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Restschuldversicherung – Warum Sie oft keine gute Idee ist

Restschuldversicherungen: Die Fallen, die Sie kennen sollten.

Restschuldversicherungen werden oft bei Kreditverträgen angeboten, aber sind sie tatsächlich sinnvoll? Wenn Sie eine Restschuldversicherung abschließen, denken Sie vielleicht, dass Sie im Falle einer Arbeitslosigkeit oder einer schweren Erkrankung oder Arbeitsunfähigkeit abgesichert sind. Aber leider ist das nicht immer der Fall. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Restschuldversicherungen oft keine gute Idee sind und welche Risiken dabei entstehen.

Kredite und Lebenshaltungskosten: Privatverbraucher immer häufiger auf Kredit angewiesen.

Heutzutage ist es keine Seltenheit mehr, dass Privatverbraucher ihre Lebenshaltungskosten oder auch größere Anschaffungen mit einem Kredit finanzieren. Die 0 Prozent Zinspolitik der EZB hat hierfür ein übrigens getan und die Banken sind in Bezug auf die Kredite erheblich freigiebiger geworden, da „geparktes“ Geld bei den Banken sehr lange mit Strafzinsen verbunden war.

Restschuldversicherung Kreditausfall
Auf den ersten Blick mag es eine gute Idee sein, aber bei genauerer Betrachtung ist eine Restschuldversicherung oft keine so gute Idee. In diesem Artikel werden wir uns die verschiedenen Aspekte einer Restschuldversicherung ansehen und warum sie oft keine sinnvolle Investition ist. (Symbolfoto: mojo cp/Shutterstock.com)

Trotz dieses Umstandes verlangen die Kreditinstitute von den Kreditnehmern immer gewisse Sicherheiten, mit denen sie sich vor etwaigen Zahlungsausfällen schützen möchten. Ein Instrument der Kreditabsicherung stellt dabei die sogenannte Restschuldversicherung dar. Viele Kreditnehmer stellen sich die Frage im Zusammenhang mit dem Kredit, welche Folgen ein Zahlungsausfall überhaupt mit sich bringt.

Zahlungsausfälle – Was nun?

Für gewöhnlich drehen sich die Gedanken dabei um etwaige Todesfälle, bei denen die Hinterbliebenen dann mit dem Restkredit als Schuldner konfrontiert werden. Oder um plötzliche Arbeitslosigkeit oder Arbeitsunfähigkeit. Zwei Aspekte, die schnell an die Grenzen der Rückzahlungsfähigkeit führen. Der Gedanke, für derartige Fälle eine Restschuldversicherung abzuschließen, ist absolut naheliegend. Die Frage ist lediglich, ob der Abschluss einer derartigen Versicherung überhaupt sinnvoll ist und ob eine bereits abgeschlossene Restschuldversicherung überhaupt einfach so ohne Geldverlust beendet werden kann.

Welchen Sinn erfüllt die Restschutzversicherung überhaupt?

Die Restschuldversicherung ist allgemeinhin auch als Restkreditversicherung bekannt, was letztlich auch den eigentlichen Sinn dieses Instruments gut beschreibt. Für gewöhnlich bieten Kreditinstitute, die ein Kreditgesuch eines kreditinteressierten Menschen bearbeiten, dem Kreditnehmer diese Versicherung als reines Zusatzprodukt an. Die Versicherung an sich ist überhaupt kein fester Bestandteil des Kreditangebots, sondern dient vielmehr der zusätzlichen Absicherung, welche im Fall eines Zahlungsausfalls von dem Kreditnehmer greift. Gute Beispiele für Zahlungsausfälle in der gängigen Praxis sind der plötzliche Arbeitsplatzverlust des Kreditnehmers oder ein Todesfall vor dem Kreditende.

Wenn der Zahlungsausfall eintritt

Sollte ein Zahlungsausfall eintreten, so übernimmt die Versicherung die Restschuld des Kredits und bedient gegenüber der Bank die noch offenen Raten. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich um einen sogenannten Versicherungsfall im Sinne des Versicherungsvertrages handelt. Bedauerlicherweise ist es in der gängigen Praxis nur zu häufig so, dass ein derartiger Versicherungsfall überhaupt nicht vorliegt und die Versicherung dann keine Leistungen zahlt. Und hier liegt auch ein großes Problem bei der Restschuldversicherung, man denkt man ist abgesichert und stellt im Fall der Fälle dann fest, dass dem nicht so ist.

Es gibt zahlreiche Kritikpunkte bei der Restschuldversicherung

Obgleich sich das Grundprinzip der Restkreditversicherung auf den ersten Blick als überaus positiv darstellt, so gibt es auch kritische Stimmen. Verbraucherschützen in der Bundesrepublik Deutschland werden nicht müde, vor dem Abschluss einer derartigen Versicherung zu warnen. Ein wesentlicher Kritikpunkt ist dabei der Umstand, dass die meisten Versicherungsanbieter für die Restschuldversicherung zu intransparente Versicherungsverträge verwenden.

Diese Praxis hat letztlich auch dazu geführt, dass die Europäische Richtlinie für den Versicherungsbetrieb (IDD) die Kreditinstitute sowie Banken aufgefordert hat, künftig eine bessere Informationspraxis im Zusammenhang mit der Versicherung an den Tag zu legen. Die Kreditinstitute und Banken haben bereits auf diese Richtlinie reagiert und dabei eine Veröffentlichung herausgegeben, welche sieben Punkte zusammengefasst in einem Katalog beinhaltet. Auf diese Weise soll die Transparenz im Zusammenhang mit der Versicherung für den Verbraucher erhöht werden.

Richtlinien für mehr Transparenz: Die sieben Punkte im Überblick

  1. die Versicherung beruht auf dem Prinzip der Freiwilligkeit und ist nicht zwingend für die Bewilligung eines Kredits erforderlich
  2. trotz des Umstandes, dass es verschiedene Arten der Vertragsgestaltung bei der Restschuldversicherung gibt, gelten die gleichen Rechte für jeden Kreditnehmer
  3. nach dem Abschluss einer Restschuldversicherung erhält der Kreditnehmer eine Bestätigung nebst Produktinformation
  4. der Widerruf der Versicherung ist problemlos binnen eines Zeitraums von 30 Tagen für den Kunden auch ohne eine Begründung möglich. Der Kredit bleibt davon bis auf denjenigen Teil, welcher mittels der Restschuldversicherung realisiert wurde, unberührt
  5. die Restschuldversicherung kann von den Kunden der Kreditgeber jederzeit unbegründet gekündigt werden
  6. im Hinblick auf den Kredit gibt es eine absolute Kostentransparenz. Die monatlichen Kreditraten werden sowohl ohne als auch mit den Kosten der Restschuldversicherung ausgewiesen
  7. die Restschuldversicherung erfüllt die höchsten Qualitätsstandards. Sowohl die gesetzlichen Vorschriften als auch die bankinternen Standards werden dabei berücksichtigt und stetig neu definiert.

Der Kunde sollte den Versicherungsvertrag genau prüfen

Wer eine Kreditabsicherung in Form einer Restkreditversicherung wählt, der möchte damit in erster Linie die eigenen Angehörigen und potenziellen Erben im Todesfall schützen. Nicht selten jedoch gibt es in einem entsprechenden Versicherungsvertrag eine wahre Vielzahl an Klauseln, durch welche die Leistungen des Versicherungsgebers eingeschränkt bzw. sogar ausgeschlossen werden. Ein gutes Beispiel für eine derartige Ausschlussklausel ist der Umstand, dass im Todesfall die Vorerkrankungen des Versicherungsnehmers genau geprüft werden. Sollten diese Vorerkrankungen den Todesfall verursacht haben, so verweigern die Versicherungsgeber die entsprechende Leistung. Gleichermaßen verhält es sich auch mit dem Arbeitsplatzverlust des Kreditnehmers. In der gängigen Praxis greift die Versicherung lediglich dann, wenn diese Kündigung seitens des Arbeitgebers erfolgte. Sollte nunmehr jedoch ein Arbeitnehmer die Kündigung aussprechen kann es geschehen, dass die Versicherung die Leistung verweigert.

Gerade bei einer wichtigen Versicherung wie der Restschuldversicherung sollte der Verbraucher den Fokus sehr stark auf das vielberühmte Kleingedruckte in dem Vertrag legen.

Die Restschuldversicherung ist nicht kostenlos

Nicht verschwiegen werden darf der Umstand, dass die Kreditabsicherung in Form einer Restschuldversicherung für den Versicherungsnehmer nicht kostenlos ist. Es gibt diesbezüglich jedoch keine genauen Durchschnittswerte, da die Kosten für die Versicherung sehr stark von der Kreditsumme nebst den weiteren Kreditvertragsdetails wie die Vertragslaufzeit nebst den individuellen Rahmenbedingungen des Kreditnehmers abhängig gemacht werden. Das Alter des Kreditnehmers sowie auch die Sicherheit des Arbeitsplatzes sind ebenfalls Kriterien, welche die Höhe der Kosten bei einer Restschuldversicherung sehr stark beeinflussen. Ein älterer Kreditnehmer wird dementsprechend einen höheren Beitrag für diese Versicherung zahlen als ein jüngerer Kreditnehmer.

Je höher das Risiko des Zahlungsausfalls letztlich bewertet wird, desto höher sind auch die Kosten für die Restkreditversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung oder Risikolebensversicherung bereits vorhanden?

Bedacht werden muss auch der Umstand, dass in vielen Fällen die Restkreditversicherung überhaupt nicht zwingend erforderlich ist. Die meisten Menschen in Deutschland sind im Besitz einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch Risikolebensversicherung, welche den Versicherungsnehmer bereits grundlegend schützen. Sind derartige Versicherungen vorhanden, so besteht eindeutig eine Doppelversicherung. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig auch doppelten Schutz, da die Restkreditversicherung ja nicht in jedem Fall auch tatsächlich mit einer Leistung einspringt. Genaue Zahlen belegen indes sehr deutlich, dass die Versicherung eher im selteneren Fall die Leistung tatsächlich erbringt. Aktuell wird seitens des Statistischen Bundesamtes davon ausgegangen, dass lediglich in 0,06 Prozent aller tatsächlichen Fälle eine Leistung durch die Versicherung erfolgte.

Schutz ist gut, aber mit Bedacht

Natürlich möchte jeder Kreditnehmer, der bei einem Kreditinstitut einen Kredit für die Realisierung von Wünschen oder auch Projekten aufgenommen hat, den Kredit auch entsprechend des Kreditvertrages bedienen. Hierbei sollte nicht vergessen werden, dass das Leben sehr überraschende Wendungen mit sich bringen kann. Wer eine Restkreditversicherung abschließt sollte auf jeden Fall vorab prüfen, ob eine vorzeitige Kündigung der Versicherung auch tatsächlich kostenlos möglich ist. Bei einigen Versicherungsanbietern verursacht eine derartige Kündigung Kosten, die überaus ärgerlich und unnötig sind. Bevor daher eine derartige Versicherung abgeschlossen wird sollte zuvor auch ein genauer Blick auf die eigene, bereits vorhandene, Versicherungssituation geworfen werden. Auf diese Weise kann dann wirksam verhindert werden, dass der Kreditnehmer durch eine unnötige Restkreditversicherung letztlich Geld verschenkt.

Das war es nun mit allen wichtigen Fakten rund um das Thema Restschuldversicherung. Wie Sie sehen, ist es oft keine gute Idee, eine solche Versicherung abzuschließen. Wenn Sie jedoch bereits eine haben und Probleme damit haben, können Sie sich gerne an unseren Fachanwalt für Versicherungsrecht wenden. Er wird sich Ihren Fall genau anschauen und Ihnen helfen, die beste Lösung für Sie zu finden.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

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