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Haftungsverteilung bei Rückwärtskollision nach Verlassen zweier Waschboxen

In einer Münchner Waschanlage krachte es, als zwei Autofahrer gleichzeitig rückwärts aus ihren Boxen fuhren. Eine Richtungsänderung beim Rückwärtsfahren führte zur Kollision – und vor Gericht zu einer klaren Schuldzuweisung: 70 Prozent trägt die Fahrerin, die beim Rückwärtssetzen nach rechts lenkte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: Landgericht München II
  • Datum: 22.09.2023
  • Aktenzeichen: 2 O 1673/22 VZS
  • Verfahrensart: Zivilprozess über Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall
  • Rechtsbereiche: Straßenverkehrsrecht, Zivilrecht (Haftungsrecht)

Beteiligte Parteien:

  • Klägerin: Eine Privatperson, die Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls fordert. Sie behauptet, dass sie bereits stand, als es zur Kollision mit dem Fahrzeug der Beklagten kam, und fordert daher die volle Erstattung der entstandenen Schäden.
  • Beklagte zu 1: Fahrerin des anderen beteiligten Fahrzeugs. Sie argumentiert, dass sie vor dem Zurücksetzen sichergestellt hat, dass der Verkehrsraum frei war und gibt an, die Klägerin sei in ihr Fahrzeug gefahren.
  • Beklagte zu 2: Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs der Beklagten zu 1, welche einige der geforderten Beträge bereits bezahlt hat.

Um was ging es?

  • Sachverhalt: Am 12.02.2022 kollidierten zwei Fahrzeuge auf einem Waschanlagengelände, als beide Fahrer rückwärts aus parallelen Waschboxen herausfuhren. Die Klägerin verlangt Schadensersatz, da sie meint, der Unfall sei unvermeidbar für sie gewesen und das Verschulden läge hauptsächlich bei der Beklagten zu 1. Die Beklagten widersprechen und argumentieren, die Klägerin hätte zumindest teilweise zur Entstehung des Schadens beigetragen.
  • Kern des Rechtsstreits: Wer trägt überwiegend die Verantwortung für den Unfall? Sind die Beklagten gesamtschuldnerisch verpflichtet, den geltend gemachten Schadensersatz zu leisten?

Was wurde entschieden?

  • Entscheidung: Die Klage ist überwiegend begründet. Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner zur Zahlung von 1.041,68 € an die Klägerin verurteilt. Des Weiteren wurde eine Kostenverteilung von 70% zu Lasten der Beklagten und 30% zu Lasten der Klägerin festgelegt.
  • Begründung: Das Gericht stellte fest, dass die Beklagte zu 1 durch ihre Fahrweise den Schaden überwiegend verursacht hat, insbesondere durch ein riskantes Manöver beim Rückwärtsfahren. Eine höhere Sorgfaltspflicht lag bei ihr, die sie nicht einhielt. Demgegenüber war die Klage der Klägerin teilweise nicht begründet, da auch ihr Verhalten zur Schadensentstehung beigetragen hat.
  • Folgen: Die Beklagten müssen den verbleibenden Betrag an die Klägerin zahlen und einen Großteil der Kosten des Rechtsstreits tragen. Die Entscheidung ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

Verkehrsunfälle beim Ausfahren aus Waschboxen: Wer haftet und wie wird entschädigt?

Verkehrsunfälle sind eine komplexe Angelegenheit, die häufig Fragen zur Haftungsverteilung aufwerfen. Besonders herausfordernd wird es, wenn es zu Kollisionen beim Ausfahren aus Waschboxen kommt. In diesen Fällen müssen die Beteiligten oft klären, wer für die Fahrschäden verantwortlich ist und welcher Anteil am Schadensersatz gefordert werden kann. Das Unfallrecht bietet einen rechtlichen Rahmen zur Beurteilung solcher Situationen und legt fest, inwiefern Fahrerpflichten und Verkehrsrechtliche Aspekte eine Rolle spielen.

Ein häufiges Szenario sind Rückwärtskollisionen, bei denen die Verantwortung zwischen den Unfallbeteiligten schwer zuzuordnen ist. Insbesondere bei Parkplatzunfällen ist die Schadensbewertung oft kompliziert, da die Umstände vielfältig sind. Um diese Aspekte besser zu verstehen, wird im Folgenden ein konkreter Fall genauer analysiert.

Der Fall vor Gericht


Schadensersatz für Unfall in Waschanlage: Rückwärtsfahrer mit Richtungsänderung trägt Hauptschuld

Zwei PKW fahren gleichzeitig rückwärts aus benachbarten Waschboxen
(Symbolfoto: Flux gen.)

Am Landgericht München II wurde ein Fall von Schadensersatz nach einer Kollision zweier Fahrzeuge auf einem Waschanlagengelände verhandelt. Der Unfall ereignete sich am 12. Februar 2022 gegen 16:30 Uhr, als zwei PKW-Fahrer zeitgleich rückwärts aus benachbarten Waschboxen herausfuhren.

Unfallhergang und Kollision der Fahrzeuge

Die beiden Fahrzeuge fuhren nahezu zeitgleich rückwärts aus den Waschboxen. Während die Klägerin ihr Fahrzeug gerade nach hinten steuerte, lenkte die Beklagte während der Rückwärtsfahrt nach rechts ein. Dies führte zu einer Kollision im 90-Grad-Winkel, wobei das Fahrzeug der Beklagten mit dem hinteren rechten Bereich gegen die linke Seite des klägerischen Fahrzeugs stieß. Zum Zeitpunkt des ersten Kontakts bewegte sich das Fahrzeug der Klägerin noch rückwärts, kam aber während der Kollision zum Stillstand. Die Kollisionsgeschwindigkeit lag bei maximal Schrittgeschwindigkeit.

Beschädigungen und Schadensbild

Das Fahrzeug der Klägerin erlitt Beschädigungen im hinteren Bereich der linken Tür sowie an der Seitenwand. Die Radzierkappe hinten links wurde beschädigt. Am Fahrzeug der Beklagten entstanden Schäden am Heck, insbesondere im Bereich der Heckstoßstange und des Heckdeckels. Der Gesamtschaden belief sich auf 5.208,41 Euro.

Gerichtliche Bewertung der Schuldfrage

Das Gericht sah bei beiden Unfallbeteiligten Verstöße gegen die Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren. Besonders schwer wog jedoch das Verhalten der Beklagten, die durch ihre Richtungsänderung nach rechts den Unfall wesentlich wahrscheinlicher gemacht hatte. Nach Abwägung aller Umstände legte das Gericht eine Haftungsquote von 70 Prozent für die Beklagte und 30 Prozent für die Klägerin fest.

Rechtliche Grundlagen und Urteil

Das Gericht stellte klar, dass die speziellen Vorschriften für Rückwärtsfahren im fließenden Verkehr hier nicht direkt anwendbar waren, da sich der Unfall auf einem Waschanlagengelände ereignete. Dennoch galten die allgemeinen Sorgfaltspflichten. Die Beklagten wurden als Gesamtschuldner verurteilt, 70 Prozent des Schadens zu ersetzen. Nach Abzug bereits geleisteter Zahlungen müssen sie noch 1.041,68 Euro sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 173,27 Euro an die Klägerin zahlen.


Die Schlüsselerkenntnisse


Bei Unfällen auf Waschanlangen- oder Parkplatzgeländen gelten andere rechtliche Maßstäbe als im normalen Straßenverkehr. Wer beim Rückwärtsfahren zusätzlich die Richtung ändert, trägt eine erhöhte Verantwortung für mögliche Kollisionen. Das Gericht bewertet in solchen Fällen, welches Fahrmanöver den Unfall wahrscheinlicher gemacht hat – eine Richtungsänderung wiegt dabei schwerer als geradeaus Rückwärtsfahren.

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie in einen Unfall auf einem Waschplatz verwickelt werden, achten Sie besonders darauf, wie sich die Beteiligten verhalten haben. Fahren Sie selbst rückwärts, bleiben Sie möglichst auf geradem Kurs. Bei einer Kollision ist wichtig zu dokumentieren, ob einer der Beteiligten die Richtung geändert hat. Dies kann entscheidend für die Haftungsverteilung sein. Auch wenn beide Parteien rückwärts fahren, kann die Schuld unterschiedlich verteilt werden – wer zusätzliche Fahrmanöver durchführt, muss mit einem höheren Haftungsanteil rechnen. Sichern Sie sich durch Fotos und Zeugenaussagen ab, um den genauen Unfallhergang nachweisen zu können.


Benötigen Sie Hilfe?

Unfälle auf Waschanlangen- und Parkplatzgeländen erfordern eine sorgfältige rechtliche Bewertung der individuellen Umstände – besonders wenn es um komplexe Rückwärtsfahrmanöver geht. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren die spezifischen Details Ihres Falles und helfen Ihnen, die rechtlichen Besonderheiten dieser Sonderfälle zu verstehen. In einem persönlichen Gespräch können wir die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens einschätzen und Ihnen aufzeigen, wie Sie Ihre Rechte optimal wahren. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer haftet bei Unfällen auf einem Waschanlagengelände?

Die Haftung bei Unfällen auf Waschanlagengeländen unterscheidet sich grundlegend von der Haftung im öffentlichen Straßenverkehr. Anders als im Straßenverkehr haften Autohalter in der Waschanlage nicht automatisch für jeden Schaden, der beim Betrieb ihres Fahrzeugs entsteht.

Haftung des Waschanlagenbetreibers

Der Waschanlagenbetreiber trägt die Hauptverantwortung für Schäden, die während des automatisierten Waschvorgangs entstehen. Er muss nachweisen, dass er alle zumutbaren Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. Dies umfasst die Pflicht:

  • Die Anlage nach technischen Standards zu betreiben
  • Kunden über die korrekte Benutzung aufzuklären
  • Auf mögliche Gefahren hinzuweisen
  • Die Eignung des Fahrzeugs für die Waschanlage zu prüfen

Haftung der Fahrzeugführer

Wenn Sie als Fahrzeugführer einen Unfall verursachen, haften Sie nur bei nachgewiesenem Verschulden. Eine Haftung tritt insbesondere ein, wenn Sie:

  • Die Anlage entgegen den Anweisungen bedienen
  • Ihr Fahrzeug falsch in der Anlage positionieren
  • Während des Waschvorgangs bremsen oder falsch lenken

Besondere Haftungssituationen

Bei Auffahrunfällen am Ende der Waschstraße kann eine geteilte Haftung entstehen. Wenn ein Fahrzeug am Ausgang nicht wegfahren kann und ein nachfolgendes Fahrzeug dadurch beschädigt wird, haftet der Fahrer des stehenden Fahrzeugs zu 30% aus der Betriebsgefahr seines Fahrzeugs.

Bei technischen Defekten der Waschanlage haftet der Betreiber nur, wenn ihm eine schuldhafte Pflichtverletzung nachgewiesen werden kann. Wenn sowohl die Anlage als auch das Fahrzeug in ordnungsgemäßem Zustand sind und trotzdem ein Schaden entsteht, muss im Einzelfall geprüft werden, wer die Verantwortung trägt.


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Welche Beweise sollten nach einem Unfall in der Waschanlage gesichert werden?

Nach einem Unfall in der Waschanlage müssen Sie den Schaden sofort dem Betreiber oder seinen Mitarbeitern melden. Für eine erfolgreiche Beweissicherung sind folgende Schritte entscheidend:

Unmittelbare Dokumentation

Die Fotodokumentation des Schadens ist unverzichtbar. Fotografieren Sie detailliert alle beschädigten Bereiche des Fahrzeugs noch auf dem Gelände der Waschanlage. Der genaue Schadenszeitpunkt mit Ort, Datum und Uhrzeit muss schriftlich festgehalten werden.

Zeugen und Gesprächsnotizen

Fertigen Sie Gesprächsnotizen über die Schadensmeldung an und sichern Sie Kontaktdaten anwesender Zeugen. Die Zeugenaussagen sind bei der späteren Beweisführung vor Gericht besonders wichtig, da sie die Entstehung des Schadens in der Waschanlage bestätigen können.

Videoaufzeichnungen

Viele Waschanlagen verfügen über Videoüberwachung. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Videoaufnahmen als Beweismittel im Zivilprozess zulässig sind. Bitten Sie den Betreiber um die Sicherung der Videoaufzeichnungen des Waschvorgangs.

Technische Dokumentation

Wenn ein technischer Defekt vermutet wird, ist die lückenlose Dokumentation der Wartung und Überprüfung der Waschanlage relevant. Sie können den Betreiber auffordern, diese Unterlagen bereitzustellen.

Schadensgutachten

Bei größeren Schäden empfiehlt sich die Einschaltung eines Sachverständigen. Das außergerichtliche Gutachten gilt als wichtiges Indiz für die Schadensursache. Der Sachverständige kann bestätigen, ob die Schäden tatsächlich durch die Waschanlage entstanden sind.


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Wie werden Schuld und Schadensersatz bei gleichzeitigem Rückwärtsfahren verteilt?

Bei gleichzeitigem Rückwärtsfahren zweier Fahrzeuge gilt nicht automatisch eine 50:50 Verteilung der Haftung. Die Haftungsverteilung richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls.

Grundsätzliche Haftungsverteilung

Wenn Sie rückwärts fahren, trifft Sie eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Sie müssen sich vor Beginn des Zurücksetzens vergewissern, dass der Raum hinter Ihrem Fahrzeug frei ist – auch in den Bereichen, die im Rückspiegel nicht einsehbar sind.

Kriterien für die Schuldzuweisung

Die Haftungsquote wird nach folgenden Faktoren bestimmt:

  • Geschwindigkeit beim Rückwärtsfahren
  • Sichtverhältnisse zum Unfallzeitpunkt
  • Richtungsänderungen während der Rückwärtsfahrt
  • Reaktionsverhalten beider Fahrer

Besonderheiten bei Waschboxen

Bei Kollisionen nach dem Verlassen von Waschboxen gelten spezielle Regeln. Wenn Sie dabei eine Richtungsänderung vornehmen, erhöht sich Ihr Haftungsanteil. Ein typisches Beispiel: Fahren Sie rückwärts aus einer Waschbox und lenken dabei nach rechts ein, tragen Sie einen höheren Verursachungsanteil (etwa 70%) als der andere Rückwärtsfahrer.

Der Anscheinsbeweis, der normalerweise gegen den Rückwärtsfahrenden spricht, greift bei zwei rückwärtsfahrenden Fahrzeugen nicht automatisch. Stattdessen muss das konkrete Verhalten beider Fahrer geprüft werden.

Wenn Sie aus einer Waschbox ausfahren, müssen Sie mit gleichzeitig ausfahrenden Fahrzeugen aus Nachbarboxen rechnen. Eine typische Haftungsverteilung in solchen Fällen liegt bei 2/3 zu 1/3 zulasten des Fahrers, der während des Rückwärtsfahrens zusätzlich die Richtung ändert.


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Welche Rolle spielen Geschwindigkeit und Fahrtrichtung bei der Schuldfrage?

Die Geschwindigkeit und Fahrtrichtung sind entscheidende Faktoren für die Haftungsverteilung bei Verkehrsunfällen. Wenn Sie schneller als die Richtgeschwindigkeit fahren, kann dies selbst dann zu einer Mithaftung führen, wenn Sie nicht die Hauptschuld am Unfall tragen.

Geschwindigkeitseinfluss auf die Haftung

Bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit von mehr als 30 km/h erhöht sich die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs erheblich. Selbst wenn Sie keinen direkten Fahrfehler begehen, können Sie zu einer Mithaftung von bis zu 25% herangezogen werden. Die Geschwindigkeit muss stets an die Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnisse angepasst werden, auch wenn Sie die zulässige Höchstgeschwindigkeit einhalten.

Bedeutung der Fahrtrichtung

Bei Rückwärtsfahrten gilt eine besondere Sorgfaltspflicht. Der Anscheinsbeweis spricht zunächst gegen den Rückwärtsfahrenden. Wenn Sie beispielsweise aus einer Waschbox ausfahren, tragen Sie eine erhöhte Sorgfaltspflicht und müssen sich „eintastend“ fortbewegen.

Spezielle Verkehrssituationen

In Waschboxen oder auf Parkplätzen gelten besondere Regeln. Wenn zwei Fahrzeuge aus benachbarten Waschboxen ausfahren, trifft denjenigen der höhere Verursachungsanteil (bis zu 70%), der durch eine Richtungsänderung den Schadenseintritt wahrscheinlicher macht. Bei Parkmanövern müssen Sie mit geringer Geschwindigkeit und stets bremsbereit fahren.

Die Haftungsverteilung richtet sich nach dem Grad der Verursachung und der jeweiligen Betriebsgefahr der beteiligten Fahrzeuge. Wenn Sie etwa bei Dunkelheit auf einer schmalen Straße fahren, kann selbst eine geringe Geschwindigkeitsüberschreitung zu einer überwiegenden Haftung führen.


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Was müssen Autofahrer beim Verlassen einer Waschbox beachten?

Beim Verlassen einer Waschbox tragen Sie als Fahrer eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Sie müssen sich besonders vorsichtig „eintasten“ und äußerst langsam und stets bremsbereit fahren.

Grundlegende Verhaltensregeln

Nach §10 StVO müssen Sie beim Verlassen der Waschbox besondere Vorsicht walten lassen und anderen Verkehrsteilnehmern Vorrang gewähren. Eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer muss dabei ausgeschlossen sein.

Praktische Sicherheitsmaßnahmen

Vor dem Ausfahren müssen Sie anhalten und sich vergewissern, dass die Fahrbahn frei ist. Setzen Sie den Blinker, um Ihr Ausfahren anzukündigen. Fahren Sie dann vorsichtig an und beschleunigen Sie zügig, um den Verkehrsfluss nicht zu behindern.

Rechtliche Besonderheiten

Die Beweislast liegt bei Ihnen als ausfahrendem Fahrzeug. Bei einem Unfall wird zunächst vermutet, dass Sie die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet haben. Auf dem Waschanlagengelände genießen gekennzeichnete Fahrwege Vorrang.

Bei Rückwärtsfahren aus der Waschbox müssen Sie sich vor Beginn des Zurücksetzens vergewissern, dass der Raum hinter Ihrem Fahrzeug auch in den Bereichen frei ist, die Sie im Rückspiegel nicht übersehen können. Das Rückwärtsfahren ist dabei auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken.

Bei einer Kollision während des Ausfahrens können Sie den Großteil der Haftung tragen, selbst wenn der andere Fahrer ebenfalls Fehler gemacht hat. In konkreten Fällen mussten ausfahrende Fahrzeuge bis zu 70% der Schäden selbst tragen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Sorgfaltspflicht

Ein rechtliches Grundprinzip, das von jedem Verkehrsteilnehmer verlangt, sich so zu verhalten, dass andere nicht gefährdet oder geschädigt werden. Beim Autofahren bedeutet dies besonders aufmerksam und vorsichtig zu sein, vor allem in Situationen wie beim Rückwärtsfahren. Die Sorgfaltspflicht ist in § 1 StVO verankert. Wer dagegen verstößt und einen Schaden verursacht, muss dafür haften. Beispiel: Ein Autofahrer, der ohne ausreichende Rückversicherung rückwärts fährt und dabei einen Unfall verursacht, verletzt seine Sorgfaltspflicht.


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Haftungsquote

Die prozentuale Aufteilung der Verantwortung für einen Schaden zwischen mehreren Beteiligten. Sie wird vom Gericht nach Abwägung aller Umstände festgelegt und bestimmt, welchen Anteil des Gesamtschadens jede Partei tragen muss. Grundlage hierfür ist § 254 BGB (Mitverschulden). Beispiel: Bei einer Haftungsquote von 70/30 muss der Hauptverursacher 70% des Gesamtschadens bezahlen, während der andere Beteiligte 30% trägt.


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Gesamtschuldner

Mehrere Personen, die gemeinsam für eine Schuld haften und vom Gläubiger jeweils für den gesamten Betrag in Anspruch genommen werden können (§ 421 BGB). Der Gläubiger kann frei wählen, von welchem Schuldner er die Leistung verlangt. Im Innenverhältnis können die Gesamtschuldner dann entsprechend ihrer Haftungsquote Ausgleich verlangen. Beispiel: Bei einem Unfall können sowohl der Fahrer als auch der Halter des Fahrzeugs als Gesamtschuldner haften.


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Rechtsanwaltskosten

Die Kosten für die anwaltliche Vertretung, die als Teil des Schadens vom Verursacher zu erstatten sind, wenn die Beauftragung eines Anwalts zur Rechtsverfolgung erforderlich und angemessen war (§ 249 BGB). Die Höhe richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Beispiel: Nach einem Verkehrsunfall muss der Schädiger neben den Reparaturkosten auch die angemessenen Anwaltskosten des Geschädigten übernehmen.


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Mitverschulden

Eine rechtliche Situation, bei der sowohl der Schädiger als auch der Geschädigte zum Schadenseintritt beigetragen haben (§ 254 BGB). Dies führt zu einer Aufteilung des Schadens entsprechend der Verursachungsbeiträge. Dabei werden Verschuldensgrad und Verursachungsanteil berücksichtigt. Beispiel: Wenn beide Unfallbeteiligen beim Rückwärtsfahren ihre Sorgfaltspflichten verletzt haben, liegt ein Mitverschulden vor.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 17 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Dieser Paragraph regelt die Schuldhaftigkeit im Straßenverkehr und legt fest, dass der Fahrzeugführer für Schäden, die durch einen Unfall verursacht werden, verantwortlich ist, sofern ihm ein Verschulden nachgewiesen werden kann. Dabei wird zwischen leichtem, mittlerem und schwerem Verschulden unterschieden, was die Höhe des Schadensersatzes beeinflusst.
    Im vorliegenden Fall wurde anhand des Unfallhergangs und der Verhaltensweisen der Beteiligten festgestellt, dass die Beklagte zu 1) durch ihre Richtungsänderung während des Rückwärtsfahrens eine wesentlich höhere Verursachungsquote trägt. Daher ist § 17 StVG entscheidend für die Haftungsfeststellung von 70 % zugunsten der Klägerin.
  • § 18 StVG (Straßenverkehrsgesetz): Dieser Paragraph behandelt die Haftung der Fahrzeughalter und regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Ersatzpflicht ausgeschlossen sein kann, beispielsweise durch höhere Gewalt oder ein unabwendbares Ereignis. Er differenziert auch die Haftung zwischen mehreren Beteiligten an einem Unfall.
    In diesem Fall war § 18 StVG relevant, da geprüft wurde, ob ein Ausschluss der Ersatzpflicht der Beklagten zu 1) vorliegt. Das Gericht kam jedoch zu dem Schluss, dass keine unabwendbaren Ereignisse vorlagen und die Beklagte daher haftpflichtig ist.
  • § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch): Dieser Paragraph verpflichtet denjenigen, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens. Er bildet eine zentrale Grundlage für Schadensersatzansprüche im Zivilrecht.
    Die Klägerin machte im vorliegenden Fall Ansprüche aus § 823 BGB geltend, da das Handeln der Beklagten zu 1) als fahrlässig bewertet wurde und somit eine Verletzung ihrer Rechte darstellte. Das Gericht bestätigte die Haftung der Beklagten zu 1) in Höhe von 70 %.
  • § 9 StVO (Straßenverkehrs-Ordnung): Diese Vorschrift regelt die besonderen Sorgfaltspflichten beim Rückwärtsfahren, insbesondere das Vermeiden von Gefährdungen anderer Verkehrsteilnehmer. Sie fordert, dass der Rückwärtsfahrer sich so verhält, dass eine Gefährdung ausgeschlossen ist, und gegebenenfalls Hilfsmittel zur sicheren Rückfahrt nutzt.
    Im vorliegenden Unfall führte das rücksichtslose Verhalten der Beklagten zu 1) beim Rückwärtsfahren zur Kollision. Das Gericht bewertete die Verletzung der Pflichten nach § 9 StVO als maßgeblich für die hohe Verursachungsquote der Beklagten.
  • § 115 VVG (Versicherungsvertragsgesetz): Dieser Paragraph behandelt die Rechte der Geschädigten bei Versicherungen, insbesondere das Direktversicherungsschutzanspruch, womit Versicherte direkt gegen die gegnerische Versicherung vorgehen können, ohne die Haftung der gegnerischen Partei selbst geltend zu machen.
    Die Klägerin konnte gemäß § 115 VVG die Beklagte zu 2) als Krafthaftpflichtversicherer direkt in Anspruch nehmen. Dies erleichtert die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, da die Versicherung der Beklagten zu 2) ebenso zur Verantwortung gezogen wurde.

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Das vorliegende Urteil

LG München II – Az.: 2 O 1673/22 VZS – Endurteil vom 22.09.2023


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