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Hausverkauf mit Wohnrecht – Was ist rechtlich zu beachten?

Der rechtliche Vorgang eines Hausverkaufs ist dem reinen Grundsatz nach rasch erklärt. Mittels eines unterschriebenen und notariell beglaubigten Kaufvertrages, der zwischen dem Hauseigentümer und dem Käufer geschlossen wird, und der Eintragung in das Grundbuch geht das Eigentum an der Immobilie von dem Verkäufer auf den Käufer über. In der gängigen Praxis erfolgt der Verkauf eines Hauses lastenfrei. Dies bedeutet, dass im Grundbuch keinerlei Rechte dritter Personen an der Immobilie eingetragen sind. Bei einem Hausverkauf mit Wohnrecht jedoch verhält sich dieser Umstand ein wenig anders, da durch das eingetragene Wohnrecht eine Belastung auf dem Haus besteht. Dieses Wohnrecht behält auch nach dem erfolgreich vollzogenen Rechtsgeschäft des Hausverkaufs seine Gültigkeit.

Wie funktioniert ein Hausverkauf mit Wohnrecht?

Haus verkaufen mit Wohnrecht
„Hausverkauf mit Wohnrecht: Ein notariell beglaubigter Kaufvertrag überträgt das Eigentum, doch das Wohnrecht bleibt bestehen. Ein wichtiger Aspekt, der den Verkaufsprozess beeinflusst.“ (Symbolfoto: fizkes /Shutterstock.com)

Der reine Ablauf eines Hausverkaufs mit Wohnrecht ist identisch mit dem Ablauf einer Immobilie, auf der keine Lasten ruhen. Es wird ein Kaufvertrag und eine notarielle Beurkundung benötigt, damit der Eigentumswechsel im Grundbuch vollzogen werden kann. Obgleich der Inhaber des Wohnrechts ein Anrecht auf die Nutzung der Immobilie hat, so ist er dennoch nicht an dem Rechtsgeschäft des Verkaufs beteiligt. Der Rechteinhaber ist somit auch rechtlich nicht in der Position, den Verkauf des Hauses durch den Eigentümer zu verhindern und der Eigentümer benötigt auch keinerlei Einwilligung des Inhabers von dem Wohnrecht, damit der Hausverkauf vollzogen werden kann.

Die rechtliche Bedeutung des Wohnrechts

Nachdem wir den allgemeinen Ablauf eines Hausverkaufs mit Wohnrecht beleuchtet haben, ist es essentiell, tiefer in die rechtlichen Aspekte dieses Themas einzutauchen. Das Wohnrecht, obgleich es auf den ersten Blick als eine einfache Vereinbarung erscheinen mag, hat tiefgreifende rechtliche Implikationen, die sowohl für den Eigentümer der Immobilie als auch für den Inhaber des Wohnrechts von Bedeutung sind. Insbesondere die rechtliche Grundlage und die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arten von Wohnrechten spielen eine zentrale Rolle in der Praxis und können erhebliche Auswirkungen auf den Verkauf einer Immobilie haben.

Gesetzliche Grundlage des Wohnrechts

Die rechtliche Grundlage des Wohnrechts stellt der § 1093 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Dieser Paragraf definiert das Wohnrecht und klassifiziert dieses Recht als ein höchstpersönliches Anrecht des Rechteinhabers, das nicht übertragbar ist. In dem § 1093 BGB ist jedoch auch ausdrücklich festgelegt, dass der Verkauf der Immobilie durch das Wohnrecht nicht tangiert wird. Es muss somit als unabhängige Belastung des Hauses respektive des Grundstücks angesehen werden, das die rechtliche Alleinherrschaft des Eigentümers im Hinblick auf die Ausübung der Eigentümerrechte nicht einschränkt.

Unterscheidung zwischen schuldrechtlichem und dinglichem Wohnrecht

Dem reinen Grundsatz nach nimmt der Gesetzgeber in Deutschland eine Unterscheidung vor zwischen dem dinglichen und dem schuldrechtlichen Wohnrecht. Der Unterschied zwischen diesen beiden Wohnrechtarten ist in dem Umstand zu finden, dass es sich bei dem schuldrechtlichen Wohnrecht um ein Anrecht einer Person handelt, die dieses Anrecht auf der Grundlage einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Hauseigentümer erhalten hat. In der gängigen Praxis wird dieses Anrecht durch eine regelmäßige Geldzahlung des Rechteinhabers an den Eigentümer vergütet. Das schuldrechtliche Wohnrecht hat nur solange Gültigkeit, solange es einen Vertrag zwischen dem Hauseigentümer und dem Rechteinhaber gibt. Sollte das Haus von dem Eigentümer an eine andere Person verkauft werden, so endet auch das schuldrechtliche Wohnrecht des Rechteinhabers. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass es zwischen dem neuen Eigentümer und dem bisherigen Rechteinhaber keine vertragliche Vereinbarung gibt. Ein schuldrechtliches Wohnrecht müsste in diesem Fall neu vereinbart werden. Bei dem dinglichen Wohnrecht hingegen bedarf es keiner vertraglichen Vereinbarung und dieses Wohnrecht endet auch nicht mit dem Verkauf der Immobilie. Im Gegensatz zu dem schuldrechtlichen Wohnrecht erfolgt eine Eintragung in das Grundbuch, sodass dieses Wohnrecht auch nach dem Verkauf der Immobilie bestehen bleibt.

Eintragung des Wohnrechts im Grundbuch

Die Eintragung in das Grundbuch ist bei einem dinglichen Wohnrecht unerlässlich, damit der Rechteinhaber gegenüber dem Eigentümer eine Rechtssicherheit hat. Der Immobilieneigentümer muss sich jedoch des Umstandes bewusst sein, dass ein derartiges eingetragenes Wohnrecht als Belastung des Grundstücks respektive der Immobile gilt und das Objekt dementsprechend auch nicht lastenfrei verkauft werden kann. Dies wirkt sich in der gängigen Praxis ungünstig auf den Verkaufswert aus und überdies kann das Wohnrecht auch nur durch eine Löschung des entsprechenden Eintrags im Grundbuch beendet werden. Hierfür wird dann eine Löschungsbewilligung des Rechteinhabers benötigt.

Wer kann ein Wohnrecht haben?

Beim Verkauf einer Immobilie mit Wohnrecht sind zahlreiche rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Ein zentrales Element hierbei ist die Frage, wer überhaupt ein solches Wohnrecht besitzen kann. Während viele Menschen glauben, dass dies nur auf bestimmte Personen beschränkt ist, zeigt die Realität ein differenzierteres Bild. Insbesondere in familiären Kontexten tritt das Wohnrecht häufig auf, doch wie genau ist es rechtlich geregelt und welche Besonderheiten sind zu beachten?

Vertragliche Regelung des Wohnrechts

Jedermann kann im Grunde ein Wohnrecht auf ein Haus haben, sofern es hierfür entweder einen Grundbucheintrag als dingliches Wohnrecht oder eine vertragliche Vereinbarung als schuldrechtliches Wohnrecht gibt. Bei dem dinglichen Wohnrecht muss allerdings der Umstand berücksichtigt werden, dass der Rechteinhaber auch Familienmitglieder in den Teilbereich des Hauses, auf den sich das Wohnrecht bezieht, aufnehmen darf.

Typische Fälle: Wohnrecht in familiären Kontexten

Innerhalb einer Familie wird in der gängigen Praxis älteren Hauseigentümern, die ihre Immobilie an ein Familienmitglied veräußern möchten, ein Wohnrecht bis zu dem natürlichen Lebensende eingeräumt. Obgleich der familiäre Kontext im gängigen Meinungsbild der Bevölkerung etwas anderes aussagt, so sollte dieses Wohnrecht auf jeden Fall ins Grundbuch eingetragen werden.

Formen des Wohnrechts

Das Wohnrecht, ein zentrales Thema beim Verkauf einer Immobilie, ist nicht nur in seiner Existenz, sondern auch in seinen verschiedenen Ausprägungen von Bedeutung. Es gibt unterschiedliche Formen des Wohnrechts, die jeweils eigene rechtliche Rahmenbedingungen und Konsequenzen mit sich bringen. Um ein umfassendes Verständnis für die Komplexität des Themas zu entwickeln, ist es wichtig, diese verschiedenen Formen und ihre jeweiligen Besonderheiten zu kennen.

Befristetes versus unbefristetes Wohnrecht

Bei dem schuldrechtlichen Wohnrecht gibt es zwei grundlegende Arten, die voneinander unterschieden werden müssen. Bei dem befristeten Wohnrecht endet das Anrecht auf die Nutzung des Hauses mit dem vertraglich festgelegten Zeitpunkt, während hingegen bei dem unbefristeten Wohnrecht ein Ende des Anrechts lediglich durch einen Aufhebungsvertrag respektive dem natürlichen Lebensende des Rechteinhabers erreicht wird.

Entgeltliches versus unentgeltliches Wohnrecht

Eine weitere Unterscheidung bei dem Wohnrecht wird zwischen dem entgeltlichen und dem unentgeltlichen Wohnrecht vorgenommen. Ist ein entgeltliches Wohnrecht vereinbart, so zahlt der Rechteinhaber dem Eigentümer eine festgelegte Summe. Zahlt der Rechteinhaber diesen Geldbetrag nicht, so gilt dies als ein Pflichtverstoß und das Wohnrecht kann unter Umständen beendet werden. Bei dem unentgeltlichen Wohnrecht besteht für den Rechteinhaber diese Verpflichtung nicht.

Unterschied zum Nießbrauch

Der Unterschied zwischen dem Wohnrecht und dem Nießbrauchsrecht liegt darin, dass der Nießbraucher auch die wirtschaftlichen Erträge der Immobilie für sich nutzen darf. Dies bedeutet jedoch auch, dass der Nießbraucher bei den wirtschaftlichen Verpflichtungen des Hauses beteiligt wird. Das Wohnrecht an sich bezieht sich lediglich auf die Nutzung des Wohnraums.

Hausverkauf trotz bestehendem Wohnrecht

Ein Hausverkauf ist an sich schon ein komplexer Prozess, der durch das Vorhandensein eines Wohnrechts zusätzlich erschwert werden kann. Dieses Recht, welches einer Person die Nutzung eines Teils oder des gesamten Hauses gewährt, beeinflusst nicht nur den Verkaufsprozess, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf den Wert der Immobilie und die Position des Wohnberechtigten.

Einfluss des Wohnrechts auf den Verkaufsprozess

In der gängigen Praxis wirkt sich ein bestehendes Wohnrecht erschwerend auf den Hausverkauf aus, da potenzielle Käufer eher ein Interesse an unbelasteten Immobilien haben und ein grundbuchlich eingetragenes Wohnrecht auch nicht so einfach beendet werden kann. Die Nutzung der Immobilie ist daher für den neuen Eigentümer stark eingeschränkt.

Folgen für den Wert der Immobilie

Auf den reinen Marktwert der Immobilie nimmt das Wohnrecht keinen Einfluss, allerdings wird der verkaufswillige Eigentümer diesen Marktwert bei einem eingetragenen Wohnrecht zugunsten einer dritten Person den Marktwert mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht erzielen können.

Folgen für den Wohnberechtigten

Die Folgen für den Wohnberechtigten sind sehr stark davon abhängig, ob es sich um ein dingliches oder schuldrechtliches Wohnrecht handelt. Bei einem schuldrechtlichen Wohnrecht wird der Wohnberechtigte eine Einigung mit dem neuen Eigentümer finden oder die Immobilie räumen müssen. Bei einem dinglichen Wohnrecht hingegen hat der Verkauf des Hauses für den Rechteinhaber keine Folgen.

Aufhebung des Wohnrechts

Das Wohnrecht, welches einer Person die Nutzung einer Immobilie zusichert, kann unter bestimmten Umständen aufgehoben werden. Dieser Prozess ist nicht nur rechtlich komplex, sondern hat auch direkte Auswirkungen auf den Status der Immobilie und die Rechte des Wohnberechtigten. Es ist daher wichtig, die Bedingungen, den Ablauf und die Konsequenzen einer solchen Aufhebung zu kennen und zu verstehen.

Bedingungen und Voraussetzungen für die Aufhebung

Damit das Wohnrecht aufgehoben wird, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein. Bei einem schuldrechtlichen Wohnrecht kann eine Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Wohnberechtigten zu einer Aufhebung führen. Sollte dieses Wohnrecht befristet sein, ist eine Aufhebung dann erreicht, wenn der Vertrag ausläuft und nicht verlängert wird. Bei einem dinglichen Wohnrecht wird das Wohnrecht durch eine Löschung aus dem Grundbuch aufgehoben.

Prozess der Aufhebung des Wohnrechts

Bei einem schuldrechtlichen Wohnrecht kann das Wohnrecht durch einen Aufhebungsvertrag beendet werden. Hierbei handelt es sich um eine neue vertragliche Vereinbarung. Das dingliche Wohnrecht kann nur aus dem Grundbuch gelöscht werden, wenn es hierfür eine Löschungsbewilligung von dem Wohnberechtigten gibt. In derartigen Fällen muss ein Notar die Löschung beantragen.

Rechtsfolgen der Aufhebung des Wohnrechts

Wird das Wohnrecht aufgehoben, hat der Wohnberechtigte keinerlei rechtlichen Anspruch auf die Nutzung der Immobilie und die Immobilie wird dadurch lastenfrei.

Besonderheiten bei der Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung einer Immobilie stellt eine besondere Situation dar, die nicht nur den Eigentümer, sondern auch andere Beteiligte, wie den Inhaber eines Wohnrechts, betrifft. Dabei spielen sowohl der Rang des Wohnrechts im Grundbuch als auch der gesamte Versteigerungsprozess eine entscheidende Rolle für die Rechte des Wohnberechtigten.

Wirkung der Zwangsversteigerung auf das Wohnrecht

Kommt es zu einer Zwangsversteigerung, so kann dies eine Löschung des Wohnrechts zur Folge haben. Es ist in derartigen Fällen entscheidend, welchen Rang das Wohnrecht im Grundbuch einnimmt.

Prozess und Rechtsfolgen einer Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist ein hoheitlicher Akt, bei dem das Haus zur Tilgung der Schulden des Eigentümers veräußert wird. Dies kann für den Wohnberechtigten die Folge mit sich bringen, dass selbst ein grundbuchlich eingetragenes Wohnrecht mit dem Eigentumswechsel des Hauses erlischt.

Finanzielle Bewertung einer Immobilie mit Wohnrecht

Bei der Veräußerung einer Immobilie mit bestehendem Wohnrecht stellt sich oft die Frage nach dem tatsächlichen Wert des Objekts. Während das Wohnrecht den Verkaufspreis beeinflussen kann, sind andere Faktoren für die Bestimmung des Marktwertes ebenso relevant. Es ist daher sinnvoll, die verschiedenen Einflussfaktoren und Bewertungsmethoden zu kennen, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Einflussfaktoren auf den Wert der Immobilie

Das Wohnrecht hat zwar grundsätzlich einen Einfluss auf den Verkaufswert einer Immobilie, allerdings hat dieses Recht keinen merklichen Einfluss auf den Marktwert. Anderweitige Faktoren wie das Baujahr der Immobilie, die Lage sowie auch technische Ausstattung sind merklich maßgeblicher.

Methoden zur Bewertung einer Immobilie mit Wohnrecht

Um eine seriöse Bewertung des Marktwertes der Immobilie mit Wohnrecht zu erhalten, sollte der Eigentümer vor dem Verkaufsprozess einen Makler respektive Gutachter aufsuchen.

Steuerliche Aspekte beim Hausverkauf mit Wohnrecht

Neben der Bewertung einer Immobilie mit Wohnrecht sind auch die steuerlichen Aspekte von großer Relevanz. Ein Hausverkauf mit Wohnrecht kann sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer steuerliche Konsequenzen haben, die sich von einem regulären Immobilienverkauf unterscheiden. Es ist daher ratsam, sich mit den spezifischen steuerlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen und gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen.

Steuerliche Folgen für den Verkäufer

Im Gegensatz zu einem normalen Hausverkauf setzt das Finanzamt einen Hausverkauf mit Wohnrecht einer Schenkung gleich und setzt auf der Grundlage dieser Bewertung die Steuer fest. Maßgeblich ist auch das Verhältnis zwischen dem Verkäufer und dem Käufer.

Steuerliche Folgen für den Käufer

Für den Käufer gelten bei einem Hausverkauf mit Wohnrecht die gleichen Folgen wie für den Verkäufer. Im Zweifel sollte vorab ein Rechtsanwalt sowie auch ein Steuerberater kontaktiert werden.

Fazit

Der Hausverkauf mit Wohnrecht ist grundsätzlich uneingeschränkt möglich, allerdings gibt es bei dem Wohnrecht einige wichtige Kriterien zu beachten. Neben der Unterscheidung, um welche Art des Wohnrechts es sich überhaupt handelt, kommen auch marktwirtschaftliche sowie steuerliche Aspekte zum Tragen.

Hausverkauf trotz Wohnrecht: Sind Sie rechtlich abgesichert?

Der Verkauf eines Hauses mit eingetragenem Wohnrecht kann komplex und herausfordernd sein. Es gibt zahlreiche rechtliche Aspekte, die sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer von Bedeutung sind. Ein unüberlegter Schritt kann zu unerwünschten Konsequenzen führen. Benötigen Sie Klarheit über Ihre Rechte und Pflichten in dieser Situation? Unsere Expertise steht Ihnen zur Seite. Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an  und lassen Sie sich umfassend beraten, um sicherzustellen, dass Ihr Hausverkauf reibungslos und rechtlich einwandfrei verläuft.

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