Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Nachbarschaftshilfe und Haftung: Brandschaden nach Dacharbeiten rechtlich bewertet
- Der Fall vor Gericht
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Welche Haftungsrisiken bestehen bei der Ausführung von Nachbarschaftshilfe?
- Wie wirkt sich ein Mitverschulden auf Schadensersatzansprüche aus?
- Was wird bei einem Gutachten zum Haushaltsführungsschaden genau untersucht?
- Wie verhält sich die Versicherungsleistung zum Gesamtschaden bei Nachbarschaftshilfe?
- Wann sollten gefährliche Arbeiten ausschließlich von Fachfirmen ausgeführt werden?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Weitere Beiträge zum Thema
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: Landgericht Hildesheim
- Datum: 13.12.2016
- Aktenzeichen: 3 O 317/15
- Verfahrensart: Zivilverfahren
- Rechtsbereiche: Schadensersatzrecht, Vertragsrecht
Beteiligte Parteien:
- Klägerin zu 1: Eigentümerin eines Hausgrundstücks, auf dem der Brandschaden entstanden ist. Die Klägerin begehrt Schadensersatz und Feststellung der Ersatzpflicht für weitere Schäden.
- Klägerin zu 2: Tochter der Klägerin zu 1 und deren Vertreterin mit notarielle Vollmacht. Sie handelt im geschäftlichen Verkehr und ist möglicherweise Eigentümerin eines benachbarten Grundstücks. Sie fordert ebenfalls Schadensersatz.
- Beklagte: Nachbarn des Schadensobjekts, die im Rahmen von Nachbarschaftshilfe Reparaturarbeiten am Dach des Hauses der Klägerin zu 1 durchführten und dabei versehentlich ein Feuer verursachten.
Um was ging es?
- Sachverhalt: Am 3. Juli 2012 brach auf dem Grundstück der Klägerin zu 1 ein Brand aus, als die Beklagten bei Reparaturarbeiten auf dem Flachdach mit einem Gasbrenner Dämmmaterial in Brand setzten. Die Klägerinnen fordern Schadensersatz für Gebäudeschäden und Hausrat sowie die Feststellung weiterer Ersatzpflichten, da die Versicherung nicht alle Schäden reguliert habe.
- Kern des Rechtsstreits: Der Kern des Rechtsstreits liegt in der Frage, ob die Beklagten für den Brand verantwortlich sind und dementsprechend schadensersatzpflichtig, oder ob die Klägerinnen aufgrund unterlassener Hinweise auf Brandgefahr ein Mitverschulden trifft, das den Anspruch ausschließt.
Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Klägerinnen müssen die Kosten des Rechtsstreits tragen.
- Begründung: Das Gericht entschied, dass der Klägerin zu 2 ein grobes Mitverschulden zukommt, da sie den Beklagten nicht über die bekannte Brandgefahr informierte. Dieses Mitverschulden lässt das Verschulden der Beklagten im Brandereignis zurücktreten. Der Hinweis eines Fachmanns auf die Brandgefahr war der Klägerin zu 2 bekannt, und sie hat fahrlässig gehandelt.
- Folgen: Die Klägerinnen erhalten keinen Schadensersatz von den Beklagten. Sie müssen die Kosten des Verfahrens tragen. Das Urteil betont die Bedeutung der Sorgfaltspflicht und Informationsverantwortung bei Gefälligkeitshandlungen.
Nachbarschaftshilfe und Haftung: Brandschaden nach Dacharbeiten rechtlich bewertet
Dacharbeiten, die im Rahmen von Nachbarschaftshilfe durchgeführt werden, bringen häufig komplexe rechtliche Fragestellungen mit sich. Wenn durch diese Arbeiten ein Brandschaden entsteht, stellt sich die Frage der Haftung und Verantwortung. Nachbarn arbeiten oft gemeinsam, um Bauprojekte zu realisieren, doch das Nachbarrecht regelt nicht nur die Gemeinsamkeiten, sondern auch die rechtlichen Konsequenzen im Schadensfall. Die Bauordnung und die Handwerkerhaftung spielen ebenso eine Rolle wie der Versicherungsschutz, der im Falle eines Schadens aktiviert werden könnte.
Präventivmaßnahmen zur Gefahrenabwehr sind unerlässlich, um Ansprüche auf Entschädigung zu vermeiden. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, Nachbarschaftsvereinbarungen zu kennen, die klare Regeln und Verantwortlichkeiten definieren. Im Folgenden wird ein konkreter Fall vorgestellt und analysiert, der aufzeigt, wie diese Aspekte in der Praxis zur Anwendung kommen.
Der Fall vor Gericht
Gravierendes Mitverschulden führt zur Klageabweisung bei Brandereignis

Bei einem Schadensersatzprozess vor dem Landgericht Hildesheim scheiterten zwei Klägerinnen mit ihrer Forderung nach Schadensersatz für einen Brandschaden. Die Klage richtete sich gegen Nachbarn, die im Rahmen einer Nachbarschaftshilfe Reparaturarbeiten am Dach ausgeführt hatten.
Undichte Stelle führt zu folgenschwerem Brandereignis
Die Eigentümerin eines Hausgrundstücks und ihre bevollmächtigte Tochter hatten zunächst ein professionelles Angebot der Dachdeckerei GmbH für die Reparatur von Undichtigkeiten am Flachdach eingeholt. Das Angebot belief sich auf etwa 4.200 Euro. Da dieser Betrag der Tochter zu hoch erschien, wandte sie sich an die Nachbarn und bat diese um Hilfe bei der Reparatur. Sie wies die Nachbarn dabei auf einen vorhandenen Gasbrenner hin, den diese für die Arbeiten nutzen könnten.
Brandkatastrophe bei Reparaturarbeiten
Am 3. Juli 2012 begannen die Nachbarn mit den Arbeiten. Bei der Verklebung von Bitumenbahnen auf dem Flachdach kam es zu einem folgenschweren Zwischenfall: Mit der Gasflamme entzündeten sie versehentlich Dämmmaterial unter dem Dach. Eigene Löschversuche blieben erfolglos. Die Feuerwehr musste eingreifen und das mit asbesthaltigen Eternitplatten gedeckte Dach teilweise aufreißen, um den Brand zu löschen.
Versicherungen zahlten nur Teilbeträge
Die Gebäudeversicherung zahlte aufgrund eines Abfindungsvergleichs 70.000 Euro für den Gebäudeschaden. Für den Hausratsschaden wurden weitere 10.000 Euro gezahlt. Die Klägerinnen forderten darüber hinaus weiteren Schadensersatz von über 94.000 Euro sowie die Feststellung der Ersatzpflicht für künftige Schäden.
Unterlassener Warnhinweis wird zum Verhängnis
Das Gericht wies die Klage vollständig ab. Ausschlaggebend war ein gravierendes Mitverschulden der bevollmächtigten Tochter. Diese hatte es unterlassen, die Nachbarn vor der Brandgefahr zu warnen, obwohl der zuvor konsultierte Dachdecker sie ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass auf dem Dach nicht mit offener Flamme gearbeitet werden dürfe. Der Dachdecker hatte stattdessen die Verwendung einer Kunststoffabdichtungsbahn empfohlen, die nur mit Heißluft erwärmt werden sollte.
Das Gericht sah in diesem Verschweigen einen besonders schwerwiegenden Sorgfaltsverstoß, der „an Vorsatz grenzend grob fahrlässig“ war. Die Tochter hatte einen erheblichen Wissensvorsprung durch den fachkundigen Rat und musste sich der akuten Brandgefahr bewusst sein. Statt die Nachbarn zu warnen, ermöglichte sie ihnen sogar noch den Zugang zum Gasbrenner. Dieses Mitverschulden war so erheblich, dass es das Verschulden der Nachbarn am Brandereignis vollständig zurücktreten ließ. Da die Tochter als Vertreterin und Erfüllungsgehilfin handelte, musste sich auch die Eigentümerin dieses Verschulden zurechnen lassen.
Die Klägerinnen müssen nun die Kosten des Rechtsstreits tragen. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass ein schwerwiegendes Mitverschulden zum vollständigen Verlust von Schadensersatzansprüchen führen kann – selbst wenn die andere Partei den Schaden unmittelbar verursacht hat. Wer wichtige Warnhinweise von Fachleuten verschweigt und dadurch eine Gefahrenlage schafft, kann sich nicht auf die Haftung der ausführenden Person berufen. Besonders schwer wiegt dabei das Verschweigen von Gefahren bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe, wenn die warnende Person zuvor ein fachgerechtes, wenn auch teureres Angebot unterbreitet hatte.
Was bedeutet das Urteil für Sie?
Wenn Sie handwerkliche Arbeiten an Dritte vergeben – ob gegen Bezahlung oder als Gefälligkeit – müssen Sie diese unbedingt über alle Ihnen bekannten Risiken aufklären. Verschweigen Sie keine Warnhinweise von Fachleuten, auch wenn Sie dadurch eine günstigere Lösung gefährden könnten. Besonders bei kostenlosen Hilfeleistungen durch Nachbarn oder Bekannte tragen Sie eine erhöhte Verantwortung zur Aufklärung über mögliche Gefahren. Ein Verschweigen kann dazu führen, dass Sie im Schadensfall keinen Ersatz erhalten und auf allen Kosten sitzen bleiben – selbst wenn die andere Person den Schaden verursacht hat.
Benötigen Sie Hilfe?
Rechtliche Fragen rund um Haftung und Aufklärungspflichten bei Handwerkerleistungen erfordern eine sorgfältige Einzelfallbetrachtung. Unsere erfahrenen Anwälte analysieren Ihre spezifische Situation und helfen Ihnen, potenzielle Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen. In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihre Interessen bei der Vergabe von Arbeiten optimal absichern – damit Sie später nicht auf den Kosten sitzen bleiben. ✅ Fordern Sie unsere Ersteinschätzung an!
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Welche Haftungsrisiken bestehen bei der Ausführung von Nachbarschaftshilfe?
Bei der Nachbarschaftshilfe gilt grundsätzlich ein stillschweigender Haftungsausschluss für leicht fahrlässig verursachte Schäden. Dies bedeutet, dass der Hilfeleistende bei kleineren Versehen nicht zur Verantwortung gezogen werden kann.
Grenzen des Haftungsausschlusses
Der Haftungsausschluss greift jedoch nicht bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Wenn Sie also bei der Nachbarschaftshilfe unentschuldbare Pflichtverletzungen begehen oder bewusst Schäden verursachen, müssen Sie für den entstandenen Schaden aufkommen.
Besondere Haftungsrisiken
Ein erhöhtes Haftungsrisiko besteht in folgenden Situationen:
- Bei gefahrenträchtigen Arbeiten, wie etwa Elektroinstallationen oder Dacharbeiten
- Wenn erhebliche Vermögenswerte betroffen sind
- Bei Personenschäden, die durch fehlerhafte Ausführung entstehen können
Versicherungsschutz und Haftung
Wenn Sie eine Privathaftpflichtversicherung besitzen, ist die Situation differenzierter zu betrachten. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der stillschweigende Haftungsausschluss dann nicht automatisch greift. Die Begründung: Hätten die Beteiligten den Schadensfall vorher bedacht, hätten sie wegen des bestehenden Versicherungsschutzes keinen Haftungsausschluss vereinbart.
Bei gefährlichen Arbeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe, wie etwa Dacharbeiten, kann sogar eine verschuldensunabhängige Haftung entstehen. Dies zeigt ein Urteil des Bundesgerichtshofs, wonach der Auftraggeber für Schäden haftet, die durch beauftragte Personen am Nachbargrundstück verursacht werden.
Wie wirkt sich ein Mitverschulden auf Schadensersatzansprüche aus?
Ein Mitverschulden führt zu einer Minderung der Schadensersatzansprüche entsprechend dem Grad der Mitverantwortung des Geschädigten. Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 254 BGB, wonach die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den konkreten Umständen abhängt.
Bewertung des Mitverschuldens
Die Höhe der Minderung wird nach zwei wesentlichen Kriterien bestimmt:
- Der Verursachungsbeitrag zeigt an, inwieweit das Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen hat
- Der Verschuldensbeitrag bemisst, wie schwer die Verletzung der eigenen Sorgfaltspflichten wiegt
Praktische Auswirkungen
Wenn Sie beispielsweise bei Dacharbeiten im Rahmen der Nachbarschaftshilfe wichtige Sicherheitshinweise nicht weitergeben, kann dies zu einem vollständigen Ausschluss der Schadensersatzansprüche führen.
Besonderheiten beim Schmerzensgeld
Bei der Bemessung des Schmerzensgeldes wird das Mitverschulden nicht einfach prozentual abgezogen. Stattdessen fließt es als ein Bemessungskriterium neben anderen Faktoren in die Gesamtbewertung ein.
Die Schadensminderungspflicht verpflichtet Sie zudem, alle zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden möglichst gering zu halten. Wenn Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann dies ebenfalls zu einer Reduzierung Ihrer Ansprüche führen.
Was wird bei einem Gutachten zum Haushaltsführungsschaden genau untersucht?
Bei der Begutachtung des Haushaltsführungsschadens wird ein detailliertes Profil des betroffenen Haushalts erstellt. Im Rahmen des Hohenheimer Verfahrens füllt die verletzte Person einen speziellen Fragebogen aus, der die Grundlage für die Zuordnung zu bestimmten Haushaltstypen bildet.
Konkrete Untersuchungsbereiche
Die Begutachtung konzentriert sich auf die täglichen Haushaltsaktivitäten vor und nach dem Schadensereignis. Dabei wird genau erfasst, welche Tätigkeiten in welchem zeitlichen Umfang ausgeführt wurden, beispielsweise für Einkaufen, Kochen oder Wäschewaschen.
Zeitliche Komponenten
Die Untersuchung berücksichtigt verschiedene Zeitfenster, die sich an der gesundheitlichen und familiären Entwicklung orientieren. Dabei wird die haushaltsspezifische Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung (MdH) für jedes Zeitfenster individuell ermittelt.
Sachverständige Expertise
Nur öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind für die Begutachtung des Haushaltsführungsschadens qualifiziert. Die Begutachtung durch Ärzte im Rahmen einer medizinischen Abschlussbegutachtung ist nicht ausreichend, da hier die spezifische Fachkompetenz für die Beurteilung der Haushaltsführung fehlt.
Individuelle Faktoren
Die Untersuchung berücksichtigt die persönlichen Lebensumstände wie:
- Schwere und Lokalisation der Verletzung
- Konkrete Auswirkungen auf einzelne Haushaltstätigkeiten
- Familiäre Situation und Haushaltsgröße
- Veränderungen in der Haushaltsstruktur
Die Begutachtung muss eine präzise Darstellung der Beeinträchtigungen liefern und nachweisen, welche Tätigkeiten nicht mehr oder nur eingeschränkt ausgeführt werden können. Dabei wird auch untersucht, ob eine interne Umverteilung der Aufgaben möglich ist.
Wie verhält sich die Versicherungsleistung zum Gesamtschaden bei Nachbarschaftshilfe?
Bei Brandschäden durch Nachbarschaftshilfe greifen verschiedene Versicherungen gestaffelt ineinander. Die Gebäudeversicherung reguliert zunächst Schäden am Gebäude selbst, während die Hausratversicherung für bewegliche Gegenstände aufkommt.
Regulierung nach Versicherungsart
Der Sachversicherer (Wohngebäude-/Hausratversicherung) leistet grundsätzlich in Höhe des Neuwerts. Anschließend nimmt er den Verursacher beziehungsweise dessen Privathaftpflichtversicherung in Höhe des Zeitwerts in Regress.
Haftungsumfang bei Nachbarschaftshilfe
Bei Gefälligkeitshandlungen besteht ein stillschweigender Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit. Dieser Ausschluss greift jedoch nicht, wenn der Helfer eine private Haftpflichtversicherung besitzt. In vielen privaten Haftpflichtversicherungen sind Schäden durch Gefälligkeitsdienste inzwischen standardmäßig mitversichert.
Besonderheiten der Schadensregulierung
Die Schadenshöhe kann schnell einen vier- bis sechsstelligen Bereich erreichen. Dabei werden folgende Kosten berücksichtigt:
- Brandsanierungsarbeiten und Ersatzzahlungen für zerstörte Güter
- Kosten für Säuberung und Geruchsneutralisierung
- Vermögenseinbußen bei gewerblicher Tätigkeit
- Unterbringungskosten in Hotels oder Ferienwohnungen bei Unbewohnbarkeit
Bei nachweisbarem Verschulden des Nachbarn haftet dieser vollumfänglich. Kann kein eindeutiges Verschulden festgestellt werden, greift der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch nach § 906 Absatz 2 Satz 2 BGB.
Wann sollten gefährliche Arbeiten ausschließlich von Fachfirmen ausgeführt werden?
Gefährliche Arbeiten müssen von Fachfirmen ausgeführt werden, wenn eine erhöhte Gefährdung aus dem Arbeitsverfahren, der Art der Tätigkeit, den verwendeten Stoffen oder aus der Umgebung gegeben ist und keine ausreichenden Schutzmaßnahmen durchgeführt werden können.
Kriterien für zwingende Fachfirmenausführung
Arbeiten mit besonderem Gefährdungspotential erfordern zwingend eine Fachfirma. Dies gilt insbesondere bei:
- Tätigkeiten mit Absturzgefahr über 7 Meter
- Arbeiten an elektrischen Anlagen und Installationen
- Arbeiten mit brand- oder explosionsgefährdeten Materialien
- Tätigkeiten mit besonders gefährlichen oder giftigen Stoffen
- Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen oder engen Räumen
Haftungsrisiken bei Laiendurchführung
Die Durchführung gefährlicher Arbeiten durch Laien birgt erhebliche Haftungsrisiken. Auch bei unentgeltlicher Nachbarschaftshilfe besteht eine volle Haftung für Personen- und Sachschäden. Ein stillschweigender Haftungsausschluss wird bei gefahrenträchtigen Arbeiten nicht angenommen.
Qualifikationsanforderungen
Gefährliche Arbeiten erfordern spezifische Qualifikationen:
Fachfirmen müssen über entsprechend qualifiziertes Personal verfügen. Die ausführenden Personen müssen:
- Zuverlässig und fachkundig sein
- Mit der Arbeit vertraut sein
- Über besondere Kenntnisse und Erfahrungen verfügen
- Die erforderlichen Schutzausrüstungen und Hilfsmittel beherrschen
Die Ausführung durch Laien ist ausgeschlossen, wenn die Tätigkeit spezielle Werkzeuge, Schutzausrüstungen oder besondere Fachkenntnisse erfordert.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Mitverschulden
Ein Mitverschulden liegt vor, wenn der Geschädigte selbst zur Entstehung oder Verschlimmerung seines Schadens beigetragen hat. Gemäß § 254 BGB wird in solchen Fällen die Ersatzpflicht des Schädigers gemindert oder kann sogar ganz entfallen. Die Höhe der Minderung richtet sich nach der Schwere des jeweiligen Verschuldens beider Parteien. Bei einem besonders schweren Mitverschulden, wie im vorliegenden Fall, kann der Anspruch vollständig ausgeschlossen sein. Beispiel: Wenn jemand trotz Kenntnis einer Gefahr andere nicht warnt und dadurch ein Schaden entsteht.
Grobe Fahrlässigkeit
Grobe Fahrlässigkeit bedeutet, dass jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt und dabei selbst einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt. Nach § 277 BGB ist dies die Missachtung der Sorgfalt, die jedem einleuchten müsste. Die Folgen sind meist schwerwiegender als bei einfacher Fahrlässigkeit und können zum Verlust von Versicherungsschutz oder Haftungsprivilegien führen. Beispiel: Das Verschweigen einer bekannten akuten Brandgefahr gegenüber Helfern.
Erfüllungsgehilfe
Ein Erfüllungsgehilfe ist nach § 278 BGB eine Person, die mit Wissen und Wollen des Schuldners bei der Erfüllung einer Verbindlichkeit tätig wird. Das Besondere: Der Auftraggeber muss sich das Verhalten des Erfüllungsgehilfen wie eigenes Verhalten zurechnen lassen und haftet für dessen Verschulden. Die Erfüllungsgehilfeneigenschaft setzt keine vertragliche Beziehung zwischen Gehilfe und Auftraggeber voraus. Beispiel: Die Tochter, die als Bevollmächtigte die Dachreparatur organisiert.
Sicherheitsleistung
Eine Sicherheitsleistung ist eine finanzielle Absicherung, die bei vorläufig vollstreckbaren Urteilen vom Gläubiger verlangt wird (§ 709 ZPO). Sie dient dem Schutz des Schuldners für den Fall, dass das Urteil in einer höheren Instanz aufgehoben wird. Die Höhe beträgt typischerweise 110% der Vollstreckungssumme. Beispiel: Wenn ein Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt wird, muss der Gläubiger diese Sicherheit hinterlegen, bevor er vollstrecken kann.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 823 BGB (Schadensersatzpflicht): Dieser Paragraph regelt die allgemeine Schadensersatzpflicht im deutschen Zivilrecht. Er besagt, dass eine Person, die einem anderen vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden zufügt, zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist. Im vorliegenden Fall fordern die Klägerinnen Schadensersatz aufgrund eines Brandschadens, der durch die Beklagten verursacht wurde, was eine mögliche Anwendung dieser Norm nahelegt.
- § 254 BGB (Mitverschulden): Dieser Paragraph behandelt die Frage des Mitverschuldens und regelt, inwieweit eine mögliche eigene Schuld des Geschädigten auf die Schadensersatzansprüche angerechnet werden kann. Im Fall der Klägerinnen stellt sich die Frage, ob sie durch eigenes Verhalten zur Entstehung des Schadens beigetragen haben, was die Höhe des möglichen Schadensersatzanspruchs beeinflussen könnte.
- § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 15 StGB (Strafgesetzbuch): Dieser Paragraph sieht vor, dass eine Amtspflichtverletzung, die zu einem Schaden führt, ebenfalls zu Schadensersatzansprüchen führen kann. Hier könnte argumentiert werden, dass die Beklagten durch unsachgemäße Arbeit unter Missachtung der Brandschutzvorschriften haftbar gemacht werden können, insbesondere wenn eine Fahrlässigkeit im Sinne der Gefährdung Dritter vorliegt.
- § 931 BGB (Haftung des Auftraggebers): Dieser Paragraph bezieht sich auf die Haftung des Auftraggebers, wenn andere mit der Ausführung eines Auftrags beauftragt werden. Hier könnten die Klägerinnen argumentieren, dass die Vereinbarung mit den Beklagten eine Art von Auftrag darstellt und die Beklagten daher in vollem Umfang für den entstandenen Schaden verantwortlich sind, unabhängig von der Art der Zusammenarbeit.
- § 5a des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG): Dieser Paragraph regelt die Informationspflichten des Versicherers. Angesichts der Tatsache, dass die Klägerinnen eine Versicherung für den entstandenen Schaden in Anspruch nehmen wollen, könnte dieser Paragraph relevant sein, um zu prüfen, inwieweit die Versicherungsleistung im Hinblick auf die verursachten Schäden den rechtlichen Anforderungen entspricht und ob eine Ablehnung durch die Versicherung berechtigt war.
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Das vorliegende Urteil
LG Hildesheim – A.: 3 O 317/15 – Urteil vom 13.12.2016
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