den Pfandgegenstand in der gängigen Praxis in Besitz nimmt.

Handhabung bei Insolvenz des Schuldners

Im Zuge einer Insolvenz des Schuldners müssen zwingend die gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen eingehalten werden. Es ist denkbar, dass der Gläubiger gegenüber anderen Gläubigern des Schuldners eine nachrangige Forderung hat.

Pfandrecht bei digitalen Gütern und Kryptowährungen

Bei digitalen Gütern sowie auch Kryptowährungen ist die praktische Besitzübergabe naturgemäß schwierig. Sollten sie als Sicherheit für einen Kredit dienen, so muss ein Vertrag zwischen dem Gläubiger und dem Schuldner vereinbart werden.

Was bedeutet Pfandreife?

Pfandreife ist die Voraussetzung für die Verwertung eines Gegenstandes oder einer Sache, an dem oder der ein Pfandrecht besteht. Sie tritt ein, sobald die durch das Pfand gesicherte Forderung des Gläubigers ganz oder teilweise fällig ist. Ist die Forderung nicht auf eine Geldzahlung gerichtet, so tritt Pfandreife frühestens dann ein, wenn die Forderung in eine Geldforderung übergegangen ist. Dies ist in den §§ 1228, 1273, 1282 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt.

In der Praxis bedeutet dies, dass der Gläubiger das Pfandrecht verwerten darf, wenn der Schuldner seine Forderungen ganz oder teilweise nicht fristgerecht erfüllt hat. Die Verwertung des Pfandrechts kann beispielsweise durch den Verkauf des Pfandgegenstandes erfolgen.

Was bedeutet ein Faustpfandrecht?

Ein Faustpfandrecht ist eine Form des Pfandrechts, das sich auf bewegliche Sachen bezieht. Es entsteht durch eine vertragliche Vereinbarung, bei der der Eigentümer (Verpfänder) eine bewegliche Sache an den Gläubiger übergibt. Diese Übergabe ist notwendig für die wirksame Entstehung des Faustpfandrechts, da der Gläubiger die Sache sinnbildlich in die „Faust“ bekommt.

Das Faustpfandrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1204 ff. geregelt. Es dient zur Sicherung einer Forderung und berechtigt den Gläubiger, bei Nichterfüllung der Forderung durch den Schuldner, die Sache zu verwerten.

Als „bewegliche Sachen“ im Sinne des Faustpfandrechts gelten auch Wertpapiere wie beispielsweise Schuldbriefe. Ein Schuldbrief kann durch Abschluss eines Pfandvertrages und eine Besitzübertragung als Faustpfand zur Sicherung einer oder mehrerer Forderungen übergeben werden.

In der Praxis hat das Faustpfandrecht jedoch an Bedeutung verloren, da der Verpfänder die Sache nicht mehr nutzen kann, sobald sie verpfändet ist. Daher wurde es weitestgehend durch die Sicherungsübereignung ersetzt, bei der der Schuldner den Gegenstand zumindest selbst weiterverwenden kann.

 

Fazit

Durch das Pfandrecht wird die Forderung des Gläubigers gegenüber dem Schuldner abgesichert. Es müssen jedoch gewisse rechtliche Aspekte dabei berücksichtigt werden. Der Gläubiger hat, sofern er einen Pfandgegenstand erhält, natürlich nicht nur Rechte, sondern vielmehr auch Pflichten.

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