Skip to content

Kein „Recht zur Lüge“ bei Fragen nach Vorerkrankungen gegenüber Versicherung!

Landgericht Coburg

Az.: 21 O 725/01

Urteil vom 10.07.2002

rechtskräftig!


Leitsatz (vom Verfasser – nicht amtlich!):

Hat der Versicherte bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung falsche Angaben über Vorerkrankungen gemacht, kann die Versicherung vom Vertrag wegen arglistiger Täuschung zurücktreten. Sogar Fragen nach einer früheren Fehlgeburt oder nach Depressionen sind wahrheitsgemäß zu beantworten.


Sachverhalt:

Die Klägerin hatte im Antragsformular der beklagten Versicherung sowohl die Frage nach anormalen Schwangerschaftsverläufen als auch bezüglich früherer Depressionen mit „Nein“ beantwortet. Als die Klägerin später berufsunfähig wurde und Leistungen der Versicherung in Anspruch nehmen wollte, lehnte diese mit der Begründung ab, dass die Klägerin ihr wahrheitswidrig eine Fehlgeburt und eine therapeutische Behandlung wegen Depressionen verschwiegen hätte.

Entscheidungsgründe:

Das LG Coburg wies die Klage gegen die Versicherung ab. Mit der Begründung, dass die Frage nach früheren anormalen Schwangerschaftsverläufen keinen schwerwiegenden Eingriff in die Intimsphäre der Klägerin darstellte, so dass diese ein „Recht zur Lüge“ hatte. Hätte die Klägerin die Fragen mit „Ja“ beantwortet, wäre angesichts der abstrakten Formulierung der Fragen nichts offenbar geworden, was ihren intimsten Persönlichkeitsbereich berührt hätte. Auch ihre früheren Depressionen hätte die Klägerin aufgrund 6-monatiger Behandlung der Versicherung anzeigen müssen. Die Versicherung hatte daher nach Ansicht der Richter das Recht, vom Vertrag wegen arglistiger Täuschung zurück zu treten.

Rechtsanwälte Kotz · Kreuztal

Schildern Sie uns Ihr Anliegen.

Schildern Sie uns Ihr Anliegen über das Formular. Sie erhalten per E-Mail eine kostenlose und unverbindliche Ersteinschätzung mit einer klaren Einordnung Ihrer Situation.

Jetzt Anfrage stellen  →

Auch einen Termin können Sie über das Formular anfragen.

So funktioniert es

01Anliegen schildern

Ersteinschätzung oder Terminwunsch im Formular auswählen.

02Einordnung erhalten

Für die Ersteinschätzung erhalten Sie eine klare Einordnung per E-Mail.

03Weiteres entscheiden

Sie entscheiden selbst, ob Sie danach eine kostenpflichtige Beratung oder Vertretung wünschen.

GoogleBewertungen ansehen  ↗

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

➤ Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(telefonisch werden keine juristischen Auskünfte erteilt!)

Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

✉ zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage >>> per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

✔ Über uns

Bürozeiten:

Montags bis Donnerstags von 8-18 Uhr
Freitags von 8-16 Uhr

Individuelle Terminvereinbarung:
Mo-Do nach 18 Uhr und Samstags möglich.
Wir richten uns flexibel an die Bedürfnisse unserer Mandanten.

✔ Das sagen Kunden über uns
✔ Unsere Social Media Kanäle

 

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Wir helfen Ihnen

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihrem Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unserer Ersteinschätzung und erhalten Sie eine Einordnung Ihrer Situation und eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Hinweis: Telefonisch können leider keine Erstanfragen beantwortet werden. Anfragen auf Ersteinschätzung bitte nur über unser Anfrageformular stellen. 

Aktuelle Jobangebote

Jobangebote in der Kanzlei Kotz
Rechtsanwaltsfach-angestellte(r) und Notarfachangestellte(r) (m/w/d)

jetzt bewerben