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Anwaltsgebühren im Arbeitsrecht: Allgemeine Einführung: Verfasser: Dr. Christian Kotz (Alle Angaben ohne Gewähr)
1. Allgemein: In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht fallen die gleichen Gebühren an wie in einem bürgerlichen Rechtsstreit. Als Besonderheit ist in arbeitgerichtlichen Verfahren zu beachten, dass dem streitigen Verfahren vor der Kammer des Arbeitsgerichts in I. Instanz stets eine Güteverhandlung vorausgehen muss. Der Gegenstandswert einer arbeitsgerichtlichen Angelegenheit wird aus 3 Bruttomonatsverdiensten gebildet.
2. Tabellarische Übersicht über die Anwaltsgebühren: Die tabellarische Übersicht zeigt die Anwalts- und Gerichtskosten durch zwei Instanzen, mit Ihrem Anwalt, einem Zeugen und Beendigung des Rechtsstreits durch Urteil bzw. durch Vergleich auf. Anhand der unterschiedlichen Streitwerte können Sie sich einen Überblick über die möglichen Kosten machen, die Ihnen entstehen können. Beachten Sie bitte noch, das in den Beispielen davon ausgegangen wird, das die I. Instanz vor dem Arbeitsgericht Siegen stattfindet und die II. Instanz vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm (hier entstehen daher mehr Fahrtkosten und ein höheres Abwesenheitsgeld). a. Ein guter Rat vorweg: Im Arbeitsgerichtsprozess ist es besonders wichtig eine Rechtsschutzversicherung zu haben, aufgrund der Tatsache, dass jede Partei in erster Instanz ihre Anwaltskosten selbst trägt. Diese können erhebliche Summen erreichen, wie Ihnen die nachfolgende tabellarische Übersicht verdeutlicht. Bei einem Gegenstandswert von 5.000 € (= 3 Bruttomonatsverdienste) können bis zu 3 Rechtsanwaltsgebühren zu netto 391,30 € (= 1,3 Verfahrensgebühr), 361,20 € (= 1,2 Terminsgebühr) und 301,00 € (= 1,0 Einigungsgebühr) entstehen. Inklusive der Mehrwertsteuer ergibt sich eine Summe von 1.253,67 €. Hierzu kommen noch Kopiekosten und weitere Auslagen, so dass Sie letztendlich sicherlich mit 1.500,00 € rechnen müssen. Der jährliche Betrag einer Familienrechtsschutzversicherung (mit Arbeitsrechtsschutz) beträgt 225,00 € bis 300,00 €. Dass sich der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung somit rechnet, dürfte jedem klar sein!
b. Gebühren für Mandate ab dem 01.07.2006: 1. Instanz:
Beachten Sie bitte bzgl. der 1. Instanz noch folgendes: In der 1. Instanz trägt jede Partei nach § 12a ArbGG ihre Rechtsanwaltsgebühren selbst! Egal, ob Sie sich vergleichen, obsiegen oder gar verlieren.
2. Instanz:
In der zweiten Instanz muss die unterliegende Partei zusätzlich die Anwaltskosten der anderen Partei übernehmen! |
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Haben Sie rechtliche Fragen, so können diese nur bei Angabe Ihrer vollständigen Anschrift (Name, Strasse, PLZ und Ort) beantwortet werden. Bei familienrechtlichen und nachbarrechtlichen Fragen, geben Sie bitte noch das jeweilige Bundesland an, in dem Sie wohnen bzw. auf das sich Ihre Frage bezieht! Beachten Sie bitte noch folgenden Kostenhinweis! Wir bitten insoweit um Ihr Verständnis! Gerne teilen wir Ihnen die möglichen Kosten einer Rechtsberatung oder Vertretung durch uns unverbindlich und kostenfrei mit. Fragen Sie bei wichtigen Terminsachen (z.B. gesetzte Frist läuft ab) vorab an, ob eine Bearbeitung innerhalb der gesetzten Frist möglich ist bzw. ob bestimmte Rechtsmittel eingelegt werden müssen. Senden Sie Fragen bitte per E-Mail an: info@ra-kotz.de oder ra-kotz@web.de oder an folgende Anschrift: Rechtsanwaltskanzlei Kotz - Siegener Str. 104 - 57223 Kreuztal ~ Tel.: 02732/791079 ~ Fax: 02732/791078
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