Urteile und Beiträge zur Corona-Krise 2020-2022
Willkommen auf unserer Themen Seite zum Coronavirus SARS-CoV-2
Wir möchten Sie hier umfassend über die rechtliche Situation im Zusammenhang mit Covid-19 informieren. Dazu finden Sie hier regelmäßig aktuelle Urteile und auch informative Artikel. Das Ausmaß und die Vielzahl der juristischen Auswirkungen wird sich sicher erst in den kommenden Monaten und Jahren zeigen. Wir bleiben für Sie “am Ball”.
AG Hagen (Westfalen) – Az.: 100 IN 170/19 – Beschluss vom 09.04.2020 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgericht Hagen unter HRB 111030 eingetragenen …. wird der Erinnerung vom 02.04.2020 nicht abgeholfen. Die Sache wird dem zuständigen Abteilungsrichter zur Entscheidung vorgelegt. Gründe Da es sich bei denen durch Beschluss vom 19.03.2020 […]
Zwangsvollstreckung einer Umgangsverpflichtung AG Frankfurt – Az.: 456 F 5086/20 EAUG – Beschluss vom 16.04.2020 Die Kindesmutter, M., geboren am …, wird wegen vier Verstößen gegen den Beschluss vom 31.03.2020 zur Zahlung eines Ordnungsgeldes in Höhe von Euro 5.000,00 je Verstoß, insgesamt Euro 20.000,00, verpflichtet und ersatzweise für den Fall, dass dieses nicht beigetrieben werden, […]
AG Spandau – Az.: 31G M 157/20 – Beschluss vom 20.04.2020 Der Obergerichtsvollzieher wird angewiesen, den Räumungsauftrag vom 19. Februar 2020 – auch kostenrechtlich – als fortbestehend zu behandeln. Gründe I. Auf den Räumungsauftrag vom vom 19. Februar 2020 hat der Obergerichtsvollzieher am 9. März 2020 Termin zur Durchführung der Zwangsvollstreckung auf den 8. April […]
OVG Lüneburg – Az.: 13 MN 104/20 – Beschluss vom 24.04.2020 Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe Der Normenkontrolleilantrag auf einstweilige Außervollzugsetzung der in § 1 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit […]
VG Mainz – Az.: 1 L 253/20.MZ – Beschluss vom 24.04.2020 Die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 8. April 2020 wird in Bezug auf die verfügte Schließung des Gastronomiebetriebs des Antragstellers und – soweit sie sich darauf bezieht – die Androhung der Festsetzung eines Zwangsgeldes angeordnet. Im Übrigen […]
SG Karlsruhe – Az.: S 12 AS 213/21 ER – Beschluss vom 11.02.2021 Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller als Zuschuss zu dem durch Bescheid vom 02.12.2020 bewilligten Arbeitslosengeld 2 rückwirkend zum 25.01.2021 und bis 20.06.2021 hinaus sowie längstens bis zur Unanfechtbarkeit der Entscheidung über seinen Überprüfungsantrag vom 22.01.2021, vorläufig […]
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 3 MR 6/21 – Beschluss vom 12.02.2021 Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt. Gründe Der Antragsteller, der einen Friseursalon in W. betreibt, wendet sich gegen das in § 9 Abs. 1 Satz 1 der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 […]
VG Frankfurt – Az.: 5 L 219/21.F – Beschluss vom 12.02.2021 Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, im Rahmen der Durchführung der Schutzimpfungen mit hoher Priorität nach § 3 Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 in der Fassung vom 8. Februar 2021 (BAnz. AT 08.02.2021 V1) über eine Impfung der Antragstellerin unter Einbeziehung der […]
AG Düsseldorf – Az.: 37 C 420/20 – Urteil vom 12.02.2021 Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1116,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.07.2020 zu zahlen. Weiter wird die Beklagte verurteilt, den Kläger von vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 201,71 Euro freizustellen. Die Kosten des Rechtsstreits […]
OVG Lüneburg – Az.: 13 MN 44/21 – Beschluss vom 15.02.2021 Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 10.000 EUR festgesetzt. Gründe I. Der sinngemäß gestellte Antrag der Antragsteller (Schriftsatz v. 3.2.2021, S. 2), § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 […]
Kann ich die Gewerbemiete wegen der Corona-Krise mindern? Für unzählige Gewerbetreibende ist die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Lockdown-Maßnahmen der Bundesregierung mit vielen Fragen verbunden. Bedingt durch den Umstand, dass aufgrund der fehlenden Kundschaft die Umsätze merklich einbrechen, stellt sich die Frage nach den Fixkosten ganz besonders stark für die Gewerbetreibenden. Die meisten Gewerberäumlichkeiten sind […]
OVG Lüneburg – Az.: 13 ME 97/20 – Beschluss vom 28.04.2020 Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Oldenburg – Vorsitzender der 7. Kammer – vom 2. April 2020 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich […]
Oberverwaltungsgericht Saarland – Az.: 2 B 151/20 – Beschluss vom 28.04.2020 Der Antrag wird zurückgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. Der Streitwert wird auf 20.000,- € festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller ist Inhaber eines Fitnessstudios. Er wendet sich gegen die im Zuge der sogenannten „Corona-Krise“ durch Rechtsverordnung des Antragsgegners vom 30.3.2020,1 zuletzt geändert […]
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein – Az.: 3 MR 11/20 – Beschluss vom 29.04.2020 Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,- Euro festgesetzt. Gründe Der zulässige Eilantrag hat in der Sache keinen Erfolg. Denn die Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO, wonach […]
VG Stade – Az.: 6 B 673/20 – Beschluss vom 29.04.2020 Gründe I. Der Antragsteller möchte seine Angelteiche betreiben. Der Antragsteller betreibt in E. die Freizeit-Angelteiche E.. Dabei handelt es sich um eine Anlage mit vier Angelteichen, einem sogenannten Angelshop, einer Kasse und einer Toilettenanlage. In unmittelbarer Nachbarschaft befindet sich das Gasthaus F. mit Sommergartencafé, […]
AG Hamburg-Harburg – Az.: 623 OWi 213/20 – Beschluss vom 02.02.2021 In dem Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit beschließt das Amtsgericht Hamburg-Harburg – Abteilung 623 – durch den Richter pp. am 02.02.2021: Der Terminsverlegungsantrag des Rechtsanwalts pp. vom 01.02.2021 wird abgelehnt. Gründe: Die Verteidigung begründet ihren Antrag auf Terminsaufhebung mit den „nach wie vor anhaftenden pandemischen Verhältnissen […]
VG München – Az.: M 26 E 20.1701 – Beschluss vom 30.04.2020 I. Es wird vorläufig festgestellt, dass für den Antragsteller das Fahren mit seinem Motorboot auf dem Starnberger See nach § 5 Abs. 3 Nr. 7 der 2. BayIfSMV ein triftiger Grund ist, der das Verlassen der eigenen Wohnung gemäß § 5 Abs. 2 […]
Verwaltungsgericht des Saarlandes – Az.: 6 L 452/20 – Beschluss vom 30.04.2020 Der Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird festgesetzt auf 5.000 Euro. Gründe 1. Das Gericht versteht den Antrag „auf einstweilige Anordnung gegen die Einführung einer Maskenpflicht im Saarland“ dahingehend (§§ 122, 88 VwGO), dass der Antragsteller […]
LG Verden – Az.: 6 T 33/20 – Beschluss vom 08.05.2020 1. Die sofortige Beschwerde des Schuldners gegen den Beschluss des Amtsgerichts Syke vom 27.03.2020 – 20 M 331/20 – wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Schuldner. 3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. Gründe I. Der Schuldner begehrt die einstweilige Einstellung der […]
AG Passau – Az.: 4 M 1551/20 – Beschluss vom 07.05.2020 1. Für das Pfändungsschutzkonto Nummer … des Schuldners bei der Drittschuldnerin, das durch die Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse des Amtsgerichts Passau Az. 4 M 3606/15 (Gläubiger zu 1), 4 M 4846/15 (Gläubiger zu 2) und 4 M 5300 (Gläubiger zu 3) gepfändet wurde, wird angeordnet, […]
Antworten auf die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Thematik

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland Ausmaße erreicht, die noch niemals zuvor in dieser Form dagewesen sind. Dementsprechend groß ist auch die Herausforderung, der sich insbesondere die Bundesregierung und auch die deutsche Wirtschaft gegenüber sah. Da bislang in diesem Zusammenhang noch keinerlei Erfahrungswerte bestanden galt es für die Bundesregierung, eine wahre Vielzahl von verschiedenen Fragestellungen zu klären und zu prüfen, in welcher Form Hilfestellungen für die Wirtschaft sowie auch Schutzmaßnahmen für die allgemeine Bevölkerung getroffen werden müssen und wie sich diese Maßnahmen praktisch umsetzen lassen.
Zwar konnte die Bundesregierung in der Kürze der Zeit eine wahre Masse an verschiedenen Maßnahmen unbürokratisch ins Leben rufen, doch wurden bei Weitem nicht alle Fragen rund um diese Thematik abschließend geklärt. Die mediale Landschaft in Deutschland hat zwar verständlicherweise die Corona-Thematik als Thema Nummer eins aufgegriffen, doch unterschieden sich die Berichterstattungen der jeweiligen Medien zum Teil sehr stark voneinander, sodass in der Bevölkerung eine Unsicherheit im Hinblick auf das eigene Verhalten entstanden ist. Viele Bürger fragten sich, was jetzt überhaupt noch erlaubt ist und was gesetzlich verboten wurde. Ein anderer Bereich, der ebenfalls von der Corona-Pandemie sehr stark betroffen war, ist die Stellung des Bürgers als Arbeitnehmer. Hier brachte Corona sehr viele Veränderungen im alltäglichen Berufsleben mit sich, jedoch haben sich die arbeitsrechtlichen Gesetzesbestimmungen weitestgehend nicht verändert. Dieser Umstand ist es, der noch immer für Verunsicherung bei den Arbeitnehmern sorgt.
Coronavirus SARS-CoV-2 – Die Existenz steht auf dem Spiel
Nicht nur Arbeitnehmer waren verunsichert im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie, auch Arbeitgeber haben die Auswirkungen der weltweiten Gesundheitskrise sehr stark zu spüren bekommen. Durch den Umstand, dass die Regierungen auf der ganzen Welt mit Abschottungsmaßnahmen reagiert haben, gerieten Lieferwege ins Stocken und die ganze Produktionslandschaft kam regelrecht zum Erliegen. Ebenfalls davon betroffen war natürlich auch die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen der jeweiligen Unternehmen auf den jeweiligen Märkten, sodass die Umsätze dementsprechend auch eingebrochen sind. Die fast schon logische Folge war, dass viele Unternehmen finanziell an den Rand der Existenz gebracht wurden. Dies ist auch in Deutschland nicht anders, sodass die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert war. Die Bundesregierung hat auch sehr schnell reagiert und eine Reihe von Hilfsmaßnahmen ins Leben gerufen, mit welchen die Unternehmen finanziell abgesichert und auch die Arbeitsplätze erhalten bleiben sollten.
Maßnahmen wie
- das unbürokratische Kurzarbeitergeld
- spezielle Förderungsmaßnahmen für Unternehmen in Form von Steuerstundungen
- Sofortzahlungen für Unternehmen
sollten innerhalb von kürzester Zeit zur Verfügung stehen, ohne dass hierfür ein langwieriger bürokratischer Aufwand erforderlich ist. Die Anträge dafür wurden in einigen Bundesländern auf den Internetpräsenzen der jeweilig zuständigen Behörden online zur Verfügung gestellt, was jedoch auch Betrüger auf den Plan gerufen hat. In Nordrhein-Westfalen wurden Betrugswebseiten ins Netz gestellt, auf denen Unternehmer ihre sensiblen Daten eingeben mussten, um in den vermeintlichen Genuss der unbürokratischen Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen zu kommen. Glücklicherweise wurde der Betrug sehr schnell entdeckt, sodass sich der wirtschaftliche Schaden dieser Betrugsmasche in sehr starken Grenzen gehalten hat. Trotzdem sind die Unternehmer sowie auch die Bundesregierung gewarnt und wer als Unternehmer die Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen in Anspruch nehmen möchte steht nach wie vor in der Pflicht, bei dem Antragsverfahren die erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen.
Gern wird dabei vergessen, dass sich das Antragsverfahren für Soforthilfemaßnahmen an sich nicht nennenswert verändert hat. Es wurde lediglich aufgrund der aktuell vorherrschenden Ausnahmesituation seitens der Bundesregierung beschleunigt. Nach wie vor findet für jedes Antragsverfahren eine genaue behördliche Prüfung statt, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen überhaupt Anspruch auf die Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen hat. Die Prüfung findet jedoch jetzt aktuell erst nach der Auszahlung der Hilfsgelder statt. Dieser Umstand ist natürlich ein Stück weit verlockend, jedoch sollten die Einschränkungen sowie Antragsvoraussetzungen dabei nicht vergessen werden. Als wichtigste Einschränkung bzw. Voraussetzung für einen Antrag auf die sofortige finanzielle Hilfe für das Unternehmen gilt dabei, dass die wirtschaftliche Notlage des Unternehmens auch wirklich durch die Corona-Pandemie entstanden ist. Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 finanzielle Schwierigkeiten hatten, haben ausdrücklich keinen Anspruch auf die finanzielle Soforthilfe der Bundesregierung und sollten dementsprechend auch keinen Antrag auf die Hilfsmaßnahme stellen.
Es können strafrechtliche Konsequenzen drohen
Diejenigen Unternehmer, die aktuell in dem Glauben leben, dass die zuständigen Behörden aufgrund der aktuellen Situation schon nicht so genau prüfen werden, irren sich. Wie bereits erwähnt findet eine Prüfung jedes einzelnen Antrags auf die Soforthilfemaßnahmen auch künftig statt und die Unternehmer stehen als Antragssteller in der Verantwortung. Wer also jetzt einen Antrag als Unternehmer ausfüllt muss dabei auch belegen können, dass die finanzielle Notlage durch die Pandemie entstanden ist.
Unkorrekte oder gar unvollständige Angaben in dem Antrag können sehr gravierende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei ist insbesondere der Straftatbestand des Subventionsbetruges zu nennen, da die Soforthilfemaßnahmen als Subventionen dargestellt werden.
Das Ende ist noch nicht in Sicht
Zwar wurde zu Beginn des Monats Mai 2020 von den Bundesländern eine weitestgehende Lockerung von dem bundesweiten Lockdown beschlossen, jedoch befindet sich Deutschland in einer enorm trügerischen Sicherheit. Viele Virologen betonen in den Medien immer wieder aufs Neue, dass sich die Welt mitnichten schon am Ende der gefährlichen Pandemie befindet, sondern vielmehr erst am Anfang. Auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnt bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu einem vorsichtigen Handeln, da ansonsten viele kleine bereits erreichte Erfolge sehr schnell wieder verspielt werden können. Dementsprechend werden sich auch weiterhin viele Arbeitnehmer in der Homeoffice-Maßnahme befinden und sich an die bestehenden Kontakteinschränkungen der jeweiligen Bundesländer halten müssen. Diese Situation ist für viele Arbeitnehmer absolutes Neuland, sodass rechtliche Unsicherheit vorherrscht. Fakt ist jedoch, dass es in Deutschland weder einen Anspruch auf die Homeoffice-Maßnahme gibt noch überhaupt ein rechtlicher Rahmen für diese Maßnahme existiert. Das Homeoffice ist somit eine ausdrückliche Sondervereinbarung, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getroffen wird. Wenn der Arbeitgeber das Homeoffice in seinem Unternehmen nicht anbietet, so besteht seitens des Arbeitnehmers auch in Zeiten der Corona-Krise eine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung.
Viele Arbeitgeber berufen sich sehr gern auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Natürlich hat der Arbeitgeber die Verpflichtung der Fürsorgepflicht, allerdings kann diese Verpflichtung nicht pauschalisiert auf die aktuelle Corona-Situation angewendet werden. Der betriebliche Gesundheitsschutz ist daher im Einzelfall zu prüfen und ein Zweifel daran gibt einem Arbeitnehmer nicht das Recht, die vertragliche Arbeitsleistungspflicht zu verweigern oder einzustellen.
Verstöße gegen die Verhaltensmaßnahmen
Im Hinblick auf die zu treffenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wurde deutschlandweit in den unterschiedlichsten Medienlandschaften sowie auch seitens der Bundesregierung sehr viel diskutiert. Eine Maßnahme, die direkt verhängt wurde, war die Kontakteinschränkung bzw. auch einige Ausgangssperren. Diese Maßnahmen wurde von allen Seiten als wirkungsvoll aufgefasst, sodass die Bürger sich auch mit Ausnahme von sehr wenigen Einzelfällen an diese Maßnahmen gehalten haben. Mittlerweile befindet sich Deutschland gerade in dem Prozess, die verhängten Maßnahmen langsam wieder aufzulockern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die verhängten Maßnahmen keine rechtliche Wirkung mehr entfalten bzw. dass ein Bürger in Deutschland sich daran nicht mehr zu halten braucht. Was viele Bürger sehr gern vergessen ist der Umstand, dass ein Verstoß gegen diese Maßnahmen durchaus auch mit einem gravierenden Bußgeld belegt werden kann. Auch hier gilt es wieder, den Einzelfall zu beleuchten und die entsprechenden Konsequenzen abzuwägen. Die Kontrollen der jeweilgen Maßnahmen obliegt für gewöhnlich dem Ordnungsamt, welches dieser Verpflichtung in vielen Teilen Deutschlands auch sehr gewissenhaft nachgekommen ist.
Die Reiselust der deutschen Bevölkerung ist ebenfalls von der aktuellen Situation betroffen und die Bundesregierung hat bereits sehr früh deutlich gemacht, dass der Sommer 2020 mit keinem Sommer der Vergangenheit verglichen werden kann. Urlaubsreisen wurden von den Reiseveranstaltern bereits sehr frühzeitig storniert, was wiederum rechtliche Auswirkungen auf jeden Einzelnen hatte. Zwar zeigten sich die Reiseveranstalter im Hinblick auf die Rückerstattung der Reisekosten gegenüber den Kunden äußerst zuvorkommend, allerdings gibt es auch Angriffsfläche für rechtliche Streitigkeiten bzw. Ansatzpunkte für eine rechtliche Verunsicherung. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei machen jedoch deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Reiserechts sehr eindeutig formuliert und abgesteckt sind. Die Frage ist jetzt nur, ob bei Ihrer Reise auch wirklich das deutsche Reiserecht zur Anwendung kommen kann. Es ist daher auf jeden Fall erforderlich, dass auch bei dieser Thematik eine sehr exakte Einzelfallprüfung vorgenommen wird damit Sie als Reisender in den Genuss einer vollständigen Rückerstattung Ihrer Reisekosten kommen können.
Auf Toleranz zu hoffen ist im Hinblick auf die Gesamtsituation mit Sicherheit nicht der richtige Ansatz. Wenn Sie als Unternehmer einen Antrag auf eine Soforthilfe stellen möchten oder wenn Sie als Arbeitnehmer Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber haben sind wir mit unserem großem Team aus erfahrenen und engagierten Fachanwälten genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Unabhängig davon, welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen tangiert, stehen wir sehr gern für Sie auch in Zeiten von Corona zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Internetpräsenz, per E-Mail oder fernmündlich und wir werden Ihr Anliegen für Sie mit der größtmöglichen Sorgfalt binnen kürzester Zeit prüfen. Selbstverständlich bieten wir auch in diesen Ausnahmezeiten für Sie eine kompetente Fachberatung an und übernehmen auch sehr gern die Kommunikation mit der Gegenseite, damit Ihr Anliegen schnell zu einem guten Ende gebracht werden kann.
Steigende Zahl an Strafverfahren wegen unrechtmäßig beantragten Coronasoforthilfen
Zur Zeit stellen wir eine gestiegene Anzahl an Strafverfahren wegen unrechtmäßig beantragten Coronasoforthilfen fest. Wird Ihnen auch eine unberechtigte Beantragung von Corona Hilfen zur Last gelegt? Dann wenden Sie sich an uns. Wir beraten und vertreten Sie. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Strafrecht-Experten auf: KONTAKT oder informieren Sie sich weiter zum Thema unter: www.strafrechtsiegen.de/subventionsbetrug-bei-soforthilfen-in-der-corona-krise.