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Rechtswidrige Schufa-Meldung – Haftung

Ein Inkassounternehmen meldete einen Vater wegen einer Stromschulden von knapp 500 Euro sofort nach Erlass des Vollstreckungsbescheids an die Schufa – noch bevor dieser ihn überhaupt erhalten hatte. Das Landgericht Mainz sah darin eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts und verurteilte das Unternehmen zu 5.000 Euro Schadensersatz, da der Mann durch den Schufa-Eintrag massive Nachteile erlitt. Das Urteil stärkt die Rechte von Schuldnern gegenüber voreiligen Negativmeldungen an Auskunfteien.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht Mainz
  • Datum: 12.11.2021
  • Aktenzeichen: 3 O 12/20
  • Verfahrensart: Zivilverfahren wegen unrechtmäßiger Negativmeldung
  • Rechtsbereiche: Datenschutzrecht, Persönlichkeitsrecht, Zivilrecht

Beteiligte Parteien:

  • Kläger: Ein allein erziehender Vater, der Klage gegen eine unrechtmäßige Negativmeldung eines Inkassounternehmens erhoben hat und dadurch wirtschaftliche Nachteile erlitt, beispielsweise die Gefahr des Scheiterns einer Immobilienfinanzierung und die Sperrung von Kreditkarten.
  • Beklagte: Ein Inkassounternehmen, das eine Forderung des Klägers an die S. Holding AG gemeldet hat, ohne die Einspruchsfrist abzuwarten, und die spätere Einmeldung als rechtmäßig betrachtet.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Die Beklagte meldete eine titulierte Forderung gegen den Kläger an die S. Holding AG. Die Einmeldung erfolgte am Tag der Titulierung, bevor der Kläger die Forderung begleichen konnte. Der Kläger erfuhr von der Einmeldung, nachdem er die Zahlung bereits veranlasst hatte. Das Inkassounternehmen widerrief die Meldung später, ohne dies dem Kläger vor der Klage mitzuteilen.
  • Kern des Rechtsstreits: Die Frage war, ob die Negativmeldung der Beklagten über die titulierte Forderung rechtswidrig war, da sie ohne Ablauf der Einspruchsfrist beim Kläger einging und somit auch die wirtschaftlichen Interessen des Klägers schutzwürdig verletzt wurden.

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Das Gericht stellte fest, dass die Einmeldung der Forderung rechtswidrig war. Es verurteilte die Beklagte zur Mitteilung an die S. Holding AG, den Zustand wiederherzustellen, als wäre die Einmeldung nie erfolgt. Weiterhin wurde der Beklagten untersagt, zukünftige Meldungen über den Kläger zu tätigen, sofern keine neuen Forderungen entstehen. Der Kläger erhielt Schadensersatz.
  • Begründung: Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Klägers war nicht rechtmäßig, da überwiegende schutzwürdige Interessen des Klägers bestanden. Es fehlte ein berechtigtes Interesse der Beklagten zum Zeitpunkt der Einmeldung, da die Einspruchsfrist nicht abgewartet wurde und der Kläger nicht über die mögliche Datenübermittlung informiert war.
  • Folgen: Die Beklagte muss Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro zahlen und darf keine weiteren negativen Einträge ohne neue Forderungen melden. Dies sichert die Rechte des Klägers auf Datenschutz und wahrt wirtschaftliche und persönliche Interessen.

Rechtswidrige Schufa-Meldungen: Rechte, Widerspruch und Schadensersatz verständlich erklärt

Eine rechtswidrige Schufa-Meldung kann gravierende Folgen für Betroffene haben. Die Schufa, als größte Kreditagentur in Deutschland, spielt eine entscheidende Rolle bei der Kreditwürdigkeitsprüfung. Ein negativer Schufa-Eintrag kann nicht nur den Zugang zu Krediten und Mietwohnungen erschweren, sondern auch die gesamte Bonitätsbewertung eines Verbrauchers beeinträchtigen. Der Schutz von personenbezogenen Daten und deren korrekte Verarbeitung sind dabei von zentraler Bedeutung.

Wenn ein Fehler in der Schufa-Auskunft auftritt, haben Verbraucher das Recht, Widerspruch einzulegen und eine Schufa-Korrektur zu verlangen. Im Falle rechtswidriger Meldungen stellt sich zudem die Frage nach der Haftung und möglichen Schadensersatzansprüchen. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der zeigt, wie rechtliche Auseinandersetzungen bei einer fehlerhaften Schufa-Bewertung ablaufen können.

Der Fall vor Gericht


Rechtswidrige Negativmeldung an Schufa erfordert Schadensersatz

Gelber Briefumschlag mit Vollstreckungsbescheid liegt ungeöffnet im Briefkasten
(Symbolfoto: Ideogram gen.)

Ein allein erziehender Vater hat erfolgreich gegen die unberechtigte Meldung eines Inkassounternehmens an die Schufa geklagt. Das Landgericht Mainz verpflichtete die Beklagte zu Schadensersatz in Höhe von 5.000 Euro und untersagte weitere Negativmeldungen im Zusammenhang mit der betroffenen Forderung.

Sofortmeldung nach Titulierung war rechtswidrig

Die Beklagte hatte eine titulierte Stromforderung über 493,81 Euro noch am Tag des Erlasses des Vollstreckungsbescheides als „Negativmerkmal“ an die Schufa gemeldet. Dies erfolgte zwei Tage bevor der Vollstreckungsbescheid dem Kläger überhaupt zugestellt wurde. Der Betroffene beglich die Forderung unmittelbar nach Kenntnisnahme.

Das Gericht sah in der sofortigen Meldung eine rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Nach Auffassung der Richter hätte das Inkassounternehmen zumindest eine kurze Karenzfrist nach Zustellung des Titels abwarten müssen, um dem Schuldner die Möglichkeit zur unverzüglichen Begleichung zu geben. Auch sei nicht nachgewiesen, dass der Betroffene vorab auf die drohende Negativmeldung hingewiesen wurde.

Massive Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit

Der Kläger erlitt durch den Schufa-Eintrag erhebliche Nachteile. Unter anderem wurden ihm Kreditkarten gesperrt und seine Kreditwürdigkeit massiv beeinträchtigt. Die Deutsche Bank drohte sogar mit der Kündigung der gesamten Geschäftsbeziehung, was zur Fälligstellung von Verbindlichkeiten in Höhe von 67.000 Euro hätte führen können.

Weitreichende Pflichten des Inkassounternehmens

Das Gericht verpflichtete die Beklagte nicht nur zur Zahlung von Schadensersatz. Sie muss der Schufa auch mitteilen, dass bei der Berechnung von Scorewerten der Zustand wiederhergestellt werden soll, als hätte es den Negativeintrag nie gegeben. Zudem wurde ihr unter Androhung von Ordnungsgeld untersagt, im Zusammenhang mit der betroffenen Forderung weitere Negativmeldungen vorzunehmen.

Voraussetzungen für Meldungen konkretisiert

Das Urteil stellt klar, dass Negativmeldungen an Auskunfteien nur unter strengen Voraussetzungen zulässig sind. Neben einer angemessenen Karenzfrist muss der Betroffene vorab auf die drohende Meldung hingewiesen werden. Fehlen diese Voraussetzungen, liegt eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts vor, die Schadensersatzansprüche begründet.


Die Schlüsselerkenntnisse


Das Landgericht Mainz stärkt mit diesem wegweisenden Urteil die Rechte von Verbrauchern bei Schufa-Einträgen. Inkassounternehmen müssen vor einer Negativmeldung eine angemessene Karenzfrist nach Titulierung abwarten und den Schuldner vorher auf die drohende Meldung hinweisen. Eine sofortige Meldung am Tag des Vollstreckungsbescheids ist rechtswidrig. Bei Verstößen können Betroffene Schadensersatz verlangen und die Wiederherstellung ihres ursprünglichen Schufa-Scores fordern.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie eine Zahlungsaufforderung oder einen Mahnbescheid erhalten, haben Sie jetzt besseren Schutz vor vorschnellen Schufa-Einträgen. Das Inkassobüro muss Sie klar darauf hinweisen, dass ein Negativeintrag droht. Selbst wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, muss Ihnen noch Zeit zum Begleichen der Forderung eingeräumt werden. Wurde ein unberechtigter Eintrag vorgenommen, können Sie nicht nur dessen Löschung verlangen, sondern auch Schadensersatz. Das Gericht hat einem Betroffenen 5.000 Euro zugesprochen, weil seine Kreditwürdigkeit massiv beeinträchtigt wurde. Besonders wichtig: Die Schufa muss auf Antrag Ihren Score so berechnen, als hätte es den unrechtmäßigen Eintrag nie gegeben.


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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was sind die rechtlichen Voraussetzungen für eine zulässige Schufa-Meldung?

Eine Schufa-Meldung ist nur unter streng definierten gesetzlichen Voraussetzungen nach § 31 Abs. 2 BDSG zulässig.

Grundvoraussetzungen

Die Einmeldung muss zur Wahrung berechtigter Interessen der einmeldenden Stelle oder eines Dritten erforderlich sein. Diese Interessen müssen die Persönlichkeitsrechte des Betroffenen überwiegen.

Zulässige Meldegründe

Eine Einmeldung ist in folgenden Fällen rechtlich zulässig:

  • Die Forderung wurde durch ein rechtskräftiges Urteil festgestellt oder ein Schuldtitel liegt vor
  • Die Forderung wurde vom Schuldner ausdrücklich anerkannt
  • Die Forderung wurde nicht bestritten und es liegen folgende Bedingungen vor:
    • Mindestens zwei schriftliche Mahnungen wurden versandt
    • Zwischen erster Mahnung und Übermittlung liegen mindestens vier Wochen
    • Der Betroffene wurde über die bevorstehende Meldung informiert

Informationspflichten

Das einmeldende Unternehmen muss den Betroffenen rechtzeitig vor der Übermittlung über die geplante Schufa-Meldung informieren. Ein bloßes Drohen mit einem Schufa-Eintrag ist dabei nicht ausreichend.

Besondere Schutzrechte

Wenn Sie einer Forderung widersprechen, darf keine Meldung erfolgen. Selbst nach einem verlorenen Gerichtsprozess ist eine automatische Meldung unzulässig, solange Sie die Forderung nach der Verurteilung begleichen.

Neue Kulanzregelung

Seit dem 25. Mai 2024 gilt: Wenn Sie eine offene Forderung innerhalb von 100 Tagen nach der Meldung begleichen, wird der negative Eintrag bereits nach 18 Monaten gelöscht – vorausgesetzt, es liegen keine weiteren Negativeinträge vor.


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Welche Schadensersatzansprüche bestehen bei einer unrechtmäßigen Schufa-Meldung?

Bei einer unrechtmäßigen Schufa-Meldung können Sie sowohl materielle als auch immaterielle Schadensersatzansprüche nach Artikel 82 DSGVO geltend machen.

Höhe der Schadensersatzansprüche

Die Schadensersatzhöhe richtet sich nach der Schwere des Verstoßes und den konkreten Auswirkungen. Aktuelle Gerichtsentscheidungen sprechen folgende Beträge zu:

  • 4.000 Euro bei vorsätzlichen Falschmeldungen mit nachweisbaren Folgen wie Kreditkartensperrung oder Kreditverweigerung
  • 5.000 Euro bei erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen wie verweigerter Immobilienfinanzierung
  • 1.500 Euro bei grob fahrlässigen Fehleinträgen mit Auswirkungen wie Dispositionskürzungen
  • 500 bis 1.000 Euro bei einfachen Datenschutzverstößen ohne konkrete Schäden

Voraussetzungen für Schadensersatz

Ein Schadensersatzanspruch besteht, wenn die Schufa-Meldung unrechtmäßig erfolgte. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn:

  • Die gemeldete Forderung bestritten und nicht tituliert war
  • Die Meldung trotz Löschung erneut vorgenommen wurde
  • Die Datenverarbeitung gegen die DSGVO verstieß

Geltendmachung der Ansprüche

Der Schadensersatzanspruch richtet sich primär gegen das meldende Unternehmen, nicht gegen die Schufa selbst. Seit dem EuGH-Urteil vom 4. Mai 2023 muss der Schaden nicht mehr „erheblich“ sein – jeglicher nachweisbare Schaden genügt für einen Anspruch.

Bei der Schadenshöhe werden verschiedene Faktoren berücksichtigt:

  • Dauer des falschen Eintrags
  • Konkrete finanzielle Nachteile
  • Beeinträchtigung des sozialen Ansehens
  • Stress und psychische Belastungen

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Wie kann man sich gegen eine falsche Schufa-Meldung rechtlich wehren?

Bei einem fehlerhaften Schufa-Eintrag können Sie sich direkt an die Schufa und das meldende Unternehmen wenden. Die Schufa ist verpflichtet, falsche Daten zu korrigieren oder zu löschen.

Erste Schritte bei falschen Einträgen

Wenn Sie einen falschen Eintrag entdecken, sollten Sie zunächst eine schriftliche Beschwerde mit relevanten Nachweisen an die Schufa und parallel an das meldende Unternehmen senden. Das Unternehmen muss nachträgliche Änderungen, wie etwa die Tilgung einer Forderung, innerhalb eines Monats der Schufa mitteilen.

Ihre Rechte nach der DSGVO

Als Betroffener stehen Ihnen verschiedene Rechte zu:

  • Recht auf Auskunft über gespeicherte Daten
  • Recht auf Berichtigung falscher Daten
  • Recht auf Löschung unter bestimmten Umständen
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Schadensersatzansprüche

Wenn durch einen falschen Eintrag finanzielle Nachteile entstehen, etwa durch höhere Kreditzinsen, können Sie Schadensersatz geltend machen. Nach aktueller Rechtsprechung kann jede illegal gespeicherte Information einen Schadensersatz zwischen 100 und 5.000 Euro bedeuten.

Neue rechtliche Entwicklungen

Seit dem EuGH-Urteil vom Dezember 2023 darf der Schufa-Score nicht mehr für vollautomatisierte Entscheidungen über Vertragsabschlüsse genutzt werden. Dies stärkt die Position von Verbrauchern bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Während der Prüfung der Rechtmäßigkeit eines Eintrags muss die Schufa diesen sperren und darf ihn nicht an andere Unternehmen oder Banken weitergeben. Die neuen Kulanzregeln seit April 2024 ermöglichen zudem unter bestimmten Voraussetzungen eine frühere Löschung negativer Einträge, beispielsweise nach 18 Monaten, wenn die Forderung ausgeglichen wurde.


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Welche Folgen hat die Löschung einer unrechtmäßigen Schufa-Meldung für den Score?

Die Löschung eines unrechtmäßigen Schufa-Eintrags führt zu einer unmittelbaren Verbesserung des Scores. Ein negativer Eintrag senkt den Basisscore deutlich, wobei bereits ein Score unter 80% als „sehr hohes Risiko“ eingestuft wird und zu einer ungenügenden Kreditwürdigkeit führt.

Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit

Nach der Löschung eines unrechtmäßigen Eintrags muss die vollständige Wiederherstellung der Kreditwürdigkeit erfolgen. Ein guter Score liegt dabei deutlich über 90%. Allerdings ist zu beachten, dass die reine Meldung einer „Erledigung durch Zahlung“ nicht ausreicht – die ursprüngliche Zahlungsstörung muss vollständig aus dem Register entfernt werden.

Besonderheiten bei der Score-Berechnung

Die SCHUFA speichert die Score-Werte der letzten zwölf Monate. Bei einer erfolgreichen Löschung eines unrechtmäßigen Eintrags muss die SCHUFA bestätigen, dass die gemeldete Zahlungsstörung von Anfang an nicht bestanden hat. Dies ist entscheidend für die korrekte Neuberechnung des Scores.

Aktuelle Rechtsprechung und Score-Bewertung

Seit dem wegweisenden EuGH-Urteil vom 07.12.2023 darf der SCHUFA-Score nicht mehr als alleiniges Kriterium für Kreditvergaben verwendet werden. Dies stärkt die Position von Verbrauchern, die von unrechtmäßigen Einträgen betroffen sind. Bei nachweislich falschen oder unberechtigten Einträgen besteht ein sofortiger Löschungsanspruch.

Praktische Auswirkungen

Nach der Löschung eines unrechtmäßigen Eintrags können Sie wieder:

  • Kreditkarten beantragen
  • Waren auf Rechnung bestellen
  • Normale Bankgeschäfte tätigen
  • Mietverträge abschließen

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Welche Pflichten haben Unternehmen nach Feststellung einer unrechtmäßigen Schufa-Meldung?

Nach Feststellung einer unrechtmäßigen Schufa-Meldung haben Unternehmen umgehend Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Sie sind verpflichtet, die falschen Informationen zu berichtigen und die Schufa über den Fehler zu informieren.

Widerruf der Meldung

Das Unternehmen muss die unberechtigte Meldung unverzüglich gegenüber der Schufa widerrufen. Wenn Sie als Betroffener eine falsche Eintragung bemerken, können Sie vom Vertragspartner der Schufa (z.B. einer Bank) verlangen, die Daten zu berichtigen. Die Stelle, die die falsche Eintragung verursacht hat, ist zu deren Widerruf gegenüber der Schufa verpflichtet.

Informationspflicht gegenüber dem Betroffenen

Das Unternehmen muss Sie als betroffene Person über die erfolgte Korrektur informieren. Stellen Sie sich vor, eine Bank hat fälschlicherweise eine offene Forderung gemeldet. In diesem Fall muss sie Sie darüber in Kenntnis setzen, dass der Eintrag zurückgenommen wurde.

Schadensersatzpflicht

Bei einer unrechtmäßigen Schufa-Meldung kann das Unternehmen schadensersatzpflichtig werden. Dies gilt insbesondere, wenn die Meldung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte. In einem vom Oberlandesgericht Hamburg entschiedenen Fall musste eine Bank 4.000 Euro Schadensersatz zahlen, weil sie zweimal unberechtigte Meldungen an die Schufa weitergegeben hatte.

Pflicht zur Richtigstellung

Unternehmen sind verpflichtet, nicht nur die falsche Meldung zu widerrufen, sondern auch für eine vollständige Richtigstellung zu sorgen. In einem Fall, den das Landgericht Stuttgart behandelte, musste eine Bank ihre Angaben gegenüber der Schufa korrigieren, um einen negativen Eintrag zu löschen. Ohne einen klarstellenden Hinweis wäre die Übermittlung der Daten an die Schufa ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gewesen.

Präventive Maßnahmen

Um zukünftige unrechtmäßige Meldungen zu vermeiden, müssen Unternehmen ihre internen Prozesse überprüfen und gegebenenfalls anpassen. Wenn Sie beispielsweise ein Unternehmen führen, das regelmäßig Schufa-Meldungen vornimmt, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Mitarbeiter geschult sind und klare Richtlinien für die Meldung von Daten an die Schufa existieren.

Beachten Sie, dass die Folgen einer unrechtmäßigen Schufa-Meldung für Sie als Betroffenen erheblich sein können. Ein negativer Schufa-Eintrag kann Ihre Kreditwürdigkeit beeinträchtigen und zu Schwierigkeiten bei Vertragsabschlüssen führen. Daher ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Pflichten zur Korrektur ernst nehmen und schnell handeln.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Vollstreckungsbescheid

Ein gerichtlicher Beschluss im Mahnverfahren, der auf Antrag des Gläubigers erlassen wird, wenn der Schuldner gegen den Mahnbescheid keinen Widerspruch eingelegt hat. Er stellt einen Vollstreckungstitel dar, mit dem der Gläubiger die Zwangsvollstreckung betreiben kann. Geregelt in §§ 699, 700 ZPO. Beispiel: Ein Unternehmen erwirkt einen Vollstreckungsbescheid über nicht bezahlte Rechnungen von 1.000 Euro und kann damit einen Gerichtsvollzieher beauftragen.


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Titulierung

Die rechtliche Feststellung eines Anspruchs durch ein Gericht oder eine andere staatliche Stelle in Form eines Vollstreckungstitels. Ein titulierter Anspruch ist damit offiziell festgestellt und vollstreckbar. Grundlage sind §§ 704 ff. ZPO. Beispiel: Eine Forderung wird durch Gerichtsurteil oder Vollstreckungsbescheid tituliert und kann dann zwangsweise durchgesetzt werden. Abzugrenzen von bloßen Forderungen ohne Titel.


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Karenzfrist

Eine Wartezeit oder Schonfrist, die vor der Durchführung bestimmter rechtlicher Maßnahmen gewährt werden muss. Sie soll dem Betroffenen die Möglichkeit geben, auf die Situation zu reagieren. Im Kontext von Negativmeldungen an Auskunfteien muss diese angemessen sein. Beispiel: Nach Zustellung eines Vollstreckungsbescheids muss dem Schuldner eine angemessene Frist zur Zahlung eingeräumt werden, bevor weitere Maßnahmen ergriffen werden.


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Allgemeines Persönlichkeitsrecht

Ein durch Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG geschütztes Grundrecht, das die freie Entfaltung der Persönlichkeit und die Würde des Menschen schützt. Es umfasst auch den Schutz personenbezogener Daten und der persönlichen Reputation. Bei Verletzungen können Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstehen. Beispiel: Eine ungerechtfertigte Negativmeldung an die Schufa verletzt das Persönlichkeitsrecht durch Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Reputation.


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Scorewert

Eine von Auskunfteien wie der Schufa berechnete Kennzahl, die die Wahrscheinlichkeit angibt, mit der eine Person ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Basiert auf verschiedenen Faktoren wie Zahlungsverhalten und Kreditnutzung. Geregelt in § 31 BDSG. Beispiel: Ein niedriger Scorewert kann dazu führen, dass Banken Kredite verweigern oder nur zu schlechteren Konditionen vergeben.


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Negativmerkmal

Ein bei Wirtschaftsauskunfteien gespeicherter Eintrag über negative Zahlungserfahrungen oder Vertragsstörungen. Dies können unbezahlte Rechnungen, Mahnbescheide oder Insolvenzen sein. Die Speicherung unterliegt strengen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen nach BDSG. Beispiel: Die nicht fristgerechte Zahlung einer Kreditrate kann als Negativmerkmal gespeichert werden und die Kreditwürdigkeit beeinträchtigen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 28a BDSG (Bundesdatenschutzgesetz): Diese Vorschrift regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten im Kontext von Wirtschaftsinformationen und negativen Einträgen. Insbesondere legt sie fest, unter welchen Bedingungen negative Meldungen zulässig sind, wobei eine ordnungsgemäße Datenverarbeitung vorausgesetzt wird. Im vorliegenden Fall betrifft dies die rechtliche Zulässigkeit der Negativmeldungen der Beklagten an die S. Holding AG und deren mögliche Löschung, da die ursprüngliche Forderung nachweislich beglichen wurde.
  • § 850f ZPO (Zivilprozessordnung): Hier wird der Schutz von Schuldnern im Rahmen von Vollstreckungsmaßnahmen behandelt, einschließlich der Höhe von Forderungen, die durch Vollstreckungsbescheide geltend gemacht werden können. Im spezifischen Fall hat der Kläger die Forderung von 493,81 € beglichen, was die Grundlage seiner Argumentation für die Löschung des negativen Eintrags bildet.
  • § 15 Abs. 1 SchUHG (Schuldner- und Insolvenzrecht): Diese Vorschrift erlaubt es Schuldnern, Negativmeldungen unter bestimmten Bedingungen anzufechten. Der Zusammenhang zu diesem Fall besteht darin, dass der Kläger aufgrund seiner rechtzeitig erfolgten Zahlung vom 21.07.2019 argumentieren kann, dass die zuvor meldete offene Forderung nicht mehr besteht und somit die Einträge rechtswidrig sind.
  • § 177 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph behandelt die Vertretungsmacht und die Voraussetzungen für einen rechtsgültigen Vertragsschluss. In diesem Fall stellt sich die Frage nach der rechtlichen Vertretung und dem Ablauf der Mahnverfahren, die zur Negativmeldung führten, was für die Beurteilung der ordnungsgemäßen Meldung entscheidend ist.
  • Art. 17 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung): Dieser Artikel regelt das Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“). Im Kontext des Urteils verpflichtet er die Beklagte, den unrechtmäßigen Eintrag zu löschen, da der Kläger nachweislich die Forderung erfüllt hat. Dies unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Umgang mit negativen Kreditauskünften.

Weitere Beiträge zum Thema

  • Immaterieller Schadensersatz: Rechtswidriger Schufa-Eintrag
    Ein Kläger erhielt aufgrund eines unrechtmäßigen Schufa-Eintrags einen immateriellen Schadensersatz von 1.500 €. Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte am 29.08.2023 diese Summe als angemessen, da keine materiellen Schäden geltend gemacht wurden. → → Schadenersatz für unrechtmäßige Schufa-Einträge
  • Unberechtigter Schufa-Eintrag – Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch
    Das Landgericht Darmstadt verurteilte am 19.11.2019 eine Bank zur Zahlung von 2.000 € Schmerzensgeld an einen Kunden. Grund war ein unberechtigter Schufa-Eintrag, der das Persönlichkeitsrecht des Klägers verletzte. → → Schmerzensgeld bei unberechtigtem Schufa-Eintrag
  • Schufa-Negativeintrag – Löschung bei Unrechtmäßigkeit
    Ein Verwaltungsgericht entschied, dass unrechtmäßige Schufa-Einträge zu löschen sind, da sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen. Die materielle Rechtmäßigkeit und Berechtigung zur Speicherung sind entscheidend. → → Löschung unrechtmäßiger Schufa-Einträge
  • Widerruf eines Schufa-Eintrags
    Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied am 23.02.2021, dass ein Unternehmen verpflichtet ist, einen unberechtigten Schufa-Eintrag zu widerrufen. Die unrechtmäßige Meldung verletzte das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen. → → Widerruf unzulässiger Schufa-Einträge
  • Rechtswidrige Drohung mit einem Schufa-Eintrag – Unterlassungsanspruch
    Ein Gericht urteilte, dass die unberechtigte Androhung eines Schufa-Eintrags einen Unterlassungsanspruch begründet. Solche Drohungen können das Persönlichkeitsrecht verletzen und sind daher unzulässig. → → Unterlassungsanspruch bei Drohung mit Schufa-Eintrag

Das vorliegende Urteil

LG Mainz – Az.: 3 O 12/20 – Urteil vom 12.11.2021


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