Skip to content

Unterhaltsrechtliche Leitlinien und Tabellen der Oberlandesgerichte

(Stand: 01.01.2008)


Die von den Familiensenaten zahlreicher Oberlandesgerichte entwickelten unterhaltsrechtlichen Leitlinien (bzw. Richtlinien oder Grundsätze) und Tabellen dienen der Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Bemessung des Ehegattenunterhalts und des Unterhalts ehelicher Kinder im jeweiligen OLG-Bezirk. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss.

Nachfolgend werden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen in ihrer derzeit gültigen Fassung sowie die Hinweise derjenigen Oberlandesgerichte, die keine eigenen Leitlinien bzw. Tabellen entwickelt haben, dargestellt.


Düsseldorfer Tabelle

Berliner Tabelle

OLG Bamberg

Bayerische OLG´s

KG Berlin

OLG Brandenburg

OLG Braunschweig

OLG Bremen

OLG Celle

OLG Dresden

OLG Düsseldorf

OLG Frankfurt/M

Darmstadt (6. Familiensenat) – Abweichende Haltung zum OLG Frankfurt/M

OLG Hamburg

OLG Hamm

OLG Jena

OLG Karlsruhe

OLG Koblenz

OLG Köln

OLG München

OLG Naumburg

OLG Nürnberg

OLG Oldenburg

OLG Rostock

OLG Saarbrücken

OLG Schleswig

OLG Stuttgart

OLG Zweibrücken

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos