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Unterhaltsrechtliche Leitlinien und Tabellen der Oberlandesgerichte

(Stand: 01.01.2008)


Die von den Familiensenaten zahlreicher Oberlandesgerichte entwickelten unterhaltsrechtlichen Leitlinien (bzw. Richtlinien oder Grundsätze) und Tabellen dienen der Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Bemessung des Ehegattenunterhalts und des Unterhalts ehelicher Kinder im jeweiligen OLG-Bezirk. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss.

Nachfolgend werden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen in ihrer derzeit gültigen Fassung sowie die Hinweise derjenigen Oberlandesgerichte, die keine eigenen Leitlinien bzw. Tabellen entwickelt haben, dargestellt.


Düsseldorfer Tabelle

Berliner Tabelle

OLG Bamberg

Bayerische OLG´s

KG Berlin

OLG Brandenburg

OLG Braunschweig

OLG Bremen

OLG Celle

OLG Dresden

OLG Düsseldorf

OLG Frankfurt/M

Darmstadt (6. Familiensenat) – Abweichende Haltung zum OLG Frankfurt/M

OLG Hamburg

OLG Hamm

OLG Jena

OLG Karlsruhe

OLG Koblenz

OLG Köln

OLG München

OLG Naumburg

OLG Nürnberg

OLG Oldenburg

OLG Rostock

OLG Saarbrücken

OLG Schleswig

OLG Stuttgart

OLG Zweibrücken

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen ausschließlich Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie können eine individuelle rechtliche Beratung, die die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalls berücksichtigt, nicht ersetzen. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch neue Urteile und Gesetze geändert haben. Teile dieses Beitrags könnten mithilfe von KI-Unterstützung erstellt worden sein, um eine effiziente und präzise Darstellung der Informationen zu gewährleisten. Trotz umfassender Kontrolle können Irrtümer enthalten sein. Für eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung kontaktieren Sie uns bitte.

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