Skip to content

TÜV überziehen – Fristen und Strafen

Hauptuntersuchung (HU) verpasst? Diese Konsequenzen drohen.

Die regelmäßige Hauptuntersuchung (HU) beim TÜV ist für jeden Fahrzeughalter von großer Bedeutung. Laut §29 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) muss jedes Fahrzeug, das am öffentlichen Straßenverkehr teilnimmt, regelmäßig einer HU unterzogen werden, um sicherzustellen, dass es in einem sicheren und betriebsbereiten Zustand bleibt. Die HU sollte grundsätzlich nicht überzogen werden, da dies nicht nur ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen darstellt, sondern auch verschiedene Strafen nach sich zieht.

Wie lange darf man den TÜV überziehen?

Die Antwort lautet: gar nicht. Gemäß §29 StVZO muss die HU innerhalb des Monats durchgeführt werden, welcher auf der HU-Plakette oder in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) ausgewiesen ist. Eine Überziehung der Fristen kann unterschiedliche Strafen zur Folge haben. Eine Überziehung von 2 – 4 Monaten kostet 15 Euro Bußgeld, eine Überziehung von 4 – 8 Monaten 25 Euro Bußgeld und eine Überziehung von über 8 Monaten 60 Euro Bußgeld und es droht sogar 1 Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Höher fallen die Strafen aus bei Fahrzeugen, für das eine Sicherheitsprüfung verpflichtend ist. Hier verändern sich die Fristen und Bußgelder etwas. So werden für eine Überziehung von 8 Monaten etwa, 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg fällig.

Es ist daher unbedingt ratsam, die Fristen einzuhalten und die HU rechtzeitig durchzuführen. Neufahrzeuge müssen erstmals nach drei Jahren zur HU und danach alle zwei Jahre. Bei älteren Fahrzeugen muss die HU jedes Jahr durchgeführt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass eine überzogene HU nicht nur Strafen nach sich zieht, sondern auch das Versicherungsschutzrisiko erhöht. Lesen Sie mehr über das Thema TÜV überziehen im folgenden Artikel.

Was ist der TÜV in Deutschland?

Der TÜV (Technischer Überwachungsverein) ist eine deutsche Organisation, die technische Prüfungen und Inspektionen von Maschinen, Fahrzeugen und anderen Anlagen durchführt. In Deutschland ist es zum Beispiel vorgeschrieben, dass Fahrzeuge regelmäßig eine Hauptuntersuchung (auch TÜV genannt) durchlaufen müssen, um sicherzustellen, dass sie den geltenden technischen Vorschriften entsprechen. Der TÜV bietet auch zahlreiche andere Dienstleistungen an, wie zum Beispiel Gutachten, Beratung und Schulungen.

Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr

Die technische Überprüfung eines Fahrzeugs, welche im Rahmen des TÜVs durchgeführt wird, ist ein wesentlicher Bestandteil zur Gewährleistung der Sicherheit im Straßenverkehr. Zwar muss mit einem Defekt an dem Fahrzeug nicht immer zwingend auch tatsächlich eine Verkehrsgefährdung einhergehen, allerdings muss hierbei der Defekt differenziert betrachtet werden.

Der TÜV-Termin gehört für viele Fahrzeughalter von gebrauchten Fahrzeugen zu den eher unangenehmen Terminen, da stets die Unsicherheit im Hinblick auf die Erteilung einer neuen Plakette mit dem Termin verbunden ist. Die HU bzw. der TÜV ist für den Fahrzeughalter mit weitergehenden Kosten verbunden. Dies ist jedoch kein Grund, die HU vor sich herzuschieben. Wer den TÜV überzieht, der muss mit gravierenden Strafen rechnen. Die Fristen sollten dementsprechend jedem Fahrzeughalter bekannt sein.

Die Angst ist nicht automatisch begründet

Hauptuntersuchung (HU)
Hauptuntersuchung für Ihr Auto verpasst? Wenn sie den Tüv überzogen haben kann teuer werden! (Symbolfoto: Christian Schwier/Shutterstock.com)

Es kommt schlichtweg stets darauf an, was an welcher Stelle im Fahrzeug kaputt ist. Der oberflächlich vorhandene Blechschaden kann zwar ebenfalls zu einer Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer werden, allerdings ist dies eher in den seltensten Fällen der Fall. Bei einem Defekt an der Beleuchtung eines Fahrzeugs jedoch sieht der Sachverhalt schon ein wenig anders, auch wenn dieser Defekt augenscheinlich eher klein und unbedeutend wirkt. Während der Blechschaden eher nicht zu der Hauptuntersuchung gehört, so wird die Beleuchtung regelmäßig überprüft. Die HU hat somit die Zielsetzung, die Sicherheit des Fahrzeugs sicherzustellen.

Was genau wird bei dem TÜV am Auto geprüft?

In erster Linie fokussiert sich die HU auf die Sicherheitsaspekte des Fahrzeugs. Dementsprechend wird überprüft, ob das Lenkrad die richtige Stellung aufweist oder ob die Bremsanlage funktioniert. Der Grund hierfür ist recht simpel: Ein defektes Fahrzeug kann sowohl den Fahrzeugfahrer selbst als auch die anderen Verkehrsteilnehmer gefährden. Der Gesetzgeber hat dementsprechend, um die Sicherheit zu gewährleisten, ein Intervall von zwei Jahren für den TÜV festgelegt.

Die Frist ist im Fahrzeugschein ersichtlich oder auf dem Nummernschild ersichtlich

Die Fristen für den TÜV gehören zu den wichtigen Terminen, die ein Fahrzeughalter stets im Fokus haben sollte. Der Termin für die nächste TÜV-Überprüfung befindet sich auf der Rückseite des Fahrzeugscheins sowie auch auf der Plakette des Nummernschildes. Auf diese Weise können auch die Ordnungshüter der Polizei im Rahmen einer Fahrzeugkontrolle bereits auf den ersten Blick feststellen, ob das Fahrzeug noch über eine gültige TÜV-Plakette verfügt oder ob der Termin für die TÜV-Überprüfung von dem Fahrzeughalter überzogen wurde.

Derjenige Fahrzeughalter, der den TÜV überzieht, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses Bußgeld kann sich im Rahmen von 15 – 60 Euro bewegen. Die Grundlage für das Bußgeld stellt dabei der Bußgeldkatalog dar. Im Zusammenhang mit dem TÜV räumt der Gesetzgeber den Fahrzeughaltern jedoch eine sogenannte Übergangsfrist ein, welche als Überziehung genutzt werden kann. Dementsprechend drohen die Sanktionen erst nach Ablauf von zwei Monaten, jedoch sollte jeder Fahrzeughalter nach Möglichkeit den anstehenden TÜV-Termin beachten und einhalten.

Die Überziehungsfristen beim TÜV und ihre Folgen gem. Bußgeldkatalog

  • eine Überziehung von 2 – 4 Monaten kostet 15 Euro Bußgeld
  • eine Überziehung von 4 – 8 Monaten kostet 25 Euro Bußgeld
  • eine Überziehung von über 8 Monaten kostet 60 Euro Bußgeld zzgl. eines Punktes im Verkehrszentralregister in Flensburg

Die Überziehungsfristen für die Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen für die eine Si­cher­heits­prü­fung vor­ge­schrie­ben ist und ihre Folgen gem. Bußgeldkatalog

  • eine Überziehung bis zu 2 Monaten kostet 15 Euro Bußgeld
  • eine Überziehung von 2 – 4 Monaten kostet 25 Euro Bußgeld
  • eine Überziehung von 4 – 8 Monaten kostet 60 Euro Bußgeld zzgl. eines Punktes im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • eine Überziehung von über 8 Monaten kostet 75 Euro Bußgeld zzgl. eines Punktes im Verkehrszentralregister in Flensburg

Frist überzogen? Bei einer Verkehrskontrolle kann es schnell Ärger geben

Beachtet werden muss, dass die vorgenannten Bußgelder fällig werden, wenn der Autofahrer mit einem überzogenen TÜV oder einer überzogenen HU im Straßenverkehr angetroffen wird. Es ist hierbei absolut unerheblich, ob die Überziehung von dem Fahrzeughalter versehentlich oder mit Vorsatz begangen wurde. Wer also das Bußgeld oder den Punkt nicht riskieren möchte, der sollte den nächsten Termin für den TÜV oder die HU stets in einem Kalender notieren und auch rechtzeitig einen Termin bei der nächstgelegenen Werkstatt bzw. der Werkstatt des Vertrauens vereinbaren.

Wie wird die TÜV-Plakette auf dem Nummernschild eigentlich gelesen?

HU-Plakette
Die HU-Plakette auf dem Nummerschild des Auto zeigt in welchem Monat die nächste TüV-Prüfung bzw. Hauptuntersuchung  für das Auto ansteht (Symbolfoto: Weitwinkel/Shutterstock.com)

Im Grunde genommen ist die TÜV-Plakette sehr einfach aufgebaut, der Fahrzeughalter muss lediglich die Bedeutung des Aufbaus kennen. Das Grundprinzip ist dabei bundesweit identisch. Mittig der Plakette befindet sich die Jahreszahl. In diesem Jahr wird der TÜV / die HU fällig. Im Zentrum der Plakette befinden sich bogenförmig aufgegliedert weitergehende Zahlen im Bereich 1 – 12. Diese Zahlen sind entgegen dem Uhrzeigersinn aufgegliedert. Die jeweilig oberste Zahl gibt dabei den Monat der HU an.

Beachtet werden muss, dass die TÜV-Plakette jedes Jahr aufs Neue eine anderweitig ausgestaltete Farbe aufweist. Auf diese Weise wird auch die Arbeit der Ordnungshüter von der Polizei immens erleichtert.

Bei einer näheren Betrachtung der Plakette wird ersichtlich, dass die Plakette auch Striche aufweist. Durch diese Striche werden letztlich die Ziffern 1 sowie 12 und 11 markiert. Durch diese Striche kann eine Polizeistreife, welche sich im Straßenverkehr hinter dem Fahrzeug befindet, den Überziehungszeitraum des TÜV-Termins identifizieren.

In der gängigen Praxis zeigen sich die Ordnungshüter der Polizei relativ kulant, wenn der Überziehungszeitraum bei einem PKW gerade einmal einen Monat beträgt. Dies führt in der Regle nur zu einer Verwarnung, welche nicht mit einem Bußgeld einhergeht. Ein wenig anders gestaltet sich jedoch der Umstand, wenn der TÜV-Termin bei Anhängern oder auch Bussen bzw. LKWs überzogen wurde. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass für derartige Fahrzeuge eine separate Sicherheitsüberprüfung bei dem TÜV-Termin gesetzlich vorgeschrieben ist. In derartigen Fällen entfällt auch bei einem Überziehungszeitraum von unter zwei Monaten die Verwarnung und es wird für den Fahrzeughalter direkt ein Bußgeld fällig. Dieses Bußgeld beträgt 15 Euro.

Welche Folgen hat die Überziehung des TÜVs für die anstehende TÜV-Überprüfung

Die Überziehung eines TÜV-Termins kann nicht nur ein Bußgeld oder sogar einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg nach sich ziehen, auch weitergehende Gebühren sind denkbar. Für gewöhnlich erfolgt bei einem Fahrzeug, dessen TÜV-Termin für einen längeren Zeitraum als 2 Monate überzogen wurde, eine sogenannte vertiefte Hauptuntersuchung. Dies bedeutet, dass von der Werkstatt das Fahrzeug alleinig aus dem Umstand der Überziehung heraus noch penibler überprüft wird. Dies bringt in der Regel auch eine Erhöhung der Gebühren für die Hauptuntersuchung im Bereich von 20 Prozent mit sich.

Den TÜV überziehen ist ein Glücksspiel

Erfahrene Fahrzeughalter könnten an dieser Stelle sicherlich den Einwand einbringen, dass eine allgemeine Verkehrskontrolle von den Ordnungshütern der Polizei in der gängigen Praxis überaus selten vorkommt. Dieser Einwand mag an sich nicht gänzlich falsch sein, da die Wahrscheinlichkeit einer Verkehrskontrolle durchaus gering ist. Es muss jedoch an dieser Stelle ausdrücklich betont werden, dass sich diese Wahrscheinlichkeit nicht bei dem Wert 0 befindet, sodass die Fahrt im Straßenverkehr mit einem überzogenen TÜV-Termin definitiv als Glücksspiel angesehen werden muss. Überdies muss in diesem Zusammenhang auch das Risiko eines Verkehrsunfalls berücksichtigt werden, welcher an sich bereits als eine unschöne Erfahrung angesehen werden muss.

Sollte ein Fahrzeugführer mit einem abgelaufenen TÜV in einen Verkehrsunfall verwickelt werden, so kann dies überaus unangenehme wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen.

Im Fall eines Verkehrsunfalls greift die Versicherung des Fahrzeughalters, um den Fahrzeughalter vor schweren wirtschaftlichen Folgen zu schützen. Sollte der Fahrzeugführer jedoch den TÜV- / HU-Termin überzogen haben, so kann die Versicherung den Fahrzeughalter in Regress nehmen. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass durch die Hauptuntersuchung das Risiko eines Verkehrsunfalls minimiert werden soll. Sollte ein Verkehrsunfall durch einen entsprechenden technischen Mangel, der im Rahmen einer HU bzw. TÜV-Überprüfung aufgefallen wäre, verursacht worden sein, hat die Versicherung das Recht, die Leistungen zu kürzen oder das aufgewendete Geld für den Verkehrsunfall zurückzufordern. Um diese Rückforderung durchzusetzen ist die Versicherungsgesellschaft jedoch in der Beweispflicht. Der Versicherungsgeber muss also dementsprechend nachweisen, dass eine pünktlich durchgeführte HU den Unfall auch tatsächlich verhindert hätte.

Der TÜV-Termin kann durchaus überzogen werden, wenn sich an dem Fahrzeug lediglich ein sogenanntes Saisonkennzeichen befindet. Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass ein Fahrzeughalter nicht zwingend den Termin einhalten muss, wenn dieser Termin sich außerhalb des sogenannten Betriebszeitraums des Fahrzeugs befindet. Vor der Inbetriebnahme muss das Fahrzeug jedoch über eine gültige TÜV-Plakette verfügen!

Kann man einen überzogenen HU-Termin rückdatieren?

Seit 2012 ist eine Rückdatierung des HU-Termins nicht mehr möglich. Auch wenn Sie den ursprünglichen Termin verpasst haben, müssen Sie mit Ihrem Fahrzeug zur nächsten Hauptuntersuchung erst wieder zwei Jahre nach dem tatsächlichen Prüftermin antreten.

Was ist mit abgestellten Fahrzeugen auf einem privaten Grundstück – Müssen sie auch zum TÜV?

Sofern das Fahrzeug angemeldet ist, spielt es keine Rolle ob es ungenutzt auf einem privaten Grundstück abgestellt ist. Auch für diese Autos gilt innerhalb der vorgeschriebenen Frist ist die HU-Prüfung Pflicht. Als massgebende Grundlage ist nicht die tatsächliche, sondern vielmehr die rechtlich zulässige Nutzung ausschlaggebend. Das heißt solange das Fahrzeug genutzt werden kann (da angemeldet) unterliegt es auch der Prüfpflicht.

Durchgefallen bei der Hauptuntersuchung?

Wenn ein Fahrzeug bei der Hauptuntersuchung (TÜV) durchgefallen ist, heißt das, dass es bestimmte technische Anforderungen nicht erfüllt und deshalb nicht verkehrssicher ist. In diesem Fall müssen die festgestellten Mängel zunächst behoben werden, bevor das Fahrzeug zur HU-Nachprüfung erneut überprüft werden kann. Dafür haben Sie in der Regel einen Monat Zeit. Um die Mängel zu beheben, empfiehlt es sich eine Fachwerkstatt aufsuchen. Sobald die Mängel behoben sind, kann das Fahrzeug erneut zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden. Für die Nachuntersuchung fallen erhöhte TÜV-Gebühren.

Wann drohen Probleme mit der Versicherung?

Das alleinige Überziehen des TÜV Termins bringt normalerweise noch keine Probleme mit der Versicherung. Anders ist es jedoch, wenn Sie einen Unfall mit Ihrem Fahrzeug haben, sofern der TÜV abgelaufen ist. Die Hauptuntersuchung (HU) ist eine Kontrolle, die regelmäßig durchgeführt wird, um sicherzustellen, dass Fahrzeuge keine Sicherheitsmängel aufweisen, die zu Unfällen führen könnten. Wenn Sie den TÜV überziehen, kann Ihre Versicherung Sie für den Schaden Regress nehmen. Dafür muss die Versicherung allerdings nachweisen, dass der entstandene Unfall durch technische Mängel verursacht wurde und eine fristgerechte Hauptuntersuchung ihn verhindert hätte.

Bußgeldbescheid wegen überzogenem TÜV erhalten?

Vielen Dank für das Lesen dieses Beitrags. Wir hoffen, dass Sie alle Informationen erhalten haben, die Sie über die Konsequenzen eines überzogenen TÜVs benötigen. Es ist wichtig zu wissen, welche Konsequenzen drohen, damit Sie sich keine Sorgen machen müssen. Wenn Sie jedoch bereits einen Bußgeldbescheid wegen überzogenem TÜV erhalten haben, können Sie sich an uns wenden.  Wir helfen Ihnen gerne weiter. Gerne prüfen wir Ihren Bußgeldbescheid auf Fehler.

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos