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Was ist das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt)?

Das Landgericht Darmstadt befindet sich in Südhessen und es handelt sich um ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Insgesamt gibt es in dem zuständigen Bezirk neun von diesen. Sie alle sind dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main untergeordnet.

Geschichte des Landgerichts Darmstadt

Das Landgericht Darmstadt ist sozusagen der Nachfolger des Hofgerichts Darmstadt. Letzteres wurde 1803 errichtet und zunächst als Höheres Gericht des Gebiets Hessen-Darmstadt genutzt. Im Jahr 1806 teilte man diesem das Großherzogtum und die dort ansässige Provinz Oberhessen zu. Letztlich wurde dann im Jahr 1879 das Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft gesetzt. Das Hofgericht Darmstadt existierte offiziell bis zum 1. Oktober 1979 und wurde dann von dem Landgericht Darmstadt ersetzt.

Die Orangerie in Darmstadt ist eine der vielen Sehenswürdigkeiten in dieser hessischen Stadt (Symbolbild: lapping/Pixabay).
Die Orangerie in Darmstadt ist eine der vielen Sehenswürdigkeiten in dieser hessischen Stadt (Symbolbild: lapping/Pixabay).

Welcher Geschäftsbezirk wird von dem Landgericht Darmstadt betreut?

Zunächst einmal ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main höher anzusiedeln als das Landgericht Darmstadt und ist ihm übergeordnet. Gleichermaßen sind aber auch einige Gerichte diesem untergeordnet, und zwar:

  • das Amtsgericht Bensheim
  • das Amtsgericht Dieburg
  • das Amtsgericht Fürth
  • Amtsgericht Rüsselsheim
  • das Amtsgericht Lampertheim
  • das Amtsgericht Groß-Gerau
  • das Amtsgericht Seligenstadt
  • das Amtsgericht Langen (Hessen)
  • das Amtsgericht Michelstadt

Hierbei gibt es allerdings noch eine Besonderheit. Die beiden sogenannten Präsidial-Amtsgerichte in Darmstadt und Offenbach am Main befinden sich grundsätzlich im Gerichtsbezirk des Landgerichts Darmstadt. Allerdings handelt es sich dabei um selbstständige Institutionen, die aufgrund ihrer Größe komplett eigenständig organisiert sind.

Das Gebäude des Landgerichts Darmstadt

Weiter oben wurde bereits erwähnt, dass das Gebäude schon im Jahr 1872 gebaut wurde. Fertiggestellt wurde das Objekt dann letztlich 1874. Damals handelte es sich noch um das sogenannte Alte Landgericht in Darmstadt. Das Objekt, in dem damals die Verhandlungen stattfanden, ist nun das Landesgerichts-Gebäude A. Mit der Zeit wurde allerdings mehr Platz benötigt, sodass zusätzlich noch zwei weitere Gebäude errichtet werden mussten. Diese werden als Objekt B und Objekt C bezeichnet.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Anliegen am Landgericht Darmstadt vortragen will?
Das Landgericht Darmstadt ist auf unterschiedliche Weise erreichbar, sodass die Interessenten ihre Anliegen auf verschiedene Weisen vortragen können.

Die Anschrift des Landgerichts Darmstadt lautet:

Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 13 und 15
64283 Darmstadt

Wo kann ich am Landgericht Darmstadt parken?

Zunächst befindet sich das Landgericht Darmstadt in einer sehr gut erreichbaren Lage. In unmittelbarer Nähe befinden sich einige öffentliche Parkflächen, die teilweise kostenlos genutzt werden können.

Zusätzlich gibt es einige gebührenpflichtige Abstellmöglichkeiten. Einige von diesen befinden sich in der Innenstadt und sind nur wenige hundert Meter vom Landgericht Darmstadt entfernt.

Unter anderem gehören dazu folgende Parkhäuser:

  • „Luisen-Center/Carree“
  • „Wilhelminenstraße“ und
  • „Schlossgaragen“

Das Landgericht Darmstadt besteht insgesamt aus vier Gebäuden (A bis D). Zu finden ist es am Mathildenplatz in der Innenstadt. Insgesamt gibt es in dem Objekt sieben Kammern für diverse Handelssachen. Erreicht werden kann das Landgericht Darmstadt mit dem Pkw, mit der Deutschen Bahn und mit Bussen. Wer dazu weitere Informationen benötigt, findet diese im Internet.

Werden Kinder und Jugendliche als geladene Zeugen betreut?

Ja, in diesem Punkt ist das Landgericht Darmstadt ein echter Vorreiter. So befindet sich im Raum 0.211 (Gebäudeteil D) ein komplett kindgerecht ausgestattetes Zimmer. Dort können die geladenen Gäste warten und ihre Zeit verbringen.

Gleiches ist auch der Fall, wenn die Kinder und Jugendlichen in diversen Verfahren verhört werden müssen. Betreut werden sie von ehrenamtlichen Kräften, die in den meisten Fällen vom Kinderschutzbund stammen. Alternativ werden dafür Honorarkräfte des Jugendamtes der Stadt Darmstadt eingesetzt.

Verschiedene Urteile im Zusammenhang mit dem LG Darmstadt

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