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Verkehrsunfall – Überholverstoß und Schadensersatz

Als ein riskantes Überholmanöver einen Unfall verursacht, entbrennt ein Streit um Schuld und Schadensersatz in Oldenburg. Wer trug die Verantwortung, als zwei Verkehrsteilnehmer bei regnerischem Wetter kollidierten? Das Gericht musste klären, wer für den Blechschaden und die Folgen aufkommen muss.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Oldenburg
  • Datum: 21.11.2023
  • Aktenzeichen: 1 O 276/21
  • Verfahrensart: Schadensersatzverfahren aus einem Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Verkehrsrecht, Schadensersatzrecht, Zivilrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Kläger: Halter eines VW Golf, dessen Sohn das Fahrzeug am Unfalltag fuhr; fordert Schadensersatz, Zinsen und außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren.
    • Beklagte (Fahrerin): Eine Schülerin, die eine berufsbildende Schule besucht; fuhr den BMW Mini, verließ den Parkplatz hinter der Schule und bog in die Fahrbahn ein, was zum Unfall führte.
    • Beklagte (Fahrzeughalter): Verantwortlich für den BMW Mini, der von der Fahrerin geführt wurde.
    • Beklagte (Versicherer): Zuständig für die Versicherung des BMW Mini.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Am 10.03.2020 ereignete sich bei regnerischem Wetter innerorts ein Verkehrsunfall, als eine Schülerin mit einem BMW Mini den hinter einer Schule gelegenen Parkplatz verließ und in die Fahrbahn einbog. Dabei kam es zu einem Schaden an einem VW Golf, dessen Halter als Kläger in den Rechtsstreit eintrat und Schadensersatz verlangte.
    • Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob alle beteiligten Parteien gesamtschuldnerisch für den entstandenen Schaden haften und wie die Kosten des Verfahrens verteilt werden.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung: Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 2.877,34 € zu zahlen, zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem gültigen Basiszinssatz seit dem 03.03.2021 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 367,23 €. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden so verteilt, dass der Kläger 54 % und die Beklagten 46 % tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, wobei für den Kläger eine Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags erforderlich ist.
  • Folgen: Der Kläger erhält den zugesprochenen Schadensersatz inklusive Zinsen und Rechtsanwaltsgebühren, muss jedoch im Falle eines Vollstreckungsantrags Sicherheitsleistungen erbringen. Die Beklagten haften gesamtschuldnerisch und tragen 46 % der Verfahrenskosten. Zudem wurde der Streitwert auf bis zu 6.000,00 € festgesetzt.

Der Fall vor Gericht


Verkehrsunfall mit Überholverstoß: Ein Urteil zur Schadensersatzpflicht

Grauer Volkswagen überholt blauen BMW auf nasser Straße, Regen schafft risikohafte Fahrbedingungen.
Verkehrsunfall mit Überholverstoß und Haftungsverteilung | Symbolbild: KI-generiertes Bild

Das Landgericht Oldenburg (LG Oldenburg, Az.: 1 O 276/21) fällte am 21. November 2023 ein Urteil in einem Fall, der sich um Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall dreht. Im Kern des Rechtsstreits stand die Frage, wer für den Unfall haftet und in welchem Umfang Schadensersatz zu leisten ist. Dieser Artikel beleuchtet die Hintergründe des Falls, die Argumente der Parteien und die Entscheidungsfindung des Gerichts, um auch juristischen Laien ein umfassendes Verständnis zu ermöglichen.

Die Ausgangslage: Verkehrsunfall bei regnerischem Wetter

Der Unfall ereignete sich am 10. März 2020 bei regnerischem Wetter innerorts in Oldenburg. Beteiligt waren ein VW Golf, gefahren vom Sohn des Klägers, und ein BMW Mini, gesteuert von der Beklagten zu 1. Der Sohn des Klägers wollte von einer Tankstelle auf die Bundesstraße auffahren. Die Beklagte zu 1. verließ mit dem BMW Mini einen Parkplatz und bog nach rechts auf die Straße ein, um über die linke Abbiegespur auf die Bundesstraße zu gelangen. Die Straße in Richtung Stadtmitte ist zunächst einspurig, wird aber kurz vor der Tankstellenzufahrt zweispurig, da sich eine Fahrspur für Rechtsabbieger bildet.

Der Streitpunkt: Überholmanöver oder nicht?

Der entscheidende Punkt des Streits war, ob die Beklagte zu 1. den VW Golf überholt hat, obwohl dies aufgrund der Verkehrssituation unzulässig war. Der Kläger argumentierte, dass die Beklagte zu 1. beim Einfahren auf die Bundesstraße ein riskantes Überholmanöver durchgeführt habe, was zum Zusammenstoß führte. Die Beklagten hingegen bestritten ein solches Überholmanöver und behaupteten, der Unfall sei durch die Unaufmerksamkeit des Fahrers des VW Golf verursacht worden. Beide Parteien schilderten den Unfallhergang unterschiedlich, was die Beweisaufnahme vor Gericht erschwerte.

Die Argumentation des Klägers: Fahrlässigkeit und Schadensersatz

Der Kläger forderte Schadensersatz für die am VW Golf entstandenen Schäden sowie Schmerzensgeld für seinen Sohn. Er argumentierte, dass die Beklagte zu 1. fahrlässig gehandelt habe, indem sie ein riskantes Überholmanöver durchgeführt habe und somit für den Unfall verantwortlich sei. Zudem machte er außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren geltend. Er stützte seine Forderungen auf die §§ 7, 18 StVG (Straßenverkehrsgesetz), die die Haftung des Fahrzeughalters und des Fahrzeugführers bei einem Verkehrsunfall regeln.

Die Verteidigung der Beklagten: Kein Überholmanöver, sondern Unaufmerksamkeit

Die Beklagten wiesen die Vorwürfe des Klägers zurück. Sie argumentierten, dass kein Überholmanöver stattgefunden habe und der Unfall auf die Unaufmerksamkeit des Fahrers des VW Golf zurückzuführen sei. Sie brachten vor, dass der Fahrer des VW Golf möglicherweise zu schnell gefahren sei oder die Verkehrssituation falsch eingeschätzt habe. Die Beklagtenseite versuchte, die Eigenverantwortlichkeit des Fahrers des VW Golf zu betonen und ihre eigene Haftung zu minimieren.

Die Entscheidung des Gerichts: Teilschuld und Haftungsverteilung im Verkehrsrecht

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass beide Parteien eine Teilschuld an dem Unfall tragen. Es stellte fest, dass die Beklagte zu 1. zwar kein klassisches Überholmanöver im Sinne eines Spurwechsels durchgeführt habe, aber dennoch gegen das Gebot der Rücksichtnahme im Straßenverkehr verstoßen habe. Das Gericht begründete dies damit, dass die Beklagte zu 1. beim Einfahren auf die Bundesstraße die dort fahrenden Fahrzeuge hätte beachten und sich so verhalten müssen, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist. Andererseits sah das Gericht auch eine Mitschuld beim Fahrer des VW Golf, da dieser möglicherweise nicht ausreichend auf den einfahrenden Verkehr geachtet habe.

Aufgrund dieser Feststellungen entschied das Gericht, dass die Beklagten als Gesamtschuldner einen Teil des Schadensersatzes an den Kläger zahlen müssen. Der Kläger erhielt 2.877,34 € nebst Zinsen sowie einen Teil seiner außergerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren. Der restliche Teil der Klage wurde abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits wurden zwischen den Parteien aufgeteilt, wobei der Kläger 54 % und die Beklagten 46 % der Kosten trugen. Das Gericht stützte seine Entscheidung auf die §§ 249 ff. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), die die Grundlagen des Schadensersatzrechts regeln, sowie auf die bereits erwähnten Vorschriften des StVG.

Die Konsequenzen des Urteils: Haftung, Schadensbegleichung und Verkehrsunfall-Ratgeber

Dieses Urteil verdeutlicht die komplexen Fragen der Haftung und Schadensverteilung nach einem Verkehrsunfall. Es zeigt, dass auch bei scheinbar eindeutigen Situationen eine genaue Prüfung des Unfallhergangs und der Verantwortlichkeiten erforderlich ist. Für Verkehrsteilnehmer bedeutet dies, dass stets die gebotene Sorgfalt und Rücksichtnahme im Straßenverkehr oberstes Gebot sein muss.

Im konkreten Fall bedeutet das Urteil, dass die Beklagten einen Teil des Schadens des Klägers begleichen müssen. Dies kann zu finanziellen Belastungen führen, insbesondere wenn die Schadenssumme erheblich ist. Es zeigt auch die Bedeutung einer guten Kfz-Haftpflichtversicherung, die im Falle eines Unfalls die Schadensersatzansprüche des Unfallgegners übernimmt.

Für Verkehrsteilnehmer, die in einen Unfall verwickelt sind, ist es ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat einzuholen. Ein Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht kann die rechtliche Situation einschätzen, die eigenen Ansprüche geltend machen oder unberechtigte Forderungen abwehren. Es ist auch wichtig, ein Unfallprotokoll anzufertigen und alle relevanten Informationen (Namen, Adressen, Kennzeichen) auszutauschen.

Fazit: Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr und rechtliche Beratung

Das Urteil des LG Oldenburg unterstreicht die Bedeutung der Sorgfaltspflicht im Straßenverkehr und die Notwendigkeit, die Verhaltensregeln im Straßenverkehr zu beachten. Es zeigt auch, dass die Frage der Haftung nach einem Verkehrsunfall oft komplex ist und eine genaue Prüfung des Einzelfalls erfordert. Verkehrsteilnehmer sollten sich im Falle eines Unfalls frühzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Rechte und Pflichten zu kennen und die bestmögliche Lösung zu finden.


Die Schlüsselerkenntnisse

„Das Urteil verdeutlicht die komplexe Haftungssituation bei Verkehrsunfällen mit mehreren beteiligten Fahrzeugen im Bereich von Spurwechseln und Einordnungsvorgängen. Besonders relevant ist die Berücksichtigung der örtlichen Verkehrssituation, wie durchgezogene Linien und Mehrspurigkeit, für die Bewertung des Unfallhergangs. Die gerichtliche Entscheidung zeigt, dass bei unklaren Unfallhergängen eine detaillierte Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten und Zeugenbefragungen erforderlich ist.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Verkehrsunfall mit Spurwechseln oder komplexen Verkehrssituationen verwickelt werden, sollten Sie unmittelbar nach dem Unfall die genaue Position der Fahrzeuge dokumentieren und Fotos anfertigen. Achten Sie besonders auf Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen, da diese für die spätere Beurteilung der Schuldfrage entscheidend sein können. Bei der Schadensregulierung können Sie nicht nur die reinen Reparaturkosten, sondern auch Nebenkosten wie Gutachten, Ab- und Anmeldung geltend machen. Lassen Sie sich bei komplexen Unfallsituationen rechtlich beraten, da die Beweisführung schwierig sein kann.

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Klare Einsichten bei Haftungsfragen im Straßenverkehr

Verkehrsunfälle stellen Betroffene häufig vor weitreichende rechtliche Fragestellungen. Unterschiedliche Unfallhergänge und die Vielzahl an Beteiligten können Unsicherheiten hinsichtlich der Haftungsaufteilung und der zukünftigen Schadensregulierung verursachen. Eine präzise Erfassung der Sachlage ist in solchen Situationen grundlegend, um sich vor unerwarteten finanziellen Konsequenzen zu schützen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre individuelle Situation sorgfältig zu analysieren. Mit einer strukturierten und verständlichen Beratung unterstützen wir Sie darin, sämtliche Aspekte Ihres Falles im Blick zu behalten und Ihre rechtlichen Optionen transparent zu gestalten.

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FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie wird die Haftung nach einem Überholunfall zwischen den Beteiligten aufgeteilt?

Die Haftungsverteilung nach einem Überholunfall richtet sich nach § 17 StVG und basiert auf der Abwägung verschiedener Faktoren.

Grundsätze der Haftungsverteilung

Bei der Bewertung der Haftungsanteile spielen die Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge sowie das individuelle Verschulden der Unfallbeteiligten eine zentrale Rolle. Die Versicherungen oder im Streitfall das Gericht legen prozentuale Quoten fest, die typischerweise 90:10, 80:20, 70:30, 60:40 oder 50:50 betragen können.

Bewertungskriterien

Die Haftungsquote wird anhand mehrerer Faktoren ermittelt:

  • Der Schweregrad der Verkehrsverstöße
  • Die Vorhersehbarkeit des Unfalls
  • Die Betriebsgefahr der Fahrzeuge

Wenn Sie beispielsweise einen Unfall mit einem vorausfahrenden Fahrzeug haben, das zum Abbiegen nach links ausschwenkt, während Sie überholen, wird die Haftung entsprechend der Verkehrsverstöße beider Parteien aufgeteilt.

Praktische Auswirkungen

Die festgelegte Quote bestimmt den Anteil der Schadenübernahme. Bei einer 70:30-Verteilung muss die Versicherung des Hauptverursachers 70% des gegnerischen Schadens übernehmen. Wichtig ist: Die Quote bezieht sich nicht auf die Gesamtschadenshöhe, sondern auf den jeweiligen Schaden des anderen Unfallbeteiligten.

Ein konkretes Beispiel verdeutlicht dies: Bei einem Unfall zwischen einem VW Golf (Schaden: 900 Euro) und einem Porsche (Schaden: 9.000 Euro) mit einer 50:50-Teilung zahlt die Golf-Versicherung 4.500 Euro für den Porsche-Schaden, während die Porsche-Versicherung 450 Euro für den Golf-Schaden übernimmt.


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Welche Beweise sind nach einem Überholunfall für die Durchsetzung von Ansprüchen wichtig?

Nach einem Überholunfall sind Fotos und Videos die wertvollsten Beweismittel zur Durchsetzung von Ansprüchen. Diese visuellen Dokumentationen liefern objektive Informationen über den Unfallhergang und die entstandenen Schäden.

Unverzügliche Beweissicherung

Wenn Sie in einen Überholunfall verwickelt werden, sollten Sie unmittelbar die Unfallstelle und alle Schäden aus verschiedenen Perspektiven fotografieren. Achten Sie besonders auf:

  • Positionen der Fahrzeuge
  • Beschädigungen an allen beteiligten Fahrzeugen
  • Bremsspuren auf der Fahrbahn
  • Straßenverhältnisse und Verkehrszeichen
  • Sichtbare Unfallspuren

Bedeutung von Zeugenaussagen

Neutrale Zeugenaussagen haben vor Gericht besonders hohe Beweiskraft. Notieren Sie sich die Kontaktdaten unbeteiligter Zeugen und bitten Sie diese, ihre Beobachtungen schriftlich festzuhalten. Bei Überholunfällen ist die Aussage neutraler Zeugen oft entscheidend, da sie den genauen Unfallhergang bestätigen können.

Technische Beweismittel

Ein Sachverständigengutachten kann den Unfallhergang anhand der Unfallspuren und Beschädigungen rekonstruieren. Dies ist besonders wichtig bei komplexen Überholmanövern, wo die Schuldfrage nicht eindeutig ist. Der Sachverständige kann dabei:

  • Die Geschwindigkeiten der beteiligten Fahrzeuge ermitteln
  • Den genauen Kollisionspunkt bestimmen
  • Die Plausibilität der geschilderten Unfallhergänge überprüfen

Polizeiliche Dokumentation

Der Polizeibericht ist ein wichtiges Beweisdokument, das die objektiven Feststellungen der Beamten enthält. Die Polizei dokumentiert:

  • Die Unfallstelle und Schäden
  • Aussagen der Beteiligten und Zeugen
  • Spuren und andere relevante Umstände
  • Verkehrsverstöße und Ordnungswidrigkeiten

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Welche Versicherung zahlt bei einem Überholunfall welche Schäden?

Bei einem Überholunfall richtet sich die Schadensregulierung nach der Schuldfrage und der Art des Versicherungsschutzes.

Wenn Sie den Überholunfall verursacht haben

Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt alle Schäden ab, die Sie anderen zugefügt haben. Dies umfasst Sach-, Personen- und Vermögensschäden des Unfallgegners.

Für Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug gilt:

  • Mit einer Vollkaskoversicherung sind Sie auch bei selbst verschuldeten Unfällen abgesichert.
  • Die Teilkaskoversicherung greift bei Überholunfällen nicht, da sie nur spezielle Schadensfälle wie Wildunfälle oder Unwetterschäden abdeckt.

Wenn der Unfallgegner den Überholunfall verursacht hat

Trägt Ihr Unfallgegner die alleinige Schuld, übernimmt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung sämtliche Ihnen entstandenen Schäden. Dies umfasst:

  • Reparaturkosten am Fahrzeug
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Mietwagenkosten
  • Kosten für ärztliche Behandlung
  • Angemessenes Schmerzensgeld bei Verletzungen

Bei geteilter Schuld

Bei einer Teilschuld wird die Schadensersatzleistung entsprechend der Schuldhöhe prozentual gekürzt. Die jeweilige Haftpflichtversicherung zahlt nur den Anteil, der dem Verschuldensgrad ihres Versicherungsnehmers entspricht.

Besonderheiten der Schadensregulierung

Die Versicherung zahlt nur, wenn die Schadensmeldung berechtigt ist und tatsächlich ein Schaden entstanden ist. Für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche müssen Sie den Schaden dokumentieren und nachweisen.

Lehnt die gegnerische Versicherung die Zahlung ab, kann die Schuldfrage in einem Zivilprozess geklärt werden. Die aktuelle BGH-Rechtsprechung vom 16.01.2024 hat die Beweispflicht dabei verbraucherfreundlicher gestaltet.


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Was sind die rechtlichen Folgen eines Überholverstoßes im Straßenverkehr?

Ein Überholverstoß zieht unterschiedliche rechtliche Konsequenzen nach sich, die sich nach der Schwere des Verstoßes richten. Die Sanktionen reichen von Verwarnungsgeldern bis hin zu strafrechtlichen Folgen.

Bußgelder und Verwarnungen

Bei einem einfachen Verstoß gegen das Überholverbot müssen Sie mit einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn Sie innerorts unzulässig rechts überholen, wird ein Verwarnungsgeld von 30 Euro fällig. Außerorts, etwa auf der Autobahn, steigt das Bußgeld auf 100 Euro, und Sie erhalten einen Punkt.

Verschärfte Sanktionen bei Gefährdung

Besonders schwerwiegend sind Überholverstöße bei unklarer Verkehrslage oder mit Gefährdung des Gegenverkehrs. In solchen Fällen droht ein Bußgeld von 250 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot. Kommt es dabei zu einer Sachbeschädigung, erhöht sich das Bußgeld auf 300 Euro.

Strafrechtliche Konsequenzen

In besonders schweren Fällen, wenn Sie durch einen Überholverstoß Leben oder Eigentum anderer gefährden, kann dies als Straftat nach § 315c StGB gewertet werden. Dann droht eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.

Zivilrechtliche Haftung

Wenn durch einen Überholverstoß ein Unfall entsteht, kann dies erhebliche Auswirkungen auf die Haftungsverteilung haben. Bei einem Verstoß gegen die Überholvorschriften der StVO wird Ihnen in der Regel eine höhere Haftungsquote zugewiesen. Die Gerichte bewerten dabei die Schwere des Verstoßes und das mögliche Mitverschulden anderer Beteiligter.

Ein Beispiel: Wenn Sie bei unklarer Verkehrslage überholen und es zu einem Unfall kommt, kann Ihnen eine Haftungsquote von bis zu 80% auferlegt werden. Dies bedeutet, dass Sie den Großteil des entstandenen Schadens tragen müssen.


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Welche Sofortmaßnahmen müssen nach einem Überholunfall ergriffen werden?

Absicherung der Unfallstelle

Nach einem Überholunfall müssen Sie unverzüglich anhalten und die Unfallstelle absichern. Schalten Sie sofort die Warnblinkanlage ein und stellen Sie ein Warndreieck in ausreichendem Abstand auf – auf Autobahnen mindestens 100 Meter vor der Unfallstelle. Ziehen Sie eine Warnweste an, um Ihre eigene Sicherheit zu gewährleisten.

Versorgung von Verletzten

Die oberste Priorität hat die Versorgung verletzter Personen. Leisten Sie Erste Hilfe und rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst. Bei schweren Verletzungen sollten Sie die Unfallopfer nicht bewegen, außer es besteht unmittelbare Gefahr.

Dokumentation und Beweissicherung

Dokumentieren Sie den Unfallhergang sorgfältig:

  • Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, den Fahrzeugen und Schäden
  • Notieren Sie die Kontaktdaten aller Unfallbeteiligten und Zeugen
  • Erstellen Sie einen schriftlichen Unfallbericht, der von allen Beteiligten unterschrieben wird
  • Dokumentieren Sie die genaue Position der Fahrzeuge

Rechtliche Pflichten

Sie sind gesetzlich verpflichtet, anderen Unfallbeteiligten die Feststellung Ihrer Personalien zu ermöglichen. Tauschen Sie folgende Informationen aus:

  • Namen und Anschriften
  • Kfz-Kennzeichen
  • Versicherungsdaten
  • Führerscheindaten

Wichtig: Entfernen Sie sich nicht vom Unfallort**, da dies nach § 142 StGB strafbar ist. Die Wartezeit kann je nach Situation zwischen 15 Minuten und einer Stunde betragen. Informieren Sie unverzüglich Ihre Versicherung über den Unfall.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Gesamtschuldner

Mehrere Personen haften gemeinsam für eine Schuld, wobei der Gläubiger die gesamte Leistung von jedem der Schuldner verlangen kann. Die Rechtsgrundlage findet sich in § 421 BGB. Sobald einer der Schuldner die Leistung erbringt, werden alle anderen von der Verpflichtung frei. Im Innenverhältnis können die Schuldner dann untereinander Ausgleich verlangen.

Beispiel: Bei einem Verkehrsunfall haften sowohl der Fahrer als auch der Halter und die Versicherung als Gesamtschuldner. Der Geschädigte kann den vollen Schadenersatz von jedem der drei verlangen.


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Streitwert

Der Streitwert bezeichnet den in Geld ausgedrückten Wert des Streitgegenstands in einem Gerichtsverfahren. Er ist maßgeblich für die Höhe der Gerichtskosten und Anwaltsgebühren gemäß § 3 ZPO. Die Festsetzung erfolgt durch das Gericht und richtet sich nach dem wirtschaftlichen Interesse des Klägers.

Beispiel: Bei einer Schadensersatzklage nach einem Verkehrsunfall entspricht der Streitwert üblicherweise der Höhe des geltend gemachten Schadens plus eventueller Nebenforderungen.


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Vorläufige Vollstreckbarkeit

Bezeichnet die Möglichkeit, ein Urteil trotz möglicher Rechtsmittel sofort zu vollstrecken. Geregelt in § 708 ZPO. Das Gericht kann die vorläufige Vollstreckbarkeit von einer Sicherheitsleistung abhängig machen, um den Schuldner vor irreparablen Schäden zu schützen.

Beispiel: Der Kläger kann den zugesprochenen Schadensersatz sofort einfordern, muss aber 110% des Betrags als Sicherheit hinterlegen.


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Sicherheitsleistung

Eine finanzielle Absicherung, die mögliche Schäden durch eine vorläufige Vollstreckung ausgleichen soll. Basiert auf § 709 ZPO. Kann durch Bankbürgschaft, Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren erfolgen. Schützt den Schuldner, falls das Urteil in höherer Instanz aufgehoben wird.

Beispiel: Bei einem Streitwert von 10.000 € muss der Gläubiger 11.000 € als Sicherheit hinterlegen, bevor er vollstrecken darf.


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Basiszinssatz

Der vom Bundesbank festgelegte Referenzzinssatz, der als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen dient. Geregelt in § 247 BGB. Wird halbjährlich angepasst und ist Basis für die Berechnung des Verzugszinssatzes (Basiszinssatz plus 5 Prozentpunkte bei Rechtsgeschäften ohne Verbraucherbeteiligung).

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 7 Abs. 1 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Der Halter eines Kraftfahrzeugs haftet für Schäden, die beim Betrieb des Fahrzeugs entstehen, wenn ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Da der Unfall beim Betrieb des von der Beklagten zu 2) gehaltenen und bei der Beklagten zu 3) versicherten Pkw BMW Mini entstanden ist, begründet diese Vorschrift grundsätzlich eine Haftung des Halters und somit der Beklagten.
  • § 18 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Der Fahrzeugführer haftet ebenfalls, wenn er den Schaden durch sein Verschulden verursacht hat. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte zu 1) als Fahrerin des BMW Mini haftet persönlich, wenn ihr ein schuldhaftes Verhalten zur Last fällt, das ursächlich für den Unfall war.
  • § 115 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Direktanspruch gegen den Haftpflichtversicherer. Geschädigte können ihre Ansprüche direkt gegen den Haftpflichtversicherer des Schädigers geltend machen. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Der Kläger kann seinen Schadensersatzanspruch direkt gegen die Beklagte zu 3) als Haftpflichtversicherer des BMW Mini geltend machen.
  • § 823 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Schadensersatz verpflichtet. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Wenn die Beklagte zu 1) durch fahrlässiges Verhalten (z.B. Verletzung von Verkehrspflichten) den Schaden am Fahrzeug des Klägers verursacht hat, besteht ein Schadensersatzanspruch nach dieser Vorschrift.
  • § 254 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Mitverschulden: Hat bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Beschädigten mitgewirkt, so hängt die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Sollte der Zeuge, der das Fahrzeug des Klägers gefahren hat, ebenfalls einen Verkehrsverstoß begangen haben, der zum Unfall beigetragen hat, kann dies zu einer Reduzierung des Schadensersatzanspruchs des Klägers führen (Mitverschulden).
  • § 1 StVO (Straßenverkehrsordnung): Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als unvermeidbar, behindert oder belästigt wird. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Diese allgemeine Verhaltensregel bildet die Grundlage für die Beurteilung, ob ein Verkehrsteilnehmer seine Sorgfaltspflichten verletzt hat und somit für den Unfall haftet. Da die Einzelheiten des Unfallhergangs streitig sind, ist zu prüfen, ob die Beklagte zu 1) oder der Zeuge gegen diese Vorschrift verstoßen haben.

Das vorliegende Urteil


LG Oldenburg – Az.: 1 O 276/21 – Urteil vom 21.11.2023


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