AG Meschede
Urteil vom 15.07.1999
Das Amtsgericht Meschede verurteilte einen 23jährigen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, weil er eine junge Frau geschlagen, getreten und mit einem Messerstich verletzt hatte.
Das Opfer (20) bat das Gericht aber um milde Strafe, denn die beiden sind seit zwei Jahren ein Paar, haben sich sogar nach der Tat verlobt. Zweimal hat sie mit ihm plötzlich „Schluß“ gemacht, zweimal endete der Streit vor dem Amtsgericht. Beim ersten Mal schlug er seine Angebetete. Sie bat das Gericht um die Auflage, er möge keinen Kontakt mehr zu ihr aufnehmen. Kurz danach rief sie ihn wieder an. Mehrere Wochen war alles gut, dann machte sie wieder Schluß, weil es ihr Mutter und Freunde rieten. Der junge Mann rastete aus und verletzte sie auf dem Mescheder Rathausplatz mit einem Messer.
Trotz dieser Tat erwachten wieder die Gefühle füreinander. Der Amtsrichter wollte die beiden nicht mehr vor Gericht sehen…..

Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz