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Verkehrsunfall unter Alkoholisierung spricht für Unfallverursachung

Schwerer Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss: Gericht legt hohe Haftungsquote gegen alkoholisierten Fahrer fest

Das Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main Az.: 26 U 11/23 vom 25.1.2024 betont die erhebliche Mitschuld eines alkoholisierten Fahrers bei einem Verkehrsunfall, der zu schweren Verletzungen einer Fußgängerin führte. Mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille verursachte der Fahrer den Unfall, woraufhin das Gericht eine Haftungsquote von 75 % zu seinen Lasten festlegte und der Klägerin ein Schmerzensgeld von 52.500 € zusprach. Die Entscheidung unterstreicht die strenge Rechtsprechung bei Verkehrsunfällen unter Alkoholeinfluss, insbesondere die Bedeutung der Sorgfaltspflicht und der Haftungsverteilung.

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 26 U 11/23 >>>

✔ Das Wichtigste in Kürze

Die zentralen Punkte aus dem Urteil:

  • Erhebliche Mitschuld des alkoholisierten Fahrers bei einem Verkehrsunfall.
  • Festlegung einer Haftungsquote von 75 % gegen den Fahrer.
  • Zuerkennung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 52.500 € an die verletzte Klägerin.
  • Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille als entscheidender Faktor für die Unfallverursachung.
  • Anscheinsbeweis spricht für die Trunkenheit als Unfallursache.
  • Betonung der grob fahrlässigen Verletzung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr.
  • Mitverschulden der Klägerin von 25 % aufgrund unzureichender Beachtung des Fahrzeugverkehrs.
  • Möglichkeit, Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil einzulegen.

Alkohol am Steuer: Schwere rechtliche Folgen drohen

Wer alkoholisiert fährt und einen Unfall verursacht, muss mit harten Strafen rechnen. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass ein Anscheinsbeweis für die alkoholbedingte Unfallursache vorliegt, wenn ein nüchterner Fahrer den Unfall hätte vermeiden können. Dies kann den Verlust des Führerscheins für längere Zeit zur Folge haben.

Die Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt zwar zunächst die Kosten des Geschädigten, doch es können zivilrechtliche Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadenersatz geltend gemacht werden. Statistiken belegen, dass Unfälle unter Alkoholeinfluss ein ernstes Problem darstellen. Die rechtlichen Herausforderungen und Konsequenzen sind erheblich und sollten potenzielle Täter abschrecken.

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Alkoholisiert gefahren, Unfall verursacht?
(Symbolfoto: ambrozinio /Shutterstock.com)

Im Zentrum eines aufsehenerregenden Falles stand ein Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss, der vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main verhandelt wurde. Der Vorfall ereignete sich, als ein Fahrer, der mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille unterwegs war, eine Fußgängerin erfasste. Diese erlitt dabei schwere Verletzungen. Die rechtliche Auseinandersetzung fokussierte sich auf die Klärung der Haftungsverteilung und das Ausmaß der Schuld beider Parteien.

Schwerer Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss

Der Unfall ereignete sich unter Umständen, die laut Gericht ein nüchterner Fahrer hätte vermeiden können. Das Gericht sah in der Alkoholisierung des Fahrers eine erhebliche Mitschuld an dem Unfall, was zur Festlegung einer Haftungsquote von 75 % zu seinen Lasten führte. Der Fahrer verstieß somit gegen die im Straßenverkehr erforderliche Sorgfalt, was das Gericht als grobe Fahrlässigkeit bewertete.

Die Rechtsgrundlage der Entscheidung

Die Entscheidung des OLG Frankfurt (Az.: 26 U 11/23) unterstreicht die Bedeutung des Anscheinsbeweises, der in Fällen von Alkoholisierung am Steuer zum Tragen kommt. Dieser Beweis geht davon aus, dass die Trunkenheit ursächlich für den Unfall war, insbesondere wenn die Verkehrssituation von einem nüchternen Fahrer beherrschbar gewesen wäre. Die richterliche Entscheidung verdeutlicht die strengen Maßstäbe, die an das Führen eines Fahrzeugs unter Alkoholeinfluss gelegt werden.

Haftungsquote und Schmerzensgeld

Die Klägerin, die beim Überqueren der Straße von dem Fahrzeug erfasst wurde, musste sich ein Mitverschulden von 25 % anrechnen lassen. Sie trat in die Fahrbahn ein, ohne den Fahrzeugverkehr ausreichend zu beachten. Unter Berücksichtigung der Schwere ihrer Verletzungen, des dadurch bedingten Leidens sowie des Grades des Verschuldens wurde ein Schmerzensgeld von 70.000 € als angemessen betrachtet. Nach Abzug des Mitverschuldensanteils ergab sich ein bereinigter Schmerzensgeldanspruch von 52.500 €.

Rechtliche Konsequenzen und Revision

Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof zu beantragen. Diese Option steht den Beteiligten offen, um gegen das Urteil vorzugehen. Die Entscheidung des OLG Frankfurt zeigt die ernsthaften rechtlichen Konsequenzen auf, die aus der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss resultieren können, insbesondere in Bezug auf die Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen.

Das Urteil verdeutlicht die Wichtigkeit der Einhaltung der Verkehrsregeln und der Verantwortung jedes Einzelnen im Straßenverkehr. Alkohol am Steuer stellt eine erhebliche Gefahr dar, die nicht nur rechtliche, sondern auch schwere körperliche Folgen nach sich ziehen kann.

✔ FAQ: Wichtige Fragen kurz erklärt

Was versteht man unter einer Haftungsquote im Verkehrsrecht?

Unter einer Haftungsquote im Verkehrsrecht versteht man den prozentualen Anteil der Schuld, der den Beteiligten eines Verkehrsunfalls jeweils zugeschrieben wird. Diese Quote bestimmt, in welchem Umfang die Unfallbeteiligten für den entstandenen Schaden haften. Wenn beispielsweise bei einem Verkehrsunfall mehrere Personen beteiligt sind und die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt werden kann, wird eine Haftungsquote festgelegt. Diese Quote beschreibt den Anteil der Schuld (Teilschuld) an dem Schadenereignis. Eine Haftungsquote von 25 % für den Unfallbeteiligten A bedeutet, dass Beteiligte B 75 % des bei A entstandenen Schadens ausgleichen muss und umgekehrt.

Die Festlegung der Haftungsquote erfolgt entweder durch Verhandlungen der beteiligten Versicherungen oder durch ein Gerichtsurteil, wobei oft ein Gutachter zur Klärung der Schuldfrage hinzugezogen wird. Die Haftungsquote ist entscheidend für die Regulierung der entstandenen Kosten, wie Reparaturkosten, Anwaltsgebühren, Schmerzensgeld und weitere, die nur entsprechend der festgesetzten Quote erstattet werden.

Die Haftungsquote wird durch zwei wesentliche Faktoren beeinflusst: die Verschuldenshaftung und die Betriebsgefahr. Die Verschuldenshaftung basiert auf dem Prinzip, dass derjenige, der einen Fehler begeht, dafür auch die Verantwortung trägt. Die Betriebsgefahr hingegen bezieht sich auf die allgemeine Gefahr, die von einem Fahrzeug im Betrieb ausgeht, und kann auch ohne direktes Verschulden des Halters zu einer Teilschuld führen.

In der Praxis kann die Haftungsquote je nach den Umständen des Einzelfalls variieren. Bei einem Unfall zwischen zwei Fahrzeugen, bei dem kein Verstoß gegen Verkehrsvorschriften nachgewiesen werden kann, wird oft eine Haftungsquote von 50:50 angenommen. Dies bedeutet, dass jeder Beteiligte die Hälfte des Schadens des anderen trägt. Die Quote kann jedoch je nach Schwere und Anzahl der Verstöße der Unfallbeteiligten variieren.

Inwiefern trägt die Blutalkoholkonzentration zur Unfallverursachung bei?

Die Blutalkoholkonzentration (BAK) spielt eine signifikante Rolle bei der Verursachung von Verkehrsunfällen, indem sie die Wahrscheinlichkeit für das Auftreten von Unfällen erhöht und die Schwere der Unfälle beeinflusst. Im Jahr 2021 waren 5,1 % aller Unfälle mit Personenschaden auf Alkoholeinfluss zurückzuführen, wobei 6,4 % aller tödlich verletzten Verkehrsteilnehmer in alkoholbedingte Unfälle verwickelt waren. Dies unterstreicht die erhöhte Gefahr tödlicher Ausgänge bei Unfällen unter Alkoholeinfluss. Zudem ereigneten sich 46 % der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss am Wochenende, was auf ein erhöhtes Risikoverhalten in diesen Zeiträumen hinweist.

Die Statistik zeigt, dass ältere Fahrer in der Lage sein könnten, mäßigen Alkoholkonsum vor der Polizei zu verbergen, was die Erfassung und Bewertung alkoholbedingter Unfälle erschwert. Die Daten verdeutlichen auch, dass die Mehrheit der alkoholisierten Unfallbeteiligten Blutalkoholkonzentrationen von 1,1 Promille und mehr aufwies, was auf eine absolute Fahruntüchtigkeit hinweist.

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Die Anzahl der Verkehrsunfälle unter Alkoholeinfluss ist im Jahr 2022 auf 38.771 gestiegen, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren darstellt. Dieser Anstieg könnte teilweise auf Veränderungen im sozialen Verhalten während und nach der COVID-19-Pandemie zurückzuführen sein.

Die rechtlichen Konsequenzen für alkoholisierte Fahrer sind erheblich und können den Verlust des Versicherungsschutzes umfassen, insbesondere wenn die alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit als wesentliche Unfallursache angesehen wird.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass Alkoholkonsum im Straßenverkehr das Risiko für die Verursachung von Unfällen signifikant erhöht, insbesondere an Wochenenden und in den Nachtstunden. Die Datenlage unterstreicht die Notwendigkeit präventiver Maßnahmen und strengerer Kontrollen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen und die Anzahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle zu reduzieren.

Welche Rolle spielt der Anscheinsbeweis im Straßenverkehr?

Der Anscheinsbeweis ist ein juristisches Konzept, das im Straßenverkehr eine bedeutende Rolle spielt, insbesondere bei der Klärung von Schuldfragen nach Verkehrsunfällen. Er basiert auf der Annahme, dass bei bestimmten typischen Geschehensabläufen nach der allgemeinen Lebenserfahrung von einem üblichen Hergang ausgegangen werden kann. Dies bedeutet, dass bei einem typischen Unfallhergang eine bestimmte Ursache vermutet wird, ohne dass diese im Einzelnen bewiesen werden muss.

Im Verkehrsrecht kommt der Anscheinsbeweis häufig bei Auffahrunfällen zur Anwendung. Hierbei wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass der Auffahrende die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet hat, beispielsweise durch zu geringen Sicherheitsabstand oder nicht angepasste Geschwindigkeit. Der Anscheinsbeweis führt zu einer Beweiserleichterung für den Geschädigten, da dieser nicht alle haftungsbegründenden Umstände im Detail beweisen muss.

Allerdings ist der Anscheinsbeweis kein unwiderleglicher Beweis. Die Person, gegen die der Anscheinsbeweis vorgebracht wird, kann diesen erschüttern, indem sie Tatsachen vorbringt, die einen atypischen Geschehensablauf nahelegen. Beispielsweise könnte der Auffahrende beweisen, dass der Vorausfahrende unerwartet und ohne ersichtlichen Grund stark gebremst hat. In solchen Fällen würde der Anscheinsbeweis nicht greifen, und es müssten die normalen Beweisregeln Anwendung finden.

Zusätzlich kann der Anscheinsbeweis auch bei anderen Verkehrssituationen wie Spurwechseln oder Unfällen unter Alkoholeinfluss relevant sein. So kann beispielsweise bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss ein Anscheinsbeweis dafür sprechen, dass die Trunkenheit für den Unfall ursächlich war, wenn eine nüchterne Person in der gleichen Situation den Unfall hätte vermeiden können.

Die Anwendung des Anscheinsbeweises erfordert stets eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls und eine Abwägung der Umstände, um zu einer gerechten Haftungsverteilung zu gelangen.


Das vorliegende Urteil

Oberlandesgericht Frankfurt am Main – Az. 26 U 11/23 – Urteil vom 25.1.2024

Das OLG Frankfurt hat einem alkoholisierten Fahrer eine erhebliche Mitschuld an einem Verkehrsunfall zugesprochen, bei dem eine Fußgängerin schwer verletzt wurde. Der Fahrer war mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,96 Promille unterwegs, als er die Klägerin erfasste, die gerade die Straße überquerte. Das Gericht legte dem Fahrer eine Haftungsquote von 75 % zur Last und sprach der Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 52.500 € zu, nachdem sie sich ein Mitverschulden von 25 % anrechnen lassen musste.

Das Gericht stellte fest, dass unter den gegebenen Umständen ein nüchterner Fahrer den Unfall hätte vermeiden können. Daher spricht ein Anscheinsbeweis dafür, dass die Trunkenheit des Fahrers ursächlich für den Unfall war. Dies unterstreicht die Rechtsprechung, dass das Führen eines Fahrzeugs in alkoholisiertem Zustand als grober Verstoß gegen die im Verkehr erforderliche Sorgfalt und somit als grob fahrlässig anzusehen ist.

Der Beklagte hat gegen das allgemeine Rücksichtnahmegebot verstoßen, indem er nicht gebremst hat, obwohl die Situation dies erforderte. Seine Trunkenheit entbindet ihn nicht von der Pflicht, auf die Verkehrssituation angemessen zu reagieren.

Die Klägerin muss sich ein Mitverschulden von 25 % anrechnen lassen, da sie die Fahrbahn betreten hat, ohne den Fahrzeugverkehr ausreichend zu beachten. Dies mindert ihren Schmerzensgeldanspruch entsprechend.

Unter Berücksichtigung der Schwere der Verletzungen, des dadurch bedingten Leidens, des Grades des Verschuldens und der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit wurde ein Schmerzensgeld von 70.000 € als angemessen erachtet. Nach Abzug des Mitverschuldensanteils der Klägerin ergibt sich ein bereinigter Schmerzensgeldanspruch von 52.500 €.

Die Entscheidung des OLG Frankfurt am Main ist nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit, mit einer Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof zu beantragen.

Diese Entscheidung verdeutlicht die erheblichen rechtlichen Konsequenzen, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss ergeben können, insbesondere hinsichtlich der Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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