Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Kaufvertragsabschluss: Bedeutung der Angebotsannahme bei Gratisproben
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Ab wann ist ein Online-Händler an sein Angebot gebunden?
- Welche rechtliche Bedeutung haben kostenlose Zugaben beim Online-Kauf?
- Was gilt rechtlich bei offensichtlichen Preisfehlern im Online-Shop?
- Wie wirksam sind AGB-Klauseln zum Vertragsschluss beim Online-Shopping?
- Welche Rechte haben Verbraucher bei einer Stornierung durch den Online-Händler?
- Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Die Übersendung einer Gratisbeigabe im Zusammenhang mit einer Bestellung gilt als Annahme des Kaufvertrags, auch wenn das Hauptprodukt noch nicht versandt wurde.
- Ein einheitlicher Zusammenhang zwischen dem Hauptprodukt und der Gratisbeigabe führt zur Annahme eines Kaufvertrags.
- Das Gericht entschied zugunsten des Klägers, da bereits mit der Versandbenachrichtigung der Gratisbeigaben ein Kaufvertrag über die Smartphones zustande kam.
- Die Bestellbestätigungen allein wurden nicht als Vertragsannahme gewertet, jedoch die Nachlieferung von Kopfhörern.
- AGB können bei der Auslegung des Vertragsschlusses dann nicht berücksichtigt werden, wenn sie nicht wirksam einbezogen wurden.
- Die Anfechtung des Vertrages wegen Preisfehlers durch die Beklagte war verfristet, da sie erst erfolgte, nachdem der Fehler bekannt war.
- Das Gericht erkannte keinen Rechtsmissbrauch seitens des Klägers, da das bloße Ausnutzen eines Preisfehlers nicht ausreicht.
- Die Beklagte muss die neun bestellten Smartphones an den Kläger übergeben und übereignen.
- Andere Urteile in ähnlichen Fällen am Landgericht Frankfurt hatten keine Bindungswirkung auf das OLG Frankfurt.
- Die Entscheidung des OLG Frankfurt hat klare Auswirkungen auf den Umgang mit Bestellbestätigungen und Preisfehlern im Online-Handel.
Kaufvertragsabschluss: Bedeutung der Angebotsannahme bei Gratisproben
Die Angebotsannahme ist ein zentraler Aspekt im Vertragsrecht, der den Abschluss eines Kaufvertrags regelt.
Ein Angebot wird durch die Zustimmung des anderen Teils – der Annahme – rechtsverbindlich. Dabei spielt die Zusendung von Waren, wie etwa Gratisbeigaben oder kostenlose Proben, eine besondere Rolle. Sie werfen Fragen auf, ob hierbei tatsächlich ein Kaufvertrag zustande kommt oder ob es sich lediglich um ein Geschenk handelt, das keine rechtlichen Verpflichtungen nach sich zieht.
Verbraucherrechte und die Bedingungen für die Annahme von Kaufangeboten sind hier maßgeblich. Die rechtlichen Unterschiede zwischen einer tatsächlichen Kaufabwicklung und einer vermeintlichen Vertragsunterzeichnung durch die Zusendung kostenloser Waren sind entscheidend, um zu verstehen, welche Rechte und Pflichten die Parteien haben. Im Folgenden wird ein konkreter Fall beleuchtet, der diese Fragen aufwirft und ausführlich analysiert.
Der Fall vor Gericht
Onlinehändler muss trotz Preisfehler Smartphones zum Schnäppchenpreis liefern
Das Oberlandesgericht Frankfurt hat in einem wegweisenden Fall entschieden, dass ein Online-Händler zur Lieferung von Smartphones zum irrtümlich niedrigen Preis verpflichtet ist. Der Betreiber des deutschen Onlineshops der Marke Marke1 hatte die Smartphones des Typs Modell1 am 7. März 2022 versehentlich für 92 Euro statt des regulären Preises von 1.099 Euro angeboten.
Versand der Gratisbeigabe besiegelt Kaufvertrag
Ein Kunde bestellte insgesamt neun Smartphones zum Schnäppchenpreis und erhielt zusätzlich vier Paar Kopfhörer des Typs Modell2 als kostenlose Beigabe. Nach Zahlungseingang versandte der Händler zunächst nur die Gratiskopfhörer. Zwei Wochen später versuchte er, die Bestellung wegen des „gravierenden Preisfehlers“ zu stornieren und forderte die Rücksendung der Kopfhörer an.
Das Gericht stellte jedoch fest, dass durch den Versand der Gratisbeigaben bereits ein bindender Kaufvertrag zustande gekommen war. Die Richter begründeten dies damit, dass zwischen dem Hauptprodukt und der Gratisbeigabe ein „untrennbarer Zusammenhang“ besteht. Die kostenlose Übersendung der Kopfhörer setze das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrags über das Hauptprodukt voraus.
Berufung des Händlers ohne Erfolg
Die in den AGB des Händlers enthaltene Klausel, wonach ein Vertrag erst mit dem Versand der bestellten Waren zustande komme, konnte daran nichts ändern. Auch der Versuch des Händlers, sich auf einen Irrtum zu berufen, scheiterte. Das Gericht wies die Berufung des Händlers zurück und bestätigte die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts.
Klare Verpflichtung zur Lieferung
Der Händler ist nun verpflichtet, dem Kläger die neun Smartphones zum ursprünglich angebotenen Preis von 92 Euro pro Stück zu liefern. Die vom Kunden bereits geleisteten Zahlungen über einen Zahlungsdienstleister bleiben bestehen. Der Fall unterstreicht die rechtliche Bindungswirkung von Gratisbeigaben beim Online-Shopping, selbst wenn der Hauptartikel noch nicht versendet wurde.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das OLG Frankfurt stellt klar, dass bei einer Gratisbeigabe zu einem Hauptprodukt bereits der Versand der kostenlosen Zugabe als Annahme des gesamten Kaufvertrags gilt, auch wenn das Hauptprodukt noch nicht versendet wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Gratisbeigabe nur in Verbindung mit dem Hauptprodukt erhältlich ist. Ein nachträglicher Rücktritt vom Vertrag wegen eines Preisfehlers ist nicht möglich, wenn dieser dem Unternehmen bereits bekannt war und trotzdem Teile der Bestellung ausgeliefert wurden.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Als Online-Shopper haben Sie mehr Rechtssicherheit bei Bestellungen mit Gratisbeigaben. Wenn ein Shop Ihnen die versprochene kostenlose Zugabe bereits zuschickt, kann er den Vertrag über das Hauptprodukt nicht mehr einfach wegen eines Preisfehlers stornieren. Dies gilt selbst dann, wenn in den AGB steht, dass der Vertrag erst mit Versand der Hauptware zustande kommt. Besonders relevant ist dies bei Aktionen, bei denen Sie nur durch den Kauf eines bestimmten Produkts Anspruch auf eine Gratisbeigabe haben – hier zeigt der Versand der Zugabe, dass der Shop den gesamten Vertrag erfüllen will.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Ab wann ist ein Online-Händler an sein Angebot gebunden?
Die bloße Präsentation von Waren in einem Online-Shop stellt noch kein verbindliches Angebot des Händlers dar. Es handelt sich lediglich um eine unverbindliche Aufforderung an potenzielle Kunden, selbst ein Angebot abzugeben (invitatio ad offerendum).
Der Weg zum verbindlichen Vertrag
Wenn Sie als Kunde auf den Bestellbutton klicken, geben Sie das rechtlich bindende Angebot ab. Der Online-Händler kann dieses Angebot dann annehmen oder ablehnen. Eine Verpflichtung zur Annahme besteht aufgrund der im deutschen Recht geltenden Vertragsfreiheit grundsätzlich nicht.
Bindung durch Annahme
Der Online-Händler ist erst dann an den Vertrag gebunden, wenn er Ihr Angebot ausdrücklich annimmt. Dies geschieht typischerweise durch:
- Eine separate Auftragsbestätigung per E-Mail
- Die Zusendung einer Versandbestätigung
- Die tatsächliche Lieferung der Ware
Besonderheit bei Preisfehlern
Bei offensichtlichen Preisfehlern kann der Online-Händler die Annahme der Bestellung verweigern. Ein Preisfehler gilt als offensichtlich, wenn die Preisdifferenz zum marktüblichen Preis so erheblich ist, dass sie jedem durchschnittlichen Kunden auffallen muss – beispielsweise wenn eine Markise statt 2.999 Euro nur 29,99 Euro kostet.
Zeitliche Komponente
Nach § 147 Abs. 2 BGB kann der Online-Händler das Angebot nur innerhalb der Zeit annehmen, in der der Kunde unter normalen Umständen mit einer Antwort rechnen darf. Im Online-Handel ist diese Frist aufgrund der technischen Möglichkeiten sehr kurz bemessen. Eine Annahme sollte daher innerhalb weniger Werktage erfolgen.
Welche rechtliche Bedeutung haben kostenlose Zugaben beim Online-Kauf?
Kostenlose Zugaben beim Online-Kauf sind rechtlich bedeutsamer als viele vermuten. Die Übersendung einer Gratisbeigabe kann bereits als Annahme des gesamten Kaufvertrags gelten, auch für das noch nicht versandte Hauptprodukt. Dies gilt besonders dann, wenn die Versendung der Gratisbeigabe einen Kaufvertrag über ein Hauptprodukt voraussetzt.
Bindungswirkung der Gratiszugaben
Wenn Sie als Kunde eine Gratisbeigabe erhalten, die im Zusammenhang mit einem Hauptprodukt beworben wurde, entsteht ein untrennbarer Zusammenhang zwischen beiden Produkten. Die kostenlose Übersendung der Zugabe setzt dabei das wirksame Zustandekommen eines Kaufvertrags über das Hauptprodukt voraus.
Preisgestaltung und Grundpreisberechnung
Bei der Preisangabe müssen Gratis-Zugaben in die Berechnung des Grundpreises einbezogen werden. Dies dient der besseren Vergleichbarkeit verschiedener Angebote mit unterschiedlichen Verpackungsgrößen. Ein Verbraucher wird die kostenlosen Zugaben immer in seinen Preisvergleich einbeziehen.
Rechtliche Einordnung der Zugaben
Gratiszugaben können unterschiedlich eingeordnet werden. Bei Kombinationsprodukten, wie etwa einer Lampe mit Leuchtmittel als Gratiszugabe, wird das Gesamtpaket als einheitlicher Kaufvertrag betrachtet. Die Unentgeltlichkeit einer Zugabe wird besonders dann anerkannt, wenn sie im Rahmen zeitlich befristeter Aktionen ohne Preiserhöhung des Hauptprodukts erfolgt.
Bei an Bedingungen geknüpften Zugaben, wie etwa einem Mindestbestellwert, können die Voraussetzungen für die Gewährung nachträglich wegfallen. Die rechtliche Behandlung hängt dann von der konkreten Ausgestaltung des Bestellprozesses ab.
Was gilt rechtlich bei offensichtlichen Preisfehlern im Online-Shop?
Bei offensichtlichen Preisfehlern im Online-Shop kommt es maßgeblich auf die Art des Fehlers und dessen Erkennbarkeit an. Ein Kaufvertrag kommt grundsätzlich erst durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen – Angebot und Annahme – zustande.
Erkennbarkeit des Preisfehlers
Wenn die Preisdifferenz zum üblichen Marktpreis derart erheblich ist, dass sie jedem vernünftigen Käufer auffallen muss, kann der Händler die Lieferung verweigern. Dies gilt etwa bei einer Preisdifferenz von 98%, wie im Fall einer Markise, die statt 2.999 Euro für 29,99 Euro angeboten wurde.
Rechtliche Handlungsmöglichkeiten des Händlers
Der Online-Shop hat zwei zentrale Möglichkeiten, auf einen Preisfehler zu reagieren:
- Unverzügliche Anfechtung: Der Händler muss den Fehler sofort nach Entdeckung dem Kunden mitteilen und seine Willenserklärung anfechten. Die bloße Angabe „elektronischer Eingabefehler“ reicht dabei nicht aus – der konkrete Grund muss genannt werden.
- Berufung auf Treu und Glauben: Bei offensichtlichen Preisfehlern kann sich der Händler auf einen Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) berufen. Dies ist besonders relevant, wenn die Preisdifferenz so extrem ist, dass sie für jeden Kunden erkennbar war.
Unterscheidung der Fehlerarten
Ein Erklärungsirrtum liegt vor bei Tippfehlern, falschen Kommasetzungen oder technischen Übertragungsfehlern. In diesen Fällen kann der Händler den Vertrag anfechten.
Ein Kalkulationsirrtum hingegen, bei dem sich der Händler lediglich verrechnet hat, berechtigt nicht zur Anfechtung. Wenn Sie als Kunde ein Produkt zu einem zwar günstigen, aber nicht offensichtlich falschen Preis bestellen, muss der Händler die Bestellung zu diesem Preis ausführen.
Wie wirksam sind AGB-Klauseln zum Vertragsschluss beim Online-Shopping?
AGB-Klauseln zum Vertragsschluss beim Online-Shopping sind nur dann wirksam, wenn sie eindeutig und transparent gestaltet sind und den Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen.
Voraussetzungen für wirksame AGB
Die AGB müssen vor dem Vertragsschluss wirksam in den Vertrag einbezogen werden. Dafür ist ein gut erkennbarer Link auf der Bestellseite erforderlich, der deutlich oberhalb des Bestellbuttons platziert sein muss. Der Verbraucher muss die Möglichkeit haben, die AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen und zu speichern.
Regelungen zum Vertragsschluss
Beim Online-Shopping muss genau bestimmt sein, welche Handlung des Kunden und welche Handlung des Shop-Betreibers die rechtsverbindliche Erklärung zum Vertragsschluss darstellen. Der Kunde muss während des Bestellvorgangs explizit darauf hingewiesen werden, dass er eine rechtsverbindliche Erklärung abgibt – typischerweise durch einen Button mit der Beschriftung „verbindlich bestellen“.
Unzulässige Klauseln
Unwirksam sind Klauseln, die:
- gegen geltendes Recht verstoßen
- eine Vertragspartei benachteiligen
- unklare oder missverständliche Formulierungen enthalten
Wenn eine AGB-Klausel unwirksam ist, bleibt der Vertrag im Übrigen bestehen. An die Stelle der unwirksamen Klausel treten dann die entsprechenden gesetzlichen Regelungen. Bei der Gestaltung der Klauseln zum Vertragsschluss müssen Online-Händler die §§ 305-310 BGB beachten.
Welche Rechte haben Verbraucher bei einer Stornierung durch den Online-Händler?
Verträge müssen grundsätzlich eingehalten werden – das gilt auch für Online-Händler. Wenn Sie eine sofortige Zahlung leisten, beispielsweise via PayPal oder Sofortüberweisung, kommt unmittelbar ein verbindlicher Kaufvertrag zustande.
Rechtliche Situation
Online-Händler dürfen nicht einseitig vom Vertrag zurücktreten oder die Bestellung „stornieren“. Wenn der Händler dennoch eine Stornierung vornimmt, haben Sie als Verbraucher mehrere Möglichkeiten:
Bei ausverkaufter Ware können Sie auf der Vertragserfüllung bestehen und eine angemessene Lieferfrist von 14 Tagen setzen. Verstreicht diese Frist ohne Lieferung, können Sie vom Vertrag zurücktreten und bereits gezahltes Geld zurückfordern.
Bei falscher Preisauszeichnung gilt der Vertrag zu dem ursprünglich angezeigten Preis, wenn dieser nicht offensichtlich falsch war. Der Händler muss in diesem Fall zum angegebenen Preis liefern.
Schadensersatzansprüche
Wenn Sie aufgrund der Stornierung durch den Händler einen finanziellen Schaden erleiden, können Sie Schadensersatz geltend machen. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie den Artikel bei einem anderen Händler zu einem höheren Preis kaufen müssen. Die Differenz können Sie dann vom ursprünglichen Händler als Schadensersatz fordern.
Besonderheit bei Teillieferungen
Bei Bestellungen mehrerer Artikel beginnt die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der letzten Ware. Storniert der Händler einen Teil der Bestellung, können Sie auch bereits gelieferte Artikel noch innerhalb von 14 Tagen nach der letzten Teillieferung zurückgeben.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie spezielle Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt
Oberlandesgericht (OLG)
Definition: Ein Oberlandesgericht ist ein Gericht der zweiten Instanz in Deutschland, das über Berufungen und Beschwerden gegen Urteile der Landgerichte entscheidet. Es ist Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit und hat insbesondere die Aufgabe, Entscheidungen in Zivil- und Strafsachen zu überprüfen.
Gesetzliche Regelung: Die Regelungen zu den Oberlandesgerichten finden sich im Gerichtsverfassungsgesetz (GVG). Sie sind den Bundesländern zugeordnet und arbeiten unter der Aufsicht des Bundesgerichtshofes.
Beispiel: Im beschriebenen Fall hat das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt, dass ein bindender Kaufvertrag zustande gekommen ist, nachdem ein Händler versehentlich Gratisbeigaben verschickt hat.
Bindender Kaufvertrag
Definition: Ein bindender Kaufvertrag ist eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen Käufer und Verkäufer über den Austausch von Waren gegen Bezahlung. Ein Kaufvertrag kommt durch das Angebot einer Seite und die Annahme durch die andere Seite zustande (§§ 145 ff. BGB).
Beispiel: In dem beschriebenen Fall argumentierte das Gericht, dass ein bindender Kaufvertrag bereits durch den Versand der Gratisbeigaben geschlossen wurde, was den Händler verpflichtete, die Smartphones zum irrtümlich niedrigen Preis zu liefern.
Gesetzliche Regelung: Die Bestimmungen zum Kaufvertrag sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegt.
Abgrenzung: Ein bindender Kaufvertrag unterscheidet sich von einem unverbindlichen Angebot, das keine rechtlichen Verpflichtungen nach sich zieht.
Gratisbeigabe
Definition: Eine Gratisbeigabe ist ein Produkt, das kostenlos zusammen mit einem gekauften Hauptprodukt als Werbemaßnahme oder Kundenanreiz angeboten wird. Sie kann rechtliche Fragen bezüglich der Verbindlichkeit eines Kaufvertrags aufwerfen, wenn sie voreilig versendet wird.
Beispiel: Im beschriebenen Fall führte der vorzeitige Versand der Gratisbeigaben dazu, dass ein Kaufvertrag über die Hauptware als geschlossen galt.
Bezug zum Kontext: Im Online-Handel können Gratisbeigaben den Eindruck eines geschlossenen Kaufvertrags erwecken, selbst wenn das Hauptprodukt noch nicht versandt wurde, was rechtliche Verpflichtungen auslösen kann.
AGB-Klausel
Definition: AGB-Klauseln sind vorformulierte vertragliche Bestimmungen, die eine Vertragspartei für eine Vielzahl von Verträgen verwendet. Sie regeln häufig den Vertragsschluss und andere wesentliche Vertragsbedingungen (§ 305 ff. BGB).
Beispiel: Im beschriebenen Fall enthielten die AGB des Händlers eine Klausel, dass ein Vertrag erst mit dem Versand der Waren zustande kommt, was jedoch vom Gericht nicht als ausreichend angesehen wurde, um den Kaufvertrag zu verhindern.
Abgrenzung: AGB-Klauseln müssen transparent und fair sein, andernfalls können sie unwirksam sein (§ 307 BGB).
Irrtum
Definition: Ein Irrtum ist eine falsche Vorstellung über einen wesentlichen Aspekt eines Rechtsgeschäfts. Ein relevanter Irrtum kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Anfechtung des Vertrags führen (§ 119 BGB).
Beispiel: In diesem Fall wollte der Händler den Vertrag wegen eines Preisirrtums anfechten, was jedoch vom Gericht abgelehnt wurde, weil der Versand der Beigaben den Vertrag bereits als wirksam angesehen hat.
Abgrenzung: Ein einfacher Preisirrtum führt nicht automatisch zur Anfechtbarkeit, insbesondere wenn durch Handlungen wie den Versand von Beigaben bereits rechtliche Bindungen eingetreten sind.
Berufung
Definition: Eine Berufung ist ein Rechtsmittel zur Überprüfung eines erstinstanzlichen Urteils durch ein höheres Gericht. Die Berufung kann zur Bestätigung, Änderung oder Aufhebung des angefochtenen Urteils führen.
Beispiel: In dem beschriebenen Fall legte der Händler Berufung gegen das Urteil des Landgerichts ein, um die Entscheidung anzufechten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Berufung jedoch zurückgewiesen.
Gesetzliche Regelung: Die Regeln für die Berufung sind in der Zivilprozessordnung (ZPO) festgelegt, insbesondere in den §§ 511 ff. ZPO.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 145 BGB (Bindung an Angebot): Dieser Paragraph regelt die Bindung an ein Angebots und damit das Zustandekommen eines Kaufvertrags. Ein Angebot ist an den vorgeschlagenen Bedingungen für den Anbieter verbindlich, es sei denn, es wird ausdrücklich eine Freizeichnung vorgenommen. Im vorliegenden Fall argumentiert die Beklagte, dass lediglich eine Bestellbestätigung versandt wurde, ohne dass ein Vertrag zustande kam. Die vorliegenden Umstände, einschließlich der Preisfehler und der kostenlosen Beigabe, werfen jedoch die Frage auf, ob tatsächlich ein verbindliches Angebot vorlag.
- § 147 BGB (Annahmefrist): Dieser Paragraph bespricht die Annahme eines Angebots und die damit verbundene Frist, in der der Angebotsempfänger das Angebot annehmen kann. Im aktuellen Fall stellte die Beklagte nach der Bestellung die Annahme wegen eines Preisfehlers in Frage. Dies führt zu der Überlegung, ob die Annahme rechtzeitig oder überhaupt gültig war und ob der Kläger aufgrund der Bestellbestätigungen bereits einen Rechtsanspruch auf die Lieferung der Smartphones erhob.
- § 312g BGB (Widerrufsrecht): Dieser Paragraph regelt die Rechte der Verbraucher beim Fernabsatz, insbesondere das Widerrufsrecht. Obwohl es in diesem Fall um einen Kaufvertrag aufgrund eines Preisfehlers geht, spielt das Widerrufsrecht eine Rolle, da der Kläger möglicherweise einen Anspruch auf Lieferung hat, während die Beklagte auf die Stornierung aufgrund des Preisfehlers verweist. Das Verständnis der Widerrufsrechte könnte dem Kläger helfen, die Situation besser zu beurteilen.
- AGB-Recht (§ 305 BGB): Die Regelungen über Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind entscheidend dafür, wie Verbraucherverträge verstanden werden. Die strengen Anforderungen an das AGB-Recht besagen, dass unklare Klauseln zum Nachteil des Verwenders ausgelegt werden. Im vorliegenden Fall könnten die AGB der Beklagten, insbesondere die Aussagen zur Vertragsannahme und zu Preisfehlern, kritische rechtliche Fragen aufwerfen, die die Ansprüche des Klägers beeinflussen.
- § 812 BGB (Ungerechtfertigte Bereicherung): Dieser Paragraph regelt die Rückforderung von Leistungen, die ohne rechtlichen Grund erbracht wurden. Der Kläger hat für die Smartphones bezahlt, jedoch die Ware nicht erhalten, da die Beklagte die Bestellung storniert hat. Die Frage, ob der Kläger möglicherweise auch Ansprüche auf Rückzahlung geltend machen könnte, falls kein Kaufvertrag zustande kam, wird durch diese Bestimmung relevant.
Das vorliegende Urteil
OLG Frankfurt – Az.: 9 U 11/23 – Beschluss vom 18.04.2024
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