Stand: 01.04.2004
Was kostet was?
Das Risiko, bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln ertappt zu werden, hat sich erheblich erhöht. Bei welchen Vergehen Sie mit welchen Strafen rechnen müssen, sagt der aktuelle Verwarnungs- und Bußgeldkatalog.
Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen Regelfall festgeschrieben, also wenn keine Besonderheiten vorliegen. Blieb der Verkehrsverstoß allerdings nicht ohne Folgen oder liegen bereits einschlägige Voreintragungen vor, so wirkt sich das verschärfend aus. Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen, erlauben eine Abweichung zugunsten des Betroffenen.
Im Verwarnungsgeldkatalog sind weniger schwerwiegende Verfehlungen geregelt. Sie sind mit einem Verwarnungsgeld von 5 € bis 30 € (10 DM bis 75 DM) belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt keine Zahlung und stellt die Behörde das Verfahren auch aus sonstigen Gründen nicht ein, so wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.
Der Bußgeldkatalog umfasst gewichtigere Verkehrsverstöße. Die Regelsätze liegen zwischen 40 € bis 750 € (80 DM bis 1.500 DM). Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder die Auswirkungen des Fahrverbotes erheblich vom Durchschnittsfall abweichen, kann ausnahmsweise von dessen Verhängung – gegen Erhöhung der Geldbuße – abgesehen werden.
Im Bußgeldverfahren erhält der Betroffene zunächst Gelegenheit zur Anhörung. Die Angaben zur Sache sind dabei freiwillig. Werden hierzu Ausführungen gemacht, so prüft die Behörde, ob der Tatvorwurf fallengelassen oder geändert wird; andernfalls ergeht ein gebührenpflichtiger (es entstehen hier weitere Kosten in der Regel in Höhe von 18 € (36 DM) Bußgeldbescheid.
Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dadurch wird eine richterliche Überprüfung des Tatvorwurfes in einer Hauptverhandlung erreicht. Der Betroffene ist hier grundsätzlich zum Erscheinen im Termin verpflichtet und kann davon nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag entbunden werden. Das Gericht entscheidet darüber, ob das Verfahren zur Einstellung gelangt oder der Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird. Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist die Überprüfung des Urteils auf Verfahrensfehler oder Gesetzesverstöße im Rahmen einer Rechtsbeschwerde möglich.
Der neue Bußgeldkatalog zum 01.04.2004:
Änderungen zum 01.04.2004 Bußgeldkatalog vom 01.01.2002 bis zum 31.03.2004 – Bußgeldkatalog bis zum 31.12.2001
Den gesamten Bußgeld- und Punktekatalog finden Sie bei dem Kraftfahrt-Bundesamt.
Auszug aus der neuen Bußgeldverordnung mit den wichtigsten Bußgeldtatbeständen:
Kraftfahrzeugstrassen/Autobahn
Lichtzeichen-/Wechselzeichenanlage (Ampel etc.)
Geschwindigkeit
Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen (z.B. Nebel oder Glatteis) |
Euro 50 |
Punkte 3 |
||||||
Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten: | ||||||||
Euro |
Punkte |
Fahrverbot/ |
||||||
in km/h |
innerorts |
außerorts |
innerorts |
außerorts |
innerorts |
außerorts |
||
bis 10 |
15 |
10 |
||||||
11-15 |
25 |
20 |
||||||
16-20 |
35 |
30 |
||||||
21-25 |
50 |
40 |
1 |
1 |
||||
26-30 |
60 |
50 |
3 |
3 |
||||
31-40 |
100 |
75 |
3 |
3 |
1 |
|||
41-50 |
125 |
100 |
4 |
3 |
1 |
1 |
||
51-60 |
175 |
150 |
4 |
4 |
2 |
1 |
||
61-70 |
300 |
275 |
4 |
4 |
3 |
2 |
||
über 70 |
425 |
375 |
4 |
4 |
3 |
3 |
Vorfahrt/Vorfahrtszeichen
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet |
50 |
3 |
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet |
50 |
3 |
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet |
50 |
3 |
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Abs. 2 StVO überquert |
50 |
3 |
Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot |
Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter | |||
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als | |||
5/10 des halben Tachowertes |
40 |
1 |
|
4/10 des halben Tachowertes |
50 |
2 |
|
3/10 des halben Tachowertes |
75 |
3 |
|
2/10 des halben Tachowertes |
100 |
4 |
1* |
1/10 des halben Tachowertes |
125 |
4 |
1* |
bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als | |||
5/10 des halben Tachowertes |
50 |
2 |
|
4/10 des halben Tachowertes |
75 |
3 |
|
3/10 des halben Tachowertes |
100 |
4 |
|
2/10 des halben Tachowertes |
125 |
4 |
1 |
1/10 des halben Tachowertes |
150 |
4 |
1 |
* soweit die Geschwindigkeit mehr als 100 km/h beträgt |
Abbiegen
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet |
40 |
1 |
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet |
40 |
2 |
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet |
40 |
2 |
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet |
50 |
2 |
Kreisverkehr, links herumgefahren |
20 |
Autobahn
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot |
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren | |||
in einer Ein- oder Ausfahrt |
50 |
4 |
|
auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen |
100 |
4 |
|
auf durchgehender Fahrbahn |
150 |
4 |
1 |
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt |
50 |
2 |
|
„Elefantenrennen“ auf Autobahn – mit geringer Geschwindigkeit überholt |
40 |
1 |
|
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug geparkt |
40 |
2 |
Straftat |
Punkte |
Freiheitsstrafe |
Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. |
7 |
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe, Entziehung der Fahrerlaubnis |
Rote Ampel
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot |
Ampel bei „Rot“ überfahren |
50 |
3 |
|
Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
125 |
4 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ überfahren |
125 |
4 |
1 |
Ampel bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren |
200 |
4 |
1 |
Grüner Pfeil
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil | ||
vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten |
50 |
3 |
den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet |
60 |
3 |
den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen | ||
behindert |
60 |
3 |
gefährdet |
75 |
3 |
Fußgängerüberweg
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt |
50 |
4 |
Fahrerflucht
Tatbestand |
Punkte |
Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht (Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden) |
5 |
Sonstige Fälle der Fahrerflucht |
7 |
Überholen
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrverbot |
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen (VZ 276, 277) |
40 |
1 |
|
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet |
40 |
2 |
|
Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt |
50 |
3 |
|
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage |
50 |
3 |
|
und dabei Verkehrszeichen (Zeichen 276, 277) nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295, 296) überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung (Zeichen 297) nicht gefolgt |
75 |
4 |
|
mit Gefährdung oder Sachbeschädigung |
125 |
4 |
1 |
„Elefantenrennen“ auf Autobahn – mit geringer Geschwindigkeit überholt |
40 |
1 |
Fahrzeugmängel
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen |
50 |
3 |
oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
75 |
3 |
Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen |
50 |
3 |
oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen |
75 |
3 |
Handyverbote
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt: | ||
als Kraftfahrzeugführer |
40 |
1 |
als Radfahrer |
25 |
– |
Als vorsätzlicher Verstoß nicht im Bußgeldkatalog geregelt; Sanktionshöhe im Einvernehmen zwischen Ländern und Bund festgelegt. |
Gurtanlege- und Kindersicherungspflicht
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Mitnahme eines Kindes ohne Verwendung einer Rückhalteeinrichtung | ||
bei einem Kind |
40 |
1 |
bei mehreren Kindern |
50 |
1 |
Mitnahme eines Kindes bei nicht vorschriftsmäßiger Sicherung, aber Verwendung einer Rückhalteinrichtung | ||
bei einem Kind |
30 |
– |
bei mehreren Kindern |
35 |
– |
Sicherheitsgurt nicht angelegt, auch in Bussen (Fahrgast), LKWs |
30 |
– |
Versäumen der Hauptuntersuchung
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Fahrzeug zur Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung nicht vorgeführt | ||
Lkw, Busse und andere Kfz, für die Sicherheitsprüfungen vorgesehen sind | ||
Fristüberschreitung | ||
bis zu 2 Monate |
15 |
– |
mehr als 2 bis 4 Monate |
25 |
– |
mehr als 4 bis 8 Monate |
40 |
1 |
mehr als 8 Monate |
75 |
2 |
Pkw und Krafträdern sowie sonstigen Kfz | ||
Fristüberschreitung | ||
mehr als 2 bis zu 4 Monate |
15 |
– |
mehr als 4 bis zu 8 Monate |
25 |
– |
mehr als 8 Monte |
40 |
2 |
Sonstige Verkehrsverstöße
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen | ||
bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet |
40 |
2 |
auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert |
40 |
2 |
Als Führer eines kennzeichnungspflichtigen Kraftfahrzeugs mit gefährlichen Gütern bei Sichtweite unter 50 m durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Schneeglätte oder Glatteis sich nicht so verhalten, dass die Gefährdung eines anderen ausgeschlossen war, insbesondere, obwohl nötig, nicht den nächsten geeigneten Platz zum Parken aufgesucht | 75 |
3 |
Fahrzeugrennen | 1.000 |
4 |
Kreisverkehr |
Parkuhr
Tatbestand |
EURO |
Punkte |
An abgelaufener Parkuhr, ohne Parkscheibe, ohne Parkschein bzw. bei Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt: | 5 | |
– bis zu 30 Minuten | 5 | |
– bis zu 1 Stunde | 10 | |
– bis zu 2 Stunden | 15 | |
– bis zu 3 Stunden | 20 | |
– länger als 3 Stunden | 25 |
Halten
Tatbestand |
EURO |
Punkte |
Unzulässig gehalten: | 10 | |
– mit Behinderung | 15 | |
– in „zweiter Reihe“ | 15 | |
— mit Behinderung | 20 | |
Unzulässiges Halten/Parken auf Geh- und Radwegen: | 15 | |
– mit Behinderung | 25 | |
– länger als 1 Stunde | 25 | |
— mit Behinderung | 35 | |
– bei Feuerwehrzufahrt | 35 | |
Unberechtigt auf Behindertenparkplatz | 35 | |
Behinderung von Rettungsfahrzeugen an engen Stellen + Kurven Behinderung | 40 |
1 |
Parken in Feuerwehrzufahrt | 50 |
1 |
Kennzeichendelikte
Tatbestand |
EURO |
Punkte |
Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen | 50 | 2 |
Rechtswidriges Abstellen von Kfz mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraumes | 40 | 1 |
Kurzzeitkennzeichen: | ||
– Nichtvornahme der Eintragung in den Schein | 10 | |
– Inbetriebnahme nach dem Ablaufdatum | 50 | 3 |
Verstöße gegen Vorschriften über die Kennzeichnung und Anbringung von Kindersitzen auf Beifahrerplätzen mit Airbag: | ||
– Nichtkennzeichnung | 5 | |
– falsche Anbringung des Kindersitzes | 25 | |
Busspur: |
||
Rechtswidriges Benutzen der Busspur: |
15 | |
bei Behinderung | 35 | |
bei Begehung durch Radfahrer | 10 |
Sonntagsfahrverbot für LKW
Tatbestand |
Euro |
Punkte |
Sonntagsfahrverbot für LKW: | ||
Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren |
40 |
1 |
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet |
200 |
1 |
Alkohol
Alkoholgehalt im Blut |
Wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen |
Wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen |
Wenn es zu einem Unfall kommt |
Ab 0,3 Prom. |
7 Punkte
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
7 Punkte
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
|
Ab 0,5 Prom. |
4 Punkte
Fahrverbot bis 3 Monate |
7 Punkte
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
7 Punkte
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
Ab 1,1 Prom. |
7 Punkte
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
7 Punkte
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
7 Punkte
Führerscheinentzug (Sperrfrist 6 Monate bis 5 Jahre oder auf Dauer) |
Straftaten
STRAFTATEN: | ||
Tatbestand |
Strafe |
Punkte |
Straßenverkehrsgefährdung | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe |
7 |
Fahrunsicherheit durch Alkohol oder Rauschmittel | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe |
7 |
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht) | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe |
5 – 7 |
Kennzeichen-Missbrauch | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe |
6 |
Selbst fahren oder fahren lassen mit unversichertem Kraftfahrzeug u. Anhänger | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe |
6 |
Selbst fahren oder fahren lassen ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe |
6 |
Unterlassene Hilfeleistung | Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe |
5 |
Nötigung | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe |
5 |
in besonders schweren Fällen | Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahre |
5 |
Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe |
5 |
Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr | Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe |
5 |
Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr | Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe |
5 |
Stand: 01.04.20024 – ohne Gewähr für Richtig- & Vollständigkeit