Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Grenzstreitigkeiten: Nachbarrechtliche Konflikte und Lösungen im Immobilienrecht
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche maximale Höhe darf ein Grenzzaun nach deutschem Recht haben?
- Wer trägt die Kosten für einen Grenzzaun zwischen zwei Grundstücken?
- Welche Mindestabstände müssen bei der Errichtung eines Grenzzauns eingehalten werden?
- Wie kann ich die korrekte Grundstücksgrenze für meinen Zaun ermitteln?
- Welche rechtlichen Schritte kann ich bei Streitigkeiten über einen Grenzzaun einleiten?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Bielefeld
- Datum: 04.03.2024
- Aktenzeichen: 19 O 185/23
- Verfahrensart: Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Nachbarrecht, Sachenrecht, Schadensersatzrecht
Beteiligte Parteien:
- Der Grundstückseigentümer des A.-weg x in B. als Kläger
- Die Nachbarn und Eigentümer des östlich angrenzenden Grundstücks A.-weg y als Beklagte
Um was ging es?
- Sachverhalt:
- Die Beklagten errichteten am 26.03.2021 einen 1,80 Meter hohen Grenzzaun
- Der Zaun wurde gegen den Willen des Klägers errichtet
- Der Kläger forderte mehrfach erfolglos die Freilegung eines Grenzsteins
- Laut Kläger wurden seine Randelemente der Wegeinfassung durch Betonanhaftungen beschädigt
- Kern des Rechtsstreits:
- Streit über die Rechtmäßigkeit eines Grenzzauns
- Schadensersatzforderung wegen angeblicher Beschädigung der L-Profil-Randsteine durch Betonanhaftungen
- Kläger fordert Ersatz der Reparaturkosten in Höhe von netto 2.385,93 EUR (313,25 EUR Materialkosten + 2.072,68 EUR Arbeitskosten)
Was wurde entschieden?
- Entscheidung:
- Die Klage wurde abgewiesen
- Begründung:
- k.A.
- Folgen:
- Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger
- Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar
- Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden
Grenzstreitigkeiten: Nachbarrechtliche Konflikte und Lösungen im Immobilienrecht
Streitigkeiten unter Nachbarn gehören zu den häufigsten rechtlichen Auseinandersetzungen im deutschen Immobilienrecht. Besonders oft führen bauliche Maßnahmen an der Grundstücksgrenze zu Konflikten, wobei die Zaunhöhe ein klassischer Streitpunkt ist. Das Nachbarrecht regelt zwar grundsätzlich die Abgrenzung von Nachbargrundstücken, doch die Auslegung dieser Vorschriften führt regelmäßig zu Unstimmigkeiten.
Bevor Grenzstreitigkeiten vor Gericht landen, bieten sich zunächst außergerichtliche Lösungswege wie Mediation oder ein Schlichtungsverfahren an. Doch nicht immer lassen sich die unterschiedlichen Vorstellungen der Nachbarn über die Gestaltung ihrer Grundstücksgrenzen auf diesem Weg klären. Ein aktueller Fall zeigt exemplarisch, wie komplex solche nachbarrechtlichen Auseinandersetzungen werden können.
Der Fall vor Gericht
Grenzstreit um 1,80-Meter-Zaun endet mit Abweisung der Klage

Das Landgericht Bielefeld hat eine Klage im Nachbarschaftsstreit um einen Grenzzaun abgewiesen. Im Mittelpunkt des Rechtsstreits stand ein 1,80 Meter hoher Zaun, den die Beklagten am 26. März 2021 neben der Hofeinfahrt des Klägers errichtet hatten.
Ortsübliche Zaunhöhe liegt über 1,20 Meter
Das Gericht stellte fest, dass der umstrittene Zaun mit seiner Höhe von 1,80 Metern den ortsüblichen Gegebenheiten entspricht. In der unmittelbaren Nachbarschaft finden sich mehrere vergleichbare Zaunanlagen, darunter ein etwa zwei Meter hoher Zaun auf dem Grundstück A.-weg 16 sowie ein 1,60 bis 1,80 Meter hoher Zaun zwischen den Grundstücken A.-weg xx und xx. Auch auf dem Grundstück des Klägers selbst steht ein blickdichter Zaun von etwa zwei Metern Höhe, der an dessen Garage angrenzt.
Randsteine auf fremdem Grund
Der Kläger hatte zudem die Entfernung der Zaunfundamente von seinen Randelementen gefordert und Schadensersatz in Höhe von 2.385,93 Euro für angebliche Beschädigungen verlangt. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger stellte jedoch fest, dass die Betonfundamente und Zaunpfähle vollständig auf dem Grundstück der Beklagten stehen – die Fundamente 6 bis 10 Zentimeter und die Pfeiler 13 bis 15 Zentimeter von der Grundstücksgrenze entfernt.
Eigentumsübergang durch Einbau
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die vom Kläger verlegten Randsteine vollständig auf dem Grundstück der Beklagten liegen. Durch den Einbau der Randsteine in das Erdreich der Beklagten ist das Eigentum an diesen gemäß § 946 BGB auf die Beklagten übergegangen. Die Randsteine wurden durch ihre feste Verbindung mit dem Grundstück zu dessen wesentlichem Bestandteil.
Keine Schadensersatzansprüche
Die Schadensersatzforderung des Klägers wurde ebenfalls zurückgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keine konkreten Beschädigungen an den Randsteinen nachweisen konnte. Die bloße Tatsache, dass das Fundament eines einzelnen Zaunpfeilers an einen Randstein heranreicht, bedeute nicht automatisch eine Beschädigung. Die Kosten des Rechtsstreits muss der Kläger tragen.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Landgericht Bielefeld hat in einem nachbarrechtlichen Streit entschieden, dass ein 1,80 Meter hoher Grenzzaun grundsätzlich zulässig sein kann, auch wenn er die im Nachbarrecht NRW vorgesehene Standardhöhe von 1,20 Meter überschreitet. Die Klage wurde abgewiesen, womit bestätigt wird, dass besondere Umstände eine höhere Einfriedung rechtfertigen können. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung einer einzelfallbezogenen Betrachtung bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten über Zaunhöhen.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie als Grundstückseigentümer einen höheren Zaun als 1,20 Meter errichten möchten, können Sie dies unter bestimmten Umständen auch gegen den Willen Ihres Nachbarn tun. Sie müssen allerdings nachvollziehbare Gründe für die größere Höhe haben. Bei der Planung von Grundstückseinfriedungen sollten Sie beachten, dass nicht automatisch die im Nachbarrecht genannte Standardhöhe bindend ist. Bevor Sie rechtliche Schritte gegen einen höheren Zaun Ihres Nachbarn einleiten, sollten Sie prüfen, ob der Nachbar berechtigte Gründe für die gewählte Zaunhöhe hat, da Gerichte jeden Fall individuell bewerten.
Benötigen Sie Hilfe?
Rechtliche Fragen zu Ihrem Zaunprojekt?
Die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld zeigt, dass individuelle Umstände bei der Beurteilung von Zaunhöhen eine entscheidende Rolle spielen. Höhere Zäune als die Standardhöhe sind demnach nicht grundsätzlich unzulässig.
Wir unterstützen Sie bei der Einschätzung Ihrer spezifischen Situation, prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Vorhabens und helfen Ihnen, Ihre Rechte als Grundstückseigentümer zu wahren. Kontaktieren Sie uns, um gemeinsam die nächsten Schritte zu besprechen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche maximale Höhe darf ein Grenzzaun nach deutschem Recht haben?
Die maximal zulässige Höhe eines Grenzzauns wird in Deutschland durch verschiedene rechtliche Ebenen geregelt. Das Baurecht der jeweiligen Kommune hat dabei Vorrang vor dem Nachbarrecht des Bundeslandes.
Bundeslandspezifische Regelungen
Die zulässigen Zaunhöhen unterscheiden sich je nach Bundesland:
- Baden-Württemberg: 1,50 m bei 0,50 m Grenzabstand
- Berlin und Brandenburg: 1,25 m
- Hamburg: Vorgarten bis 1,50 m, hintere Nachbargrenze bis 2,00 m
- Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland: 1,20 m
- Sachsen-Anhalt: 2,00 m
- Bayern, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen: keine gesonderten Beschränkungen
Sichtschutzzäune und besondere Regelungen
Wenn Sie einen Sichtschutzzaun errichten möchten, gelten häufig andere Höhenregelungen. Sichtschutzzäune dürfen in der Regel zwischen 1,70 und 1,90 Meter hoch sein. Dabei müssen Sie jedoch einen Mindestabstand von 50 cm zur Grundstücksgrenze einhalten.
Ortsüblichkeit und kommunale Vorgaben
Die Ortsüblichkeit spielt eine zentrale Rolle bei der Zaunhöhe. Wenn in Ihrer Nachbarschaft beispielsweise alle Zäune eine bestimmte Höhe nicht überschreiten, kann auch Ihr Zaun trotz höherer Landesvorgaben auf diese Höhe beschränkt sein.
Abstandsregelungen
Bei höheren Zäunen gelten besondere Abstandsregeln:
- Standardabstand: 50 cm zur Grundstücksgrenze bei Zäunen bis 2 m Höhe
- Erhöhter Abstand: Bei Zäunen über 2 m Höhe muss der Abstand entsprechend größer sein
- Grenzständige Zäune: Benötigen in der Regel das schriftliche Einverständnis des Nachbarn
Wer trägt die Kosten für einen Grenzzaun zwischen zwei Grundstücken?
Die Kostenverteilung für einen Grenzzaun richtet sich nach dem Bundesland, in dem sich die Grundstücke befinden. In den meisten Bundesländern teilen sich die Nachbarn die Kosten für Errichtung, Unterhalt und Reparatur des Zauns zu gleichen Teilen.
Regelungen nach Bundesländern
Berlin, Brandenburg und Niedersachsen haben eine Sonderregelung: Hier gilt das Prinzip der Rechtseinfriedung. Der Eigentümer muss den Zaun auf seiner rechten Grundstücksseite (von der Straße aus gesehen) alleine bezahlen.
In Bayern, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und innerhalb von Ortschaften in Baden-Württemberg besteht keine Einfriedungspflicht. Wenn Sie einen Zaun errichten möchten, können Sie dies auf eigene Kosten tun.
Kostenteilung bei gemeinsamer Einfriedung
Wenn der Zaun auf der Grundstücksgrenze steht, gelten folgende Regelungen:
Die Kosten werden hälftig geteilt für:
- Die Errichtung des Zauns
- Reparaturen und Instandhaltung
- Einen eventuellen Neuaufbau
Besondere Situationen
Wenn Ihr Grundstück an eine öffentliche Straße oder Verkehrsfläche grenzt, müssen Sie die Kosten für den Zaun alleine tragen.
Bei unterschiedlichen Wünschen zur Zaungestaltung wird als Basis für die Kostenteilung ein ortsüblicher Zaun zugrunde gelegt. Möchte ein Nachbar einen teureren Zaun, muss er die Mehrkosten selbst tragen.
Welche Mindestabstände müssen bei der Errichtung eines Grenzzauns eingehalten werden?
Grundsätzliche Abstandsregelungen
Bei der Errichtung eines Zauns auf dem eigenen Grundstück müssen Sie einen Mindestabstand von 50 Zentimetern zur Grundstücksgrenze einhalten, sofern keine anderen lokalen Regelungen gelten. Dieser Abstand gilt auch zur öffentlichen Straße, die rechtlich als Nachbargrundstück behandelt wird.
Grenzbebauung und gemeinsame Einfriedung
Wenn Sie den Zaun direkt auf der Grundstücksgrenze oder mit einem geringeren Abstand als 50 Zentimeter errichten möchten, handelt es sich um eine Grenzbebauung. In diesem Fall benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn. Bei einer gemeinsamen Einfriedung werden die Kosten zwischen beiden Grundstücksnachbarn geteilt.
Regionale Besonderheiten
Die konkreten Abstandsregelungen können je nach Bundesland und Kommune unterschiedlich sein. Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde hat Vorrang vor dem Nachbarrecht des Landes. In einigen Bundesländern wie Berlin, Brandenburg und Niedersachsen gelten besondere Regelungen für die Einfriedungspflicht.
Sichtschutzzäune und Höhenregelungen
Für Sichtschutzzäune gelten oft besondere Vorschriften:
- Symbolische Zäune: Etwa 40-90 cm hoch
- Sichtschutzzäune: Etwa 170-190 cm hoch
- Zäune entlang von Straßen: Bis zu 1,80 m hoch
In den meisten Bundesländern ist eine Zaunhöhe von 1,20 Meter ohne besondere Genehmigung zulässig. Höhere Zäune erfordern in der Regel einen größeren Grenzabstand oder eine Baugenehmigung.
Wie kann ich die korrekte Grundstücksgrenze für meinen Zaun ermitteln?
Die exakte Grundstücksgrenze lässt sich durch drei aufeinander aufbauende Schritte ermitteln:
Grenzsteine suchen und prüfen
Grenzsteine markieren die Flurstücksgrenzen Ihres Grundstücks und befinden sich typischerweise in den Eckpunkten. Die unsichtbare Linie zwischen zwei Grenzsteinen bildet dabei die tatsächliche Grundstücksgrenze. In städtischen Gebieten sind Grenzsteine meist bodenbündig eingelassen, während sie in ländlichen Gegenden aus dem Boden herausragen können.
Katasteramt konsultieren
Wenn Grenzsteine nicht auffindbar oder deren Position unklar ist, können Sie beim zuständigen Katasteramt eine Grenzauskunft beantragen. Das Katasteramt verfügt über das Liegenschaftskataster, in dem alle Vermessungsdaten, Grenzverläufe und Nutzungsarten von Grundstücken verzeichnet sind.
Amtliche Vermessung durchführen
Bei weiterhin bestehenden Unklarheiten ist eine Grenzvermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur (ÖbVI) oder das Katasteramt erforderlich. Der Vermessungsingenieur:
- Überprüft die bestehenden Grenzen vor Ort
- Gleicht die Daten mit dem Liegenschaftskataster ab
- Setzt bei Bedarf neue Grenzmarkierungen
Nach der Vermessung findet ein Grenztermin statt, bei dem alle beteiligten Grundstückseigentümer über die Ergebnisse informiert werden und den Grenzverlauf in einer Grenzniederschrift bestätigen.
Wichtige Hinweise
Grenzsteine dürfen nicht eigenmächtig versetzt oder entfernt werden. Die Position der Grenzsteine ist rechtlich bindend und im Liegenschaftskataster dokumentiert. Bei der Zaunplanung müssen Sie zudem die örtlichen Bauvorschriften für Einfriedungen beachten, die Vorgaben zu Höhe und Abstand zur Grundstücksgrenze enthalten können.
Welche rechtlichen Schritte kann ich bei Streitigkeiten über einen Grenzzaun einleiten?
Direkte Kommunikation und Einigung
Bei Streitigkeiten über einen Grenzzaun sollten Sie zunächst das direkte Gespräch mit Ihrem Nachbarn suchen. Eine einvernehmliche Lösung ist meist der schnellste und kostengünstigste Weg. Dokumentieren Sie dabei schriftlich alle Gespräche und getroffenen Vereinbarungen.
Vermessungstechnische Klärung
Besteht Unklarheit über den genauen Grenzverlauf, können Sie eine amtliche Grenzvermessung durch einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder das Katasteramt veranlassen. Die Kosten hierfür werden in der Regel zwischen den Nachbarn geteilt, sofern nicht einer der Beteiligten die Grenzzeichen beschädigt oder verrückt hat.
Außergerichtliche Streitbeilegung
Vor einem Gerichtsverfahren ist in den meisten Bundesländern ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren verpflichtend. Hierfür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Schlichtungsstellen der Gemeinden
- Anerkannte Gütestellen
- Mediation durch einen neutralen Vermittler
Gerichtliches Verfahren
Führen die vorherigen Schritte nicht zum Erfolg, können Sie eine Grenzscheidungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Das Gericht entscheidet dann über:
- Den genauen Grenzverlauf
- Die Rechtmäßigkeit des Zauns
- Eventuelle Beseitigungs- oder Änderungsansprüche
Bei der Klageerhebung müssen Sie beachten, dass das vorherige Schlichtungsverfahren nachgewiesen werden muss. Das Gericht wird bei seiner Entscheidung verschiedene Faktoren berücksichtigen, wie etwa baurechtliche Vorschriften, nachbarrechtliche Bestimmungen und die konkrete Beeinträchtigung durch den Zaun.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Grundstücksgrenze
Die Grundstücksgrenze ist die räumlich festgelegte Linie, die das Eigentum eines Grundstücks von dem benachbarten Grundstück abtrennt. Sie ist zentral im Immobilienrecht, da sie eindeutig definiert, welcher Teil des Erdreichs zum jeweiligen Eigentümer gehört. Unklare oder umstrittene Grenzen können regelmäßige Streitigkeiten zwischen Nachbarn verursachen, vor allem bei baulichen Maßnahmen, die nahe an der Grenze erfolgen. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu finden sich in Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie in örtlichen Bauordnungen. Beispiel: Wenn zwei Nachbarn darüber streiten, ob ein neu errichteter Zaun auf dem eigenen Grundstück oder auf der gemeinsamen Grenze steht, hilft die genaue Bestimmung der Grundstücksgrenze zur Klärung der Eigentumverhältnisse.
Nachbarrecht
Das Nachbarrecht umfasst die speziellen gesetzlichen Bestimmungen, die das Zusammenleben und die Konfliktlösung zwischen Eigentümern angrenzender Grundstücke regeln. Es legt fest, welche baulichen Veränderungen zulässig sind und wie Rechte und Pflichten an gemeinsamen Grenzen verteilt werden. Diese Regelungen sollen dafür sorgen, dass beide Parteien in einem gleichberechtigten Rahmen miteinander umzugehen haben und keine unzulässigen Eingriffe vorgenommen werden. Das Nachbarrecht ist im BGB sowie in weiterführenden landesrechtlichen Vorschriften verankert. Beispiel: Wenn ein Nachbar einen Zaun errichtet, der das natürliche Licht des angrenzenden Grundstücks beeinträchtigt, bietet das Nachbarrecht einen Rahmen, um eine einvernehmliche Lösung zu suchen.
Eigentumsübergang
Eigentumsübergang beschreibt den rechtlichen Vorgang, bei dem das Eigentum an einer Sache von einer Person auf eine andere übergeht. Im vorliegenden Kontext wird dieser Begriff relevant, wenn durch bauliche Maßnahmen – beispielsweise den Einbau von Randsteinen in das Erdreich – das Eigentum automatisch wechselt, wie es in § 946 BGB geregelt ist. Anders als bei einem Kaufvertrag erfolgt der Übergang hier kraft Gesetzes, sobald die bauliche Maßnahme fest mit dem Grundstück verbunden ist. Dies sichert, dass Bauelemente nicht losgelöst, sondern als integraler Bestandteil des Grundstücks gelten. Beispiel: Wird ein Zaunpfahl so fest im Boden verankert, dass er Bestandteil des Grundstücks wird, geht er rechtlich in das Eigentum desjenigen über, dessen Boden verwendet wurde.
Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche beziehen sich auf das Recht, von einer anderen Partei Ersatz für erlittene materielle oder immaterielle Schäden zu verlangen. Sie werden geltend gemacht, wenn jemand durch ein schuldhaftes Verhalten einen nachweisbaren Schaden verursacht hat. Im zivilrechtlichen Kontext, etwa bei Beschädigungen an baulichen Elementen, muss der Geschädigte konkret darlegen, in welchem Umfang und in welcher Art der Schaden entstanden ist. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich u.a. in den §§ 249 ff. BGB, die den Umfang und die Bere der Entschädigung regeln. Beispiel: Wird bei Bauarbeiten ein Teil eines Zauns beschädigt, kann der Geschädigte unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen, sofern ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann.
Mediation
Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren, bei dem ein neutraler Dritter – der Mediator – zwischen den Konfliktparteien vermittelt, um eine einvernehmliche Lösung zu finden. Dieses Verfahren wird oft in Streitigkeiten zwischen Nachbarn eingesetzt, da es hilft, langwierige und kostenintensive Gerichtsverfahren zu vermeiden. Ziel der Mediation es, durch strukturierte Gespräche und gemeinsame Lösungsfindung Konflikte nachhaltig zu beenden. Neben der Zivilprozessordnung (ZPO) gibt es weitere Empfehlungen und gesetzliche Regelungen, die den Einsatz von Mediation fördern. Beispiel: Bei Auseinandersetzungen über die Zaunhöhe oder den genauen Verlauf einer Grundstücksgrenze können beide Seiten in einer Mediation eine Lösung finden, die ihren Interessen gerecht wird.
Sachverständiger
Ein Sachverständiger ist eine fachkundige Person, die aufgrund ihrer speziellen Kenntnisse von einem Gericht oder einer Partei zur Objektivierung und Bewertung komplexer technischer oder fachlicher Sachverhalte hinzugezogen wird. Im Kontext baulicher Streitigkeiten bewertet ein gerichtlich bestellter Sachverständiger beispielsweise die exakte Lage und Ausführung von Fundamenten oder Bauelementen. Sein Gutachten dient dem Gericht als fundierte Entscheidungsgrundlage und hat meist eine hohe Beweiskraft. Die Tätigkeit eines Sachverständigen unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen, die u.a. in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt sind. Beispiel: Misst ein Sachverständiger die Abstände von Bauwerken zur Grundstücksgrenze, kann sein objektives Ergebnis entscheidend zur Klärung eines Nachbarschaftsstreits beitragen.
Randsteineigentum
Randsteineigentum bezeichnet das Eigentum an Randsteinen, die durch ihren festen Einbau in das Erdreich eines fremden Grundstücks automatisch diesem Grundstück zugeordnet werden. Diese Regelung, wie sie in § 946 BGB festgelegt ist, besagt, dass durch die feste Integration von baulichen Elementen in einen Boden diese Elemente zu einem wesentlichen Bestandteil des Grundstücks werden und somit das Eigentum übertragen wird. Damit wird verhindert, dass eine losgelöste Einlage baulicher Elemente nachträglich den Eigentumsverhältnissen widerspricht. Das Konzept sichert die Zweckfestigkeit und Beständigkeit von baulichen Maßnahmen an Grundstücksgrenzen und schafft klare Rechtsverhältnisse. Beispiel: Werden Randsteine so fest in den Boden eingelassen, dass sie nicht mehr eigenständig entfernt werden können, geht das Eigentum an diesen Steinen rechtlich auf den Eigentümer des entsprechenden Grundstücks über.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 1009 BGB (Einfriedung): Diese Vorschrift regelt die Einfriedung von Grundstücken durch Zäune, Hecken oder andere natürliche Barrieren. Sie legt fest, welche Höchstgrenzen für die Einfriedungshöhe gelten und unter welchen Bedingungen Nachbarn ihre Zustimmung zur Errichtung von Zäunen geben müssen. Im vorliegenden Fall spielt diese Regelung eine zentrale Rolle, da der Streit um die Höhe des Grenzzauns zwischen den beiden Grundstücken ausgetragen wird.
- §§ 903 ff. BGB (Sachenrecht – Eigentum und Besitz): Diese Paragraphen befassen sich mit den Rechten des Eigentümers an seinem Grundstück und dem Schutz vor unbefugten Eingriffen. Sie definieren, was Eigentum bedeutet und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Im konkreten Fall geht es darum, dass der Kläger als Eigentümer des Grundstücks A.-weg x darauf besteht, dass der vom Nachbarn errichtete Zaun die Grenzen seines Eigentums nicht überschreitet und keine Schäden verursacht.
- §§ 823 ff. BGB (Schadensersatzpflicht): Diese Bestimmungen regeln die Haftung für Schäden, die durch unerlaubte Handlungen entstehen. Sie legen fest, unter welchen Voraussetzungen der Schädiger zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet ist. Der Kläger fordert in diesem Fall Schadenersatz für die Beschädigung seiner L-Profil-Randsteine, die durch die Bauarbeiten des Nachbarn entstanden sind, was unter diese Regelung fällt.
- Bauordnungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen: Dieses Landesrecht enthält spezifische Vorschriften zur Errichtung von baulichen Anlagen wie Zäunen, einschließlich Höhenbeschränkungen und anderen baurechtlichen Anforderungen. Da der Zaun ohne Zustimmung des Klägers errichtet wurde und möglicherweise gegen lokale Bauvorschriften verstoßen hat, ist das Bauordnungsrecht relevant für die Bewertung der Rechtmäßigkeit des Zaunbaus.
- Zwangsvollstreckungsrecht (Zivilprozessordnung – ZPO): Die vorläufige Vollstreckbarkeit des Urteils sowie die Möglichkeit des Klägers, die Vollstreckung durch eine Sicherheitsleistung abzuwehren, fallen unter das Zwangsvollstreckungsrecht. Diese Regelungen bestimmen, wie Urteile vollstreckt werden können und welche Sicherheiten der Gläubiger verlangen darf, um die Durchsetzung seines Anspruchs zu gewährleisten.
Das vorliegende Urteil
LG Bielefeld – Az.: 19 O 185/23 – Urteil vom 04.03.2024
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