(Stand: 01.01.2008)
Die von den Familiensenaten zahlreicher Oberlandesgerichte entwickelten unterhaltsrechtlichen Leitlinien (bzw. Richtlinien oder Grundsätze) und Tabellen dienen der Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Bemessung des Ehegattenunterhalts und des Unterhalts ehelicher Kinder im jeweiligen OLG-Bezirk. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss.
Nachfolgend werden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen in ihrer derzeit gültigen Fassung sowie die Hinweise derjenigen Oberlandesgerichte, die keine eigenen Leitlinien bzw. Tabellen entwickelt haben, dargestellt.
Darmstadt (6. Familiensenat) – Abweichende Haltung zum OLG Frankfurt/M