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Eigentumswohnungskauf –Mietvertrag wegen Verzögerung der Abwicklung kann sittenwidrig sein

Eine Bauträgergesellschaft scheitert mit ihrer Klage auf Mietzahlung in Höhe von 25.500 Euro, nachdem sie Käufern eine fehlerhaft bezeichnete Wohnung verkauft und anschließend versucht hatte, aus deren Notlage Profit zu schlagen. Das Amtsgericht Hanau wertete den Mietvertrag als sittenwidrig, da die Käufer auf Schadensersatzansprüche verzichten mussten und die Bauträgergesellschaft ihre Zwangslage ausnutzte.

Das Wichtigste in Kürze

  • In diesem Urteil geht es um den Streit zwischen einer Bauträgergesellschaft (Klägerin) und Käufern einer Eigentumswohnung (Beklagten) bezüglich Mietzahlungen und Kaufvertragsabwicklungen.
  • Die Beklagten hatten vorläufige Mietzahlungen geleistet, da die Wohnung aufgrund eines Eintragfehlers im Grundbuch nicht rechtzeitig übergeben werden konnte.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Mietvertrag sittenwidrig ist. Die Klägerin hatte die Beklagten in eine durch sie selbst verursachte Zwangslage gebracht, ihnen eine Miete und den Verzicht auf Schadensersatz abzuringen.
  • Der Mietvertrag wurde für nichtig erklärt, weil die im Vertrag festgelegte Beurkundung der Schadensersatzverzichtserklärung fehlte, was gesetzlich vorgeschrieben ist.
  • Die Beklagten konnten erfolgreich mit Schadensersatzansprüchen wegen nicht erfolgter rechtzeitiger Vertragsabwicklung gegen die Zahlungsansprüche der Klägerin aufrechnen.
  • Die Entscheidung hat zur Folge, dass der Klägerin keine Miet- oder Betriebskosten zustehen, sondern sie den Beklagten Anspruch auf Wertersatz schuldet.
  • Die Klägerin war verpflichtet, rechtzeitig alle für den Kaufvertragsvollzug nötigen Eintragungen im Grundbuch sicherzustellen, was sie nicht tat.
  • Das Gericht entschied, dass die Beklagten ab Eintritt der vertraglich festgelegten Zahlungsverpflichtung Schadensersatzansprüche durchsetzen können.

Eigentumswohnung und Mietrecht: Entscheidende Urteile zur Käuferrechtsschutz

Der Kauf einer Eigentumswohnung ist für viele Menschen eine bedeutende finanzielle Entscheidung, die oft mit komplexen rechtlichen Fragestellungen verbunden ist. Insbesondere im Bereich des Immobilienrechts können sich schnell Streitigkeiten ergeben, etwa wenn es um den Abschluss eines Mietvertrags während einer Verzögerung bei der Abwicklung des Kaufprozesses geht. In solchen Situationen ist es wichtig, die Käuferrechte zu kennen und zu verstehen, unter welchen Umständen ein Mietvertrag möglicherweise als sittenwidrig eingestuft werden kann.

Eine rechtliche Beratung kann hier entscheidend sein, um potenzielle Schadensersatzansprüche oder Vertragsstrafen zu vermeiden. Wenn es zu einem Eigentümerwechsel kommt, können auch Fragen zur Immobilienbewertung, Mietminderung oder den Auswirkungen auf bestehende Mietverhältnisse aufkommen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese Fragestellungen beleuchtet und die rechtliche Situation näher analysiert.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Mietforderung einer Bauträgergesellschaft über 25.500 Euro ab

Sittenwidriger Mietvertrag bei Eigentumswohnungskauf
Der Kauf einer Eigentumswohnung kann durch sittenwidrige Mietverträge und rechtliche Fehlentscheidungen der Bauträgergesellschaft komplexe Probleme verursachen. (Symbolfoto: Ideogram gen.)

Das Amtsgericht Hanau hat die Klage einer Bauträgergesellschaft auf Zahlung von Miete und Betriebskosten in Höhe von rund 25.500 Euro abgewiesen. Die Beklagten hatten im August 2018 eine Eigentumswohnung von der Klägerin für 130.000 Euro gekauft, konnten diese jedoch nicht wie vereinbart zum 1. April 2018 beziehen.

Fehlbezeichnung der Wohnung führt zu Verzögerungen

Grund für die Verzögerung war eine fehlerhafte Wohnungsbezeichnung im Kaufvertrag. Das Grundbuchamt lehnte die Eintragung einer Vormerkung ab, da die Wohnung im Vertrag spiegelverkehrt nummeriert war. Statt die Beklagten vorübergehend mietfrei einziehen zu lassen, bot die Bauträgergesellschaft ihnen einen Mietvertrag für monatlich 500 Euro an. Die Beklagten mussten im Gegenzug auf sämtliche Schadensersatzansprüche wegen der verzögerten Kaufvertragsabwicklung verzichten.

Sittenwidrige Vereinbarung durch Ausnutzung einer Zwangslage

Das Gericht stufte diese Vereinbarung als sittenwidrig ein. Die Bauträgergesellschaft habe die Zwangslage der Beklagten ausgenutzt, die zum Vertragsabschluss ihre bisherige Mietwohnung verloren hatten. Der vereinbarte Verzicht auf Schadensersatzansprüche stehe in keinem angemessenen Verhältnis zur Gegenleistung. Die angebliche Mietpreisreduzierung von 120 Euro sei nicht nachvollziehbar, da die Kalkulation allein im Geschäftsbereich des Vermieters liege.

Nichtigkeit wegen fehlender Beurkundung

Zusätzlich erklärte das Gericht den Mietvertrag für nichtig, weil der damit verbundene Verzicht auf Schadensersatzansprüche nach §311b BGB hätte beurkundet werden müssen. Die Bauträgergesellschaft könne lediglich Wertersatz für die Hausgeldkosten verlangen. Gegen diesen Anspruch konnten die Beklagten jedoch mit ihren Schadensersatzforderungen für Finanzierungskosten aufrechnen.

Rechtswidrige Verweigerung der Nachbeurkundung

Das Gericht kritisierte auch das aktuelle Verhalten der Bauträgergesellschaft scharf. Diese verweigere seit fast sechs Jahren rechtswidrig die Nachbeurkundung des Kaufvertrags mit der korrekten Wohnungsbezeichnung. Der Verweis auf das laufende Verfahren sei völlig fehl am Platz, da die Beklagten jederzeit zur Kaufpreiszahlung bereit gewesen seien.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Gericht stärkt die Rechte von Immobilienkäufern und setzt Grenzen für Bauträger, die Verzögerungen bei der Kaufabwicklung ausnutzen. Wenn ein Käufer wegen Fehlern des Verkäufers nicht zum vereinbarten Termin einziehen kann, darf der Verkäufer keine überhöhten Mietzahlungen oder den Verzicht auf Schadensersatzansprüche als Bedingung für die Nutzung der Wohnung fordern. Solche Vereinbarungen sind sittenwidrig und nichtig, wenn sie die Notlage des Käufers ausnutzen.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen, muss der Verkäufer für seine Fehler geradestehen. Verzögert sich der Einzug durch falsche Angaben des Verkäufers im Kaufvertrag, können Sie nicht zu einem teuren Mietvertrag gezwungen werden. Der Verkäufer darf Sie auch nicht zum Verzicht auf Ihre Schadensersatzansprüche drängen. Sollten Sie bereits in einer ähnlichen Situation Miete gezahlt haben, können Sie diese möglicherweise zurückfordern. Die Kosten für die Bereitstellung Ihres Kaufpreisdarlehens muss der Verkäufer ersetzen, wenn sich die Kaufabwicklung durch sein Verschulden verzögert.


Ihre rechtliche Position als Immobilienkäufer ist stärker als Sie vielleicht denken. Unser erfahrenes Immobilienrechtsteam analysiert Ihre individuelle Situation und hilft Ihnen, Ihre Ansprüche bei verzögerter Kaufabwicklung durchzusetzen. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann gilt ein Mietvertrag beim Eigentumswohnungskauf als sittenwidrig?

Ein Mietvertrag beim Eigentumswohnungskauf wird als sittenwidrig eingestuft, wenn der Verkäufer eine Verzögerung beim Verkauf selbst verursacht und dann einen Mietvertrag mit unangemessenen Bedingungen anbietet.

Voraussetzungen für Sittenwidrigkeit

Ein Mietvertrag ist insbesondere dann sittenwidrig, wenn der Verkäufer die Zwangslage der Käufer ausnutzt. Eine solche Zwangslage kann vorliegen, wenn Sie als Käufer bereits Ihre bisherige Wohnung gekündigt haben oder andere dringende Gründe für einen schnellen Einzug bestehen.

Typische Merkmale sittenwidriger Mietverträge

Bei der Prüfung der Sittenwidrigkeit spielen mehrere Faktoren eine Rolle. Der Mietvertrag ist besonders dann problematisch, wenn er folgende Elemente enthält:

  • Eine Verzichtserklärung auf Schadensersatzansprüche wegen der Verzögerung
  • Keine Verrechnung der Mietzahlungen mit dem späteren Kaufpreis
  • Unangemessen hohe Mietzahlungen ohne Berücksichtigung der bereits geleisteten Zahlungen

Rechtliche Folgen

Wenn ein Mietvertrag als sittenwidrig eingestuft wird, ist er von Anfang an nichtig. In diesem Fall können Sie als Käufer bereits gezahlte Mieten zurückfordern. Eine Verzichtserklärung auf Schadensersatz im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag bedarf zudem der notariellen Beurkundung, da sie den Kaufvertrag inhaltlich ändert.


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Welche Rechte haben Käufer bei Verzögerungen der Eigentumsübertragung?

Bei Verzögerungen der Eigentumsübertragung einer Immobilie stehen Ihnen als Käufer verschiedene rechtliche Möglichkeiten zur Verfügung. Der Verkäufer ist grundsätzlich verpflichtet, die Eigentumsübertragung zügig und ohne schuldhafte Verzögerung durchzuführen.

Schadensersatzansprüche

Wenn der Verkäufer die Eigentumsübertragung schuldhaft verzögert, können Sie Schadensersatz nach § 280 BGB geltend machen. Dies umfasst beispielsweise Mehrkosten für Hotel- und Umzugsaufwendungen sowie erhöhte Mietzahlungen.

Rücktrittsrecht

Bei erheblichen Verzögerungen steht Ihnen ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag zu. Dafür müssen Sie dem Verkäufer zunächst eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Das Rücktrittsrecht besteht insbesondere dann, wenn der Verkäufer die für die Eigentumsübertragung erforderlichen Unterlagen nicht beschafft.

Zurückbehaltungsrecht

Bei noch ausstehenden Kaufpreiszahlungen können Sie von Ihrem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen. Die Rechtsprechung erlaubt einen Einbehalt von bis zu 8,5% des Kaufpreises, wenn die Eigentumsübertragung sich verzögert.

Durchsetzung der Eigentumsübertragung

Sie können die Eigentumsübertragung auch gerichtlich durchsetzen, wenn nur noch ein geringer Teil des Kaufpreises aussteht. Die Gerichte sehen einen Kaufpreisrest von bis zu 10% als unerheblich an. Eine Verweigerung der Eigentumsübertragung durch den Verkäufer kann in solchen Fällen gegen Treu und Glauben verstoßen.


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Welche Vereinbarungen müssen beim Immobilienkauf notariell beurkundet werden?

Der Immobilienkaufvertrag muss vollständig mit allen wesentlichen Vereinbarungen notariell beurkundet werden. Dies betrifft nicht nur den Hauptvertrag, sondern auch alle damit verbundenen wichtigen Nebenabreden.

Wesentliche Vertragsbestandteile

Der notarielle Kaufvertrag muss insbesondere folgende Vereinbarungen enthalten:

  • Den exakten Kaufpreis einschließlich aller Zahlungsmodalitäten wie Ratenzahlungen oder Stundungen
  • Die präzise Beschreibung der Immobilie mit allen grundbuch- und katastermäßigen Angaben
  • Alle zugesicherten Eigenschaften der Immobilie wie beispielsweise Baujahr, Sanierungszustand oder das Nichtvorliegen von Schadstoffen

Beurkundungspflichtige Nebenabreden

Wenn Sie neben dem Kaufvertrag weitere Vereinbarungen treffen, müssen auch diese beurkundet werden, sofern sie mit dem Immobilienkauf in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Dies gilt beispielsweise für:

  • Die Übernahme von Inventar, wenn dies für den Kaufentschluss wichtig war
  • Städtebauliche Verträge, die mit dem Kauf verbunden sind
  • Mietverträge, die Teil der Kaufabrede sind
  • Werkverträge, die in direktem Zusammenhang mit dem Kauf stehen

Folgen fehlender Beurkundung

Wenn Sie Vereinbarungen ohne notarielle Beurkundung treffen, die eigentlich beurkundungspflichtig sind, wird der gesamte Kaufvertrag nichtig. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne wichtige Nebenabreden nicht beurkundet wurden. Eine nachträgliche Heilung ist nur in seltenen Ausnahmefällen möglich, etwa wenn die Auflassung und Grundbucheintragung bereits erfolgt sind.

Stellen Sie sich vor, Sie vereinbaren beim Hauskauf zusätzlich die Übernahme der hochwertigen Einbauküche in einem separaten schriftlichen Vertrag. Wenn diese Vereinbarung für Ihren Kaufentschluss wichtig war, muss auch sie notariell beurkundet werden. Andernfalls riskieren Sie die Nichtigkeit des gesamten Kaufvertrags.


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Wie können sich Käufer gegen unangemessene Forderungen des Verkäufers wehren?

Als Käufer einer Immobilie stehen Ihnen verschiedene rechtliche Instrumente zur Verfügung, um sich gegen unangemessene Forderungen des Verkäufers zu wehren.

Zurückbehaltungsrecht als Druckmittel

Das Zurückbehaltungsrecht ermöglicht es Ihnen, Ihre eigene Leistung (meist die Kaufpreiszahlung) so lange zurückzuhalten, bis der Verkäufer seine Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt. Dies gilt insbesondere bei Mängeln am Kaufobjekt oder wenn der Verkäufer seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

Aufrechnung mit Gegenforderungen

Sie können eigene Forderungen gegen den Verkäufer mit dessen Forderungen aufrechnen. Dies ist besonders relevant bei Schadensersatzansprüchen wegen Mängeln oder bei Erstattungsansprüchen für notwendige Aufwendungen. Die Aufrechnung ist allerdings nur möglich, wenn Ihre Gegenforderung:

  • unbestritten ist
  • rechtskräftig festgestellt wurde
  • aus demselben Kaufvertrag stammt

Mängelrechte geltend machen

Bei festgestellten Mängeln können Sie:

  • Nachbesserung verlangen
  • den Kaufpreis mindern
  • Schadensersatz fordern
  • vom Vertrag zurücktreten

Aufklärungspflichtverletzungen

Wenn der Verkäufer wichtige Informationen verschwiegen hat, können Sie den Kaufvertrag anfechten. Dies gilt besonders bei:

  • nicht mitgeteilten Sanierungskosten
  • verschwiegenen Mängeln
  • fehlerhaften Angaben zu wesentlichen Eigenschaften der Immobilie

Der Verkäufer muss Sie proaktiv über alle kaufrelevanten Umstände informieren. Eine nachträgliche Entdeckung verschwiegener Mängel berechtigt Sie zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.


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Welche Schadensersatzansprüche bestehen bei verzögerter Kaufabwicklung?

Bei einer verzögerten Kaufabwicklung einer Immobilie entstehen verschiedene Schadensersatzansprüche. Der Anspruch auf Schadensersatz setzt ein Verschulden (Vorsatz oder Fahrlässigkeit) der anderen Vertragspartei voraus.

Verzögerungsschäden

Wenn der Verkäufer die Besitzübergabe verzögert, können Sie als Käufer folgende Kosten als Schadensersatz geltend machen:

  • Kosten für eine Zwischenunterbringung
  • Zusätzliche Umzugskosten
  • Lagerkosten für Möbel
  • Mehrkosten durch doppelte Beauftragung von Dienstleistern

Verzugszinsen

Bei Zahlungsverzug des Käufers fallen automatisch gesetzliche Verzugszinsen an. Diese betragen:

  • Fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern
  • Neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Geschäften ohne Verbraucher

Rückabwicklungskosten

Wenn der Kaufvertrag aufgrund der Verzögerung rückabgewickelt werden muss, trägt die säumige Partei sämtliche Kosten der Rückabwicklung, darunter:

  • Notarkosten
  • Grundbuchgebühren
  • Anwaltskosten

Weitere Schadensposten

Bei schuldhafter Verzögerung können auch ersetzt werden:

  • Finanzierungskosten für längere Bereitstellungszinsen
  • Entgangene Mieteinnahmen
  • Zusätzliche Betriebskosten

Der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises verjährt erst nach zehn Jahren. Die Durchsetzung der Ansprüche wird durch eine Zwangsvollstreckungsunterwerfung im notariellen Kaufvertrag erleichtert.


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**Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar


Juristische Fachbegriffe kurz erklärt

Sittenwidrigkeit

Sittenwidrigkeit bezeichnet im rechtlichen Kontext eine Handlung oder ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt. Nach § 138 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein Vertrag sittenwidrig, wenn er nach seinem Inhalt oder Zweck gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt. Im vorliegenden Fall wurde der Mietvertrag als sittenwidrig angesehen, weil er die Zwangslage der Käufer ausnutzte und diese unangemessen benachteiligte. Ein Beispiel hierfür ist, wenn jemand in Not einen Vertrag zu nachteiligen Bedingungen eingehen muss.


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Zwangslage

Eine Zwangslage liegt vor, wenn jemand aufgrund besonderer Umstände gezwungen ist, eine Entscheidung zu treffen, die er unter normalen Bedingungen nicht getroffen hätte. Im genannten Fall mussten die Käufer ihre bisherige Mietwohnung aufgeben und standen deswegen unter Druck, die neuen Wohnverhältnisse schnell zu klären. Die Bauträgergesellschaft nutzte diese Not aus, um einen Mietvertrag zu ihren Gunsten abzuschließen. Ein einfaches Beispiel wäre jemand, der dringend Geld braucht und deshalb einen Kredit mit hohen Zinsen akzeptiert.


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Schadenersatzansprüche

Schadensersatzansprüche sind rechtliche Ansprüche auf einen Ausgleich für erlittene Verluste oder Schäden. Diese Ansprüche setzen voraus, dass eine Pflichtverletzung oder ein gesetzliches Verbot verletzt wurde, was zu einem Schaden geführt hat. Im vorgestellten Fall mussten die Käufer auf solche Ansprüche verzichten, was das Gericht als sittenwidrig bewertete. Ein gängiges Beispiel ist, wenn Autofahrer nach einem Unfall Reparaturkosten von der gegnerischen Versicherung verlangen können.


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Vormerkung

Eine Vormerkung ist ein Eintrag im Grundbuch, der sicherstellt, dass ein geplanter Eigentümerwechsel, wie der Verkauf einer Immobilie, rechtlich abgesichert und vollzogen wird. Laut § 883 BGB schützt die Vormerkung vor nachträglichen Verfügungen des Verkäufers über das Grundstück. Im vorliegenden Text führte eine fehlerhafte Wohnungsbezeichnung zur Verweigerung der Vormerkung, was die rechtzeitige Fertigstellung des Kaufvertrags verhinderte. Ein Beispiel wäre, die Blockierung eines Verkaufs, solange eine Vormerkung besteht.


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Nichtigkeit

Nichtigkeit bedeutet, dass ein Rechtsgeschäft von Anfang an ungültig ist und keine rechtlichen Wirkungen entfaltet. Ein Vertrag kann nichtig sein, wenn er gegen gesetzliche Vorschriften verstößt, wie im Fall der fehlenden Beurkundung nach § 311b BGB, der für bestimmte Verträge vorgeschrieben ist. Hier wurde der Mietvertrag für nichtig erklärt, weil der Verzicht auf Schadensersatzansprüche nicht ordnungsgemäß beurkundet war. Ein Beispiel wäre ein Vertrag über den Kauf einer Immobilie, der ohne notarielle Beurkundung abgeschlossen wird.


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Beurkundung

Beurkundung bezeichnet die formelle Dokumentation eines Rechtsgeschäfts durch einen Notar, um die Rechtssicherheit und den Schutz der Vertragspartner zu gewährleisten. Gemäß § 311b BGB müssen bestimmte Verträge, wie der Kauf von Immobilien, notariell beurkundet werden, um ihre Wirksamkeit zu sichern. Im vorliegenden Fall wurde der Verzicht auf Schadensersatzansprüche nicht beurkundet, was zur Nichtigkeit des Mietvertrags führte. Ein Beispiel für die Notwendigkeit der Beurkundung ist ein Immobilienkaufvertrag, der ohne Notar ungültig ist.


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Wertersatz

Wertersatz ist eine Entschädigung in Geld, wenn die Rückgabe eines Vermögensgegenstandes nicht möglich ist oder der Gegenstand an Wert verloren hat. Im vorliegenden Fall hätte die Bauträgergesellschaft nach Ansicht des Gerichts nur Anspruch auf Wertersatz für die Hausgeldkosten, nicht aber auf die Mietzahlung, da der Mietvertrag nichtig war. Ein alltägliches Beispiel wäre, wenn ein geliehenes Buch beschädigt zurückgegeben wird und der Wert ersetzt werden muss.


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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • BGB § 535 (Verpflichtungen des Vermieters): Dieser Paragraph regelt die Pflichten des Vermieters, insbesondere die Pflicht zur Gewährung des mietvertraglich vereinbarten Gebrauchs der Mietsache. Der Vermieter muss dem Mieter die Wohnung überlassen und dafür sorgen, dass diese sich in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand befindet. Im vorliegenden Fall könnte dies relevant sein, da die Klägerin als Vermieterin den Beklagten die Nutzung der Wohnung verweigert hat, während der Mietvertrag bereits in Kraft war.
  • BGB § 550 (Mietverträge über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr): Hier wird geregelt, dass Verträge über Wohnräume, die für mehr als ein Jahr abgeschlossen werden, der Schriftform bedürfen, um wirksam zu sein. Im vorliegenden Fall könnte es von Bedeutung sein, zu klären, ob der separate Mietvertrag überhaupt wirksam war, da er unter den Umständen der nicht erfolgten Eintragung der Vormerkung und der damit verbundenen Unsicherheiten über den Eigentumserwerb geschlossen wurde.
  • BGB § möchte die Überlassung des Wohnraums nicht von der Eintragung einer Vormerkung abhängig machen: Der Paragraph stellt klar, dass ein Mietverhältnis auch beginnen kann, wenn beispielsweise das Eigentum noch nicht gesichert ist. Die Beklagten baten um eine vorzeitige Nutzung der Wohnung vor der Fälligstellung, was eine angemessene Handlung zur Vermeidung von Leerstand gewesen wäre, die jedoch von der Klägerin abgelehnt wurde.
  • BGB § 812 (Ungerechtfertigte Bereicherung): Dieser Paragraph behandelt die Rückforderung von Leistungen, die ohne rechtlichen Grund erbracht wurden. Da die Beklagten ihre monatlichen Zahlungen unter Vorbehalt geleistet haben und die Klägerin aufgrund der nicht rechtzeitigen Eintragung der Vormerkung ebenfalls in einer anspruchsvollen rechtlichen Lage war, könnte der Anspruch auf Rückzahlung oder Aufrechnung hier relevant sein.
  • BGB § 142 (Anfechtung des Vertrages): Der Paragraph behandelt die Möglichkeit, einen Vertrag anzufechten, was die Beklagten im vorliegenden Fall getan haben. Die Anfechtung der Vereinbarung könnte zur Unwirksamkeit führt, was bedeutet, dass die daraus resultierenden Forderungen der Klägerin möglicherweise rechtlich nicht durchsetzbar sind, insbesondere wenn die Anfechtung rechtmäßig erfolgt ist.

Das vorliegende Urteil

AG Hanau – Az.: 32 C 243/21 – Urteil vom 15.03.2024


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