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Tatbestandsvoraussetzungen für Dienstunfallanerkennung bzw. Unfallfolgenanerkennung

Achillessehnenriss auf dem Fußballplatz – kein Dienstunfall? Beamter scheitert mit Klage nach Sportverletzung. Gericht sieht keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen Dienstsport und Verletzung, Vorschäden an der Sehne können nicht ausgeschlossen werden.

Das Wichtigste: Kurz & knapp

  • Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt, was für den Kläger negative Folgen hat.
  • Das Gericht stellte fest, dass der Kläger keinen ausreichenden Nachweis erbracht hat, dass die Verletzung im Zusammenhang mit einer dienstlichen Tätigkeit steht.
  • Es wurde klar, dass mobile Aktivitäten im Rahmen des Dienstsports nicht automatisch zu einem Dienstunfall führen.
  • Der medizinische Gutachter bestätigte, dass die Achillessehne unter normalen Bedingungen nicht ohne außergewöhnliche Einwirkungen reißen kann.
  • Der Kläger konnte keine glaubhaften Beweise für die von ihm angegebene Unfallursache liefern.
  • Ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass das Gericht keinen ursächlichen Zusammenhang zwischen dem Unfallhergang und der Verletzung erkennen konnte.
  • Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Aufprall auf den Hallenboden keine spezielle Gewalteinwirkung darstellt.
  • Eine besondere Belastung, die zu einer Ruptur der Sehne führen könnte, wurde als nicht nachweisbar erachtet.
  • Die Entscheidung hat Auswirkungen auf die spätere Anerkennung ähnlicher Fälle von Dienstunfällen.
  • Diese Rechtslage verdeutlicht die Anforderungen an den Nachweis von Dienstunfällen und die Bedeutung adequater Beweismittel.

Dienstunfälle im öffentlichen Dienst: Herausforderungen und rechtliche Grundlagen

Dienstunfälle sind ein bedeutsames Thema für viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst sowie für Beamte, Soldaten und andere Personen mit speziellen Dienstverhältnissen. Die Anerkennung eines Dienstunfalls kann weitreichende Folgen für die betroffene Person haben, insbesondere hinsichtlich der Ansprüche auf Unfallfürsorge, Rehabilitation oder Entschädigung. Um einen Vorfall als Dienstunfall anerkennen zu können, müssen bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sein, die im deutschen Recht verankert sind. Diese Voraussetzungen umfassen unter anderem die Dienstlichkeit des Unfalls, die Verletzung einer Person sowie die ursächliche Verbindung zwischen dem Dienstverhältnis und dem Unfallereignis.

Ein Verständnis der rechtlichen Rahmenbedingungen ist entscheidend, um die Ansprüche im Falle eines Dienstunfalls korrekt einschätzen zu können. Wichtig ist dabei, zwischen verschiedenen Arten von Unfällen zu differenzieren, die im Dienst geschehen können, und die jeweiligen gesetzlichen Grundlagen zu kennen, die für die Anerkennung der Unfallfolgen gelten. In der folgenden Analyse wird ein konkreter Fall näher betrachtet, der die Herausforderungen und rechtlichen Fragestellungen beleuchtet, die bei der Anerkennung eines Dienstunfalls auftreten können.

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Wenn Sie sich in einer ähnlichen Situation wie viele Beschäftigte im öffentlichen Dienst befinden und eine Anerkennung Ihres Dienstunfalls anstreben, ist kompetente rechtliche Beratung unerlässlich. Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Expertise im Bereich des Dienstunfallsrechts. Zögern Sie nicht, uns für eine unverbindliche Ersteinschätzung zu kontaktieren – Ihr erster Schritt zur Klärung Ihrer Ansprüche und zur effektiven Durchsetzung Ihrer Rechte.

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Der Fall vor Gericht


Verwaltungsgericht weist Klage auf Anerkennung eines Dienstunfalls ab

Am 7. August 2024 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts abgelehnt, welches die Klage eines Beamten auf Anerkennung eines Dienstunfalls zurückgewiesen hatte.

Anerkennung von Dienstunfällen bei dienstlichem Sport
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Ablehnung der Klage eines Beamten auf Anerkennung seiner Achillessehnenruptur als Dienstunfall aufgrund mangelnder Kausalität. (Symbolfoto: satkob – 123rf.com)

Der Kläger hatte sich während eines dienstlichen Fußballspiels eine Achillessehnenruptur zugezogen und forderte die Anerkennung als Dienstunfall.

Sachverhalt und Verfahrensgang

Der Kläger erlitt am 3. April 2018 während der Teilnahme am Dienstsport eine Achillessehnenruptur. Nach eigenen Angaben ereignete sich der Vorfall bei einem schnellen Antritt im Rahmen eines Fußballspiels. Im Widerspruchsverfahren ergänzte er, vor dem Antritt bei einer Abbremsbewegung mehrfach mit der Ferse über den Boden „geschrappt“ zu sein. Die Behörde lehnte die Anerkennung als Dienstunfall ab, woraufhin der Kläger Klage beim Verwaltungsgericht erhob.

Entscheidung des Verwaltungsgerichts

Das Verwaltungsgericht wies die Klage als unbegründet ab. Es konnte nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt werden, dass die Achillessehnenruptur ursächlich auf die Teilnahme am Dienstsport zurückzuführen war. Das Gericht stützte sich dabei auf mehrere Gutachten des Amtsarztes und vergleichbare Rechtsprechung.

Begründung des Gerichts

Das Verwaltungsgericht führte aus, dass die Achillessehne eine der stärksten Sehnen des menschlichen Körpers sei. Eine gesunde Sehne reiße nur durch direkte Gewalteinwirkung von außen oder durch extreme Überdehnung. Der vom Kläger beschriebene Bewegungsablauf sei bei normaler körperlicher Verfassung nicht geeignet, eine Achillessehnenruptur auszulösen.

Beurteilung des Unfallhergangs

Das Gericht bewertete den geschilderten schnellen Antritt als alltägliche Körperbewegung ohne außergewöhnliche Dynamik. Auch das vom Kläger später beschriebene „Schrappen“ mit der Ferse wurde nicht als direkte Gewalteinwirkung auf die Achillessehne eingestuft. Das Fehlen von Verletzungsanzeichen wie Prellmarken oder Schürfwunden bei der Erstversorgung sprach laut Gericht ebenfalls gegen eine erhebliche Gewalteinwirkung.

Frage der Vorschädigung

Das Verwaltungsgericht konnte eine bereits bestehende degenerative Veränderung der Achillessehne nicht ausschließen. Es verwies darauf, dass solche Veränderungen ab einem Alter von 25 Jahren auftreten können. Eine abschließende Beurteilung war nicht möglich, da keine histologische Untersuchung der bei der Operation entnommenen Gewebeprobe durchgeführt wurde.

Beweislast und Entscheidung

Das Gericht betonte, dass die Beweislast für den ursächlichen Zusammenhang zwischen Unfallereignis und Körperschaden beim Kläger liege. Die nicht auszuschließende Möglichkeit einer Vorschädigung verhindere die Annahme einer mit an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit bestehenden Kausalität zwischen dem Unfallereignis und dem Körperschaden.

Ablehnung der Berufung

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen lehnte die Zulassung der Berufung ab. Es sah keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils und keine besonderen tatsächlichen oder rechtlichen Schwierigkeiten, die eine erneute Verhandlung erforderlich machen würden.

Die Schlüsselerkenntnisse


Die Entscheidung bekräftigt die hohen Anforderungen an die Anerkennung eines Dienstunfalls bei Sportverletzungen. Für eine Achillessehnenruptur während des Dienstsports muss der Beamte eine außergewöhnliche Belastungssituation oder direkte Gewalteinwirkung nachweisen. Alltägliche Bewegungsabläufe wie ein schneller Antritt reichen nicht aus. Die Beweislast liegt beim Kläger, eine mögliche Vorschädigung schließt die Anerkennung als Dienstunfall aus. Dies verdeutlicht die strenge Risikoverteilung im Dienstunfallrecht zugunsten des Dienstherrn.


Was bedeutet das Urteil für Sie?

Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Beamte und Soldaten hat dieses Urteil weitreichende Folgen bei der Anerkennung von Dienstunfällen, insbesondere bei Sportverletzungen. Es verdeutlicht, dass alltägliche Bewegungen wie ein schneller Antritt beim Fußball in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung gelten. Um einen Dienstunfall anerkannt zu bekommen, müssen Sie eine direkte Gewalteinwirkung oder eine extreme, unphysiologische Belastung nachweisen können. Die Beweislast liegt bei Ihnen, und selbst bei unklarer Ursache wird eine mögliche Vorschädigung zu Ihren Ungunsten ausgelegt. Dies erschwert die Anerkennung von Verletzungen als Dienstunfall erheblich.

Checkliste bei Dienstunfällen:

Falls Sie in einer ähnlichen Situation stecken, kann Ihnen die folgende Checkliste eine erste Hilfestellung bieten:

1. Unfallhergang dokumentieren:

  • Unfall melden: Melden Sie den Unfall unverzüglich Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Stelle.
  • Zeugen benennen: Notieren Sie Namen und Kontaktdaten von Zeugen, die den Unfall beobachtet haben.
  • Fotos/Videos sichern: Falls möglich, machen Sie Fotos oder Videos von der Unfallstelle und Ihren Verletzungen.
  • Ärztliche Behandlung: Suchen Sie einen Arzt auf und lassen Sie Ihre Verletzungen dokumentieren.
  • Unfallbericht: Verfassen Sie einen detaillierten Unfallbericht, in dem Sie den Hergang, die beteiligten Personen, den Ort und die Uhrzeit des Unfalls sowie Ihre Verletzungen beschreiben.

2. Dienstunfall beantragen:

  • Antrag stellen: Stellen Sie bei Ihrem Dienstherrn einen schriftlichen Antrag auf Anerkennung des Dienstunfalls.
  • Fristen beachten: Informieren Sie sich über die geltenden Fristen für die Antragstellung.
  • Beweismittel beifügen: Fügen Sie Ihrem Antrag alle relevanten Beweismittel bei (z. B. Unfallbericht, ärztliche Atteste, Zeugenaussagen, Fotos).

3. Bei Ablehnung:

  • Widerspruch einlegen: Legen Sie innerhalb der Frist Widerspruch gegen die Ablehnung ein.
  • Anwaltliche Beratung: Holen Sie sich anwaltliche Unterstützung, um Ihre Erfolgsaussichten zu bewerten und Ihre Rechte durchzusetzen.
  • Klage prüfen: Lassen Sie prüfen, ob eine Klage vor dem Verwaltungsgericht sinnvoll ist.

Besondere Hinweise bei Sportverletzungen:

  • Außergewöhnliche Belastung: Bei Sportverletzungen müssen Sie nachweisen, dass eine außergewöhnliche Belastung oder direkte Gewalteinwirkung vorlag. Alltägliche Bewegungen reichen nicht aus.
  • Vorschäden: Bereits bestehende Vorschäden können zur Ablehnung des Dienstunfalls führen. Lassen Sie sich ärztlich untersuchen und dokumentieren Sie Ihren Gesundheitszustand vor dem Unfall.
  • Beweislast: Die Beweislast liegt bei Ihnen. Sammeln Sie daher möglichst viele Beweise, die den Zusammenhang zwischen dem Unfall und Ihren Verletzungen belegen.

Zusätzliche Hinweise:

  • Rechtliche Beratung: Holen Sie sich frühzeitig rechtliche Beratung, um Ihre Rechte zu wahren und Fehler zu vermeiden.
  • Fristen: Beachten Sie alle Fristen, da eine verspätete Antragstellung oder Rechtsmittel zu einem Verlust Ihrer Ansprüche führen kann.
  • Dokumentation: Dokumentieren Sie alles sorgfältig, um Ihre Ansprüche im Falle eines Dienstunfalls bestmöglich durchsetzen zu können.

Wichtig: Diese Checkliste dient nur zur ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Jeder Fall ist anders, und die rechtliche Situation kann komplex sein. Gerne beraten wir Sie zu Ihrem individuellen Fall.


FAQ – Häufige Fragen

In unserer FAQ-Rubrik finden Sie umfassende Informationen zu verschiedenen rechtlichen Themen, die Ihnen helfen, sich in komplexen Situationen zurechtzufinden. Besonders im Fokus steht die Anerkennung von Dienstunfällen, ein Thema, das oft Fragen aufwirft und klärungsbedürftig ist. Tauchen Sie ein in die Antworten, die Ihnen wertvolle Orientierung bieten.


Was versteht man unter einem Dienstunfall und welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um einen Unfall als Dienstunfall anerkennen zu lassen?

Ein Dienstunfall ist ein auf äußerer Einwirkung beruhendes, plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis, das einen Körperschaden verursacht und in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist. Wenn Sie als Beamtin oder Beamter einen Unfall erleiden, ist es wichtig zu wissen, ob dieser als Dienstunfall anerkannt werden kann.

Voraussetzungen für die Anerkennung als Dienstunfall

Damit ein Unfall als Dienstunfall anerkannt wird, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

  1. Äußere Einwirkung: Der Unfall muss durch eine von außen kommende Ursache ausgelöst worden sein.
  2. Plötzlichkeit: Das Ereignis muss sich in einem zeitlich eng begrenzten Rahmen abspielen.
  3. Örtliche und zeitliche Bestimmbarkeit: Der genaue Ort und Zeitpunkt des Unfalls müssen feststellbar sein.
  4. Körperschaden: Es muss ein körperlicher Schaden entstanden sein, der ärztlich festgestellt wurde.
  5. Dienstlicher Zusammenhang: Der Unfall muss in Ausübung oder infolge des Dienstes geschehen sein. Dies umfasst auch Dienstreisen, dienstliche Veranstaltungen und bestimmte Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst.

Umfang des Dienstunfallschutzes

Der Dienstunfallschutz erstreckt sich nicht nur auf Ihre unmittelbare dienstliche Tätigkeit. Auch folgende Situationen können als Dienstunfall anerkannt werden:

  • Unfälle auf dem Weg zwischen Wohnung und Dienststelle (sogenannte Wegeunfälle)
  • Unfälle während Dienstreisen und am Bestimmungsort
  • Unfälle bei der Teilnahme an dienstlichen Veranstaltungen
  • Unfälle bei verpflichtenden Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst

Meldung und Anerkennung eines Dienstunfalls

Wenn Sie einen Unfall erleiden, der möglicherweise als Dienstunfall in Frage kommt, sollten Sie folgende Schritte beachten:

  1. Sofortige Meldung: Melden Sie den Unfall umgehend Ihrem Dienstvorgesetzten.
  2. Ärztliche Untersuchung: Lassen Sie sich von einem Arzt untersuchen, vorzugsweise einem Durchgangsarzt, wenn mit einer Dienstunfähigkeit über den Unfalltag hinaus zu rechnen ist.
  3. Antrag auf Anerkennung: Füllen Sie den Antrag auf Anerkennung eines Dienstunfalls aus. Ihr Dienstvorgesetzter wird Ihnen diesen aushändigen.
  4. Untersuchung des Unfalls: Ihr Dienstvorgesetzter ist verpflichtet, den Unfall sofort zu untersuchen.
  5. Weiterleitung der Unterlagen: Die ausgefüllten Formulare werden an die zuständige Stelle (z.B. Landesamt für Finanzen) weitergeleitet.

Beachten Sie, dass für die Gewährung von Schmerzensgeld sowie Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge keine Rechtsgrundlage besteht. Solche Ansprüche müssen Sie gegebenenfalls selbst beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen.

Die Anerkennung eines Dienstunfalls kann weitreichende Folgen für Ihre Versorgung haben. Bei einem anerkannten Dienstunfall haben Sie Anspruch auf verschiedene Leistungen, wie etwa die Erstattung von Heilbehandlungskosten oder ein erhöhtes Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit infolge des Unfalls.

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Welche Rolle spielt die Beweislast bei der Anerkennung eines Dienstunfalls und wer muss was beweisen?

Bei der Anerkennung eines Dienstunfalls liegt die Beweislast grundsätzlich beim Beamten. Als Betroffener müssen Sie die wesentlichen Tatbestandsmerkmale eines Dienstunfalls nachweisen.

Beweislast des Beamten

Sie müssen als Beamter folgende Aspekte beweisen:

  • Das Vorliegen eines Unfallereignisses: Sie müssen darlegen, dass ein plötzliches, örtlich und zeitlich bestimmbares Ereignis stattgefunden hat.
  • Den Zusammenhang mit dem Dienst: Es muss nachgewiesen werden, dass der Unfall in Ausübung oder infolge des Dienstes eingetreten ist.
  • Das Vorliegen eines Körperschadens: Sie müssen belegen, dass durch den Unfall ein Körperschaden verursacht wurde.

Für diese Nachweise ist es wichtig, dass Sie den Unfall umgehend Ihrem Dienstvorgesetzten melden und alle relevanten Unterlagen sorgfältig dokumentieren.

Beweiserleichterungen

In bestimmten Fällen können Sie von Beweiserleichterungen profitieren:

  • Bei einem Wegeunfall müssen Sie lediglich nachweisen, dass Sie sich auf dem direkten Weg zur oder von der Dienststelle befunden haben.
  • Wenn ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem Körperschaden wahrscheinlich ist, kann dies für die Anerkennung ausreichen.

Rolle des Dienstherrn

Ihr Dienstherr ist verpflichtet, den Unfall nach Bekanntwerden sofort zu untersuchen. Er muss:

  • Die von Ihnen vorgelegten Beweise prüfen.
  • Gegebenenfalls weitere Ermittlungen anstellen.
  • Eine Entscheidung über die Anerkennung des Dienstunfalls treffen.

Beachten Sie, dass der Dienstherr nicht verpflichtet ist, im Anerkennungsbescheid abschließende Feststellungen zu allen eingetretenen körperlichen Schädigungen zu treffen.

Bedeutung für Sie als Betroffenen

Für Sie als Beamter ist es entscheidend, dass Sie:

  • Den Unfall unverzüglich melden.
  • Alle relevanten Unterlagen sorgfältig sammeln (z.B. ärztliche Atteste, Zeugenaussagen).
  • Den Unfallhergang detailliert dokumentieren.
  • Bei Bedarf medizinische Gutachten einholen.

Je gründlicher Sie diese Schritte durchführen, desto höher sind Ihre Chancen auf Anerkennung des Dienstunfalls. Bedenken Sie, dass eine sorgfältige Dokumentation auch für mögliche spätere Ansprüche wichtig sein kann.

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Kann eine bestehende gesundheitliche Vorschädigung Einfluss auf die Anerkennung eines Dienstunfalls haben und wie wird diese bewertet?

Ja, eine bestehende gesundheitliche Vorschädigung kann erheblichen Einfluss auf die Anerkennung eines Dienstunfalls haben. Bei der Bewertung eines Dienstunfalls spielt die Kausalität zwischen dem Unfallereignis und dem eingetretenen Gesundheitsschaden eine zentrale Rolle.

Grundsatz der Kausalität

Der Dienstherr ist nur für die spezifischen Gefahren der Beamtentätigkeit verantwortlich. Gesundheitsrisiken, die sich aus anderen Gründen ergeben, insbesondere aus persönlichen Anlagen, bereits bestehenden Gesundheitsschäden oder Abnutzungserscheinungen, verbleiben beim Beamten selbst.

Bewertung von Vorschädigungen

Wenn Sie als Beamter eine Vorschädigung haben, wird diese bei der Beurteilung eines Dienstunfalls folgendermaßen berücksichtigt:

  1. Abgrenzung der Ursachen: Es muss klar unterschieden werden, welche gesundheitlichen Beeinträchtigungen auf den Dienstunfall zurückzuführen sind und welche bereits vorher bestanden.
  2. Beweislast: Sie als Beamter müssen nachweisen, dass ein Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und dem erlittenen Körperschaden besteht. Dies kann bei Vorschädigungen besonders herausfordernd sein.
  3. Medizinische Begutachtung: Ärztliche Stellungnahmen spielen eine wichtige Rolle. Der Dienstherr lässt diese in der Regel durch einen Amtsarzt überprüfen.

Auswirkungen auf die Anerkennung

Eine Vorschädigung kann dazu führen, dass:

  • nur ein Teil der gesundheitlichen Beeinträchtigungen als Unfallfolge anerkannt wird.
  • die Anerkennung vollständig abgelehnt wird, wenn der Gesundheitsschaden überwiegend auf die Vorschädigung zurückzuführen ist.
  • die Minderung der Erwerbsfähigkeit geringer eingestuft wird, als es ohne Vorschädigung der Fall wäre.

Praktische Hinweise

Wenn Sie einen Dienstunfall erleiden und eine Vorschädigung haben, sollten Sie:

  • Alle relevanten medizinischen Unterlagen sorgfältig zusammenstellen, die Ihre gesundheitliche Situation vor und nach dem Unfall dokumentieren.
  • Detailliert schildern, wie sich Ihr Gesundheitszustand durch den Unfall verändert hat.
  • Frühzeitig juristischen Rat einholen, da die rechtliche Beurteilung oft komplex ist.

Beachten Sie, dass die Beurteilung von Vorschädigungen im Kontext von Dienstunfällen eine komplexe Angelegenheit ist. Jeder Fall wird individuell geprüft, wobei medizinische und rechtliche Aspekte sorgfältig abgewogen werden müssen.

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Welche Ansprüche können bei der Anerkennung eines Dienstunfalls geltend gemacht werden?

Bei der Anerkennung eines Dienstunfalls können Sie als Beamter verschiedene Ansprüche geltend machen. Diese umfassen sowohl finanzielle Leistungen als auch medizinische Versorgung.

Heilverfahren und medizinische Versorgung

Ihnen steht ein umfassendes Heilverfahren zu. Der Dienstherr erstattet Ihnen die notwendigen und angemessenen Kosten für die ärztliche Behandlung, Arznei- und Heilmittel sowie Krankenhausaufenthalte. Dabei haben Sie freie Arztwahl, wenn Sie privat krankenversichert sind.

Finanzielle Leistungen

Unfallausgleich: Wenn Ihre Erwerbsfähigkeit länger als sechs Monate um mindestens 25% gemindert ist, erhalten Sie einen monatlichen Unfallausgleich. Dieser beträgt mindestens etwa 156 Euro pro Monat.

Erstattung von Sachschäden: Sachschäden, die im Zusammenhang mit dem Dienstunfall entstanden sind, können ebenfalls erstattet werden.

Rehabilitationsmaßnahmen

Sie können Rehabilitationsmaßnahmen in Anspruch nehmen. Wichtig ist, dass Sie die Erstattungsfähigkeit vor Beginn der Maßnahme von der Dienstunfallfürsorgestelle anerkennen lassen.

Besondere Ansprüche

In bestimmten Fällen können Sie auch Ansprüche auf Unfallruhegehalt oder Unfall-Hinterbliebenenversorgung haben, wenn der Dienstunfall zu einer dauerhaften Dienstunfähigkeit oder zum Tod geführt hat.

Nicht erstattungsfähige Leistungen

Beachten Sie, dass Schmerzensgeld sowie Anwalts- und Gerichtskosten im Rahmen der beamtenrechtlichen Unfallfürsorge nicht erstattet werden. Diese Ansprüche müssen Sie selbst beim Schädiger oder dessen Versicherung geltend machen.

Antragstellung und Fristen

Um Ihre Ansprüche zu sichern, müssen Sie den Dienstunfall unverzüglich melden. Für die Anerkennung eines Dienstunfalls ist es erforderlich, dass eine Verletzungsfolge ärztlich attestiert wird. Stellen Sie sicher, dass Sie alle notwendigen Unterlagen einreichen, wie etwa ärztliche Befundberichte und Rechnungen.

Wenn Sie einen Dienstunfall erlitten haben, ist es ratsam, sich umgehend mit Ihrem Dienstvorgesetzten und der zuständigen Dienstunfallfürsorgestelle in Verbindung zu setzen, um Ihre Ansprüche vollständig und fristgerecht geltend zu machen.

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Welche Schritte sind zu unternehmen, wenn ein Dienstunfall nicht anerkannt wird und wie kann man sich rechtlich dagegen wehren?

Wenn Ihr Dienstunfall nicht anerkannt wird, stehen Ihnen als Beamter oder Beamtin mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, um sich dagegen zu wehren.

Widerspruch einlegen

Der erste Schritt ist das Einlegen eines Widerspruchs gegen den ablehnenden Bescheid. Hierfür haben Sie in der Regel eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Bescheids. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen und sollte eine Begründung enthalten, warum Sie die Ablehnung für nicht gerechtfertigt halten. Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen und Beweise, die Ihre Position stützen.

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Wird Ihr Widerspruch abgelehnt, können Sie Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Auch hierfür gilt in der Regel eine Frist von einem Monat nach Zustellung des Widerspruchsbescheids. Bei diesem Schritt ist es ratsam, sich von einem auf Beamtenrecht spezialisierten Anwalt beraten zu lassen.

Beweisführung und Dokumentation

Für eine erfolgreiche Anfechtung ist es wichtig, dass Sie den Unfallhergang und die daraus resultierenden gesundheitlichen Folgen sorgfältig dokumentieren. Sammeln Sie alle ärztlichen Berichte, Zeugenaussagen und sonstige Beweise, die den Zusammenhang zwischen dem Unfallereignis und Ihren gesundheitlichen Beeinträchtigungen belegen können.

Fachärztliche Gutachten

In vielen Fällen kann es hilfreich sein, ein unabhängiges fachärztliches Gutachten einzuholen, das den Kausalzusammenhang zwischen dem Unfallereignis und Ihren gesundheitlichen Beschwerden bestätigt. Dies kann Ihre Position in einem Rechtsstreit erheblich stärken.

Unterstützung durch Gewerkschaft oder Berufsverbände

Als Beamter oder Beamtin können Sie sich auch an Ihre zuständige Gewerkschaft oder einen Berufsverband wenden. Diese Organisationen bieten oft Rechtsberatung und -schutz für ihre Mitglieder und können Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche unterstützen.

Fristen beachten

Beachten Sie unbedingt alle geltenden Fristen. Anders als im Recht der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer müssen Beamte spätestens zwei Jahre nach einem Dienstunfall ihre Ansprüche geltend machen. Versäumen Sie diese Frist, können Ihre Ansprüche verfallen.

Wenn Sie diese Schritte befolgen, erhöhen Sie Ihre Chancen, dass Ihr Dienstunfall doch noch anerkannt wird. Bedenken Sie jedoch, dass jeder Fall individuell ist und das Ergebnis von den spezifischen Umständen Ihres Unfalls abhängt. Eine frühzeitige und gründliche rechtliche Beratung kann Ihnen helfen, Ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen und durchzusetzen.

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Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

  • Dienstunfall: Ein Dienstunfall liegt vor, wenn ein Beamter während der Ausübung seines Dienstes oder infolge des Dienstes einen Körperschaden erleidet. Nicht jeder Unfall während der Dienstzeit ist automatisch ein Dienstunfall. Es muss ein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Dienst und dem Unfallereignis bestehen. Beim Dienstsport kann ein Dienstunfall vorliegen, wenn die Teilnahme dienstlich angeordnet oder üblich war. Alltägliche Bewegungen reichen in der Regel nicht aus – es muss eine außergewöhnliche Belastung oder direkte Gewalteinwirkung nachgewiesen werden.
  • Kausalzusammenhang: Der Kausalzusammenhang beschreibt die ursächliche Verbindung zwischen einem Ereignis und einer Folge. Im Dienstunfallrecht muss der Unfall wesentlich zum Körperschaden beigetragen haben. Es reicht nicht aus, wenn der Unfall nur eine Gelegenheitsursache war. Der Kausalzusammenhang muss mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorliegen. Bestehen Zweifel, ob der Schaden auf den Unfall oder andere Ursachen zurückzuführen ist, geht dies zu Lasten des Beamten. Die Beweisanforderungen sind sehr hoch, um eine faire Risikoverteilung zwischen Dienstherr und Beamten zu gewährleisten.
  • Beweislast: Die Beweislast bezeichnet die Pflicht einer Partei in einem Rechtsstreit, die für sie günstigen Tatsachen zu beweisen. Im Dienstunfallrecht trägt der Beamte die Beweislast dafür, dass ein Dienstunfall vorliegt und dieser ursächlich für den geltend gemachten Schaden ist. Er muss alle Tatbestandsvoraussetzungen für die Anerkennung eines Dienstunfalls nachweisen. Gelingt ihm dieser Nachweis nicht, geht dies zu seinen Lasten. Die Beweislast stellt hohe Anforderungen an die Dokumentation und Begründung des Unfallhergangs durch den Beamten.
  • Vorschädigung: Eine Vorschädigung ist eine bereits vor dem Unfall bestehende gesundheitliche Beeinträchtigung. Im Dienstunfallrecht kann eine Vorschädigung die Anerkennung als Dienstunfall erschweren oder verhindern. Wenn der Körperschaden auch ohne den Unfall aufgrund der Vorschädigung eingetreten wäre, fehlt es am Kausalzusammenhang. Die bloße Möglichkeit einer Vorschädigung kann ausreichen, um Zweifel am ursächlichen Zusammenhang zu begründen. Der Beamte trägt die Beweislast dafür, dass trotz Vorschädigung der Unfall wesentliche Ursache für den Schaden war.
  • Gelegenheitsursache: Eine Gelegenheitsursache liegt vor, wenn zwischen dem Dienstunfall und dem eingetretenen Schaden nur eine zufällige Beziehung besteht. Der Schaden wäre auch durch ein anderes alltägliches Ereignis eingetreten. Im Dienstunfallrecht führt eine Gelegenheitsursache dazu, dass kein Anspruch auf Anerkennung als Dienstunfall besteht. Typisches Beispiel ist eine Vorschädigung, die so leicht ansprechbar war, dass es keiner besonderen Einwirkung bedurfte. Die Abgrenzung zur wesentlichen Ursache ist oft schwierig und hängt vom Einzelfall ab.
  • Unfallfürsorge: Die Unfallfürsorge umfasst alle Leistungen, die einem Beamten nach einem anerkannten Dienstunfall zustehen. Dazu gehören etwa Heilbehandlung, Pflegekosten, Unfallausgleich oder erhöhtes Unfallruhegehalt. Der Umfang der Unfallfürsorge geht über die reguläre Versorgung hinaus. Voraussetzung ist die Anerkennung als Dienstunfall. Die konkreten Leistungen richten sich nach Art und Schwere der Unfallfolgen. Ziel ist die Wiederherstellung der Gesundheit und der Arbeitsfähigkeit sowie der Ausgleich verbleibender Nachteile. Die Unfallfürsorge stellt einen wichtigen Teil der beamtenrechtlichen Versorgung dar.

Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 31 Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG): Dieser Paragraph definiert den Begriff des Dienstunfalls. Ein Dienstunfall liegt vor, wenn ein Beamter in Ausübung oder infolge des Dienstes einen Körperschaden erleidet. Im vorliegenden Fall geht es darum, ob die Achillessehnenruptur des Beamten während des Fußballspiels als Dienstunfall anerkannt werden kann.
  • § 81 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW): Dieser Paragraph regelt die Anerkennung eines Dienstunfalls und die Voraussetzungen dafür. Ein Dienstunfall wird anerkannt, wenn der Beamte in Ausübung oder infolge seines Dienstes einen Körperschaden erleidet. Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob die Verletzung des Beamten im Zusammenhang mit dem Dienstsport steht und somit als Dienstunfall anerkannt werden kann.
  • § 22 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII): Dieser Paragraph definiert den Begriff des Arbeitsunfalls in der gesetzlichen Unfallversicherung. Obwohl der Kläger Beamter ist und nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt, können die Grundsätze zur Kausalität zwischen Unfallereignis und Gesundheitsschaden analog angewendet werden. Im vorliegenden Fall ist zu prüfen, ob die Verletzung des Beamten im Zusammenhang mit seiner dienstlichen Tätigkeit steht und somit als Dienstunfall anerkannt werden kann.
  • § 124 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO): Dieser Paragraph regelt die Zulassung der Berufung in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Das Oberverwaltungsgericht prüft, ob ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils bestehen oder besondere tatsächliche oder rechtliche Schwierigkeiten eine erneute Verhandlung erforderlich machen. Im vorliegenden Fall hat das Oberverwaltungsgericht die Berufung des Beamten nicht zugelassen, da es keine Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils sah.
  • Beweislast im Verwaltungsverfahren: Im Verwaltungsverfahren trägt der Kläger die Beweislast für die Tatsachen, die seine Ansprüche begründen. Im vorliegenden Fall muss der Beamte beweisen, dass seine Achillessehnenruptur in Ausübung oder infolge des Dienstes entstanden ist. Das Gericht hat entschieden, dass der Beamte diese Beweislast nicht ausreichend erfüllt hat, da eine Vorschädigung der Achillessehne nicht ausgeschlossen werden konnte.

Das vorliegende Urteil

 

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – Az.: 1 A 45/22 – Beschluss vom 07.08.2024


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