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Unterlassungsklage wegen Falschparkens – Streitwert

Ein 15-minütiger Parkverstoß sorgt für juristischen Streit um den Wert des Unterlassungsanspruchs. Das Landgericht Wuppertal bestätigt die Einschätzung des Amtsgerichts Remscheid und setzt den Streitwert auf 500 Euro fest – entgegen der Forderung der Klägerseite, die den Verstoß mit 2.000 Euro bewertet wissen wollte. Ausschlaggebend für die niedrige Bewertung war die einmalige Dauerparker-Sünde des Beklagten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Wuppertal
  • Datum: 20.09.2023
  • Aktenzeichen: 16 T 72/23
  • Verfahrensart: Beschwerdeverfahren zur Streitwertfestsetzung
  • Rechtsbereiche: Kostenrecht, Zivilprozessrecht

Beteiligte Parteien:

  • Klägerseite: Forderte eine höhere Streitwertfestsetzung basierend auf einem vergleichbaren Fall, argumentierte, dass der Unterlassungsanspruch aufgrund der Wiederholungsgefahr höher zu bewerten sei.
  • Beklagte: Beschuldigt eines einzigen Parkverstoßes, der zugrunde gelegte Streitwert von 2.000 EUR wurde als überhöht angesehen.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Klägerseite legte Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts Remscheid ein. Das Amtsgericht hatte die Streitwertfestsetzung auf 500 EUR festgesetzt. Die Klägerseite argumentierte, dass aufgrund eines Unterlassungsanspruchs ein höherer Streitwert angesetzt werden sollte.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob der Streitwert richtig berechnet wurde, insbesondere im Hinblick auf die Anzahl und Schwere der Parkverstöße.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Beschwerde der Klägerseite wurde zurückgewiesen.
  • Begründung: Das Gericht entschied, dass die Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts Remscheid korrekt war. Die Klägerseite konnte keine ausreichenden Gründe für eine höhere Bemessung des Streitwerts vorbringen, da dem Beklagten nur ein einziger Parkverstoß angelastet wurde.
  • Folgen: Für die Beteiligten bleibt der Streitwert bei 500 EUR bestehen, die Entscheidung ist endgültig, da die weitere Beschwerde nicht zugelassen wurde. Das Verfahren bleibt kostenfrei, und es findet keine Kostenerstattung statt.

Unterlassungsklage bei Falschparken: Rechte, Pflichten und Streitwerte verstehen

Falschparken kann schnell zu Konflikten zwischen Nachbarn führen und rechtliche Schritte nach sich ziehen. Eine häufige Maßnahme ist die Unterlassungsklage, die darauf abzielt, eine solche Verletzung der Parkordnung dauerhaft zu unterbinden. Insbesondere bei wiederholten Parkverstößen stellt sich die Frage nach den rechtlichen Folgen und den möglichen Schadensersatzansprüchen. Der Streitwert einer Unterlassungsklage ist in diesen Fällen von erheblicher Bedeutung, da er die Höhe der möglichen Kosten und den Aufwand für beide Parteien bestimmt.

In einer Reihe von Gerichtsverfahren hat sich gezeigt, wie wichtig es ist, die eigenen Rechte und Pflichten im Nachbarrecht zu verstehen. Insbesondere bei der Klage gegen Falschparken kann es entscheidend sein, zu wissen, welche Erlaubnisse im Parkverhalten bestehen und wie man sich gegen unrechtmäßige Parkplatznutzung zur Wehr setzen kann. Im Folgenden wird ein konkreter Fall betrachtet, der die Thematik der Unterlassungsklage wegen Falschparkens und die damit verbundenen Streitwerte veranschaulicht.

Der Fall vor Gericht


Gericht bestätigt niedrigen Streitwert bei einmaligem Parkverstoß

Silbernes Auto blockiert teilweise eine Einfahrt in einem Wohngebiet, Hintergrund zeigt ein Fahrrad.
Streitwert bei Unterlassungsklage wegen Falschparken | Symbolfoto: Ideogram gen.

Das Landgericht Wuppertal hat in einem Beschwerdeverfahren die Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts Remscheid bestätigt. Der Streitwert für einen Unterlassungsanspruch wegen eines einzelnen Parkverstoßes wurde auf 500 Euro festgelegt. Die Klägerseite hatte einen deutlich höheren Streitwert von 2.000 Euro angestrebt.

Einzelner Parkverstoß statt wiederholter Verstöße

Im zugrundeliegenden Fall ging es um einen 15-minütigen Parkverstoß durch den Beklagten. Die Klägerseite argumentierte mit einer Vielzahl von Parkverstößen, die sie allgemein erfahre. Das Landgericht stellte jedoch klar, dass für die Bewertung des Streitwerts ausschließlich die durch den konkreten Beklagten verursachten Verstöße maßgeblich seien. Da es sich nur um einen einmaligen Vorfall handelte, sei der von der Klägerseite geforderte höhere Streitwert nicht gerechtfertigt.

Unterscheidung zu vergleichbaren Fällen

Das Gericht setzte sich auch mit einem von der Klägerseite angeführten Vergleichsfall des Amtsgerichts München auseinander. In jenem Fall wurde zwar ein Streitwert von 2.000 Euro festgesetzt, allerdings lagen dort mindestens sechs dokumentierte Parkverstöße durch die damalige Beklagte vor. Diese deutlich höhere Anzahl an Verstößen rechtfertigte nach Ansicht des Gerichts den Unterschied in der Streitwertbemessung.

Bewertungskriterien des Gerichts

Bei der Festsetzung des Streitwerts berücksichtigte das Amtsgericht Remscheid neben dem einmaligen Verstoß auch die zu vermutende Wiederholungsgefahr. In die Bewertung flossen zudem die möglichen Abschleppkosten für ein unberechtigtes Fahrzeug ein. Diese Faktoren führten in der Gesamtbetrachtung zu dem festgesetzten Streitwert von 500 Euro, den das Landgericht als angemessen bestätigte.

Rechtliche Folgen der Entscheidung

Das Landgericht wies die Beschwerde der Klägerseite gemäß § 68 Abs. 1 GKG zurück. Eine weitere Beschwerde wurde nicht zugelassen, da die Sache nach § 68 Abs. 1 Satz 5 in Verbindung mit § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG keine grundsätzliche Bedeutung hat. Das Verfahren war gebührenfrei, besondere Auslagen entstanden nicht und eine Kostenerstattung fand nicht statt.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Gericht bestätigt, dass der Streitwert bei einem einzelnen Parkverstoß mit 500 EUR angemessen festgesetzt wurde. Ein von der Klägerseite geforderter höherer Streitwert von 2.000 EUR wurde als überhöht abgelehnt, da hier nur ein einmaliger 15-minütiger Parkverstoß vorlag. Für die Bemessung des Streitwerts sind ausschließlich die konkreten Verstöße des jeweiligen Beklagten relevant, nicht die Gesamtzahl aller Parkverstöße, die ein Kläger generell erfährt.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie einen Rechtsstreit wegen eines einzelnen Parkverstoßes führen, können Sie mit einem niedrigeren Streitwert von etwa 500 EUR rechnen – auch wenn Sie einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dies wirkt sich direkt auf Ihre Prozesskosten aus, da diese vom Streitwert abhängen. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele ähnliche Vorfälle Sie mit anderen Personen hatten. Nur die konkreten Verstöße der Person, gegen die Sie klagen, sind für die Berechnung des Streitwerts maßgeblich. Dies gibt Ihnen mehr Planungssicherheit für die zu erwartenden Verfahrenskosten.


Ihr Recht bei Parkverstößen

Gerade bei Unterlassungsklagen wegen Parkverstößen ist die genaue Berechnung des Streitwerts entscheidend für den finanziellen Ausgang des Verfahrens. Wir helfen Ihnen, die möglichen Kosten realistisch einzuschätzen und Ihre Ansprüche effektiv durchzusetzen. Jeder Fall ist individuell, daher berücksichtigen wir die konkreten Umstände Ihres Parkverstoß-Falls, um die bestmögliche Strategie zu entwickeln. Sprechen Sie uns an, um Ihre rechtlichen Möglichkeiten zu besprechen und Klarheit über Ihre Ansprüche zu gewinnen.
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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was bedeutet der Streitwert bei einer Unterlassungsklage?

Der Streitwert ist eine zentrale Größe in einem Zivilprozess, die den finanziellen Wert des Streitgegenstands beziffert. Er dient als Grundlage für die Berechnung von Gerichts- und Anwaltskosten und beeinflusst, welches Gericht zuständig ist. Bei einer Unterlassungsklage beschreibt der Streitwert das wirtschaftliche Interesse des Klägers daran, dass die beanstandete Handlung zukünftig unterbleibt.

Bedeutung des Streitwerts bei einer Unterlassungsklage wegen Falschparkens

  1. Rechtsgrundlage und Festlegung Der Streitwert wird nach § 3 ZPO (Zivilprozessordnung) und § 51 GKG (Gerichtskostengesetz) festgelegt. Dabei berücksichtigt das Gericht:
    • Den Umfang und die Schwere der Rechtsverletzung.
    • Das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der Unterbindung weiterer Verstöße.
    • Die Bedeutung der Sache für die Parteien.

    In Fällen von Falschparken auf privatem Grund wird der Streitwert häufig niedrig angesetzt. Nach gängiger Rechtsprechung beläuft sich der Streitwert in solchen Fällen oft auf 1.000 Euro, da die Beeinträchtigung meist als geringfügig eingestuft wird.

  2. Wirtschaftliche Auswirkungen Der Streitwert hat direkte Auswirkungen auf die Kosten:
    • Gerichtskosten: Diese steigen mit höherem Streitwert gemäß dem Gerichtskostengesetz.
    • Anwaltskosten: Auch diese richten sich nach dem Streitwert gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Ein niedriger Streitwert (z. B. 1.000 Euro) führt zu relativ geringen Kosten, während ein höherer Streitwert die Gesamtkosten erheblich erhöht.
  3. Prozessuale Folgen
    • Bei einem Streitwert bis 5.000 Euro ist das Amtsgericht zuständig, darüber hinaus das Landgericht.
    • Ein niedriger Streitwert kann den Kläger dazu bewegen, auf anwaltliche Vertretung zu verzichten, da diese bis zu einem Streitwert von 5.000 Euro nicht zwingend erforderlich ist.

Beispiel: Unterlassungsklage wegen Falschparkens

Stellen Sie sich vor, ein Fahrzeug wird wiederholt unberechtigt auf einem privaten Parkplatz abgestellt. Der Eigentümer erhebt eine Unterlassungsklage, um zukünftiges Parken zu verhindern. Das Gericht legt den Streitwert auf 1.000 Euro fest, da es sich um eine einfache Besitzstörung handelt. Daraus ergeben sich etwa folgende Kosten:

  • Gerichtskosten: ca. 150 Euro.
  • Anwaltskosten (bei anwaltlicher Vertretung): ca. 300 Euro für jede Partei.

Fazit zur wirtschaftlichen Bedeutung

Der Streitwert ist nicht nur ein Maßstab für die Schwere des Falles, sondern auch ein entscheidender Faktor für die finanziellen Belastungen im Verfahren. Bei geringfügigen Fällen wie Falschparken bleibt er üblicherweise niedrig, was die Kosten überschaubar hält und den Zugang zum Recht erleichtert.


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Wie wird der Streitwert bei Unterlassungsklagen berechnet?

Der Streitwert bei Unterlassungsklagen wird nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Unterlassung der streitgegenständlichen Handlung bemessen. Bei Falschparken auf Privatparkplätzen orientiert sich die Berechnung an folgenden Faktoren:

Ermessensentscheidung des Gerichts

Gemäß § 51 Abs. 2 GKG bestimmt das Gericht den Streitwert nach freiem Ermessen. Dabei berücksichtigt es die Bedeutung der Sache für den Kläger, die sich aus seinem Antrag ergibt.

Wirtschaftliches Interesse des Klägers

Das Gericht schätzt den Wert des Interesses des Klägers an der Unterlassung. Bei gewerblich genutzten Parkplätzen wird ein höherer Streitwert angesetzt als bei privaten Fällen, da hier ein größeres wirtschaftliches Interesse besteht.

Übliche Wertansätze

Bei Besitzstörungen durch unberechtigtes Parken werden regelmäßig Streitwerte zwischen 1.500 und 2.000 Euro angesetzt. Diese Werte dienen als Orientierung für das Gericht.

Berücksichtigung der Einzelfallumstände

Stellen Sie sich vor, Sie betreiben ein Geschäft und Ihre Kundenparkplätze werden regelmäßig von Falschparkern blockiert. In diesem Fall könnte das Gericht einen höheren Streitwert ansetzen, da die Beeinträchtigung Ihrer Geschäftstätigkeit schwerer wiegt als bei einem privaten Parkplatz.

Bedeutung für die Prozesskosten

Der festgesetzte Streitwert hat direkten Einfluss auf die Höhe der Gerichts- und Anwaltskosten. Je höher der Streitwert, desto höher fallen in der Regel diese Kosten aus. Wenn Sie als Parkplatzbesitzer eine Unterlassungsklage in Erwägung ziehen, sollten Sie sich dieser finanziellen Dimension bewusst sein.

Besonderheiten bei Wiederholungsgefahr

Bei der Berechnung des Streitwerts wird auch die Wiederholungsgefahr berücksichtigt. Wenn ein einmaliges Falschparken vorliegt, kann der Streitwert niedriger ausfallen als bei wiederholten Verstößen.

Durch diese differenzierte Betrachtung wird sichergestellt, dass der Streitwert die tatsächliche Bedeutung der Unterlassungsklage für den Kläger widerspiegelt und gleichzeitig eine angemessene Grundlage für die Berechnung der Prozesskosten bietet.


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Welche Kosten entstehen bei einer Unterlassungsklage?

Bei einer Unterlassungsklage fallen verschiedene Kosten an, deren Höhe maßgeblich vom Streitwert abhängt. Der Streitwert spiegelt das wirtschaftliche Interesse des Klägers an der Unterlassung wider und wird vom Gericht festgesetzt.

Gerichtskosten

Die Gerichtskosten werden nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) berechnet. Für eine Unterlassungsklage wird in der Regel eine 3,0-Gebühr erhoben. Wenn Sie beispielsweise eine Unterlassungsklage wegen Falschparkens einreichen, könnte der Streitwert bei 1.000 Euro liegen. Bei diesem Streitwert würden sich die Gerichtskosten auf etwa 105 Euro belaufen.

Anwaltskosten

Auch die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert und werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet. Für eine außergerichtliche Tätigkeit, wie eine Abmahnung, können Kosten von bis zu 190 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer) anfallen. Bei einem gerichtlichen Verfahren entstehen in der Regel mindestens zwei Gebühren: eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr.

Zusätzliche Kosten

In manchen Fällen können weitere Kosten entstehen, etwa für Sachverständigengutachten oder Zeugengelder. Diese Kosten variieren stark je nach Komplexität des Falls.

Kostenverteilung

Grundsätzlich trägt die im Prozess unterlegene Partei sämtliche Kosten des Verfahrens. Wenn Sie also eine Unterlassungsklage einreichen und gewinnen, muss der Beklagte Ihre Anwalts- und Gerichtskosten übernehmen. Verlieren Sie hingegen, müssen Sie für alle Kosten aufkommen.

Kostenrisiko

Bedenken Sie, dass eine Unterlassungsklage mit einem finanziellen Risiko verbunden ist. Bei einem Streitwert von 1.000 Euro für eine Unterlassungsklage wegen Falschparkens könnten die Gesamtkosten bei vollständigem Unterliegen etwa 1.000 bis 1.500 Euro betragen.

Wenn Sie erwägen, eine Unterlassungsklage einzureichen, sollten Sie die möglichen Kosten sorgfältig gegen den erwarteten Nutzen abwägen. In vielen Fällen kann eine außergerichtliche Lösung, wie eine Abmahnung, eine kostengünstigere Alternative sein.


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Welche Rechtsmittel gibt es gegen die Streitwertfestsetzung?

Das wichtigste Rechtsmittel gegen eine Streitwertfestsetzung ist die Streitwertbeschwerde. Wenn Sie mit dem vom Gericht festgesetzten Streitwert nicht einverstanden sind, können Sie dieses Rechtsmittel einlegen.

Voraussetzungen für eine Streitwertbeschwerde

Eine Streitwertbeschwerde ist nur unter bestimmten Bedingungen zulässig:

  1. Beschwerdewert: Der Wert des Beschwerdegegenstands muss 200 Euro übersteigen. Das bedeutet, die Differenz zwischen dem festgesetzten und dem von Ihnen angestrebten Streitwert muss zu einer Gebührendifferenz von mehr als 200 Euro führen.
  2. Frist: Die Beschwerde muss innerhalb von sechs Monaten nach Rechtskraft der Entscheidung in der Hauptsache eingelegt werden. Wurde der Streitwert erst einen Monat vor Fristablauf festgesetzt, haben Sie noch einen Monat Zeit nach Zustellung oder Bekanntgabe des Festsetzungsbeschlusses.
  3. Endgültige Festsetzung: Eine Beschwerde ist nur gegen die endgültige Streitwertfestsetzung möglich, nicht gegen eine vorläufige.

Ablauf einer Streitwertbeschwerde

Wenn Sie eine Streitwertbeschwerde einlegen möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Reichen Sie die Beschwerde schriftlich beim zuständigen Gericht ein.
  2. Begründen Sie detailliert, warum Sie den festgesetzten Streitwert für unangemessen halten.
  3. Das Gericht prüft zunächst, ob es der Beschwerde abhilft. Ist dies nicht der Fall, wird die Beschwerde an das nächsthöhere Gericht weitergeleitet.

Besonderheiten bei Unterlassungsklagen wegen Falschparkens

Bei einer Unterlassungsklage wegen Falschparkens wird der Streitwert in der Regel nach dem Interesse des Klägers an der Unterlassung bemessen. Dabei berücksichtigt das Gericht Faktoren wie die Häufigkeit und Dauer des Falschparkens sowie die dadurch verursachten Beeinträchtigungen. Typischerweise bewegt sich der Streitwert in solchen Fällen im mittleren vierstelligen Bereich.

Sollten Sie den festgesetzten Streitwert in einem solchen Fall als unangemessen empfinden, können Sie eine Streitwertbeschwerde einlegen. Bedenken Sie jedoch, dass Gerichte bei der Festsetzung des Streitwerts einen Ermessensspielraum haben. Eine erfolgreiche Beschwerde setzt voraus, dass Sie nachvollziehbar darlegen können, warum der festgesetzte Streitwert außerhalb dieses Ermessensspielraums liegt.


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Wie unterscheidet sich der Streitwert bei einmaligen und wiederholten Verstößen?

Der Streitwert bei einer Unterlassungsklage wegen Falschparkens kann sich erheblich unterscheiden, je nachdem, ob es sich um einen einmaligen oder wiederholten Verstoß handelt. Hier sind die Unterschiede und deren Begründung:

Einmaliger Verstoß

Bei einem einmaligen Verstoß wird der Streitwert oft niedriger angesetzt. Das Gericht geht davon aus, dass ein einmaliges unbefugtes Parken auf einem Privatgrundstück bereits eine Wiederholungsgefahr begründet, was einen Unterlassungsanspruch rechtfertigt.

  • Beispiel: Wenn Sie einmal unbefugt auf einem Privatparkplatz parken, könnte der Streitwert auf etwa 1.000 Euro festgesetzt werden. Dies spiegelt das Interesse des Grundstückseigentümers wider, zukünftige Verstöße zu verhindern, ohne dass mehrere Verstöße nachgewiesen werden müssen.

Wiederholte Verstöße

Bei wiederholten Verstößen wird der Streitwert höher bemessen, da die Wiederholungsgefahr bereits durch die wiederholten Handlungen bewiesen ist.

  • Beispiel: Wenn Sie mehrmals unbefugt auf demselben Privatparkplatz parken, könnte der Streitwert auf bis zu 25.000 Euro ansteigen. Dies berücksichtigt die erhöhte Belästigung und den erheblichen Eingriff in das Eigentum des Grundstückseigentümers.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die Festsetzung des Streitwerts bei Unterlassungsklagen ist § 51 Abs. 2 GKG (Gerichtskostengesetz), der den Streitwert nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers an der Anspruchsverwirklichung bestimmt.

  • Einmaliger Verstoß: Das Gericht legt den Streitwert nach freiem Ermessen fest, wobei es sich an der Bedeutung der Sache für den Kläger orientiert. Ein einmaliger Verstoß begründet eine tatsächliche Vermutung für eine Wiederholungsgefahr, was einen Unterlassungsanspruch rechtfertigt.
  • Wiederholte Verstöße: Hier wird die Wiederholungsgefahr durch die wiederholten Handlungen bewiesen, was zu einer höheren Bewertung des Streitwerts führt. Die Vertragsstrafe kann mehrfach fällig werden, wenn mehrere Verstöße als natürliche Handlung oder Handlung im Rechtssinne zusammengefasst werden.

Handlungsschritte

Wenn Sie als Grundstückseigentümer mit Falschparkern konfrontiert sind:

  • Abmahnung: Sie können den Falschparker abmahnen und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auffordern. Diese Methode ist oft effektiv und kostengünstig.
  • Unterlassungsklage: Sollte die Abmahnung nicht fruchten, können Sie eine Unterlassungsklage nach § 862 BGB einreichen, um den Falschparker gerichtlich zur Unterlassung zu verpflichten.

Fazit

Der Streitwert bei einer Unterlassungsklage wegen Falschparkens hängt stark von der Häufigkeit der Verstöße ab. Ein einmaliger Verstoß führt zu einem niedrigeren Streitwert, da die Wiederholungsgefahr vermutet wird, während wiederholte Verstöße zu einem höheren Streitwert führen, da die Wiederholungsgefahr bewiesen ist. Diese Unterschiede spiegeln das wirtschaftliche Interesse des Klägers wider und berücksichtigen die Belästigung durch die Verstöße.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Unterlassungsklage

Eine Unterlassungsklage ist ein rechtliches Mittel, mit dem man jemanden gerichtlich verpflichten lassen kann, eine bestimmte Handlung in Zukunft zu unterlassen. Sie zielt darauf ab, weitere Rechtsverletzungen zu verhindern. Die rechtliche Grundlage findet sich in § 1004 BGB. Im Fall von Falschparken kann damit beispielsweise durchgesetzt werden, dass jemand nicht mehr auf einem fremden Grundstück oder Privatparkplatz parkt. Wichtig ist, dass eine konkrete Wiederholungsgefahr bestehen muss – ein einmaliger Vorfall reicht meist nicht aus.


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Streitwert

Der Streitwert ist der geschätzte Geldbetrag, der den wirtschaftlichen Wert oder das Interesse des Klägers am Gerichtsverfahren beziffert. Er wird vom Gericht festgesetzt und ist maßgeblich für die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren gemäß Gerichtskostengesetz (GKG). Bei einer Unterlassungsklage wird der Streitwert anhand verschiedener Faktoren wie Schwere des Eingriffs, Wiederholungsgefahr und wirtschaftliche Bedeutung bemessen. Je höher der Streitwert, desto höher sind die Prozesskosten.


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Beschwerdeverfahren

Das Beschwerdeverfahren ist ein Rechtsmittel gegen gerichtliche Entscheidungen, insbesondere gegen Beschlüsse und Verfügungen. Es ist in den §§ 567 ff. ZPO geregelt. Mit der Beschwerde kann beispielsweise die Überprüfung einer Streitwertfestsetzung durch das nächsthöhere Gericht erreicht werden. Anders als bei einer Berufung geht es dabei nicht um die Hauptsache selbst, sondern um Nebenentscheidungen wie Kosten oder Verfahrensfragen.


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Wiederholungsgefahr

Die Wiederholungsgefahr ist eine wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Unterlassungsklage. Sie beschreibt die Wahrscheinlichkeit, dass der Beklagte die beanstandete Handlung erneut vornehmen wird. Bei einmaligen Verstößen wird eine Wiederholungsgefahr meist vermutet, kann aber durch eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ausgeräumt werden. Die Beurteilung der Wiederholungsgefahr beeinflusst auch die Höhe des Streitwerts.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 68 Abs. 1 GKG (Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen): Dieser Paragraph regelt das Rechtsmittel der Beschwerde gegen Entscheidungen des Gerichts, die den Streitwert betreffen. Er besagt, dass eine solche Beschwerde zulässig ist, wenn die Entscheidung des Gerichts die Höhe des Streitwerts festsetzt. Im vorliegenden Fall hat die Klägerseite Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des Amtsgerichts eingelegt, was nach § 68 Abs. 1 GKG zulässig ist.
  • § 48 Abs. 2 S. 1 GKG: Dieser Paragraph gibt vor, wie der Streitwert bei Klagen auf Unterlassung berechnet wird. Da es sich im vorliegenden Fall um einen Unterlassungsanspruch wegen eines Parkverstoßes handelt, ist § 48 Abs. 2 S. 1 GKG die zentrale Vorschrift zur Bestimmung des Streitwerts. Das Gericht muss den Wert des Interesses des Klägers an der Unterlassung schätzen.
  • § 68 Abs. 1 Satz 5 i.V.m. § 66 Abs. 4 Satz 1 GKG: Diese Paragraphen regeln die Zulassung der weiteren Beschwerde. Eine weitere Beschwerde ist nur zulässig, wenn die Sache grundsätzliche Bedeutung hat. Im vorliegenden Fall wurde die weitere Beschwerde nicht zugelassen, da die Streitwertfrage in diesem konkreten Parkverstoß-Fall keine grundsätzliche Bedeutung für die Rechtsprechung hat.
  • § 68 Abs. 3 GKG: Dieser Paragraph regelt die Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren. Da das Beschwerdeverfahren gebührenfrei ist und keine besonderen Auslagen entstanden sind, findet gemäß § 68 Abs. 3 GKG keine Kostenerstattung statt.
  • Zivilrechtliche Unterlassungsklage: Eine Unterlassungsklage im Zivilrecht zielt darauf ab, dass der Beklagte ein bestimmtes Verhalten unterlässt. Im vorliegenden Fall möchte die Klägerseite gerichtlich feststellen lassen, dass der Beklagte zukünftig nicht mehr unberechtigt auf ihrem Grundstück parkt. Das Gericht muss prüfen, ob der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung hat.

Das vorliegende Urteil


Landgericht Wuppertal – Az.: 16 T 72/23 – Beschluss vom 20.09.2023


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