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Stalking: Wie sich betroffene wehren können

Ständiges Nachstellen oder Belästigungen: Ein Horror für alle Stalking-Opfer

Allein in Deutschland wurden im Jahr 2020 knapp 20.000 Menschen von Stalking als Opfer betroffen. Das Stalking stellt hierbei eine sehr gesonderte Form von der Belästigung dar, da sich die betroffenen Personen mit sehr erheblichen Einschränkungen der individuellen Lebensqualität konfrontiert sehen und dementsprechend auch Einschränkungen von der eigenen Freiheit hinnehmen müssen. Ein Stalkingopfer richtet in der Regel den eigenen Alltag sowie auch die entsprechend damit einhergehenden Verpflichtungen auf den Umstand aus, dass der Kontakt mit der Täterperson um jeden Preis vermieden werden soll. Sehr viele Menschen wissen jedoch überhaupt nicht, was genau unter dem Begriff Stalking zu verstehen ist und ab wann das Stalking als solches überhaupt beginnt bzw. ab welchem Zeitpunkt das Stalking einen Straftatbestand erfüllt. Dieses Wissen ist jedoch ebenso wichtig wie das Wissen, wo und in welcher Form die betreffenden Personen sich gegen das Stalking zur Wehr setzen können!


Sind Sie Stalking-Opfer und wollen sich juristisch wehren? Dann wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Kontaktieren Sie uns für eine Ersteinschätzung.


Um was genau handelt es sich bei dem Stalking überhaupt?

stalking
Als Stalking wird im allgemeinen das wiederholte widerrechtliche Verfolgen, Nachstellen, Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bezeichnet. Dieses kann schlimmstenfalls bis hin zur körperlichen und psychischen Gewalt gehen. (Symbolfoto: New Africa/Shutterstock.com)

Mit dem Begriff des Stalkings, welcher dem englischen Sprachgebrauch entstammt und im deutschen Sprachgebrauch mit „heranschleichen“ bzw. „heranpirschen“ übersetzt werden kann, wird die widerrechtliche Verfolgung einer Person gegen den ausdrücklichen Willen dieser Person beschrieben. Die penetrante Belästigung dieser Person oder auch die Bedrohung bzw. das Nachstellen der Täterperson definiert den Charakter des Stalkings.

Das Stalking stellt in Deutschland seit dem Jahr 2007 einen vollständig eigenständigen Straftatbestand dar. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt der § 238 Strafgesetzbuch (StGB) dar. Dieser Paragraf beschreibt den Tatbestand der Nachstellung und legt auch das zu erwartende Strafmaß für diesen Straftatbestand fest.

Die rechtliche Problematik bei dem Stalking

Rechtlich betrachtet ist das Stalking nicht unproblematisch. Die Hauptproblematik liegt in dem Umstand, dass das Stalking an sich nicht als klar abgrenzbare Einzeltat anzusehen ist. Vielmehr kommen bei dem Stalking zahlreiche verschiedene Tatumstände gemeinschaftlich zusammen, welche von der Täterperson für einen langen Zeitraum durchgeführt werden.

Diese Straftatbestände im Zusammenhang mit dem Stalking kommen beispielsweise in Betracht

  • § 186 StGB: die üble Nachrede
  • § 187 StGB: die Verleumdung
  • § 240 StGB: die Nötigung
  • § 223 StGB: die Körperverletzung
  • § 303 StGB: die Sachbeschädigung

Diese Liste der Straftathandlungen, aus denen heraus sich das Gesamtkonstrukt des Stalkings ergibt, kann auch noch durch anderweitige Straftaten ergänzt werden. Zudem kennt das Stalking an sich auch noch gewisse Formen, die mit der zunehmenden Nutzung des Internets bzw. der sozialen Medien aufgekommen sind.

Das sogenannte Cyberstalking

Dem reinen Grundsatz nach ist das Cyberstalking von der Verhaltensform des Täters überaus identisch mit dem klassischen Stalking. Der Täter überträgt lediglich sein Verhalten auf die multimediale Welt des Internets. Der Charakterzug des Cyberstalkings liegt in dem Umstand, dass das Opfer mittels elektronischer Medien belästigt oder auch verfolgt wird. Das Cyberstalking kennt dabei jedoch unterschiedliche Ausdrucksformen, durch welche der Täter aktiv wird. Beispiele hierfür sind die Sammlung von Bildern oder privaten Informationen des Opfers nebst der Verbreitung durch den Täter, sogenannte Fake-Accounts auf dem Namen des Opfers nebst entsprechender Fake-Einträge, die systematische Nachverfolgung der Onlineaktivitäten von dem Opfer durch den Täter oder auch die permanente sowie unangemessene Kontaktaufnahme des Täters mit dem Opfer durch die sozialen Netzwerke oder auch per WhatsApp bzw. per E-Mail.

Wenn ein Opfer sich durch einen Täter gestalkt fühlt, so kann das Opfer gegen den Täter einen sogenannten Unterlassungsanspruch geltend machen. Hierbei sollte sich das Opfer jedoch der Hilfe eines erfahrenen Rechtsanwalts bedienen, der die Ansprüche des Opfers entsprechend rechtlich durchsetzt.

Der Gesetzgeber hat die Gesetze im Jahr 2021 verschärft

Mit dem 01.10.2021 hat der Gesetzgeber das sogenannte Anti-Stalking-Gesetz in Deutschland verschärft. Auf diese Weise wollte der Gesetzgeber den Nachstellungen eines Täters wirksamer rechtlich begegnen können, wobei auch das Cyberstalking ausdrücklich mit in das Gesetz aufgenommen wurde. Durch das verschärfte Anti-Stalking-Gesetz sollten Opfer zudem auch die Chance erhalten, die eigenen Rechte frühzeitiger sowie effektiver und einfacher gegenüber der Täterperson geltend machen zu können.

Die Neuheiten des Anti-Stalking-Gesetzes im Überblick

  • für besonders schwerwiegende Fälle können die Täter nunmehr schneller in Sicherungshaft genommen werden
  • für besonders schwerwiegende Fälle müssen die Täter nunmehr eine Maximalfreiheitsstrafe von 5 Jahren erwarten
  • die Stalking-Strafbarkeitsschwelle wurde durch den Gesetzgeber herabgesetzt
  • das Cyber-Stalking erfuhr entsprechende tatspezifische Handlungen des Täters

Wie sollte ein Opfer im Fall von Stalking reagieren?

Wer Opfer von Stalking durch einen Täter wird, sollte bereits sehr frühzeitig auf diesen Umstand reagieren und entsprechende Gegenmaßnahmen durchführen. Der vollständige restlose Kontaktabbruch zu dem Täter ist dabei die erste Maßnahme. Zu diesem Kontaktabbruch gehören dabei die Löschung sämtlicher Täterinformationen nebst dem Ignorieren von SMS, WhatsApp-Nachrichten oder auch Anrufen. In dem Messengerdienst WhatsApp gibt es die Möglichkeit, eine entsprechende Person zu blockieren. Auf diese Weise erhält das Opfer überhaupt keine Nachrichten der blockierten Person mehr. Derartige Maßnahmen können unter Umständen den Erfolg nach sich ziehen, dass der Täter sein Interesse an dem Opfer verliert. Sollten diese Maßnahmen nicht den gewünschten Erfolg mit sich bringen, stehen für das Opfer natürlich auch rechtliche Schritte zur Verfügung.

Die rechtlichen Schritte gegen einen Stalker

Unterschieden werden muss bei den rechtlichen Schritten zunächst zwischen den zivilrechtlichen und den strafrechtlichen Maßnahmen. Im Gegensatz zu vielen anderen Straftaten bezieht sich das Stalking auf das sogenannte Gewaltschutzgesetz, welches als einziges Gesetz in Deutschland auch eine sogenannte Doppelbestrafung des Täters ermöglicht. Stalking-Opfer können gem. § 1 Gewaltschutzgesetz (GewSchG) die sogenannte Schutzanordnung erreichen. Durch diese Schutzanordnung wird es dem Täter untersagt, das Opfer künftig zu belästigen oder auch dem Opfer nachzustellen. Eine Schutzanordnung kann bei dem regional zuständigen Familiengericht mittels Antrag erwirkt werden.

Sollte ein Eilbedürfnis vorliegen, so kann das Familiengericht auch eine sogenannte einstweilige Verfügung erlassen. Diese einstweilige Verfügung verbietet dem Täter, sich dem Opfer bis auf einen klar definierten Mindestabstand zu nähern oder die Wohnräumlichkeiten des Opfers zu betreten. Auch das Platzverbot an Orten, welche von dem Opfer für gewöhnlich aufgesucht werden, kann eine direkte Folge der Schutzanordnung sein.

Verstößt ein Täter gegen die Schutzanordnung des Opfers, so sollte das Opfer umgehend den Kontakt mit der zuständigen Polizeibehörde aufnehmen. Im Zuge dieser Maßnahme sollte auch bei dem zuständigen Gericht der Antrag darauf gestellt werden, dass gegen den Täter Zwangsmittel eingeleitet werden.

Strafrechtlich aktiv werden

Eine weitere Möglichkeit eines Opfers, sich gegen einen Stalker zur Wehr zu setzen, ist die Strafanzeige bei der Polizei aufgrund des Straftatbestandes der Nachstellung im Sinne des § 238 StGB. Alternativ dazu können natürlich auch andere Straftatbestände des Stalkers in der Anzeige aufgeführt werden. Entsprechende Beweise, die ein Opfer gegen den Stalker gesammelt hat, sollten in der Strafanzeige natürlich aufgeführt werden. Chatverläufe oder auch Anruflisten sind diesbezüglich ein sehr gutes Beweismittel.

Für den Strafantrag gibt es eine Verjährungsfrist. Das Opfer sollte dementsprechend den Strafantrag binnen eines Zeitraums von drei Monaten stellen.

Die Opfer sind nicht allein

Auch wenn sich ein Opfer dem Stalker hilflos ausgeliefert fühlt, so ist dies nicht der Fall. Die Polizei sowie auch die Ermittlungsbehörden können einem Opfer gegenüber einem Stalker einen wirksamen Schutz bieten. Überdies gibt es in Deutschland auch eine Hilfsorganisation mit dem Namen „weißer Ring„, an welche sich Opfer wenden können. Die erste Maßnahme, falls der Verdacht des Stalkings aufkommen sollte, ist jedoch stets der Gang zu einem erfahrenen Rechtsanwalt. Im Zuge eines ersten Beratungsgesprächs können wir als juristisch kompetente Rechtsanwaltskanzlei die ersten Schritte gegen den Stalker besprechen und entsprechende Maßnahmen einleiten. Wir stehen diesbezüglich sehr gerne mit unserer langjährigen Kompetenz und Erfahrung zur Verfügung und lassen kein Opfer von Stalking allein.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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