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Selbstständiges Beweisverfahren – Anforderungen an Ergänzungsantrag

Im Hamburger Fensterdrama kämpft ein Wohnungseigentümer verzweifelt gegen unzureichend eingebaute Fenster, doch das Gericht zieht einen klaren Schlussstrich. Trotz eindeutiger Mängel, die nach der ersten Begutachtung festgestellt wurden, bleibt der Weg zu einer umfassenderen Untersuchung versperrt. Die Entscheidung des Landgerichts zeigt: Nicht jede Rüge bekommt ihre Bühne.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gericht: LG Hamburg
  • Datum: 22.01.2024
  • Aktenzeichen: 335 OH 13/22
  • Verfahrensart: Selbstständiges Beweisverfahren im Rahmen der ergänzenden Beweisaufnahme
  • Rechtsbereiche: Zivilprozessrecht, Beweisrecht
  • Beteiligte Parteien:
    • Antragstellerin: Die Partei, die bereits am 27.12.2023 den Antrag gestellt hat und weitere Erläuterungen des Sachverständigengutachtens sowie Änderungen in der Beweisaufnahme begehrt.
  • Um was ging es?
    • Sachverhalt: Die Antragstellerin beantragte einerseits die mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens vom 23.11.2023 durch den Sachverständigen Dipl.-Ing. K. und andererseits die Aufhebung einer früheren gerichtlichen Weisung zur weiteren Begutachtung. Zudem wurde beantragt ein schriftliches Gutachten zu den Fenstern in mehreren Wohnungen einzuholen.
    • Kern des Rechtsstreits: Entscheidend war, ob und in welchem Umfang der Sachverständige zusätzlich zur bisherigen Begutachtung weitere Erläuterungen erbringen muss bzw. ob seine bisherigen Weisungen aufgehoben und durch neue beiseitegestellte konkrete Gutachten ersetzt werden können.
  • Was wurde entschieden?
    • Entscheidung:
      • Die mündliche Erläuterung des Gutachtens durch den Sachverständigen wurde angeordnet.
      • Der Antrag, die gerichtliche Weisung an den Sachverständigen aufzuheben und ihn zur Begutachtung der beanstandeten Beweisfrage neu anzuweisen, wurde zurückgewiesen.
      • Die Anträge zum Einholen eines schriftlichen Sachverständigengutachtens über die Fenster in verschiedenen Wohnungen wurden ebenfalls zurückgewiesen.
    • Begründung:
      • Das Gericht entschied auf Basis des erreichten Verfahrensstandes und der ergänzenden Fragen der Antragstellerin, wobei es die mündliche Erläuterung als ausreichend erachtet und die bisherigen Weisungen beibehielt.
    • Folgen:
      • Der Sachverständige wird zur mündlichen Erläuterung des bestehenden Gutachtens verpflichtet.
      • Die bisherigen gerichtlichen Weisungen bleiben in Kraft, und die zusätzlichen Anträge der Antragstellerin führen nicht zu weiteren Änderungen im Verfahren.

Selbstständiges Beweisverfahren: Ein Fall zur Klärung von Prozesskosten und Beweislast

Das selbstständige Beweisverfahren eröffnet neue Wege im Beweisrecht. Es stellt hohe Anforderungen an den Ergänzungsantrag, die sorgfältig die Beweisaufnahme, Zeugenvernehmung und Sachverständigengutachten berücksichtigen. Die Regeln der Zivilprozessordnung und das Prozessrecht fordern ein präzises Verständnis von Beweislast, Rechtsmitteln und Prozesskosten.

Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt, der diese komplexen Grundlagen praxisnah beleuchtet.

Der Fall vor Gericht


Gericht weist Erweiterung eines Beweisverfahrens zu Fenstermängeln zurück

Arbeiter passt ein Fenster in eine Wohnung ein, sichtbar fehlerhafte Installation mit einer Lücke im Rahmen.
Selbstständiges Beweisverfahren zu Fenstermängeln | Symbolbild: Imagen3 gen.

Das Landgericht Hamburg hat in einem Beschluss vom 22. Januar 2024 (Az.: 335 OH 13/22) über mehrere Anträge in einem selbstständigen Beweisverfahren zu Fenstermängeln entschieden. Im Zentrum des Verfahrens standen Mängel an Fenstern in verschiedenen Wohnungen in Hamburg, die der Antragsgegner geliefert und eingebaut hatte.

Ursprüngliche Mängelrügen und erste Begutachtung

Die Antragstellerin hatte zunächst Mängel an Fenstern in der S. Straße (Erdgeschoss rechts) und der G. Straße (3. OG links) geltend gemacht. Bei beiden Objekten wurde bemängelt, dass die Fenster nur ausgeschäumt seien, wodurch sich Durchlässigkeiten oder Windkanäle ergäben. Der gerichtlich bestellte Sachverständige Dipl.-Ing. K. konnte jedoch zunächst nur die Fenster in der S. Straße begutachten, da die Wohnung in der G. Straße trotz mehrfacher Versuche nicht zugänglich war.

Festgestellte Mängel in der S. Straße

Bei der Untersuchung der Fenster in der S. Straße stellte der Sachverständige fest, dass die Ausführung der Fensteranschlüsse nicht den anerkannten Regeln der Technik nach dem RAL-Leitfaden entsprach. Während die außenseitigen Anschlüsse noch als funktionsfähig eingestuft wurden, müssen die raumseitigen Fenstersockelanschlüsse und die umlaufenden inneren Leibungsanschlüsse als Folienabdichtungen ertüchtigt werden. Bei einem der Fenster sind zusätzlich die senkrechten Gebäudeanschlussfugen zu dämmen und Anschlussleisten auszutauschen. Die Kosten für die Mängelbeseitigung wurden auf 1.805 Euro geschätzt.

Versuch der Verfahrenserweiterung

Die Antragstellerin versuchte daraufhin, das Beweisverfahren auf weitere Wohnungen in verschiedenen Liegenschaften auszudehnen. Sie beantragte die Begutachtung von Fenstern im E. Tal, in der S. Straße und in der H.-W.-Straße. Zudem wurde erneut die Begutachtung der ursprünglich nicht zugänglichen Wohnung in der G. Straße beantragt, die nun begehbar sei.

Gerichtliche Entscheidung

Das Gericht wies die Erweiterungsanträge aus mehreren Gründen zurück:

  1. Für die nachträgliche Begutachtung der G. Straße sah das Gericht keine Grundlage mehr, da die Antragstellerin eine gerichtlich gesetzte Frist zur Ermöglichung des Zugangs hatte verstreichen lassen.
  2. Die Anträge zur Begutachtung weiterer Objekte wurden als unzulässig eingestuft, da:
    • die zu beweisenden Tatsachen nicht hinreichend bezeichnet wurden
    • es sich um reine Ausforschungsanträge handelte
    • ein rechtliches Interesse der Antragstellerin nicht erkennbar war
    • die Beziehung zwischen Antragstellerin und Antragsgegner bezüglich der zusätzlichen Objekte unklar blieb

Das Gericht ordnete stattdessen eine mündliche Erläuterung des vorliegenden Gutachtens an, um offene Fragen zu klären, insbesondere zu den Auswirkungen der festgestellten Kupierung eines Fensters auf dessen Funktionsfähigkeit sowie zu den Kosten einer möglichen Bauleitung bei der Mängelbeseitigung.


Die Schlüsselerkenntnisse

„Das Gericht betont die Wichtigkeit der Mitwirkungspflicht bei Sachverständigenbegutachtungen im selbstständigen Beweisverfahren. Wenn eine Partei trotz angemessener Terminierungsversuche die Begutachtung durch fehlende Mitwirkung verhindert, kann dies zu ihren Lasten gehen. Das Urteil verdeutlicht, dass nachträgliche Anträge auf weitere Begutachtungen abgelehnt werden können, wenn die ursprüngliche Begutachtung an der mangelnden Kooperation der antragstellenden Partei gescheitert ist.“

Was bedeutet das Urteil für Sie?

Wenn Sie eine Begutachtung von Baumängeln durch einen gerichtlichen Sachverständigen beantragt haben, müssen Sie aktiv an der Durchführung mitwirken. Sie sind verpflichtet, Termine zu ermöglichen und Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten zu gewährleisten. Versäumen Sie es, bei der Begutachtung mitzuwirken, riskieren Sie, dass Ihre Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können. Besonders wichtig ist es, frühzeitig für die Zugänglichkeit der zu begutachtenden Räume zu sorgen und bei Verhinderung rechtzeitig alternative Terminvorschläge zu machen.

Benötigen Sie Hilfe?

Komplexe Fragestellungen bei Fenstermängeln?

Fenstermängel können schnell zu weitreichenden Unklarheiten über Verantwortlichkeiten und erforderliche Maßnahmen führen. Insbesondere wenn verschiedene Objekte betroffen sind, stellt sich häufig die Frage, wie der tatsächliche Zustand und Umfang der Mängel zuverlässig erfasst wird. Dabei können Unsicherheiten über die Verbindlichkeit der vorliegenden Gutachten und die daraus resultierenden Pflichten entstehen.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihren rechtlichen Standpunkt präzise zu analysieren und die sich ergebenden Optionen sorgfältig abzuwägen. Wir legen großen Wert auf eine transparente Beratung, bei der Ihre individuellen Gegebenheiten im Mittelpunkt stehen, um Sie zielführend bei der Wahrung Ihrer Rechte zu begleiten.

Ersteinschätzung anfragen

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Thema

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein selbstständiges Beweisverfahren und wann ist es bei Fenstermängeln sinnvoll?

Ein selbstständiges Beweisverfahren ist ein gerichtliches Verfahren, bei dem Sie vor einem möglichen Hauptprozess Beweise für Mängel an Ihren Fenstern durch einen gerichtlich bestellten Sachverständigen sichern lassen können.

Typische Anwendungsfälle bei Fenstermängeln

Bei Fenstermängeln ist ein selbstständiges Beweisverfahren besonders sinnvoll, wenn Ihre Fenster folgende Probleme aufweisen:

  • Die Fenster zeigen nicht die notwendige Wasser- und Winddichtigkeit
  • Die Fensterbeschläge weisen Funktionsmängel auf
  • Es treten Feuchtigkeitsschäden im Bereich der Fenster auf

Voraussetzungen für das Verfahren

Für die Durchführung des Verfahrens müssen Sie drei mögliche Voraussetzungen erfüllen, von denen mindestens eine gegeben sein muss:

Der Gegner stimmt dem Verfahren zu, oder es besteht die Gefahr, dass Beweismittel verloren gehen, oder Sie haben ein berechtigtes Interesse an der Beweissicherung. Ein berechtigtes Interesse liegt vor allem dann vor, wenn das Verfahren einen späteren Rechtsstreit vermeiden kann.

Ablauf und praktische Durchführung

Wenn Sie ein selbstständiges Beweisverfahren einleiten möchten, stellen Sie einen Antrag beim zuständigen Gericht. In diesem Antrag müssen Sie die Mängel konkret beschreiben. Es reicht nicht aus, nur pauschal Mängel zu behaupten. Sie müssen genau darlegen, wo sich die Mängel befinden und wie sie sich äußern.

Das Gericht bestellt dann einen Sachverständigen, der die gerügten Mängel begutachtet. Der Sachverständige erstellt ein Gutachten, das als Grundlage für weitere Entscheidungen dient.

Vorteile und Nachteile

Die wichtigsten Vorteile des Verfahrens sind:

  • Eine schnelle Beweissicherung wird ermöglicht
  • Die Verjährung Ihrer Ansprüche wird gehemmt
  • Ein späterer Rechtsstreit kann häufig vermieden werden

Zu beachten sind aber auch mögliche Nachteile:

  • Das Verfahren kann sich in die Länge ziehen
  • Das Ergebnis kann für beide Seiten negativ ausfallen
  • Die Kosten müssen zunächst von Ihnen als Antragsteller getragen werden

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Welche Anforderungen stellt das Gericht an einen Beweisantrag bei Fenstermängeln?

Konkrete Bezeichnung der Mängel

Bei einem Beweisantrag zu Fenstermängeln müssen Sie die Mängel präzise und detailliert beschreiben. Eine pauschale Mängelbehauptung ohne konkrete Qualifizierung genügt nicht den Anforderungen. Wenn Sie beispielsweise undichte Fenster rügen, müssen Sie genau angeben, an welchen Stellen und in welcher Form sich die Undichtigkeit zeigt.

Substantiierte Darlegung

Die Mängel müssen so konkret beschrieben werden, dass der Sachverständige gezielt untersuchen kann, ob die behaupteten Mängel tatsächlich vorliegen. Dazu gehören:

  • Die genaue Position der Mängel am Bauwerk
  • Die Art und Weise, wie sich der Mangel äußert
  • Die Begründung, warum es sich um einen Mangel handelt

Symptomtheorie im Beweisverfahren

Die Symptomtheorie erleichtert zwar die Beweisführung, entbindet Sie aber nicht von der Pflicht zur konkreten Darlegung. Sie müssen die für Sie erkennbaren Mangelerscheinungen so präzise beschreiben, dass der Auftragnehmer substantiiert darauf erwidern kann. Wenn sich beispielsweise Kondenswasser an den Fenstern bildet, müssen Sie genau dokumentieren, wo und unter welchen Umständen dies auftritt.

Technische Dokumentation

Der Beweisantrag sollte auch technische Aspekte berücksichtigen. Wenn Sie sich auf bestimmte DIN-Normen oder technische Regelwerke berufen, müssen Sie darlegen, welche konkreten Anforderungen nicht eingehalten wurden. Bei Fenstermängeln kann dies beispielsweise die Verletzung von Montagerichtlinien oder die Nichteinhaltung von Dämmwerten betreffen.


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Welche Rolle spielt der Sachverständige bei der Begutachtung von Fenstermängeln?

Ein Sachverständiger für Fenster führt eine objektive und unabhängige Bewertung der Bauausführung und möglicher Mängel durch. Seine Hauptaufgabe besteht in der fachkundigen Untersuchung und Dokumentation von Fenstermängeln sowie der Erstellung eines fundierten Gutachtens.

Aufgaben und Vorgehensweise

Der Sachverständige prüft bei der Begutachtung zentrale Aspekte wie die schlagregendichte Außenabdichtung und die winddichte Innendämmung. Er untersucht dabei systematisch:

  • Die korrekte Montage und Lastabtragung
  • Die fachgerechte Abdichtung und Dämmung
  • Funktionsstörungen wie Klemmen oder Undichtigkeiten
  • Optische Mängel wie Kratzer oder Verschmutzungen

Bedeutung der Beurteilungskriterien

Bei der Beurteilung von Fenstermängeln berücksichtigt der Sachverständige die Raumnutzung und objektive Beurteilungskriterien. Ein Fenster im Badezimmer wird dabei anders beurteilt als ein großflächiges Wohnraumfenster. Der Sachverständige muss auch besondere Umstände wie Lichtverhältnisse beachten – die Begutachtung erfolgt nicht nur bei diffusem Licht, sondern auch bei Sonnenschein, um alle möglichen Mängel zu erkennen.

Rechtliche Bedeutung des Gutachtens

Das Sachverständigengutachten dient als wichtige Entscheidungsgrundlage für Gerichte. Der Gutachter muss dabei präzise zwischen verschiedenen Arten von Mängeln unterscheiden und diese nachvollziehbar dokumentieren. Seine Feststellungen sind für das weitere Verfahren von großer Bedeutung, da sie als Grundlage für die Beurteilung von Gewährleistungsansprüchen dienen.

Bei der Beauftragung eines Sachverständigen ist der konkrete Auftragsumfang entscheidend. Wenn nur eine einfache Mängelbegehung beauftragt wird, beschränkt sich die Untersuchung auf sichtbare Mängel. Für eine umfassende Beurteilung verdeckter Mängel muss der Auftrag entsprechend erweitert werden.


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Wie können Betroffene die Kosten eines selbstständigen Beweisverfahrens einschätzen?

Vorschusszahlungen und Grundkosten

Bei einem selbstständigen Beweisverfahren müssen Sie als Antragsteller zunächst einen Auslagenvorschuss für die voraussichtlichen Kosten der Beweisaufnahme zahlen. Dieser Vorschuss deckt insbesondere die Kosten für den Sachverständigen ab, der die Fenstermängel begutachten soll.

Die Höhe der Gesamtkosten setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

  • Gerichtskosten nach dem Gerichtskostengesetz
  • Sachverständigenkosten für die Begutachtung
  • Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Kostenverteilung im Hauptverfahren

Die Kosten des selbstständigen Beweisverfahrens werden grundsätzlich als Teil der Kosten des nachfolgenden Hauptsacheverfahrens behandelt. Wenn Sie also später einen Prozess wegen der Fenstermängel führen, entscheidet das Gericht dort auch über die Verteilung der Kosten des Beweisverfahrens.

Besondere Kostensituationen

In bestimmten Fällen müssen Sie als Antragsteller die Kosten allein tragen:

Wenn Sie den geforderten Auslagenvorschuss trotz Erinnerung durch das Gericht nicht einzahlen. Wenn Sie Ihren Antrag auf Durchführung des Beweisverfahrens zurücknehmen. Wenn Sie nach einer gerichtlichen Fristsetzung keine Klage in der Hauptsache erheben.

Kostenhöhe bei Fenstermängeln

Bei einem typischen Beweisverfahren wegen Fenstermängeln können Sie mit folgenden Richtwerten rechnen:

Streitwertberechnung = Kosten der Mängelbeseitigung. Bei einem Streitwert von beispielsweise 25.000 Euro fallen folgende Kosten an:

Anwaltskosten = 1,3 Verfahrensgebühr + 1,2 Terminsgebühr + Auslagenpauschale. Dies entspricht etwa 2.000 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer für jeden beteiligten Anwalt.

Die Sachverständigenkosten richten sich nach dem tatsächlichen Aufwand der Begutachtung und können je nach Umfang der Mängel und erforderlichen Untersuchungen zwischen 1.500 und 5.000 Euro betragen.


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Welche Fristen müssen im selbstständigen Beweisverfahren beachtet werden?

Im selbstständigen Beweisverfahren gibt es mehrere wichtige Fristen, die Sie unbedingt beachten müssen, um Ihre Rechte zu wahren.

Verjährungsfristen und deren Hemmung

Die Regelverjährung für Mängel an einem Bauwerk beträgt fünf Jahre ab Abnahme. Durch die Einleitung eines selbstständigen Beweisverfahrens wird diese Verjährung gehemmt. Die Hemmung endet sechs Monate nach Beendigung des Verfahrens. Danach läuft die noch nicht verbrauchte Verjährungsfrist weiter.

Fristen zur Stellungnahme

Wenn Sie ein Sachverständigengutachten erhalten, setzt das Gericht in der Regel eine Frist zur Stellungnahme. Diese Frist muss eindeutig und bestimmt sein und ein konkretes Enddatum benennen. Versäumen Sie diese Frist, können Ihre späteren Einwendungen möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Klageerhebungsfrist nach Verfahrensende

Nach Beendigung des Beweisverfahrens kann der Antragsgegner beantragen, dass das Gericht dem Antragsteller eine Frist zur Klageerhebung setzt. Wenn Sie diese Frist versäumen, müssen Sie die Kosten des Beweisverfahrens tragen.

Besonderheiten bei mehreren Mängeln

Bei der Begutachtung mehrerer Mängel im selben Verfahren gilt eine wichtige Neuerung: Die Verjährungshemmung endet für alle geltend gemachten Mängel erst mit dem Abschluss des gesamten selbstständigen Beweisverfahrens. Dies bedeutet eine Abkehr von der früheren Rechtsprechung, nach der die Hemmung für jeden Mangel einzeln endete.

Beendigung des Verfahrens

Ein selbstständiges Beweisverfahren endet, wenn die Beweissicherung sachlich erledigt ist. Dies ist bei einem schriftlichen Sachverständigengutachten der Fall, wenn:

  • das Gutachten den Parteien zugestellt wurde
  • keine weiteren Einwendungen oder Ergänzungsfragen innerhalb der gesetzten Frist gestellt werden
  • das Gericht keine weitere Beweisaufnahme anordnet

Wenn Sie mit der Beendigung nicht einverstanden sind, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Beendigungsbeschlusses sofortige Beschwerde einlegen.


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Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.


Glossar - Juristische Fachbegriffe kurz und knapp einfach erklärt

Glossar – Fachbegriffe kurz erklärt

Selbstständiges Beweisverfahren

Ein spezielles gerichtliches Verfahren nach §§ 485-494a ZPO, bei dem Beweise vor einem möglichen Hauptprozess gesichert werden können. Es dient dazu, den Sachverhalt frühzeitig durch einen Sachverständigen klären zu lassen, etwa um Mängel zu dokumentieren, bevor sie nicht mehr nachweisbar sind. Das Verfahren kann auch zur Vermeidung eines späteren Rechtsstreits beitragen.

Beispiel: Bei Baumängeln kann ein Bauherr vor einer Klage durch einen gerichtlichen Sachverständigen feststellen lassen, ob tatsächlich Mängel vorliegen und wie hoch die Kosten für deren Beseitigung wären.

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Ergänzungsantrag

Ein Antrag im laufenden Verfahren, mit dem zusätzliche Beweisfragen oder -themen in ein bereits bestehendes Beweisverfahren einbezogen werden sollen. Nach § 492 ZPO muss der Antrag die zu beweisenden Tatsachen konkret bezeichnen und ein rechtliches Interesse nachweisen.

Beispiel: In einem Beweisverfahren wegen Fenstermängeln wird beantragt, auch neu entdeckte Mängel an weiteren Fenstern zu untersuchen.

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Sachverständigengutachten

Eine fundierte fachliche Stellungnahme eines vom Gericht bestellten unabhängigen Experten zu technischen, wissenschaftlichen oder anderen Fachfragen. Geregelt in §§ 402-414 ZPO. Der Sachverständige muss objektiv, neutral und nach den anerkannten Regeln seines Fachgebiets arbeiten.

Beispiel: Ein Bausachverständiger untersucht und dokumentiert Fenstereinbauten auf ihre fachgerechte Ausführung nach den geltenden technischen Normen.

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Beweislast

Bezeichnet die Pflicht einer Prozesspartei, bestimmte streitige Tatsachen zu beweisen. Kann sie den Beweis nicht erbringen, trägt sie die negativen Folgen. Im Zivilprozess gilt grundsätzlich: Wer einen Anspruch geltend macht, muss die dafür günstigen Tatsachen beweisen (§ 286 ZPO).

Beispiel: Der Bauherr muss bei Mängelrügen das Vorhandensein der Mängel nachweisen.

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Wichtige Rechtsgrundlagen


  • § 633 BGB (Werkvertrag): Regelt den Werkvertrag, bei dem der Unternehmer verpflichtet ist, ein bestimmtes Werk herzustellen und der Besteller zur Zahlung der vereinbarten Vergütung. Bei Mängeln am Werk hat der Besteller verschiedene Rechte wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung. In diesem Fall handelt es sich um einen Werkvertrag zur Lieferung und Einbau von Fenstern, bei denen Mängel behauptet werden.
  • § 634 BGB (Rechte des Bestellers bei Mängeln): Bestimmt die Rechte des Bestellers bei Mängeln des Werkes, einschließlich Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung und Schadensersatz. Zudem regelt es die Fristen und Voraussetzungen für diese Rechte. Die Antragstellerin macht im Fall behauptete Mängel an den gelieferten und eingebauten Fenstern geltend, wodurch diese Vorschriften direkt anwendbar sind.
  • § 294 ZPO (Sachverständigenbestellung): Ermöglicht dem Gericht die Bestellung eines Sachverständigen zur Klärung technischer oder spezieller Fragen im Verfahren. Der Sachverständige erstellt ein Gutachten, das dem Gericht als Entscheidungsgrundlage dient. Im vorliegenden Fall wurde ein Sachverständigengutachten zu den Fenstermängeln angeordnet, was auf die Anwendung dieses Paragraphen hinweist.
  • § 356 ZPO (Folgen der Nichtbefolgung gerichtlicher Anordnungen): Regelt die Folgen, wenn eine Partei eine gerichtliche Anordnung nicht befolgt, einschließlich der möglichen Versagung von Rechtsmitteln oder der Fortsetzung des Verfahrens ohne die unterlassene Handlung. Die Antragstellerin hat trotz Fristsetzung die Mitwirkung an der Begutachtung unterlassen, wodurch dieser Paragraph relevant wird.
  • § 286 ZPO (Verspätung der Leistung): Behandelt die Folgen, wenn eine Partei eine vertraglich oder gerichtlich festgelegte Leistung nicht rechtzeitig erbringt. Dies kann die Verhängung von Verspätungszuschlägen oder die Weiterführung des Verfahrens ohne die verspätete Leistung zur Folge haben. Im Fall scheiterte die Begutachtungserfüllung der Antragstellerin trotz Fristsetzung, was die Anwendung dieses Paragraphen erforderlich macht.

Das vorliegende Urteil


LG Hamburg – Az.: 335 OH 13/22 – Beschluss vom 22.01.2024


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