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Haftungsabwägung und Schmerzensgeldbemessung bei Motorradunfall

Ein schicksalhafter Unfall im Stadtverkehr von L… verlangte einem jungen Motorradfahrer seinen Tribut ab: schwerste Fußverletzungen und das Versprechen eines lebenslangen Schmerzes. Das Oberlandesgericht Brandenburg entschied und das Urteil bringt erkennbare Gerechtigkeit, doch die bleibenden Narben am rechten Fuß erzählen eine unfassbare Geschichte der Tragödie und Fehlbarkeit im dichten Stadtverkehr.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Oberlandesgericht Brandenburg
  • Datum: 14.12.2023
  • Aktenzeichen: 12 U 107/23
  • Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilbereich
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Schmerzensgeld
  • Kläger:
    • Fordert Schmerzensgeld, Schadensersatz und Übernahme außergerichtlicher Kosten in Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall.
    • Machtet Ansprüche geltend, die aus dem Unfallgeschehen vom 26.02.2019 resultieren.
  • Beklagte:
    • Werden als Gesamtschuldner verurteilt, Zahlungen in Form von Schmerzensgeld, Schadensersatz sowie außergerichtlichen Kosten zu leisten.
    • Sind verpflichtet, dem Kläger auch zukünftige Schadensersatzansprüche zu 66 % zu erstatten.
  • Sachverhalt:
    • Der Kläger machte Ansprüche aus einem Verkehrsunfall vom 26.02.2019 geltend, indem er Schmerzensgeld, Schadensersatz und Kosten der Rechtsverfolgung forderte.
  • Kern des Rechtsstreits:
    • Es geht um die Frage, in welchem Umfang die Beklagten als Gesamtschuldner für aktuelle Forderungen (Schmerzensgeld, Schadensersatz, außergerichtliche Kosten) sowie für künftig entstehende Schäden haften sollen.
  • Entscheidung:
    • Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, dem Kläger 3.000 € Schmerzensgeld, 340,80 € Schadensersatz und 773,30 € außergerichtliche Kosten der Rechtsverfolgung nebst Zinsen ab 13.07.2021 zu zahlen.
    • Es wird festgestellt, dass die Beklagten für 66 % der zukünftigen Schäden aus dem Verkehrsunfall haften.
    • Der übrige Klageanteil wird abgewiesen, und die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
  • Begründung:
    • Die Entscheidung stützt sich auf die Bewertung des Verkehrsunfallgeschehens und die daraus resultierende Haftungsaufteilung der Beklagten als Gesamtschuldner, was die anteilige Übernahme sowohl der bereits eingetretenen als auch der zukünftig möglichen Schäden begründet.
  • Folgen:
    • Die Beklagten müssen die festgesetzten Zahlungen leisten; das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
    • Die Kosten des Rechtsstreits werden zu 80 % dem Kläger und zu 20 % den Beklagten in erster Instanz sowie im Berufungsverfahren zu 85 % dem Kläger und zu 15 % den Beklagten auferlegt.
    • Da die Revision nicht zugelassen wurde, ist das Urteil endgültig.

Motorradunfälle: Haftung und Schmerzensgeld im Fokus eines aktuellen Urteils

Bei Motorradunfällen stehen Haftungsabwägung und Schmerzensgeldbemessung im Zentrum, da sie klären, inwieweit Beteiligte Verantwortung übernehmen und welche finanziellen Ausgleichsleistungen gerechtfertigt sind.

Das Verständnis dieser Grundlagen erleichtert das Nachvollziehen juristischer Bewertungen. Im Folgenden wird ein konkretes Urteil vorgestellt, das exemplarisch wichtige Einsichten bietet.

Der Fall vor Gericht


Schwere Fußverletzung nach Zusammenstoß beim Linksabbiegen im Stadtverkehr

Motorradunfall in einer Stadt: Motorcyclist kollidiert mit Auto, trägt Schutzkleidung, hektische Straßenumgebung.
Haftungsabwägung und Schmerzensgeld bei Motorradunfall | Symbolbild: Ideogram gen.

Bei einem Verkehrsunfall in L… erlitt ein junger Motorradfahrer schwere Verletzungen an den Zehen, als er mit einem abbiegenden PKW kollidierte. Das Oberlandesgericht Brandenburg sprach dem Geschädigten nun ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro sowie weitere Entschädigungen zu.

Unfallhergang und Haftungsverteilung

Der Unfall ereignete sich am 26. Februar 2019 auf der …straße. Die PKW-Fahrerin war zunächst vom Fahrbahnrand angefahren und wollte wenig später nach links in eine Grundstückseinfahrt abbiegen. Dabei kam es zur Kollision mit dem überholenden Motorradfahrer. Das Gericht sah ein überwiegendes Verschulden bei der PKW-Fahrerin, da sie gegen die Pflicht zur doppelten Rückschau beim Linksabbiegen verstieß. Zudem hatte sie nach dem Anfahren vom Straßenrand den Blinker durchgehend gesetzt, ohne ihn zwischen den Abbiegevorgängen zu unterbrechen.

Dem Motorradfahrer wurde ein Mitverschulden von 34 Prozent angelastet, da er bei unklarer Verkehrslage überholt hatte. Die Situation war nach Ansicht des Gerichts aufgrund des dauerhaften Blinkens und der langsamen Fahrweise des PKW nicht eindeutig. Zudem befand sich die Unfallstelle im Bereich eines Oberstufenzentrums zur Zeit des Schulschlusses.

Verletzungsfolgen und dauerhafte Beeinträchtigungen

Der zum Unfallzeitpunkt noch sehr junge Kläger erlitt multiple Verletzungen am rechten Fuß, darunter eine Nagelkranzfraktur der Großzehe sowie eine Fraktur der zweiten Zehe mit Teilamputation. Nach einer Woche stationärer Behandlung war er bis Anfang April 2019 arbeitsunfähig.

Die Verletzungen führen zu dauerhaften Einschränkungen: Bei längerem Stehen und Gehen treten Schmerzen auf. An der Großzehe haben sich eine Arthrose und Wachstumsstörungen des Nagels entwickelt. Diese Beeinträchtigungen werden den Geschädigten sein Leben lang begleiten.

Gerichtliche Entscheidung zur Schadensregulierung

Das Oberlandesgericht Brandenburg erhöhte in der Berufung das erstinstanzlich zugesprochene Schmerzensgeld auf insgesamt 6.000 Euro. Nach Abzug der bereits gezahlten 3.000 Euro müssen die Beklagten weitere 3.000 Euro zahlen. Bei der Bemessung berücksichtigte das Gericht besonders das junge Alter des Geschädigten und die bleibenden Alltagseinschränkungen.

Zusätzlich zum Schmerzensgeld sprach das Gericht dem Kläger materiellen Schadensersatz von 340,80 Euro sowie Rechtsverfolgungskosten von 773,30 Euro zu. Für künftige unfallbedingte Schäden müssen die Beklagten zu 66 Prozent aufkommen.


Die Schlüsselerkenntnisse

Das Urteil zeigt, dass bei Verkehrsunfällen zwischen Motorradfahrern und Pkw eine differenzierte Betrachtung der Schuldfrage erfolgt. Auch bei einem Hauptverschulden des Autofahrers (hier: 66%) kann dem Motorradfahrer ein Mitverschulden angelastet werden, wenn er in einer unklaren Verkehrssituation überholt. Das Gericht bestätigt zudem, dass für mittelschwere Verletzungen mit bleibenden Einschränkungen ein Schmerzensgeld im mittleren vierstelligen Bereich (hier: 5.000 €) angemessen ist.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Als Unfallopfer müssen Sie damit rechnen, dass Ihnen auch bei überwiegendem Verschulden des Unfallgegners ein Teil der Schuld zugewiesen werden kann, wenn Sie in einer unübersichtlichen Situation überholen. Bei mittelschweren Verletzungen mit dauerhaften Folgen können Sie mit einem Schmerzensgeld von etwa 5.000 € rechnen, das aber entsprechend der Verschuldensquote gekürzt wird. Besonders wichtig ist die Feststellung der Ersatzpflicht für zukünftige Schäden – diese können Sie auch später noch geltend machen, wenn sich Ihre Verletzungen verschlimmern sollten.

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Kompetenz bei Haftungsfragen und Schmerzensgeldansprüchen

Unfallfolgen, die zu bleibenden körperlichen Beeinträchtigungen führen, werfen häufig komplexe Haftungsfragen auf – etwa wenn es um Schmerzensgeldansprüche geht. Eine präzise Einschätzung der Umstände und der individuellen Situation ist in solchen Fällen von entscheidender Bedeutung, um Ihre Rechte wirksam wahrzunehmen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine fundierte Analyse Ihrer rechtlichen Lage und unterstützt Sie dabei, die Ansprüche aus unfallbedingten Verletzungen sachgerecht zu klären. Auch wenn die Umstände oft anspruchsvoll und mehrschichtig sind, legen wir großen Wert auf eine transparente Beratung, die Ihnen hilft, den Überblick zu behalten und eine informierte Entscheidung zu treffen.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Welche Faktoren beeinflussen die Höhe des Schmerzensgeldes bei Motorradunfällen?

Die Höhe des Schmerzensgeldes bei Motorradunfällen wird durch mehrere zentrale Faktoren bestimmt, die im § 253 Absatz 2 BGB ihre rechtliche Grundlage finden.

Verletzungsbezogene Faktoren

Der wichtigste Faktor ist die Schwere der Verletzungen. Dabei werden sowohl die unmittelbaren körperlichen Schäden als auch mögliche psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Bei Motorradunfällen sind Polytraumata – also mehrere gleichzeitig erlittene Verletzungen – besonders relevant und können die Schmerzensgeldhöhe deutlich erhöhen.

Die Dauer und Intensität der Behandlung spielt eine maßgebliche Rolle. Hierbei werden stationäre Aufenthalte, notwendige Operationen und Rehabilitationsmaßnahmen berücksichtigt. Ein längerer Krankenhausaufenthalt oder eine mehrmonatige Arbeitsunfähigkeit führen in der Regel zu höheren Schmerzensgeldzahlungen.

Langzeitfolgen und Beeinträchtigungen

Dauerhafte Folgeschäden wie Bewegungseinschränkungen oder bleibende Narben erhöhen das Schmerzensgeld erheblich. Auch eine Minderung der Erwerbsfähigkeit oder eine vollständige Berufsunfähigkeit wirken sich deutlich auf die Höhe aus.

Mitverschulden und Unfallumstände

Ein Mitverschulden, etwa durch fehlende Schutzkleidung, kann die Schmerzensgeldhöhe mindern. Bei einem Unfall ohne eigenes Verschulden wird hingegen das volle Schmerzensgeld gewährt.

Individuelle Umstände

Die persönliche Situation des Geschädigten fließt in die Bemessung ein. Dazu gehören die Beeinträchtigung der Lebensqualität, Einschränkungen im Alltag und die Auswirkungen auf das soziale Leben.


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Wie wirkt sich ein Mitverschulden auf die Schadensersatzansprüche aus?

Ein Mitverschulden führt zu einer anteiligen Kürzung des Schadensersatzanspruchs. Der Anspruch auf Schadensersatz besteht zwar grundsätzlich auch bei eigenem Mitverschulden, jedoch wird die Ersatzpflicht entsprechend der Verursachungsanteile reduziert.

Berechnung der Haftungsquote

Die Haftungsquote wird durch eine individuelle Abwägung der Verursachungsbeiträge ermittelt. Dabei werden zwei zentrale Faktoren berücksichtigt:

  • Die jeweiligen Betriebsgefahren der beteiligten Fahrzeuge
  • Das Maß der Mitverschuldens- bzw. Mitverursachungsbeiträge

Praktische Beispiele für Haftungsquoten

Bei Verkehrsunfällen existiert meist eine Grundhaftung aus der Betriebsgefahr von etwa 25%. In speziellen Fällen können sich folgende typische Quoten ergeben:

Auffahrunfall nach grundlosem Bremsen:

  • Bei scharfem Bremsen auf der Autobahn: 20% Mitverschulden des Bremsenden
  • Bei Bremsen nach Ampelstart: 50% Mitverschulden des Bremsenden

Parkplatzunfälle: Die Haftung wird in der Regel 50:50 aufgeteilt. Wenn optisch abgegrenzte Parkflächen vorhanden sind, kann sich die Quote auf 75:25 zu Lasten des Ausparkenden verschieben.

Schadensminderungspflicht

Neben dem ursprünglichen Mitverschulden spielt auch die Schadensminderungspflicht eine wichtige Rolle. Sie verpflichtet den Geschädigten, den entstandenen Schaden möglichst gering zu halten. Ein Verstoß gegen diese Pflicht kann zu einer weiteren Kürzung des Schadensersatzanspruchs führen.


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Welche Ansprüche bestehen bei dauerhaften Unfallfolgen?

Bei dauerhaften Unfallfolgen haben Sie sowohl Anspruch auf materiellen als auch immateriellen Schadensersatz. Der materielle Schadensersatz umfasst alle direkten und indirekten finanziellen Nachteile, die durch den Unfall entstanden sind.

Materielle Ansprüche

Bei dauerhaften Unfallfolgen steht Ihnen ein Anspruch auf Ersatz aller unmittelbaren Kosten zu, wie etwa Behandlungskosten oder Verdienstausfall. Wenn eine dauerhafte Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit vorliegt, können Sie eine lebenslange Unfallrente erhalten.

Immaterielle Ansprüche

Der wichtigste immaterielle Anspruch ist das Schmerzensgeld nach § 253 BGB. Dies umfasst den Ausgleich für:

  • Körperliche und seelische Schmerzen
  • Dauerhafte gesundheitliche Beeinträchtigungen
  • Psychische Traumata

Voraussetzungen für Leistungen

Für die Geltendmachung der Ansprüche müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Die Invalidität muss innerhalb eines Jahres nach dem Unfall eingetreten sein. Die Gesundheitsschäden müssen dauerhaft sein – vorübergehende Beeinträchtigungen wie ein einfacher Knochenbruch reichen nicht aus. Der Nachweis der Unfallfolgen muss durch medizinische Gutachten erfolgen, die Art, Umfang und Schwere der Verletzungen sowie deren Auswirkungen auf die Lebensführung dokumentieren.

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der Schwere der Beeinträchtigung. Bei einer privaten Unfallversicherung können Sie ab einer bestimmten Invalidität eine einmalige Invaliditätsleistung oder eine monatliche Unfallrente erhalten.


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Welche Fristen müssen bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen beachtet werden?

Bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen müssen Sie verschiedene Fristen beachten, die sich nach der Art des Schadens und den beteiligten Parteien richten.

Allgemeine Verjährungsfristen

Die regelmäßige Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt drei Jahre. Diese Frist beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie von dem Schaden und der Person des Schädigers Kenntnis erlangt haben. Wenn Sie beispielsweise am 16. Oktober 2024 einen Schaden erleiden, beginnt die Verjährungsfrist am 31. Dezember 2024 und endet am 31. Dezember 2027.

Besondere Verjährungsfristen

Bei bestimmten Schadensersatzansprüchen gelten längere Fristen:

  • 30 Jahre bei Schäden an Leben, Körper, Gesundheit oder Freiheit
  • 10 Jahre bei sonstigen Schadensersatzansprüchen, unabhängig von der Kenntnis

Meldefristen bei Versicherungen

Wenn Sie einen Versicherungsschaden haben, gelten folgende Meldefristen:

  • 7 Tage für die Meldung bei der eigenen Versicherung
  • 48 Stunden bei Unfällen mit Verletzten oder Todesfällen
  • 2 Wochen für die Meldung bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung

Dokumentationspflichten

Eine sorgfältige Dokumentation ist für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche wichtig. Fehlende oder mangelhafte Dokumentation kann zu Beweisschwierigkeiten führen. Dokumentieren Sie daher unmittelbar nach dem Schadensfall:

  • Den genauen Zeitpunkt des Schadensereignisses
  • Die Art und den Umfang des Schadens
  • Alle beteiligten Personen
  • Mögliche Zeugen

Die Verjährungsfrist kann durch bestimmte Maßnahmen gehemmt werden. Wenn Sie beispielsweise Verhandlungen mit dem Schädiger aufnehmen oder Klage erheben, wird der Ablauf der Verjährungsfrist unterbrochen.


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Was ist bei der Unfallaufnahme und Beweissicherung zu beachten?

Die sorgfältige Dokumentation direkt nach einem Unfall ist für die spätere Durchsetzung von Ansprüchen entscheidend. Führen Sie unmittelbar nach der Unfallsicherung eine umfassende Beweissicherung durch.

Fotodokumentation der Unfallstelle

Erstellen Sie systematisch Fotos in folgender Reihenfolge:

  • Übersichtsaufnahmen der gesamten Unfallstelle aus verschiedenen Perspektiven
  • Detailaufnahmen aller Fahrzeugschäden
  • Spuren auf der Fahrbahn wie Bremsspuren oder Glassplitter
  • Verkehrsschilder und Ampeln im Umfeld

Erfassung der Unfalldaten

Dokumentieren Sie unverzüglich folgende Informationen:

  • Namen und Anschriften aller Unfallbeteiligten
  • Kfz-Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge
  • Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnummern
  • Unfallort, Datum und genaue Uhrzeit
  • Dienststelle und Namen anwesender Polizeibeamter

Sicherung von Zeugenaussagen

Neutrale Zeugen sind für die spätere Beweisführung besonders wertvoll. Notieren Sie deren Kontaktdaten und bitten Sie um eine kurze schriftliche Schilderung ihrer Beobachtungen. Erfassen Sie die Aussagen möglichst wörtlich und ohne eigene Interpretation.

Polizeiliche Unfallaufnahme

Eine offizielle Unfallaufnahme durch die Polizei ist für die spätere Beweisführung von unschätzbarem Wert. Die Beamten dokumentieren den Unfallhergang, fertigen eine Unfallskizze an und sichern Spuren. Verändern Sie die Unfallstelle nicht, bevor die Polizei eingetroffen ist, es sei denn, dies ist zur Vermeidung weiterer Gefahren zwingend erforderlich.

Bei schweren Unfällen oder unklarer Schuldfrage kann ein Sachverständigengutachten zur Beweissicherung sinnvoll sein. Der Sachverständige kann den Unfallhergang rekonstruieren und beispielsweise die Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge ermitteln.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Haftungsabwägung

Die gerichtliche Prüfung und Festlegung, in welchem Umfang die Beteiligten eines Unfalls für den entstandenen Schaden verantwortlich sind. Dabei werden alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt, wie Verkehrsregelverstöße, Sorgfaltspflichtverletzungen und besondere Gefährdungslagen. Die Haftungsquote wird in Prozent ausgedrückt und bestimmt, welchen Anteil jede Partei am Gesamtschaden tragen muss.

Beispiel: Bei einem Unfall wird dem PKW-Fahrer 66% und dem Motorradfahrer 34% Mitschuld zugewiesen, sodass der PKW-Fahrer zwei Drittel des Schadens tragen muss.


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Schmerzensgeldbemessung

Die richterliche Festsetzung einer angemessenen finanziellen Entschädigung für erlittene Schmerzen und Leiden nach § 253 BGB. Zentrale Faktoren sind Schwere und Dauer der Verletzungen, bleibende Beeinträchtigungen, Alter des Geschädigten sowie die Auswirkungen auf Lebensführung und Beruf. Auch der Vergleich mit ähnlich gelagerten Fällen spielt eine wichtige Rolle.

Beispiel: Bei einer dauerhaften Fußverletzung mit lebenslangen Schmerzen wird unter Berücksichtigung des jungen Alters des Geschädigten ein Schmerzensgeld von 6.000 Euro festgesetzt.


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Doppelte Rückschaupflicht

Eine besondere Sorgfaltspflicht beim Linksabbiegen nach § 9 StVO. Der Fahrer muss sich vor und während des Abbiegevorgangs zweimal nach hinten umschauen, um den rückwärtigen Verkehr zu beobachten. Dies gilt besonders für Situationen, in denen überholt werden könnte. Die Missachtung dieser Pflicht führt regelmäßig zu einem erheblichen Mitverschulden bei Unfällen.

Beispiel: Eine PKW-Fahrerin verletzt die doppelte Rückschaupflicht beim Linksabbiegen und übersieht dabei einen überholenden Motorradfahrer.


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Materieller Schadensersatz

Der rechtliche Anspruch auf Ausgleich aller messbaren finanziellen Schäden nach §§ 249 ff. BGB. Umfasst konkrete Vermögenseinbußen wie Reparaturkosten, Verdienstausfall oder Behandlungskosten. Im Gegensatz zum Schmerzensgeld werden hier nur tatsächlich entstandene und nachweisbare finanzielle Schäden ersetzt.

Beispiel: Neben dem Schmerzensgeld werden 340,80 Euro für konkrete Unfallfolgekosten sowie 773,30 Euro Rechtsverfolgungskosten zugesprochen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Diese Vorschrift regelt die Haftung für unerlaubte Handlungen. Sie verpflichtet den Schädiger, dem Geschädigten den durch seine Handlung entstandenen Schaden zu ersetzen, sofern ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten vorliegt. Dazu zählen sowohl materielle als auch immaterielle Schäden. Im vorliegenden Fall ist die Beklagte durch ihr Verhalten den Schaden des Klägers verursacht haben.
  • § 253 BGB: Dieser Paragraph ermöglicht den Ersatz immaterieller Schäden, insbesondere Schmerzensgeld, bei Verletzungen des Körpers oder der Gesundheit. Die Höhe des Schmerzensgeldes richtet sich nach dem Ausmaß der erlittenen Schmerzen und den bleibenden Auswirkungen. Hier wurde dem Kläger aufgrund seiner Verletzungen ein Schmerzensgeld zugesprochen.
  • § 254 BGB: Die Vorschrift regelt das Mitverschulden des Geschädigten. Wenn der Geschädigte selbst zur Entstehung des Schadens beigetragen hat, kann der Schadensersatzanspruch entsprechend gemindert werden. Im vorliegenden Fall wurde dem Kläger ein Mitverschulden von 1/3 angerechnet, da er beim Überholen in einer unklaren Verkehrslage aktiv war.
  • § 249 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): Dieser Paragraph bestimmt, dass der Geschädigte in die Lage versetzt werden muss, in der er ohne das schädigende Ereignis wäre. Dies umfasst die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sowie den Ersatz der zukünftigen Schäden. Das Gericht hat die Beklagten verpflichtet, zukünftige Schäden des Klägers zu 66 % zu ersetzen.
  • § 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO): Diese Vorschrift regelt das ordnungsgemäße Verhalten beim Einfahren und Ausparken von Fahrzeugen. Ein Verstoß gegen die Absätze 1 und 5 StVO, wie im Fall der Beklagten zu 2 festgestellt, kann Haftungsgrundlage für den verursachten Schaden sein. Die Beklagte hat gegen diese Regelungen verstoßen, indem sie den Fahrtrichtungsanzeiger nicht ausreichend genutzt und sich nicht hinreichend gesichert hat.

Das vorliegende Urteil


Oberlandesgericht Brandenburg – Az.: 12 U 107/23 – Urteil vom 14.12.2023


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