Urteile und Beiträge zur Corona-Krise 2020-2022
Willkommen auf unserer Themen Seite zum Coronavirus SARS-CoV-2
Wir möchten Sie hier umfassend über die rechtliche Situation im Zusammenhang mit Covid-19 informieren. Dazu finden Sie hier regelmäßig aktuelle Urteile und auch informative Artikel. Das Ausmaß und die Vielzahl der juristischen Auswirkungen wird sich sicher erst in den kommenden Monaten und Jahren zeigen. Wir bleiben für Sie “am Ball”.
Fitnessstudio geschlossen oder Zugang nur mit 2G? Kommen Ungeimpfte vorzeitig aus dem Vertrag? Durch die Corona-Pandemie wurden zeitweise Lockdown-Maßnahmen seitens der Bundesregierung erforderlich, welche auch Fitnessstudios betrafen. Die Anbieter der Fitnessstudios ihrerseits haben jedoch in der Regel Verträge mit den Kunden, sodass sie zu einer gewissen Gegenleistung für den Erhalt von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet sind. In […]
VG Freiburg (Breisgau) – Az.: 4 K 142/22 – Beschluss vom 24.01.2022 Der Antrag wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000,- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller wendet sich gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer Allgemeinverfügung, mit der die Antragsgegnerin auf ihrer Gemarkung nicht angemeldete Versammlungen, mit denen in der Form […]
OVG Lüneburg – Az.: 14 MN 121/22 – Beschluss vom 25.01.2022 § 8b Abs. 5 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Niedersächsische Corona-Verordnung) vom 23. November 2021 (Nds. GVBl. S. 770), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 14. Januar 2022 (eilverkündet unter www.niedersachsen.de/verkuendung), […]
OLG Köln – Az.: 22 U 79/21 – Urteil vom 24.11.2021 Auf die Berufung der Beklagten wird das am 15.04.2021 verkündete Urteil der 15. Zivilkammer – Einzelrichter – des Landgerichts Köln, 15 O 325/20,unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.940,00 Euro nebst Zinsen in Höhe […]
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – Az.: 13 B 17/22 – Beschluss vom 10.01.2022 Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 23. Dezember 2021 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert. Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen. Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt. […]
OLG Oldenburg – Az.: 2 Ss (OWi) 240/21 – Beschluss vom 03.01.2022 Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Ordnungsgeldbeschluss des Amtsgerichts Aurich vom 09.07.2021 wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Betroffene zu tragen. Gründe Gegen den Betroffenen -von Beruf Rechtsanwalt- ist in einem gegen ihn anhängigen Ordnungswidrigkeitenverfahren, in dem er sich selbst […]
OLG Oldenburg – Az.: 2 Ss (OWi) 240/21 – Beschluss vom 03.01.2022 Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das Urteil des Amtsgerichts Aurich vom 09.07.2021 wird vom rechts unterzeichnenden Einzelrichter zur Fortbildung des Rechts zugelassen. Die Sache wird vom rechts unterzeichnenden Einzelrichter auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das […]
KG – Az.: 3 Ws (B) 163/21 – Beschluss vom 30.08.2021 In der Bußgeldsache wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit hat der 3. Strafsenat des Kammergerichts am 30. August 2021 beschlossen: Der Antrag des Betroffenen auf Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten vom 22. März 2021 wird gemäß §§ 80 Abs. 3 Satz 1, 79 Abs. 3 […]
OLG Karlsruhe – Az.: 2 Rb 37 Ss 423/21 – Beschluss vom 21.12.2021 Leitsatz des Gerichts: 1. Der Senat hält an seiner Rechtsauffassung fest, dass das Infektionsschutzgesetz in der zur Tatzeit gültigen Fassung vom 27. März 2020 mit den in §§ 28, 32, 73 Abs.1a Nr. 24 getroffenen Regelungen eine ausreichende, verfassungskonforme Ermächtigung für die in § […]
VG Würzburg – Az.: W 8 E 21.1606 – Beschluss vom 21.12.2021 I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. Gründe I. 1. Der Antragsteller begehrt im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Erteilung eines Genesenennachweises befristet bis zum 16. März 2022. Am […]
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg – Az.: 1 S 3449/21 – Beschluss vom 15.12.2021 Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 28. Oktober 2021 – 6 K 2961/21 – wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.000,– EUR festgesetzt. Gründe Die Antragstellerin hat erstinstanzlich zuletzt, im Anschluss […]
AG Schweinfurt – Az.: 3 C 513/21 – Urteil vom 11.10.2021 In dem Rechtsstreit wegen Schadensersatz erlässt das Amtsgericht Schweinfurt durch den Richter am Amtsgericht am 11.10.2021 aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 07.09.2021 folgendes Endurteil 1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 973,21 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem […]
LG Hamburg – Az.: 323 S 14/21 – Urteil vom 21.10.2021 In der Sache erkennt das Landgericht Hamburg – Zivilkammer 23 – auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 30.09.2021 für Recht: 1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg vom 07.04.2021, Az. 647 C 422/20, unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt […]
OVG Lüneburg – Az.: 13 MN 477/21 – Beschluss vom 16.12.2021 Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe I. Die Antragstellerin wendet sich mit einem Normenkontrolleilantrag gegen Zugangsbeschränkungen für Betriebe und Einrichtungen des Einzelhandels in der Niedersächsischen Corona-Verordnung (sog. 2-G-Regelung). Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und […]
Kann die Nutzung eines gefälschten Imfausweises zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung führen? Mit den Einschränkungen des alltäglichen Lebens, die eine teilweise 2G und 3G Regelung mit sich bringt, wächst bei einigen (wenigen) Mitbürgern auch das Verlangen diese Regelungen auf illegalem Wege zu umgehen. Nachgemachte Impfausweise kommen dabei immer häufiger zum Einsatz. In diesem Artikel erläutern wir, […]
OVG Lüneburg – Az.: 13 MN 463/21 – Beschluss vom 08.12.2021 Der Antrag wird abgelehnt. Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens je zur Hälfte. Der Streitwert des Verfahrens wird auf 10.000 EUR festgesetzt. Gründe I. Der sinngemäß gestellte Antrag (vgl. Schriftsatz der Antragsteller v. 30.11.2021, S. 3 f.), § 8b Abs. 2 bis 4 der Niedersächsischen […]
Oberverwaltungsgericht Sachsen – Az.: 3 B 429/21 – Beschluss vom 09.12.2021 Der Antrag wird verworfen. Die Kosten des Verfahrens tragen Antragstellerin und Antragsgegner je zur Hälfte. Der Streitwert wird auf 5.000 € festgesetzt. Gründe I. Die im Freistaat Sachsen lebende Antragstellerin verfolgt mit ihrem Eilantrag gemäß § 47 Abs. 6 VwGO das Ziel, § 9 Abs. 3 […]
OLG Celle – Az.: 2 U 64/21 – Urteil vom 02.12.2021 Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10. Mai 2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 10. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg geändert und die Beklagten werden bei Klageabweisung im Übrigen verurteilt, an die Klägerin 1.405,- Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz […]
Wer Impfpässe fälscht oder gefälschte Impfpässe vorlegt, soll künftig mit Strafe wegen Urkundenfälschung rechnen müssen Die derzeitige rechtliche Situation ist durchaus umstritten: Welche Strafe droht bei der Nutzung eines gefälschten Impfausweises oder Nachweis einer Impfung, um sich zum Beispiel in einen für Ungeimpfte versperrten Bereich Einlass zu verschaffen? Sollte hierfür eine Urkundenfälschung in Frage kommen, […]
Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg – Az.: 11 S 103/21 – Beschluss vom 23.11.2021 Der Antrag wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. Der Streitwert wird auf 5.000 EUR festgesetzt. Gründe I. Der sechsjährige Antragsteller lebt in Brandenburg und besucht die erste Klasse einer Grundschule sowie eine Horteinrichtung in Blankenfelde-Mahlow. Er begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen § 24 Abs. […]
Antworten auf die rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Thematik

Die Corona-Pandemie hat in Deutschland Ausmaße erreicht, die noch niemals zuvor in dieser Form dagewesen sind. Dementsprechend groß ist auch die Herausforderung, der sich insbesondere die Bundesregierung und auch die deutsche Wirtschaft gegenüber sah. Da bislang in diesem Zusammenhang noch keinerlei Erfahrungswerte bestanden galt es für die Bundesregierung, eine wahre Vielzahl von verschiedenen Fragestellungen zu klären und zu prüfen, in welcher Form Hilfestellungen für die Wirtschaft sowie auch Schutzmaßnahmen für die allgemeine Bevölkerung getroffen werden müssen und wie sich diese Maßnahmen praktisch umsetzen lassen.
Zwar konnte die Bundesregierung in der Kürze der Zeit eine wahre Masse an verschiedenen Maßnahmen unbürokratisch ins Leben rufen, doch wurden bei Weitem nicht alle Fragen rund um diese Thematik abschließend geklärt. Die mediale Landschaft in Deutschland hat zwar verständlicherweise die Corona-Thematik als Thema Nummer eins aufgegriffen, doch unterschieden sich die Berichterstattungen der jeweiligen Medien zum Teil sehr stark voneinander, sodass in der Bevölkerung eine Unsicherheit im Hinblick auf das eigene Verhalten entstanden ist. Viele Bürger fragten sich, was jetzt überhaupt noch erlaubt ist und was gesetzlich verboten wurde. Ein anderer Bereich, der ebenfalls von der Corona-Pandemie sehr stark betroffen war, ist die Stellung des Bürgers als Arbeitnehmer. Hier brachte Corona sehr viele Veränderungen im alltäglichen Berufsleben mit sich, jedoch haben sich die arbeitsrechtlichen Gesetzesbestimmungen weitestgehend nicht verändert. Dieser Umstand ist es, der noch immer für Verunsicherung bei den Arbeitnehmern sorgt.
Coronavirus SARS-CoV-2 – Die Existenz steht auf dem Spiel
Nicht nur Arbeitnehmer waren verunsichert im Hinblick auf die aktuelle Corona-Pandemie, auch Arbeitgeber haben die Auswirkungen der weltweiten Gesundheitskrise sehr stark zu spüren bekommen. Durch den Umstand, dass die Regierungen auf der ganzen Welt mit Abschottungsmaßnahmen reagiert haben, gerieten Lieferwege ins Stocken und die ganze Produktionslandschaft kam regelrecht zum Erliegen. Ebenfalls davon betroffen war natürlich auch die Nachfrage nach den Produkten und Dienstleistungen der jeweiligen Unternehmen auf den jeweiligen Märkten, sodass die Umsätze dementsprechend auch eingebrochen sind. Die fast schon logische Folge war, dass viele Unternehmen finanziell an den Rand der Existenz gebracht wurden. Dies ist auch in Deutschland nicht anders, sodass die Bundesregierung zum Handeln aufgefordert war. Die Bundesregierung hat auch sehr schnell reagiert und eine Reihe von Hilfsmaßnahmen ins Leben gerufen, mit welchen die Unternehmen finanziell abgesichert und auch die Arbeitsplätze erhalten bleiben sollten.
Maßnahmen wie
- das unbürokratische Kurzarbeitergeld
- spezielle Förderungsmaßnahmen für Unternehmen in Form von Steuerstundungen
- Sofortzahlungen für Unternehmen
sollten innerhalb von kürzester Zeit zur Verfügung stehen, ohne dass hierfür ein langwieriger bürokratischer Aufwand erforderlich ist. Die Anträge dafür wurden in einigen Bundesländern auf den Internetpräsenzen der jeweilig zuständigen Behörden online zur Verfügung gestellt, was jedoch auch Betrüger auf den Plan gerufen hat. In Nordrhein-Westfalen wurden Betrugswebseiten ins Netz gestellt, auf denen Unternehmer ihre sensiblen Daten eingeben mussten, um in den vermeintlichen Genuss der unbürokratischen Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen zu kommen. Glücklicherweise wurde der Betrug sehr schnell entdeckt, sodass sich der wirtschaftliche Schaden dieser Betrugsmasche in sehr starken Grenzen gehalten hat. Trotzdem sind die Unternehmer sowie auch die Bundesregierung gewarnt und wer als Unternehmer die Soforthilfemaßnahmen der Bundesregierung für Unternehmen in Anspruch nehmen möchte steht nach wie vor in der Pflicht, bei dem Antragsverfahren die erforderliche Sorgfalt an den Tag zu legen.
Gern wird dabei vergessen, dass sich das Antragsverfahren für Soforthilfemaßnahmen an sich nicht nennenswert verändert hat. Es wurde lediglich aufgrund der aktuell vorherrschenden Ausnahmesituation seitens der Bundesregierung beschleunigt. Nach wie vor findet für jedes Antragsverfahren eine genaue behördliche Prüfung statt, ob und in welchem Umfang ein Unternehmen überhaupt Anspruch auf die Soforthilfemaßnahmen für Unternehmen hat. Die Prüfung findet jedoch jetzt aktuell erst nach der Auszahlung der Hilfsgelder statt. Dieser Umstand ist natürlich ein Stück weit verlockend, jedoch sollten die Einschränkungen sowie Antragsvoraussetzungen dabei nicht vergessen werden. Als wichtigste Einschränkung bzw. Voraussetzung für einen Antrag auf die sofortige finanzielle Hilfe für das Unternehmen gilt dabei, dass die wirtschaftliche Notlage des Unternehmens auch wirklich durch die Corona-Pandemie entstanden ist. Unternehmen, die bereits vor dem 31.12.2019 finanzielle Schwierigkeiten hatten, haben ausdrücklich keinen Anspruch auf die finanzielle Soforthilfe der Bundesregierung und sollten dementsprechend auch keinen Antrag auf die Hilfsmaßnahme stellen.
Es können strafrechtliche Konsequenzen drohen
Diejenigen Unternehmer, die aktuell in dem Glauben leben, dass die zuständigen Behörden aufgrund der aktuellen Situation schon nicht so genau prüfen werden, irren sich. Wie bereits erwähnt findet eine Prüfung jedes einzelnen Antrags auf die Soforthilfemaßnahmen auch künftig statt und die Unternehmer stehen als Antragssteller in der Verantwortung. Wer also jetzt einen Antrag als Unternehmer ausfüllt muss dabei auch belegen können, dass die finanzielle Notlage durch die Pandemie entstanden ist.
Unkorrekte oder gar unvollständige Angaben in dem Antrag können sehr gravierende strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hierbei ist insbesondere der Straftatbestand des Subventionsbetruges zu nennen, da die Soforthilfemaßnahmen als Subventionen dargestellt werden.
Das Ende ist noch nicht in Sicht
Zwar wurde zu Beginn des Monats Mai 2020 von den Bundesländern eine weitestgehende Lockerung von dem bundesweiten Lockdown beschlossen, jedoch befindet sich Deutschland in einer enorm trügerischen Sicherheit. Viele Virologen betonen in den Medien immer wieder aufs Neue, dass sich die Welt mitnichten schon am Ende der gefährlichen Pandemie befindet, sondern vielmehr erst am Anfang. Auch die Bundeskanzlerin Angela Merkel mahnt bei jeder sich bietenden Gelegenheit zu einem vorsichtigen Handeln, da ansonsten viele kleine bereits erreichte Erfolge sehr schnell wieder verspielt werden können. Dementsprechend werden sich auch weiterhin viele Arbeitnehmer in der Homeoffice-Maßnahme befinden und sich an die bestehenden Kontakteinschränkungen der jeweiligen Bundesländer halten müssen. Diese Situation ist für viele Arbeitnehmer absolutes Neuland, sodass rechtliche Unsicherheit vorherrscht. Fakt ist jedoch, dass es in Deutschland weder einen Anspruch auf die Homeoffice-Maßnahme gibt noch überhaupt ein rechtlicher Rahmen für diese Maßnahme existiert. Das Homeoffice ist somit eine ausdrückliche Sondervereinbarung, die zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer getroffen wird. Wenn der Arbeitgeber das Homeoffice in seinem Unternehmen nicht anbietet, so besteht seitens des Arbeitnehmers auch in Zeiten der Corona-Krise eine Verpflichtung zur Erbringung der Arbeitsleistung.
Viele Arbeitgeber berufen sich sehr gern auf die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Natürlich hat der Arbeitgeber die Verpflichtung der Fürsorgepflicht, allerdings kann diese Verpflichtung nicht pauschalisiert auf die aktuelle Corona-Situation angewendet werden. Der betriebliche Gesundheitsschutz ist daher im Einzelfall zu prüfen und ein Zweifel daran gibt einem Arbeitnehmer nicht das Recht, die vertragliche Arbeitsleistungspflicht zu verweigern oder einzustellen.
Verstöße gegen die Verhaltensmaßnahmen
Im Hinblick auf die zu treffenden Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wurde deutschlandweit in den unterschiedlichsten Medienlandschaften sowie auch seitens der Bundesregierung sehr viel diskutiert. Eine Maßnahme, die direkt verhängt wurde, war die Kontakteinschränkung bzw. auch einige Ausgangssperren. Diese Maßnahmen wurde von allen Seiten als wirkungsvoll aufgefasst, sodass die Bürger sich auch mit Ausnahme von sehr wenigen Einzelfällen an diese Maßnahmen gehalten haben. Mittlerweile befindet sich Deutschland gerade in dem Prozess, die verhängten Maßnahmen langsam wieder aufzulockern. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die verhängten Maßnahmen keine rechtliche Wirkung mehr entfalten bzw. dass ein Bürger in Deutschland sich daran nicht mehr zu halten braucht. Was viele Bürger sehr gern vergessen ist der Umstand, dass ein Verstoß gegen diese Maßnahmen durchaus auch mit einem gravierenden Bußgeld belegt werden kann. Auch hier gilt es wieder, den Einzelfall zu beleuchten und die entsprechenden Konsequenzen abzuwägen. Die Kontrollen der jeweilgen Maßnahmen obliegt für gewöhnlich dem Ordnungsamt, welches dieser Verpflichtung in vielen Teilen Deutschlands auch sehr gewissenhaft nachgekommen ist.
Die Reiselust der deutschen Bevölkerung ist ebenfalls von der aktuellen Situation betroffen und die Bundesregierung hat bereits sehr früh deutlich gemacht, dass der Sommer 2020 mit keinem Sommer der Vergangenheit verglichen werden kann. Urlaubsreisen wurden von den Reiseveranstaltern bereits sehr frühzeitig storniert, was wiederum rechtliche Auswirkungen auf jeden Einzelnen hatte. Zwar zeigten sich die Reiseveranstalter im Hinblick auf die Rückerstattung der Reisekosten gegenüber den Kunden äußerst zuvorkommend, allerdings gibt es auch Angriffsfläche für rechtliche Streitigkeiten bzw. Ansatzpunkte für eine rechtliche Verunsicherung. Wir als erfahrene Rechtsanwaltskanzlei machen jedoch deutlich, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen des deutschen Reiserechts sehr eindeutig formuliert und abgesteckt sind. Die Frage ist jetzt nur, ob bei Ihrer Reise auch wirklich das deutsche Reiserecht zur Anwendung kommen kann. Es ist daher auf jeden Fall erforderlich, dass auch bei dieser Thematik eine sehr exakte Einzelfallprüfung vorgenommen wird damit Sie als Reisender in den Genuss einer vollständigen Rückerstattung Ihrer Reisekosten kommen können.
Auf Toleranz zu hoffen ist im Hinblick auf die Gesamtsituation mit Sicherheit nicht der richtige Ansatz. Wenn Sie als Unternehmer einen Antrag auf eine Soforthilfe stellen möchten oder wenn Sie als Arbeitnehmer Streitigkeiten mit Ihrem Arbeitgeber haben sind wir mit unserem großem Team aus erfahrenen und engagierten Fachanwälten genau der richtige Ansprechpartner für Sie. Unabhängig davon, welches Rechtsgebiet Ihr Anliegen tangiert, stehen wir sehr gern für Sie auch in Zeiten von Corona zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach über unsere Internetpräsenz, per E-Mail oder fernmündlich und wir werden Ihr Anliegen für Sie mit der größtmöglichen Sorgfalt binnen kürzester Zeit prüfen. Selbstverständlich bieten wir auch in diesen Ausnahmezeiten für Sie eine kompetente Fachberatung an und übernehmen auch sehr gern die Kommunikation mit der Gegenseite, damit Ihr Anliegen schnell zu einem guten Ende gebracht werden kann.
Steigende Zahl an Strafverfahren wegen unrechtmäßig beantragten Coronasoforthilfen
Zur Zeit stellen wir eine gestiegene Anzahl an Strafverfahren wegen unrechtmäßig beantragten Coronasoforthilfen fest. Wird Ihnen auch eine unberechtigte Beantragung von Corona Hilfen zur Last gelegt? Dann wenden Sie sich an uns. Wir beraten und vertreten Sie. Nehmen Sie Kontakt zu unserem Strafrecht-Experten auf: KONTAKT oder informieren Sie sich weiter zum Thema unter: www.strafrechtsiegen.de/subventionsbetrug-bei-soforthilfen-in-der-corona-krise.