Amtsgericht Frankfurt
Az: 32 C 261/01-84
Urteil vom 25.04.02
Anmerkung des Bearbeiters
Wegen „Toilettennotstand“ in einem ICE muss die Deutsche Bahn 300 Euro Schmerzensgeld an einen Bahnreisenden zahlen.
Sachverhalt
In einem ICE waren im Sommer 2000 alle Toiletten bis auf eine wegen Wassermangels abgeschlossen.
Entscheidungsgründe
Das Amtsgericht sah darin einen Organisationsfehler der Bahn. Das körperliche Wohlbefinden des Reisenden sei beeinträchtigt worden, weil er zwei Stunden lang seinem Bedürfnis nicht habe nachkommen können. Eine Toilette hat nach Ansicht des Gerichts für die vielen Zugreisenden bei weitem nicht ausgereicht. Es sei offenbar vergessen worden, Wasser für die Versorgung der Toiletten aufzufüllen, hieß es.
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



