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Bahn AG muss wegen „Toiletten-Notstands“ in ICE Schmerzensgeld zahlen!


Amtsgericht Frankfurt

Az: 32 C 261/01-84

Urteil vom 25.04.02


Anmerkung des Bearbeiters

Wegen „Toilettennotstand“ in einem ICE muss die Deutsche Bahn 300 Euro Schmerzensgeld an einen Bahnreisenden zahlen.


Sachverhalt

In einem ICE waren im Sommer 2000 alle Toiletten bis auf eine wegen Wassermangels abgeschlossen.


Entscheidungsgründe

Das Amtsgericht sah darin einen Organisationsfehler der Bahn. Das körperliche Wohlbefinden des Reisenden sei beeinträchtigt worden, weil er zwei Stunden lang seinem Bedürfnis nicht habe nachkommen können. Eine Toilette hat nach Ansicht des Gerichts für die vielen Zugreisenden bei weitem nicht ausgereicht. Es sei offenbar vergessen worden, Wasser für die Versorgung der Toiletten aufzufüllen, hieß es.


Rechtsanwälte Kotz · Kreuztal

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