Wie Sie bei einer Filesharing Abmahnung reagieren sollten
Wem eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus flattert, der steht zumeist erst einmal unter Schock. Doch so erschreckend und einschüchternd die Abmahnung einer Anwaltskanzlei im Auftrag der Film- oder Musikindustrie auch sein mag, so falsch ist es auch, übereilt zu reagieren. Ein schnelles Unterzeichnen der Unterlassungserklärung ist eine ebenso schlechte Idee wie die sofortige Zahlung der geforderten Geldsumme. Doch wie sollte man bei Erhalt einer Abmahnung am Besten reagieren und welche Fehler sollten tunlichst vermieden werden?
Übersicht:
Haben Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung oder Filesharing erhalten? Handeln Sie JETZT, aber handeln Sie nicht vorschnell und unterschreiben Sie auf keinen Fall unüberlegt, die von beigefügte Unterlassungserklärung. Lassen Sie die erhaltene Abmahnung durch unsere Experten überprüfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.
Verschaffen Sie sich einen gründlichen Überblick
Bevor eine endgültige Entscheidung dahingehend getroffen wird, wie Sie auf die Abmahnung reagieren, sollten Sie sich zunächst einen Überblick darüber verschaffen, was Ihnen von wem und weshalb vorgeworfen wird. Nur so können Sie herausfinden, ob die Abmahnung eine berechtigte Grundlage hat oder dieser entbehrt. Anhand dieser Einschätzung sollten Sie ihr weiteres Vorgehen ausrichten. Gemeinsam mit einem versierten Anwalt können Sie in der Regel am Besten eruieren, ob es sich lohnt, gegen die Abmahnung vorzugehen, da ernsthafte Zweifel am Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung bestehen oder ob die Abgabe einer Unterlassungserklärung angezeigt ist. In vielen Fällen wurden IP-Adressen falsch zugeordnet oder es ergeben sich andere Ungereimtheiten.
In der Regel wird die abmahnende Kanzlei von Ihnen fordern, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und gleichzeitig eine Geldforderung an Sie stellen, die sich aus den Anwaltskosten und einem etwaigen Schadensersatz zusammen setzt. Geraten Sie dadurch keinesfalls in Panik und handeln übereilt. Allerdings sollten Sie ohne größere Zeitverzögerung rechtlichen Beistand suchen, da sie Fristen, in denen Sie auf die Abmahnung reagieren sollten, recht kurz bemessen sind.
Was tun in Sachen Unterlassungserklärung?
In dem Abmahnungsschreiben werden Sie in der Regel eine strafbewehrte Unterlassungserklärung finden, die Sie innerhalb einer bestimmten Frist unterschreiben sollen. Kombiniert ist die Unterlassungserklärung häufig mit einer Vertragsstrafe, die dann fällig wird, wenn Sie der Unterlassungserklärung zuwider handeln. Die Unterlassungserklärung dient dem Zweck, eine Wiederholungsgefahr der Urheberrechtsverletzung zu beseitigen. Wird keine Erklärung abgegeben, droht Ihnen ein kostspieliges Gerichtsverfahren. Durch diese Tatsache sollten Sie sich aber keine Angst einjagen lassen.
Denn selbst wenn Sie tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung begangen haben, sollten Sie nicht einfach die vorgefertigte Unterlassungserklärung unterschreiben. Denn viele der von den Kanzleien angefertigten Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst und bringen dem Empfänger dadurch viele rechtliche Nachteile. Lassen Sie sich deshalb von einem Rechtsanwalt oder der Verbraucherzentrale dahingehend beraten, welche Punkte der Unterlassungserklärung angegriffen werden können und setzen Sie gemeinsam mit Ihren Rechtsberatern eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung auf. Diese Erklärung bewegt sich dann in einem angemessenen Rahmen und ist genau auf Ihren speziellen Fall zugeschnitten.
Wie sollte man auf die Geldforderung reagieren?
Entbehrt die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung jeglicher rechtlicher Grundlage, sollte der Befriedigung der Geldforderung selbstverständlich nicht nachgekommen werden. Ist der Verstoß gegen Urheberrecht jedoch möglich oder sogar wahrscheinlich, sollte durch einen Rechtsbeistand geprüft werden, ob die geforderten Kosten angemessen sind. Denn viele der von den abmahnenden Kanzleien geforderten Schadensersatzansprüche erweisen sich nach gründlicher Prüfung als unbegründet.
Zu dem eigentlichen Schadensersatz kommt dann noch die Forderung nach Begleichung des Anwaltshonorars hinzu. Auch hier muss die geforderte Geldsumme auf Angemessenheit hin überprüft werden. In der Regel sollten die Anwaltskosten nicht höher als 100 Euro sein. Sollte die Forderung auf Begleichung der Anwaltskosten weit über die 100 Euro hinaus gehen, kann mit der von vielen Gerichten anerkannten Gebührendeckelung argumentiert werden. Zahlen Sie nicht aus Angst vor weiteren rechtlichen Konsequenzen jede noch so hohe Forderung.
Was sollte man bei Erhalt einer Abmahnung machen?
- Ruhe bewahren und die in der Abmahnung enthaltenen Daten auf Richtigkeit prüfen
- Stimmen Datum, Zeit, Art der Rechtsverletzung und IP-Adresse tatsächlich überein?
- wer hat die Urheberrechtsverletzung begangen?
- unterschreiben Sie nicht panisch die beigefügte Unterlassungserklärung
- verfassen Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung bzw. lassen Sie diese anfertigen
- zahlen Sie keinesfalls sofort die geforderte Geldsumme
- lassen Sie die Höhe der Geldforderung durch einen Rechtsexperten überprüfen
Ist es sinnvoll einen Anwalt aufzusuchen?
Eine professionell verfasste Abmahnung enthält viele Tücken, die für rechtliche Laien nur schwer zu erkennen sind. Wenn Sie sich durch den Erhalt der Abmahnung überfordert fühlen, scheuen Sie sich nicht davor, sich einen Rechtsbeistand zu suchen. Egal ob die Verbraucherzentrale oder ein Rechtsanwalt, ein Rechtsexperte hat Routine darin, sich mit Abmahnungen aufgrund von angeblichen Urheberrechtsverletzungen auseinander zu setzen und kann den Schaden, der für Sie durch so eine Abmahnung entsteht, auf ein Minimum reduzieren. Wir bieten Ihnen eine kompetente Beratung.
Lesen Sie mehr zum Thema Filesharing und Co. auf unserer Webseite: Internetrechtsiegen.de oder in unserer Rubrik „Urteile aus dem Internet- und Onlinerecht„.