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Bußgeldkatalog & Verordnung ab 01.04.2004

Stand: 01.04.2004


Was kostet was?

Das Risiko, bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln ertappt zu werden, hat sich erheblich erhöht. Bei welchen Vergehen Sie mit welchen Strafen rechnen müssen, sagt der aktuelle Verwarnungs- und Bußgeldkatalog.


Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen Regelfall festgeschrieben, also wenn keine Besonderheiten vorliegen. Blieb der Verkehrsverstoß allerdings nicht ohne Folgen oder liegen bereits einschlägige Voreintragungen vor, so wirkt sich das verschärfend aus. Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen, erlauben eine Abweichung zugunsten des Betroffenen.

Im Verwarnungsgeldkatalog sind weniger schwerwiegende Verfehlungen geregelt. Sie sind mit einem Verwarnungsgeld von 5 € bis 30 € (10 DM bis 75 DM) belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt keine Zahlung und stellt die Behörde das Verfahren auch aus sonstigen Gründen nicht ein, so wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Bußgeldkatalog umfasst gewichtigere Verkehrsverstöße. Die Regelsätze liegen zwischen 40 € bis 750 € (80 DM bis 1.500 DM). Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder die Auswirkungen des Fahrverbotes erheblich vom Durchschnittsfall abweichen, kann ausnahmsweise von dessen Verhängung – gegen Erhöhung der Geldbuße – abgesehen werden.

Im Bußgeldverfahren erhält der Betroffene zunächst Gelegenheit zur Anhörung. Die Angaben zur Sache sind dabei freiwillig. Werden hierzu Ausführungen gemacht, so prüft die Behörde, ob der Tatvorwurf fallengelassen oder geändert wird; andernfalls ergeht ein gebührenpflichtiger (es entstehen hier weitere Kosten in der Regel in Höhe von 18 € (36 DM) Bußgeldbescheid.

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dadurch wird eine richterliche Überprüfung des Tatvorwurfes in einer Hauptverhandlung erreicht. Der Betroffene ist hier grundsätzlich zum Erscheinen im Termin verpflichtet und kann davon nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag entbunden werden. Das Gericht entscheidet darüber, ob das Verfahren zur Einstellung gelangt oder der Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird. Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist die Überprüfung des Urteils auf Verfahrensfehler oder Gesetzesverstöße im Rahmen einer Rechtsbeschwerde möglich.


Der neue Bußgeldkatalog zum 01.04.2004:

Änderungen zum 01.04.2004  Bußgeldkatalog vom 01.01.2002 bis zum 31.03.2004 –  Bußgeldkatalog bis zum 31.12.2001

Den gesamten Bußgeld- und Punktekatalog finden Sie bei dem Kraftfahrt-Bundesamt.


Auszug aus der neuen Bußgeldverordnung mit den wichtigsten Bußgeldtatbeständen:

Abbiegen

Ampel

Autobahn

Busspur

Fahrerflucht

Fahrzeugmängel

Fußgängerüberweg

Geschwindigkeit

Grüner Pfeil

Gurtanlegepflicht

Halten

Handyverbote

Hauptuntersuchung

Kennzeichen

Kraftfahrzeugstrassen/Autobahn

Lichtzeichen-/Wechselzeichenanlage (Ampel etc.)

Nichteinhalten von Abstand

Parken

Sonntagsfahrverbot LKWs

Sonstiges

Straftatbestände

Überholen

Vorfahrt/Vorfahrtszeichen

Wechselzeichenanlage (Ampel)


Geschwindigkeit

Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen  (z.B. Nebel oder Glatteis)

Euro

50

Punkte

3

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:

Euro

Punkte

Fahrverbot/
Monat(e)

in km/h

innerorts

außerorts

innerorts

 außerorts

innerorts

außerorts

bis 10

15

10

11-15

25

20

16-20

35

30

21-25

50

40

1

1

26-30

60

50

3

3

31-40

100

75

3

3

1

41-50

125

100

4

3

1

1

51-60

175

150

4

4

2

1

61-70

300

275

4

4

3

2

über 70

425

375

4

4

3

3

 

Vorfahrt/Vorfahrtszeichen

Tatbestand

Euro

Punkte

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet

50

3

Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet

50

3

Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet

50

3

Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Abs. 2 StVO überquert

50

3

 

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als
5/10 des halben Tachowertes

40

1

4/10 des halben Tachowertes

50

2

3/10 des halben Tachowertes

75

3

2/10 des halben Tachowertes

100

4

1*

1/10 des halben Tachowertes

125

4

1*

bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als
5/10 des halben Tachowertes

50

2

4/10 des halben Tachowertes

75

3

3/10 des halben Tachowertes

100

4

2/10 des halben Tachowertes

125

4

1

1/10 des halben Tachowertes

150

4

1

* soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt

Abbiegen

Tatbestand

Euro

Punkte

Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet

40

1

Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet

40

2

Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet

40

2

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet

50

2

Kreisverkehr, links herumgefahren

20

 

Autobahn

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
in einer Ein- oder Ausfahrt

50

4

auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen

100

4

auf durchgehender Fahrbahn

150

4

1

Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt

50

2

„Elefantenrennen“ auf Autobahn – mit geringer Geschwindigkeit überholt

40

1

Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt

40

2

Straftat

Punkte

Freiheitsstrafe
/Geldstrafe
/Fahrverbot

Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden.

7

Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis

 

Rote Ampel

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Ampel bei „Rot“ überfahren

50

3

Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

125

4

1

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ überfahren

125

4

1

Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren

200

4

1

 

Grüner Pfeil

Tatbestand

Euro

Punkte

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil
vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten

50

3

den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet

60

3

den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen
behindert

60

3

gefährdet

75

3

 

Fußgängerüberweg

Tatbestand

Euro

Punkte

An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt

50

4

 

Fahrerflucht

Tatbestand

Punkte

Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)

5

Sonstige Fälle der Fahrerflucht

7

 

Überholen

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277)

40

1

Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet

40

2

Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt

50

3

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage

50

3

und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt

75

4

mit Gefährdung oder Sachbeschädigung

125

4

1

„Elefantenrennen“ auf Autobahn – mit geringer Geschwindigkeit überholt

40

1

 

Fahrzeugmängel

Tatbestand

Euro

Punkte

Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen

50

3

oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

75

3

Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen

50

3

oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen

75

3

 

Handyverbote

Tatbestand

Euro

Punkte

Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt:
als Kraftfahrzeugführer

40

1

als Radfahrer

25

Als vorsätzlicher Verstoß nicht im Bußgeldkatalog geregelt; Sanktionshöhe im Einvernehmen zwischen Ländern und Bund festgelegt.

 

Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht

Tatbestand

Euro

Punkte

Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung
bei einem Kind

40

1

bei mehreren Kindern

50

1

Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung
bei einem Kind

30

bei mehreren Kindern

35

Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast), LKWs

30

Versäumen der Hauptuntersuchung

Tatbestand

Euro

Punkte

Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt
Lkw, Busse und andere Kfz, für die Sicherheitsprüfungen vorgesehen sind
Fristüberschreitung
bis zu 2 Monate

15

mehr als 2 bis 4 Monate

25

mehr als 4 bis 8 Monate

40

1

mehr als 8 Monate

75

2

Pkw und Krafträdern sowie sonstigen Kfz
Fristüberschreitung
mehr als 2 bis zu 4 Monate

15

mehr als 4 bis zu 8 Monate

25

mehr als 8 Monte

40

2

Sonstige Verkehrsverstöße

Tatbestand

Euro

Punkte

Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen
bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet

40

2

auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert

40

2

Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht 75

3

Fahrzeugrennen 1.000

4

Kreisverkehr

 

Parkuhr

Tatbestand

EURO

Punkte

An abgelaufener Parkuhr, ohne Parkscheibe, ohne Parkschein bzw. bei Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt: 5
– bis zu 30 Minuten 5
– bis zu 1 Stunde 10
– bis zu 2 Stunden 15
– bis zu 3 Stunden 20
– länger als 3 Stunden 25

 

Halten

Tatbestand

EURO

Punkte

Unzulässig gehalten: 10
– mit Behinderung 15
– in „zweiter Reihe“ 15
— mit Behinderung 20
Unzulässiges Halten/Parken auf Geh- und Radwegen: 15
– mit Behinderung 25
– länger als 1 Stunde 25
— mit Behinderung 35
– bei Feuerwehrzufahrt 35
Unberechtigt auf Behindertenparkplatz 35
Behinderung von Rettungsfahrzeugen an engen Stellen + Kurven Behinderung 40

1

Parken in Feuerwehrzufahrt 50

1

 

Kennzeichendelikte

Tatbestand

EURO

Punkte

Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50 2
Rechtswidriges Abstellen von Kfz mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraumes 40 1
Kurzzeitkennzeichen:
– Nichtvornahme der Eintragung in den Schein 10
– Inbetriebnahme nach dem Ablaufdatum 50 3
Verstöße gegen Vorschriften über die Kennzeichnung und Anbringung von Kindersitzen auf Beifahrerplätzen mit Airbag:
– Nichtkennzeichnung 5
– falsche Anbringung des Kindersitzes 25
 

Busspur:

Rechtswidriges Benutzen der Busspur:

15
bei Behinderung 35
bei Begehung durch Radfahrer 10

 

Sonntagsfahrverbot für LKW

Tatbestand

Euro

Punkte

Sonntagsfahrverbot für LKW:
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren

40

1

Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet

200

1

 

Alkohol

Alkoholgehalt im Blut

Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

Wenn es zu einem Unfall kommt

Ab 0,3 Prom.

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

 

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

 

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

Ab 0,5 Prom.

4 Punkte
Geldbuße bis 1.500 €

 

Fahrverbot bis 3 Monate

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

 

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

 

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

Ab 1,1 Prom.

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

 

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

 

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

7 Punkte
Geldstrafe oder Freiheitsstrafe

 

Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer)

 

Straftaten

STRAFTATEN:

Tatbestand

Strafe

Punkte

Straßenverkehrsgefährdung Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

7

Fahrunsicherheit durch Alkohol oder Rauschmittel Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

7

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5 – 7

Kennzeichen-Missbrauch Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Selbst fahren oder fahren lassen mit unversichertem Kraftfahrzeug u. Anhänger Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Selbst fahren oder fahren lassen ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Unterlassene Hilfeleistung Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

5

Nötigung Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahre

5

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

5


Stand: 01.04.20024 – ohne Gewähr für Richtig- & Vollständigkeit

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