(Stand: 01.01.2008)
Die von den Familiensenaten zahlreicher Oberlandesgerichte entwickelten unterhaltsrechtlichen Leitlinien (bzw. Richtlinien oder Grundsätze) und Tabellen dienen der Vereinheitlichung der Rechtsprechung zur Bemessung des Ehegattenunterhalts und des Unterhalts ehelicher Kinder im jeweiligen OLG-Bezirk. Sie stellen keine verbindlichen Regelungen dar, sondern verstehen sich als Orientierungshilfe, von der je nach Lage des Einzelfalls abgewichen werden kann und muss.
Nachfolgend werden die unterhaltsrechtlichen Leitlinien und Tabellen in ihrer derzeit gültigen Fassung sowie die Hinweise derjenigen Oberlandesgerichte, die keine eigenen Leitlinien bzw. Tabellen entwickelt haben, dargestellt.
Darmstadt (6. Familiensenat) – Abweichende Haltung zum OLG Frankfurt/M
Ich bin seit meiner Zulassung als Rechtsanwalt im Jahr 2003 Teil der Kanzlei der Rechtsanwälte Kotz in Kreuztal bei Siegen. Als Fachanwalt für Verkehrsrecht und Fachanwalt für Versicherungsrecht, sowie als Notar setze ich mich erfolgreich für meine Mandanten ein. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte sind Mietrecht, Strafrecht, Verbraucherrecht, Reiserecht, Medizinrecht, Internetrecht, Verwaltungsrecht und Erbrecht. Ferner bin ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und in verschiedenen Arbeitsgemeinschaften. Als Rechtsanwalt bin ich bundesweit in allen Rechtsgebieten tätig und engagiere mich unter anderem als Vertragsanwalt für […] mehr über Dr. Christian Gerd Kotz



