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Bußgeldkatalog bis zum 31.12.2001

Was kostet was?

Das Risiko, bei einem Verstoß gegen die Verkehrsregeln ertappt zu werden, hat sich erheblich erhöht. Bei welchen Vergehen Sie mit welchen Strafen rechnen müssen, sagt der aktuelle Verwarnungs- und Bußgeldkatalog.


Für Verkehrsordnungswidrigkeiten gibt es den Verwarnungs- und Bußgeldkatalog, der bundesweit gilt und eine einheitliche Ahndung gleicher Verstöße sicherstellen soll. Dort sind die Folgen für einen Regelfall festgeschrieben, also wenn keine Besonderheiten vorliegen. Blieb der Verkehrsverstoß allerdings nicht ohne Folgen oder liegen bereits einschlägige Voreintragungen vor, so wirkt sich das verschärfend aus. Umstände, die den Verstoß unterdurchschnittlich erscheinen lassen, erlauben eine Abweichung zugunsten des Betroffenen.

Im Verwarnungsgeldkatalog sind weniger schwerwiegende Verfehlungen geregelt. Sie sind mit einem Verwarnungsgeld von DM 10,- bis DM 75,- belegt. In der Regel wird bei diesen Verstößen ein schriftliches Verwarnungsgeldangebot gemacht und eine Zahlungsfrist von einer Woche gesetzt. Erfolgt keine Zahlung und stellt die Behörde das Verfahren auch aus sonstigen Gründen nicht ein, so wird ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.

Der Bußgeldkatalog umfasst gewichtigere Verkehrsverstöße. Die Regelsätze liegen zwischen DM 80,- und DM 1.500,-. Die rechtskräftige Ahndung wird im Flensburger Verkehrszentralregister eingetragen und mit Punkten bewertet. Für einige besonders gravierende Zuwiderhandlungen ist ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten Dauer als Regelfolge vorgesehen. Sofern die Umstände der Tat oder die Auswirkungen des Fahrverbotes erheblich vom Durchschnittsfall abweichen, kann ausnahmsweise von dessen Verhängung – gegen Erhöhung der Geldbuße – abgesehen werden.

Im Bußgeldverfahren erhält der Betroffene zunächst Gelegenheit zur Anhörung. Die Angaben zur Sache sind dabei freiwillig. Werden hierzu Ausführungen gemacht, so prüft die Behörde, ob der Tatvorwurf fallengelassen oder geändert wird; andernfalls ergeht ein gebührenpflichtiger (es entstehen hier weitere Kosten in der Regel in Höhe von DM 36,-) Bußgeldbescheid.

Gegen den Bußgeldbescheid kann innerhalb von 14 Tagen ab Zustellung Einspruch eingelegt werden. Dadurch wird eine richterliche Überprüfung des Tatvorwurfes in einer Hauptverhandlung erreicht. Der Betroffene ist hier grundsätzlich zum Erscheinen im Termin verpflichtet und kann davon nur unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag entbunden werden. Das Gericht entscheidet darüber, ob das Verfahren zur Einstellung gelangt oder der Betroffene freigesprochen oder verurteilt wird. Nur unter sehr engen Voraussetzungen ist die Überprüfung des Urteils auf Verfahrensfehler oder Gesetzesverstöße im Rahmen einer Rechtsbeschwerde möglich.


Änderungen zum 01.05.2000


Zuwiderhandlung

Regelsatz in DM

Punkte

Fahrverbot

Halten und Parken:
Halteverbot missachtet

20

Parkverbot missachtet

30

In zweiter Reihe Parken/Halten

30

unzulässig auf Autobahn gehalten

60

Höchstparkdauer überschritten:
bis zu 30 Minuten

10

bis zu 1 Stunde

20

bis zu 2 Stunden

30

bis zu 3 Stunden

40

länger als 3 Stunden

5o

Parken – Allgemein:
nicht platzsparend geparkt

20

Parkverbot missachtet

30

Parkverbot länger als eine Stunde missachtet

50

in zweiter Reihe geparkt

40

Anhänger ohne Kfz länger als 2 Wochen geparkt

40

Parken auf Sperrflächen

50

Parken im Fußgängerbereich

60

Parkenauf Behindertenparkplätzen

75

Parken vor oder in gekennzeichneten   Feuerwehrzufahrten

75

Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen

80

2

Personensicherung(Sicherheitsgurte, Kindersitze, Schutzhelme):
Schutzhelm auf Kraftrad nicht getragen 30
Kind auf Kraftrad ohne Schutzhelm befördert 80 1
Sicherheitsgurt nicht angelegt 60
Kind nicht ordnungsgemäß gesichert 60
Kind ohne jegliche Sicherung befördert 80 1
Kindersitz gegen die Fahrtrichtung auf Beifahrersitz mit Airbag

50

Beifahrerairbag ohne Aufkleber bzw. Hinweis

10

Überholen:
Innerorts rechts

60

Mit zu geringem Seitenabstand

60

Beim Uberholtwerden Tempo erhöhen

60

unter Missachtung von Verkehrszeichen

80

1

Außerorts rechts überholen

100

3

Überholen bei möglicher Behinderung des Gegenverkehrs oder unklarer Verkehrslage

100

3

Missachtung von Verkehrszeichen, durchgehender Linie, Fahrtrichtungs-Pfeilen

150

4

Missachtung von Verkehrszeichen, durchgehender Linie, Fahrtrichtungs-Pfeilen – mit Gefährdung

250

4

1 Monat

Beleuchtung:
Nur mit Standlicht fahren

20

Auf beleuchteter Fahrbahn mit Fernlicht fahren

20

Motorradfahren ohne Fahrlicht

20

Bei Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall, Regen am Tag nicht mit Abblendlicht fahren-innerorts

50

-außerorts

80

2

Öffentliche Verkehrsmittel, Schulbusse:
Anfahren von Haltestelle nicht ermöglichen

10

Missachtung des ÜberhoIverbots von Bussen mit Warnblinklicht beim Anfahren der Haltestelle

1

Missachtung der Schrittgeschwindigkeit bei Vorbeifahrt an Bussen mit Warnblinklicht Uberschreitung in km/hbis 10

30

11 – 15

50

16 -20

75

21-25

100

26-30

120

31-40

200

41 – 50

250

4

1 Monat

51 – 60

350

4

1 Monat

über 60

450

4

2 Monate

Busspur – unerlaubt benutzen

30

Busspur – Bus behindern

75
Unfall:
Als Beteiligter Verkehr nichtsichern

60

Unfallspuren (Beweise) beseitigen

60

Geschwindigkeitsüberschreitung:
Überschreitungen in km/hbis 10 innerorts

30

11 – 15 innerorts

50

16 – 20 innerorts

75

21 – 25 innerorts

100

1

26 – 30 innerorts

120

3

Ein Monat Fahrverbot, wenn binnen eines Jahres (ab Rechtskraft der ersten Entscheidung) die Geschwindigkeit erneut um mehr als 25 km/h überschritten wurde!
31 – 40 innerorts

200

3

1 Monat

41 – 50 innerorts

250

4

1 Monat
51 – 60 innerorts

350

4

2 Monate
61-70 innerorts

650

4

3 Monate
über 70 innerorts

850

4

3 Monate
bis 10 außerorts

20

11 – 15 außerorts

40

16 – 20 außerorts

60

21 – 25 außerorts

80

1

26 -30 außerorts

100

3

Ein Monat Fahrverbot, wenn binnen eines Jahres (ab Rechtskraft der ersten Entscheidung) die Geschwindigkeit erneut um mehr als 25 km/h überschritten wurde!
31-40 außerorts

150

3

Ein Monat Fahrverbot, wenn binnen eines Jahres (ab Rechtskraft der ersten Entscheidung) die Geschwindigkeit erneut um mehr als 25 km/h überschritten wurde!
41 – 50 außerorts

200

3

1 Monat
51 – 60 außerorts

300

4

1 Monat
61 – 70 außerorts

550

4

2 Monate
über 70 außerorts

750

4

3 Monate
Dichtes Auffahren:
bei bis zu 80 km/h

50

bei mehr als 80 km/h betrug Abstand weniger als halber Tachowert

75

bei mehr als 80 km/h Abstand weniger als 5/10

80

1

4/10

100

2

3/10

150

3

2/10

200

4

1 Monat (bei mehr als 100 km/h)

1/10 des halben Tachowertes

250

4

1 Monat (bei mehr als 100 km/h)

bei mehr als 130 km/h Abstand weniger als 5/10

100

2

4/10

150

3

3/10

200

4

2/10

250

4

1 Monat

1/10  des halben Tachowertes

300

4

1 Monat

Vorfahrt:
STOP-Zeichen nicht befolgt

20

Missachtung des STOP-Zeichens mit Gefährdung

100

3

Missachtung der Vorfahrt mit Gefährdung

100

3

Ein- oder Ausfahren bei Autobahn/Kraftfahrtstrasse:
außerhalb der Anschlußstellen ausgefahren

50

außerhalb der Anschlußstellen eingefahren

50

Verbotenes Ein- oder Ausfahren auf Autobahnen mit Gefährdung anderer

100

3

beim Einfahren Vorfahrt nicht beachtet 100 3
gegen Rechtsfahrgebot verstoßen mit Behinderung 80 1
Seitenstreifen für schnelleres Vorankommen benutzt 100 2
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren in Ein- oder Ausfahrt 100 4
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 200 4
gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren auf der durchgehenden Fahrbahn 300 4

1 Monat

Abbiegen:
Entgegenkommendes Fahrzeug nicht durchlassen und gefährden

80

2

Nicht voreinander abbiegen und andere gefährden

80

1

Fußgänger gefährden

80

2

Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden, Rückwärtsfahren jemanden gefährden

100

2

Überfahren einer durchgezogenen Linie(links abbiegen)

60

Überfahren einer durchgezogenen Linie(links abbiegen) – Gefährdung des Verkehrs

75

Rechtsabbiegen mit Grünpfeil:
Rechtsabbiegen mit Grünpfeil – Querverkehr behindert

75

Rechtsabbiegen mit Grünpfeil – Querverkehr gefährdet

120

3

Rechtsabbiegen mit Grünpfeil – vor Abbiegen nicht angehalten

100

3

Rotlichtverstöße:
Einfacher Verstoß

100

3

mit Gefährdung

250

4

1 Monat

Länger als 1 Sekunde rot

250

4

1 Monat

mit Gefährdung

400

4

1 Monat

Zuwiderhandlung- Fußgängerüberwege:
Missachtung des Fußgänger Vorrechts

100

4

Fußgänger im verkehrsberuhigten Bereich gefährden

80

1

Alkohol/Drogen:Bei auffälliger Fahrweise (Fahren in Schlangenlinien oder alkoholbedingter Unfall) sowie ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor.
Fahren mit 0,5 bis 0,79 Promille

200

2

Geplant ist für Ende 2000 eine Anhebung der Rechtsfolgen wie jetzt für 0,8 Promille bzw. 0,4 mg/l
Fahren mit 0,39 mg/l Atemalkohol

200

2

Geplant ist für Ende 2000 eine Anhebung der Rechtsfolgen wie jetzt für 0,8 Promille bzw. 0,4 mg/l
Fahren mit 0,8 bis 1,09 Promille

500

4

1 Monat

Fahren mit 0,4 bis 0,54 mg/l Atemalkohol

500

4

1 Monat

bei Wiederholung

1000

4

3 Monate

bei mehrfacher Wiederholung

1500

4

3 Monate

Fahren unter nachgewiesenem Drogenkonsum

500

4

1 Monat

bei Wiederholung

1000

4

3 Monate

bei zweiter Wiederholung

1500

4

3 Monate

bei mehrfacher Wiederholung

3000

4

3 Monate

Sonstiges: Abschleppen:
Nicht nächste Autobahnausfahrt benutzen

40

Schleppen ohne Warnblinklicht

10

Motorrad abschleppen

20

Fußgängerzone befahren oder Verkehrsverbotsschild missachten

40

Haupt- und Abgasuntersuchung: TüV-Bericht muß seit dem 01.12.1999 im Auto mitgeführt werden!
Überschreiten der Anmeldefrist zur Hauptuntersuchung um mehr als 2 Monate (60 Tage) bis zu 4 Monate

30

um mehr als 4 Monate bis zu 8 Monaten

50

um mehr als 8 Monate

80

2

ASU Frist um mehr als 2 Monate bis 8 Monate überschritten

30

ASU Frist um mehr als 8 Monate überschritten

80

1

abstellen eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen außerhalb der Saison auf einer öffentlichen Strasse

80

1

Bereifung:
Unzureichende Profiltiefe

100

3

Kennzeichen:
Fehlen der Kennzeichen

75

Mit Glas, Folien etc. abdecken

100

1

Illegale Straßenrennen:
Veranstalter

400

4

Teilnehmer

400

4

1 Monat

Radfahrer:
Radweg nicht oder in falsche Richtung benutzen, Busspur unberechtigt benutzen, falsche Richtung innerhalb einer Einbahnstrasse

30

daraus resultierende Behinderung

40

daraus resultierende Gefährdung

50

bei Sachbeschädigung

60

Stand: 01.05.2000 – ohne Gewähr für Richtig- & Vollständigkeit

 


Straftatbestände:

STRAFTATEN:
Tatbestand Strafe

Punkte

Straßenverkehrsgefährdung Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

7

Fahrunsicherheit durch Alkohol oder Rauschmittel Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

7

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – seit 01.05.2000 NEU Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Kennzeichen-Missbrauch Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Selbst fahren oder fahren lassen mit unversichertem Kraftfahrzeug u. Anhänger Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Selbst fahren oder fahren lassen ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Unterlassene Hilfeleistung Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

5

Nötigung Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahre

5

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

5

Stand: 01.05.2000 – ohne Gewähr für Richtig- & Vollständigkeit

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