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Bußgeldkatalog vom 01.01.2002 bis zum 31.03.2003

Bußgeldkatalog ab 01.04.2004

(die alten Regelungen bis zum 31.12.2001)


Der bisherige Verwarnungsgeldkatalog wurde mit dem Bußgeldkatalog in einer Verordnung zusammengefasst. Gleichzeitig wurden die DM-Beträge auf Euro-Beträge umgestellt.

Bei der Umstellung auf Euro wird eine Glättung der Regelsätze vorgenommen, weil anderenfalls zum Beginn des kommenden Jahres „krumme“ Buß- und Verwarnungsgelder mit Ziffern hinter dem Komma verhängt werden müssten (bspw. sind 40 DM umgerechnet 20,45 €). Die Glättung soll generell im Verhältnis 2:1 erfolgen, anstelle von 40 DM werden somit 20 Euro verhängt. Die auf 75 DM lautenden Beträge werden mit 35 Euro neu festgesetzt. Mit der Euro-Umstellung wird keine Erhöhung der Beträge vorgenommen.

Auszug aus der neuen Bußgeldverordnung mit den wichtigsten Bußgeldtatbeständen:

Abbiegen

Autobahn

Busspur

Fahrerflucht

Fahrzeugmängel

Geschwindigkeit

Grünpfeil

Halten

Handyverbote

Kennzeichen

Kraftfahrzeugstrassen/Autobahn

Lichtzeichen-/Wechselzeichenanlage (Ampel etc.)

Nichteinhalten von Abstand

Parken

Radfahrer

Sonstiges

Straftatbestände

Überholen

Vorfahrt/Vorfahrtszeichen

Wechselzeichenanlage (Ampel)


Geschwindigkeit:

Mit zu hoher, nicht angepaßter Geschwindigkeit gefahren, trotz angekündigter Gefahrenstelle, bei Unübersichtlichkeit, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Bahnübergängen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen  (z.B. Nebel oder Glatteis) EURO

50

Punkte

3

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit einem Personenkraftwagen oder mit einem anderen Kraftfahrzeug mit einem zul. Gesamtgewicht bis 3,5 t überschritten:

EURO

Punkte

Fahrverbot/
Monat(e)

In km/h innerorts außerorts innerorts  außerorts innerorts außerorts
bis 10 15 10
11-15 25 20
16-20 35 30
21-25 50 40 1 1
26-30 60 50 3 3
31-40 100 75 3 3 1
41-50 125 100 4 3 1 1
51-60 175 150 4 4 2 1
61-70 300 275 4 4 3 2
über 70 425 375 4 4 3 3

Vorfahrt/Vorfahrtszeichen:

Tatbestand

EURO

Punkte

Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten
– behindert 25
– gefährdet 50 3
Beim Einfahren in eine Autobahn oder Kraftfahrtstraße Vorfahrt auf der durchgehenden Fahrbahn nicht beachtet 50 3
Stoppschild nicht beachtet und dadurch einen anderen gefährdet 50 3
Mit einem Fahrzeug den Vorrang eines Schienenfahrzeugs nicht beachtet oder Bahnübergang unter Verstoß gegen die Wartepflicht in § 19 Abs. 2 StVO überquert 50 3

Nichteinhalten des Abstandes von einem vorausfahrenden Fahrzeug:

Tatbestand

EURO

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Der Abstand von einem vorausfahrenden Fahrzeug betrug in Meter
a. bei einer Geschwindigkeit von mehr als 80 km/h weniger als
– 5/10 des halben Tachowertes 40 1
– 4/10 des halben Tachowertes 50 2
– 3/10 des halben Tachowertes 75 3
– 2/10 des halben Tachowertes 100 4 1 Monat bei mehr als 100 km/h
– 1/10 des halben Tachowertes 125 4 1 Monat bei mehr als 100 km/h
b. bei einer Geschwindigkeit von mehr als 130 km/h weniger als
– 5/10 des halben Tachowertes 50 2
– 4/10 des halben Tachowertes 75 3
– 3/10 des halben Tachowertes 100 4
– 2/10 des halben Tachowertes 125 4 1 Monat
– 1/10 des halben Tachowertes 150 4 1 Monat

Abbiegen:

Tatbestand

EURO Punkte
Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen und dadurch einen anderen gefährdet 40 2
Beim Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen und dadurch einen anderen gefährdet 40 1
Beim Abbiegen auf einen Fußgänger keine besondere Rücksicht genommen und ihn dadurch gefährdet 40 2
Beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden oder beim Rückwärtsfahren einen anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet 50 2

Kraftfahrzeugstrassen/Autobahn:

Tatbestand

EURO Punkte Fahrverbot
/Monat
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen gewendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung gefahren
– in einer Ein- oder Ausfahrt 50 4
– auf Nebenfahrbahn oder Seitenstreifen 100 4
– auf durchgehender Fahrbahn 150 4 1
Keine Gasse für Rettungs- und Polizeifahrzeuge gebildet 20
Seitenstreifen zum Zwecke des schnelleren Vorwärtskommens benutzt 50 2
Auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen Fahrzeug gehalten/geparkt 30/40 0/2

Straftat

Punkte

Sanktionen:

Grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Wenden, Rückwärtsfahren, Fahren entgegen der Fahrtrichtung oder der Versuch, wenn dadurch Leib oder Leben eines anderen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet werden. 7 Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe und Entziehung der Fahrerlaubnis

Lichtzeichen-/Wechselzeichenanlage:

Tatbestand

EURO

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Lichtzeichenanlage bei „Rot“ überfahren 50 3
Lichtzeichenanlage bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 4 1 Monat
Lichtzeichenanlage bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ überfahren 125 4 1 Monat
Lichtzeichenanlage bei schon länger als 1 sec. leuchtendem „Rot“ mit Gefährdung oder Sachbeschädigung überfahren 200 4 1 Monat

Grünpfeil:

Tatbestand

EURO

Punkte

Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil:
– vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten 50 3
– den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet 60 3
– den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegen der freigegebenen Verkehrsrichtungen
— behindert 60 3
— gefährdet 75 3

Fußgängerüberweg

Tatbestand

EURO

Punkte

An einem Fußgängerüberweg, den ein bevorrechtigter erkennbar benutzen wollte, das Überqueren der Fahrbahn nicht ermöglicht oder nicht mit mäßiger Geschwindigkeit herangefahren oder an einem Fußgängerüberweg überholt 50 4

Punkteregelung bei Fahrerflucht:

Tatbestand

Punkte

Fahrerflucht bei tätiger Reue, wenn das Gericht die Strafe mildert oder von Strafe absieht
(Unfall im ruhenden Verkehr, geringer Sachschaden, nachträgliche Meldung des Täters innerhalb von 24 Stunden)
5
Sonstige Fälle der Fahrerflucht 7

Überholen:

Tatbestand

EURO

Punkte

Fahrverbot
/Monat

Innerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt 30
Überholt unter Nichtbeachten von Verkehrszeichen 40 1
Zum Überholen ausgeschert und dadurch nachfolgenden Verkehr gefährdet 40 2
Außerhalb geschlossener Ortschaft rechts überholt 50 3
Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war oder bei unklarer Verkehrslage 50 3
– und dabei Verkehrszeichen nicht beachtet oder Fahrstreifenbegrenzung überquert oder überfahren oder der durch Pfeile vorgeschriebenen Fahrtrichtung nicht gefolgt 75 4
– mit Gefährdung oder Sachbeschädigung 125 4 1

Fahrzeugmängel:

Tatbestand

EURO

Punkte

Fahrzeugmängel:
– Kfz (außer Mofa) oder Anhänger mit abgefahrenen Reifen in Betrieb genommen 50 3
– oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen 75 3
– Kfz oder Anhänger in mangelhaftem Zustand (z.B. Verbindungseinrichtung) in Betrieb genommen 50 3
– oder als Halter Inbetriebnahme angeordnet oder zugelassen 75 3

Handyverbot:

Tatbestand

EURO

Missachtung des Verbotes zur Benutzung von Handys während der Fahrt:
– als Kraftfahrzeugführer 30
– als Radfahrer 15

Radfahrerverstöße (alle ohne Punkte!):

Tatbestand

EURO

Generelle Zumessungsregel für die Verkehrsverstöße der Radfahrer 10
Einzelne Verstöße:
Benutzungspflicht für Schutzstreifenmarkierung 10
Pflicht zum Rechtsbleiben beim Linksabbiegen 10
Pflicht zum Absteigen beim indirekten Linksabbiegen 10
Mangelhafte Funktionstüchtigkeit der Beleuchtung 10
Verbot der Benutzung von Fußgängerbereichen 10
Mangelhafte Rücksichtnahme auf Fußgänger bei gemeinsamen Rad-/Gehweg 10
Ausrüstungsvorschriften (Klingel, Beleuchtung)
– mit Behinderung 15
– mit Gefährdung 20
– mit Sachbeschädigung 25
Fahren entgegen der Einbahnstraße 15
Missachtung der Radwegebenutzungspflicht 15
Missachtung der Radwegebenutzungspflicht einschließlich des Fahrens in nicht zugelassener Richtung 15
– mit Behinderung 20
– mit Gefährdung 25
– mit Sachbeschädigung 30

Sonstige Verkehrsverstöße:

Nicht weit genug rechts gefahren:

EURO

Punkte

– bei Gegenverkehr, beim Überholtwerden, an Kuppen, in Kurven oder bei Unübersichtlichkeit und dadurch einen anderen gefährdet 40 2
– auf Autobahnen oder Kraftfahrtstraßen und dadurch einen anderen behindert 40 1

Sonntagsfahrverbot für LKW:

EURO

Punkte

Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren 40 1
Als Halter das verbotswidrige Fahren an einem Sonntag oder Feiertag angeordnet 200 1
Sicherheitsbeeinträchtigende mangelnde Ladungssicherung 35
Innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn gehalten / geparkt: 10 / 15
bei Behinderung 15 / 25

Kennzeichendelikte:

Kennzeichendelikte

EURO

Punkte

Kennzeichen mit Glas, Folie oder ähnlichen Abdeckungen versehen 50 2
Rechtswidriges Abstellen von Kfz mit Saisonkennzeichen außerhalb des Zulassungszeitraumes 40 1
Kurzzeitkennzeichen:
– Nichtvornahme der Eintragung in den Schein 10
– Inbetriebnahme nach dem Ablaufdatum 50 3
Verstöße gegen Vorschriften über die Kennzeichnung und Anbringung von Kindersitzen auf Beifahrerplätzen mit Airbag:
– Nichtkennzeichnung 5
– falsche Anbringung des Kindersitzes 25
 

Busspur:

Rechtswidriges Benutzen der Busspur:

15
bei Behinderung 35
bei Begehung durch Radfahrer 10

Halten und Parken:

Tatbestand

EURO

Punkte

Unzulässig gehalten: 10
– mit Behinderung 15
– in „zweiter Reihe“ 15
— mit Behinderung 20
Unzulässiges Halten/Parken auf Geh- und Radwegen: 15
– mit Behinderung 25
– länger als 1 Stunde 25
— mit Behinderung 35
– bei Feuerwehrzufahrt 35
Unberechtigt auf Behindertenparkplatz 35

Parkuhr:

Tatbestand

EURO

Punkte

An abgelaufener Parkuhr, ohne Parkscheibe, ohne Parkschein bzw. bei Überschreiten der erlaubten Höchstparkdauer geparkt: 5
– bis zu 30 Minuten 5
– bis zu 1 Stunde 10
– bis zu 2 Stunden 15
– bis zu 3 Stunden 20
– länger als 3 Stunden 25

Straftatbestände:

STRAFTATEN:
Tatbestand Strafe  

Punkte

Straßenverkehrsgefährdung Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

7

Fahrunsicherheit durch Alkohol oder Rauschmittel Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

7

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort – seit 01.05.2000 NEU Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Kennzeichen-Missbrauch Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Selbst fahren oder fahren lassen mit unversichertem Kraftfahrzeug u. Anhänger Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Selbst fahren oder fahren lassen ohne Fahrerlaubnis oder trotz Fahrverbots Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

6

Unterlassene Hilfeleistung Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe

5

Nötigung Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

in besonders schweren Fällen Freiheitsstrafe von 6 Monate bis 5 Jahre

5

Fahrlässige Tötung im Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder Geldstrafe

5

Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr Freiheitsstrafe bis 5 Jahre oder Geldstrafe

5

Stand: 01.01.2002 – ohne Gewähr für Richtig- & Vollständigkeit

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