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Maskenpflicht in der Corona-Krise

Wo in der Corona-Pandemie ohne Maske ein Bußgeld droht

Seit dem 27. April 2020 gilt in allen deutschen Bundesländern eine Maskenpflicht. Verstöße gelten als Ordnungswidrigkeit und werden je nach Bundesland mit unterschiedlichen Bußgeldern belegt. Wie die Maskenpflicht kontrolliert wird und wie hoch die Bußgelder bei Missachtung sind, wird je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt. Welche Regelung gilt in welchem Bundesland? Der folgende Beitrag gibt einen Überblick.

[* Dieser Ratgeber-Text entstand nach bestem Wissen und Gewissen am 29.04.2020. Vollständigkeit und inhaltliche Richtigkeit können zu diesem Zeitpunkt nicht garantiert werden, da sich die Situation im ständigen Fluss befindet. Benötigen Sie aktuelle und konkretere Informationen, dann rufen Sie uns bitte an oder nutzen unsere Online Anfrage.]

MAskenpflicht Coronavirus - Bußgeld
Symbolfoto: Von Radowitz /Shutterstock.com

Bußgeldregelung in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg schreibt ab dem 27. April eine Maskenpflicht für folgende Bereiche vor: Einzelhandel, öffentlicher Nahverkehr (z.B. U-Bahnen, Busse), Bahnsteige sowie Bushaltestellen. Die Regelung gilt für Kinder ab sechs Jahren. Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske oder anderen Mund-Nasen-Bedeckung gilt nicht, wenn medizinische oder andere zwingende Gründe dagegen sprechen. Sie gilt auch nicht, wenn eine Behinderung das Tragen einer Maske unmöglich macht oder wenn ein gleichwertiger baulicher Schutz vorhanden ist, beispielsweise eine Plexiglasscheibe für Kassierer und Kassiererinnen. Bußgelder sind ab dem 4. Mai vorgesehen. Bürger, die keine Maske tragen, müssen anfänglich ein Bußgeld von 15 Euro bezahlen, bei wiederholten Verstößen können die Behörden das Bußgeld auf 30 Euro erhöhen.

Bis zu 5000 Euro Bußgeld in Bayern

Die Mundschutzpflicht in Bayern gilt seit dem 27. April. Als Schutz genügt das Tragen eines eng anliegenden Schals oder Tuchs. Verstöße gegen die Mundschutzpflicht werden in Bayern mit besonders hohen Bußgeldern belegt. Die Deutsche Presse-Agentur nennt als Quelle den aktualisierten Bußgeldkatalog. Wer nach zwei oder drei Tagen immer noch nicht verstanden hat, dass eine Mundschutzpflicht besteht, muss mit einem Bußgeld von 150 Euro rechnen. Dieses Bußgeld verdoppelt sich bei einem mehrmaligen Verstoß gegen die Maskenpflicht. Ladenbesitzer, die nicht für eine Mund-Nasen-Bedeckung ihres Personals sorgen, müssen besonders tief in die Tasche greifen. Im Bußgeldkatalog ist dafür eine Zahlung von 5000 vorgesehen. Die Kontrollen werden von Ordnungsämtern, Polizei, Bundespolizei und U-Bahn-Wachen durchgeführt.

Berlin trägt Maske – und hofft auf Einsicht der Bürger

In der Bundeshauptstadt Berlin gilt die Maskenpflicht ab dem 27. April nur in öffentlichen Verkehrsmitteln. Bei einer Missachtung der Maskenpflicht wird es zunächst kein Bußgeld geben. Hier setzt man auf die Einsicht der Bürger. Begründet wird diese damit, dass sich die Berliner bisher an die geltenden Regeln gehalten hätten. Die Maskenpflicht gilt in Berlin nur für Busse und Bahnen. Die Berliner Verkehrsbetriebe werden die Maskenpflicht jedoch nach eigener Aussage nicht kontrollieren. Man werde die Fahrgäste zwar ansprechen, ihnen jedoch nicht die Beförderung verweigern. Als einziges Bundesland gilt in Berlin keine Maskenpflicht für den Einzelhandel. Das Tragen einer Maske wird jedoch „dringend empfohlen“.

Bisher kein Bußgeld in Brandenburg

Die am 27. April in Brandenburg eingeführte Maskenpflicht gilt in Bahn, Bus und Tram sowie in Läden. Wie in Berlin ist derzeit kein Bußgeld geplant.

Bremen berät noch über Bußgeldeinführung

Ein Mund-Nasen-Schutz ist in Bremen seit dem 27. April Pflicht in Bahnen und Bussen sowie im Einzelhandel. Kinder unter sieben Jahren und Menschen mit Behinderungen sind von der Regelung ausgenommen. Zunächst wird bei Nichtbeachtung kein Bußgeld erhoben. In der nach dem 1. Mai folgenden Wochen wird darüber geredet, ob die Regelung bestehen bleibt.

Hamburg kassiert nur bei Ladenbetreibern

In Hamburg wurde die Maskenpflicht am 27. April eingeführt. Sie gilt für Busse und Bahnen, Geschäfte und Wochenmärkte. Für Privatpersonen ist kein Bußgeld vorgesehen. Bei Ladenbetreibern, die Menschen ohne Maske in ihr Geschäft lassen, sind nach Angaben der Gesundheitsbehörde Bußgelder von 500 bis 1000 Euro fällig.

Hessen bittet erst bei wiederholten Verstößen zu Kasse

In Hessen sollen Menschen seit dem 27. April eine Maske tragen, wenn die öffentliche Verkehrsmittel nutzen oder Geschäfte, Banken sowie Postfilialen betreten. Von der Vorschrift ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren oder Personen, die aus verschiedenen Gründen keinen Mund-Nasen-Schutz verwenden können. Bei mehrmaligen Verstößen gegen die Regelung kann ein Bußgeld von 50 Euro erhoben werden.

Mecklenburg-Vorpommern kassiert bei Nichtbeachtung

In Mecklenburg-Vorpommern müssen seit dem 27. April in Bussen, Straßenbahnen und Taxis sowie in Geschäften Mund und Nase mit einem einfachen Mund-Nasen-Schutz bedeckt sein. Von der Regel ausgenommen sind Kinder, die noch nicht schulpflichtig sind, Menschen mit chronischen Erkrankungen sowie Menschen, die aufgrund ihrer Behinderung keinen Mund-Nasen-Schutz tragen können. Busfahrer sind nicht verpflichtet, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, weil dies die Fahrtauglichkeit beeinträchtigen könnte. Eine Missachtung der Verordnung kann ein Bußgeld von 25 Euro zur Folge haben.

Noch kein Bußgeld in Niedersachsen

Die seit dem 27. April in Niedersachsen geltende Maskenpflicht gilt in Geschäften und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Verkäuferinnen und Verkäufer, Menschen mit Lungen- oder Herzerkrankungen sowie Kinder unter sechs Jahren sind von der Regelung ausgeschlossen. Bei fehlendem Mund-Nase-Schutz soll es Ermahnungen geben, jedoch noch keine Bußgelder.

In NRW fehlt einheitliche Bußgeld-Regelung

In NRW gilt die Maskenpflicht seit dem 27. April nicht nur im öffentlichen Verkehr und beim Einkaufen, sondern auch an Haltestellen, Bahnhöfen, Wochenmärkten, in Taxis, Arztpraxen, in Postfilialen, in der Bank und an Tankstellen. Die Höhe des Bußgeldes bestimmen die Ordnungsämter der Kommunen.

Milde Strafen in Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz muss seit dem 27. April im öffentlichen Nahverkehr sowie in Geschäften ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Ab der zweiten Woche seit Einführung der Regelung ist ein Verwarnungsgeld von 10 Euro vorgesehen.

Kein Bußgeld im Saarland

Im öffentlichen Nahverkehr und in Geschäften ist im Saarland seit dem 27. April ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben. Vorerst ist keine Bußgelderhebung vorgesehen, weder für Privatpersonen noch für Ladenbesitzer.

Sachsen als Vorreiter in der Maskenpflicht

In Sachsen gilt die Maskenpflicht für die Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und den Einkauf in Läden bereits seit dem 20 April. Ein Bußgeld steht vorerst nicht zur Diskussion.

Sachsen-Anhalt setzt auf Vernunft

In Sachsen-Anhalt Maskenpflicht beim Einkauf oder bei Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln. Ein Schal oder Tuch genügt. Es wird zunächst keine Bußgelder geben, da man auf die Vernunft der Menschen setzt. Eine Kontrolle der Maskenpflicht soll es ebenfalls nicht geben.

Schleswig-Holstein ohne Bußgeld

In Schleswig-Holstein gilt die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften seit dem 29. April. Dabei können selbstgenähte Alltagsmasken aus Stoff verwendet sowie Schals oder Tücher. Während Taxifahrer keine Maske tragen müssen, sind Fahrgäste von Taxis dazu verpflichtet. Bisher sind noch keine Bußgelder geplant.

Thüringen – Sonderfall Jena

Jena führte eine Maskenpflicht als bundesweit erste Stadt bereits am 6. April ein. Inzwischen hat Thüringen flächendeckend nachgezogen. Die Maskenpflicht gilt für Busse, Bahnen sowie in Geschäften. Es gibt weder Bußgelder noch Kontrollen.

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