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Urteile aus dem Internetrecht

Urteile und Artikel aus dem Online- und Internetrecht


Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Internetrechts.

Wissenswertes zum Online- und Internetrecht

Das Internetrecht ist ein noch junges Rechtsgebiet. Allmählich setzt sich auch in der Bevölkerung die Erkenntnis durch, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Dennoch zeigt ein Blick in die verschiedenen Internetforen der Massenmedien, dass eine Vielzahl der User das Internet als Plattform zur Verbreitung von Beleidigungen und Diffamierungen unter dem Schutz vermeintlicher Anonymität missbraucht. Dieser Schutz besteht dabei manchmal nur scheinbar. Zunehmend werden die Täter identifiziert und entsprechend belangt. Weitere typische Fälle aus dem Bereich des Internetrechts sind Abo-Fallen, Abmahnungen aufgrund von angeblichen Urheberrechtsverletzungen und Probleme beim Kauf über das Internet. Gerade das Thema Abmahnungen steht aufgrund der Abmahnwelle im Zusammenhang mit dem Porno-Streaming-Portal Redtube aktuell im Fokus der Medien. Mit Beschluss vom 24.01.2014 hat das Landgericht Köln entschieden, dass die Auskunftserteilung hinsichtlich der Namen und Anschriften von Nutzern des Streaming-Portals, die das Landgericht Köln ursprünglich legitimiert hatte, rechtswidrig war.

Einen lesenswerten Artikel bezüglich des Streaming- / Filesharingdienstes „Popcorn Time“ hat das Rechtsmagazin Legal Tribune Online kürzlich veröffentlicht.

Speziell zu den Themen eBay-Kaufverträge und Internetkaufverträge haben wir für Sie aktuelle Info-Flyer erstellt, die Sie hier kostenlos herunterladen können.

In den letzten Monaten immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen war die vorzeitige Auktionsbeendigung bei eBay. Wir haben Ihnen zu dieser Thematik einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung zusammengestellt.

Bei weiteren Fragen beraten wir – die Rechtsanwälte Kotz – Sie selbstverständlich gerne.

Die zunehmende Bedeutung des Internetrechts

Das auch Onlinerecht genannte Internetrecht beschäftigt sich mit den rechtlichen Problemen, die mit der Nutzung des Internets verbunden sind. Im juristischen Sinne handelt es sich hierbei weniger um ein einheitliches Rechtsgebiet. In der Querschnittsmaterie Internetrecht treffen vielmehr ganz unterschiedliche Lebensbereiche und verschiedene Gesetze aufeinander. Das hängt vor allem mit der immer weiter steigenden Nutzung des Internets zusammen. Onlineshopping und Onlinebanking gehören heute bei vielen Personen ebenso zum Alltag wie der digitale Austausch über E-Mails, Foren und soziale Netzwerke. Aufgrund dieser Vielfältigkeit und der enormen Geschwindigkeit der technischen Entwicklung gewinnt das Internetrecht zunehmend an Bedeutung.

E-Commerce und das allgemeine Zivilrecht

Inzwischen ist das Internet zu einer der wichtigsten Handelsplattformen aufgestiegen. Diese Entwicklung hat schließlich zahlreiche Zivilrechtsfragen aufgeworfen, die dem Bereich E-Commerce zuzuordnen sind. Grundsätzlich gelten für einen Kauf über das Internet dieselben Regelungen des allgemeinen Zivilrechts wie für herkömmliche Kaufverträge. Die allgemeinen Vertragsregeln der §§ 145 ff BGB werden allerdings durch spezielle Vorschriften ergänzt. Hierzu zählen beispielsweise die Bestimmungen für Fernabsatzverträge, das Telemediengesetz oder Normen für den elektronischen Geschäftsverkehr. Generell hat der Kunde beim Kauf eines Produktes im Internet bessere Rechte als bei einem Kauf im Geschäft um die Ecke. So steht ihm in etwa Widerrufsrecht zu, mit dessen Hilfe er sich ohne weitere Nachfragen vom Vertrag lösen kann.

Das Wettbewerbsrecht

internetrecht Internetkriminalität
Foto: REDPIXEL.PL / Bigstock

Dem Wettbewerbsrecht kommt im Internetrecht eine immer größere Bedeutung zu. Bezüglich der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen spielt das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine entscheidende Rolle ein. So wird durch das UWG geregelt, in welcher Form Werbung dargestellt sein muss, damit ein ausgewogenes Kräfteverhältnis von Konkurrenten nicht gefährdet wird. Ein wichtiges Instrument für die Einhaltung der entsprechenden Regeln ist die Abmahnung. Gerade im Internet wird exzessiv von der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung Gebrauch gemacht. Eine Abmahnung stellt eigentlich eine kostengünstige Alternative dar, um Rechtsverstöße zu ahnden. Einige Nutzer haben sich jedoch darauf spezialisiert, mit gezielten Abmahnungen Wettbewerber vom Markt zu drängen oder Einnahmen zu generieren. Trotzdem sollte eine Abmahnung nicht auf die leichte Schulter genommen werden. Wegen der Komplexität des Wettbewerbsrechts können oftmals nur spezialisierte Rechtsanwälte optimale Rechtseinschätzung vornehmen.

Das Urheberrecht

Das Urheberrecht tangiert das Internetrecht in vielen verschiedenen Situationen. Durch das Urheberrecht kann festgestellt werden, wer ein bestimmtes Werk erschaffen hat und in Folge dessen darüber bestimmen darf. Darüber hinaus regelt das Urheberrecht, wer ein Werk nutzen und wirtschaftlich verwerten darf. Wird zum Beispiel urheberrechtlich geschütztes Material ohne Einverständnis bzw. ohne Bezahlung des rechtmäßigen Urhebers kopiert und verbreitet, kann ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz (UrhG) vorliegen. Wie bereits im Rahmen des Wettbewerbsrechts kommt es auch hier zu regelrechten Abmahnungswellen. Eine urheberrechtliche Abmahnung richtet sich in den meisten Fällen sowohl auf Unterlassungs- als auch auf Schadensersatzansprüche. In den folgenden Bereichen kommt es immer wieder zu urheberrechtlichen Auseinandersetzungen:

  • Filme und Musik
  • Bilder und Fotos
  • Software
  • Texte und Beschreibungen

Datenschutzrecht

Insbesondere beim Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet gewinnt das Datenschutzrecht Bedeutung. Bei jeder Nutzung des Internets hinterlässt die betroffene Person individuelle Spuren, die sich in aller Regel nicht vermeiden lassen. Ob und wie weit diese Spuren zurückverfolgt werden dürfen, ist eine der großen Fragen, mit denen sich das Internetrecht befasst. So stellt es für viele Unternehmen kein Problem dar, die hinterlassenen Daten zu Zwecken zu verwenden, die nicht im Sinne des Users waren. Um dies zu vermeiden, kommen vor allem zwei Gesetze zum Tragen: das Telemedien- und das Telekommunikationsgesetz. Während sich das Telemediengesetz mit dem Datenaustausch von E-Mails und den Datenschutzbestimmungen von sozialen Netzwerken beschäftigt, regelt das Telekommunikationsgesetz zensurrechtliche Fragen. Außerdem behandelt es auch die Vorratsdatenspeicherung. Regelungen über die Zulässigkeit der Nutzung persönlicher Daten finden sich zudem im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

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