Mit dem 01.04.2004 ist ein neuer Bußgeldkatalog in Kraft getreten. Nachfolgend die wichtigsten Änderungen:
1. Telefonieren während der Fahrt: Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss nun 40 Euro zahlen und erhält zusätzlich noch 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg (früher 30 Euro und keinen Punkt). Das Telefonieren auf dem Fahrrad wird nunmehr mit 25 Euro sanktioniert (früher 15 Euro). Anmerkung:Seien Sie zudem auch bei jeglichen anderen Bedienungshandlungen mit Ihrem Mobilfunktelefon während der Fahrt vorsichtig! Zum einen bekommen Sie ein Mitverschulden bei einem Verkehrsunfall und zum anderen ist es insoweit umstritten, ob nicht z.B. auch das Abrufen von SMS während der Fahrt unter den Bußgeldtatbestand fällt!
2. Falschabbiegen im Kreisverkehr: Wer in einem Kreisverkehr links herum fährt, muss nun ein Bußgeld von 20 Euro zahlen.
3. Parken an engen Stellen oder in Kurven mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen: Wer sein Fahrzeug an engen Stellen oder in Kurven abstellt und dadurch ein Rettungsfahrzeug behindert, muss künftig 40 Euro zahlen und erhält zusätzlich noch 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg (früher 30 Euro und keinen Punkt). Wer vor einer Feuerwehrzufahrt parkt und die Zufahrt behindert, muss nunmehr ein Bußgeld von 50 Euro zahlen und erhält zusätzlich noch 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg (früher 35 Euro und keinen Punkt).
4. Illegale Fahrzeugrennen: Wer ohne Genehmigung ein Fahrzeugrennen veranstaltet, muss mit einem Bußgeld von 1.000 Euro, 4 Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg und einem Monat Fahrverbot rechnen.
5. „Elefantenrennen“ auf den Autobahnen: Wer mit zu geringer Geschwindigkeit überholt (man muss mindestens 10 km/h schneller sein, als der andere Verkehrsteilnehmer) und deshalb die linke Fahrspur blockiert, muss künftig 40 Euro zahlen und erhält zusätzlich noch 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg (früher 30 Euro und keinen Punkt).
6. Gurtpflicht in Bussen: Besitzt z.B. ein Linienbus Sicherheitsgurte, so müssen diese nunmehr während der Fahrt angelegt werden. Das Nichtanlegen wird zukünftig mit einem Bußgeld geahndet.
7. Geschwindigkeitsüberschreitungen von Bussen und LKWs: Geschwindigkeitsüberschreitungen mit Bussen oder LKWs ab 26 km/h innerorts, werden nunmehr mit einem einmonatigen Fahrverbot geahndet (bisher erst ab 31 km/h).
8. Weitere Änderungen bei LKWs und Bussen: Bei technischen Mängeln, die die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigen (z.B. Defekte an Lenkung oder Bremsen etc.) und unzureichender Ladungssicherung drohen höhere Bußgelder und Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg.
Der aktuelle Bußgeldkatalog – Stand: 01.04.2004
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



