Skip to content

Was ist das Landgericht Darmstadt (LG Darmstadt)?

Das Landgericht Darmstadt befindet sich in Südhessen und es handelt sich um ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Insgesamt gibt es in dem zuständigen Bezirk neun von diesen. Sie alle sind dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main untergeordnet.

Geschichte des Landgerichts Darmstadt

Das Landgericht Darmstadt ist sozusagen der Nachfolger des Hofgerichts Darmstadt. Letzteres wurde 1803 errichtet und zunächst als Höheres Gericht des Gebiets Hessen-Darmstadt genutzt. Im Jahr 1806 teilte man diesem das Großherzogtum und die dort ansässige Provinz Oberhessen zu. Letztlich wurde dann im Jahr 1879 das Gerichtsverfassungsgesetz in Kraft gesetzt. Das Hofgericht Darmstadt existierte offiziell bis zum 1. Oktober 1979 und wurde dann von dem Landgericht Darmstadt ersetzt.

Die Orangerie in Darmstadt ist eine der vielen Sehenswürdigkeiten in dieser hessischen Stadt (Foto: lapping/Pixabay).
Die Orangerie in Darmstadt ist eine der vielen Sehenswürdigkeiten in dieser hessischen Stadt (Foto: lapping/Pixabay).

Welcher Geschäftsbezirk wird von dem Landgericht Darmstadt betreut?

Zunächst einmal ist das Oberlandesgericht Frankfurt am Main höher anzusiedeln als das Landgericht Darmstadt und ist ihm übergeordnet. Gleichermaßen sind aber auch einige Gerichte diesem untergeordnet, und zwar:

  • das Amtsgericht Bensheim
  • das Amtsgericht Dieburg
  • das Amtsgericht Fürth
  • Amtsgericht Rüsselsheim
  • das Amtsgericht Lampertheim
  • das Amtsgericht Groß-Gerau
  • das Amtsgericht Seligenstadt
  • das Amtsgericht Langen (Hessen)
  • das Amtsgericht Michelstadt

Hierbei gibt es allerdings noch eine Besonderheit. Die beiden sogenannten Präsidial-Amtsgerichte in Darmstadt und Offenbach am Main befinden sich grundsätzlich im Gerichtsbezirk des Landgerichts Darmstadt. Allerdings handelt es sich dabei um selbstständige Institutionen, die aufgrund ihrer Größe komplett eigenständig organisiert sind.

Das Gebäude des Landgerichts Darmstadt

Weiter oben wurde bereits erwähnt, dass das Gebäude schon im Jahr 1872 gebaut wurde. Fertiggestellt wurde das Objekt dann letztlich 1874. Damals handelte es sich noch um das sogenannte Alte Landgericht in Darmstadt. Das Objekt, in dem damals die Verhandlungen stattfanden, ist nun das Landesgerichts-Gebäude A. Mit der Zeit wurde allerdings mehr Platz benötigt, sodass zusätzlich noch zwei weitere Gebäude errichtet werden mussten. Diese werden als Objekt B und Objekt C bezeichnet.

An wen muss ich mich wenden, wenn ich mein Anliegen am Landgericht Darmstadt vortragen will?
Das Landgericht Darmstadt ist auf unterschiedliche Weise erreichbar, sodass die Interessenten ihre Anliegen auf verschiedene Weisen vortragen können.

Die Anschrift des Landgerichts Darmstadt lautet:

Landgericht Darmstadt
Mathildenplatz 13 und 15
64283 Darmstadt

Wo kann ich am Landgericht Darmstadt parken?

Zunächst befindet sich das Landgericht Darmstadt in einer sehr gut erreichbaren Lage. In unmittelbarer Nähe befinden sich einige öffentliche Parkflächen, die teilweise kostenlos genutzt werden können.

Zusätzlich gibt es einige gebührenpflichtige Abstellmöglichkeiten. Einige von diesen befinden sich in der Innenstadt und sind nur wenige hundert Meter vom Landgericht Darmstadt entfernt.

Unter anderem gehören dazu folgende Parkhäuser:

  • „Luisen-Center/Carree“
  • „Wilhelminenstraße“ und
  • „Schlossgaragen“

Das Landgericht Darmstadt besteht insgesamt aus vier Gebäuden (A bis D). Zu finden ist es am Mathildenplatz in der Innenstadt. Insgesamt gibt es in dem Objekt sieben Kammern für diverse Handelssachen. Erreicht werden kann das Landgericht Darmstadt mit dem Pkw, mit der Deutschen Bahn und mit Bussen. Wer dazu weitere Informationen benötigt, findet diese im Internet.

Werden Kinder und Jugendliche als geladene Zeugen betreut?

Ja, in diesem Punkt ist das Landgericht Darmstadt ein echter Vorreiter. So befindet sich im Raum 0.211 (Gebäudeteil D) ein komplett kindgerecht ausgestattetes Zimmer. Dort können die geladenen Gäste warten und ihre Zeit verbringen.

Gleiches ist auch der Fall, wenn die Kinder und Jugendlichen in diversen Verfahren verhört werden müssen. Betreut werden sie von ehrenamtlichen Kräften, die in den meisten Fällen vom Kinderschutzbund stammen. Alternativ werden dafür Honorarkräfte des Jugendamtes der Stadt Darmstadt eingesetzt.

Verschiedene Urteile im Zusammenhang mit dem LG Darmstadt

Steinwurf Kind

Steinwürfe bei fast siebenjährigen Kindern – Kontrollpflicht der Eltern

Elternpflichten bei Kinderunfällen: Richterliche Entscheidung zu Aufsichtsfrage Bei Kindern, die fast sieben Jahre alt sind, besteht im Hof des eigenen Hauses keine ständige Kontrollpflicht für die Eltern, solange kein vorausgegangenes auffälliges Verhalten vorliegt. Das Landgericht Darmstadt entschied, dass ein Schadensersatzanspruch wegen Steinwürfen auf ein Auto abgelehnt wird, weil die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. […]weiterlesen »
photovoltaik anlage mit störender blendwirkung

Blendwirkung durch Photovoltaikanlage – Unterlassungsanspruch

Nachbarschaftsstreit um Blendwirkung von Solaranlage: Gericht entscheidet zugunsten des Umweltschutzes In dem Urteil des Landgerichts Darmstadt (Az.: 7 O 129/21) vom 20.10.2022 wurde die Klage von Eigentümern eines Reihenendhauses abgewiesen, die von den Nachbarn, den Eigentümern eines Mehrfamilienhauses mit einer Photovoltaikanlage, die Unterlassung der durch die Anlage verursachten Blendwirkung gefordert hatten. Das Gericht entschied, dass […]weiterlesen »
Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis nach Verkehrsunfall

Schadensabrechnung auf Neuwagenbasis nach Verkehrsunfall

LG Darmstadt – Az.: 13 O 18/18 – Urteil vom 14.08.2018 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger EUR 37.918,32 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit 08.12.2017 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen. Das Urteil […]weiterlesen »
Kanzlei Kotz - Standdardbild

Fiktiver Schadensersatz für Ansprüche aus vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen

LG Darmstadt – Az.: 23 O 572/20 – Urteil vom 17.06.2021 Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung […]weiterlesen »
Verkehrsunfall - posttraumatischen Belastungsstörung

Verkehrsunfall – posttraumatischen Belastungsstörung

LG Darmstadt – Az.: 4 O 445/16 – Urteil vom 28.05.2019 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 12.000,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 19.01.2017 zu zahlen. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche künftigen weiteren immateriellen und materiellen Schäden aus dem Verkehrsunfall […]weiterlesen »
Kanzlei Kotz - Standdardbild

Verkehrsunfall mit Straßenbahn – Verjährung des Schadenersatzanspruchs

LG Darmstadt – Az.: 9 O 69/17 – Urteil vom 15.08.2019 Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 6.707,72 € zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.5.2013 zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten als Gesamtschuldner zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung […]weiterlesen »
Car,Insurance

Kfz-Finanzierungsdarlehen – Berechnungsmethode des Anspruchs auf Vorfälligkeitsentschädigung

LG Darmstadt – Az.: 2 O 113/19 – Urteil vom 22.10.2019 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Der Kläger macht nach Erklärung des Widerrufs seiner Erklärungen zu einem Verbraucherdarlehensvertrag […]weiterlesen »
Kanzlei Kotz - Standdardbild

Unberechtigter Schufa-Eintrag – Schadensersatz- und Schmerzensgeldanspruch

LG Darmstadt – Az.: 13 O 116/19 – Urteil vom 19.11.2019 Die Beklagte wird verurteilt, die der Schufa Holding AG, Kormoranweg 5 in 65201 Wiesbaden übermittelten Daten des Klägers mit nachfolgendem Wortlaut „Abwicklungskonto Der Vertragspartner hat uns darüber informiert, dass ein Verstoß gegen vertragliche Vereinbarungen vorliegt und daher ein Abwicklungskonto existiert. Kontonummer: A Der Vertragspartner […]weiterlesen »
Betriebsschließungsversicherung – Versicherungsansprüche wegen Corona-Pandemie

Betriebsschließungsversicherung – Versicherungsansprüche wegen Corona-Pandemie

LG Darmstadt – Az.: 4 O 220/20 – Urteil vom 09.12.2020 1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 540.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.04.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 3. Das Urteil ist […]weiterlesen »
Verkehrsunfall - Schadensersatzanspruch des Auffahrenden

Verkehrsunfall – Schadensersatzanspruch des Auffahrenden

Können wir Ihnen helfen? Rufen Sie uns an: 02732 791079 und vereinbaren einen Beratungstermin oder fordern Sie unverbindlich unsere Ersteinschätzung online an.

LG Darmstadt – Az.: 23 O 128/10 – Urteil vom 29.03.2011 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in […]weiterlesen »
Verkehrssicherungspflicht - Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen Treppensturz

Verkehrssicherungspflicht – Schadenersatz- und Schmerzensgeldanspruch wegen Treppensturz

LG Darmstadt – Az.: 25 S 77/10 – Urteil vom 04.05.2011 Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Darmstadt vom 10.3.2010, Az 315 C 80/09, wie folgt abgeändert: 1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 79,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz […]weiterlesen »
Ausgleichsanspruch Fluggastrechteverordnung - Luftbeförderung als Teil einer Pauschalreise

Ausgleichsanspruch Fluggastrechteverordnung – Luftbeförderung als Teil einer Pauschalreise

LG Darmstadt – Az.: 7 S 99/13 – Urteil vom 19.02.2014 Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Amtsgerichts Rüsselsheim 30.04.2013, Az: 3 C 3161/12, wird zurückgewiesen. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe […]weiterlesen »

 

Hinweis: Informationen in unserem Internetangebot dienen lediglich Informationszwecken. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine individuelle rechtliche Beratung auch nicht ersetzen, welche die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles berücksichtigt. Ebenso kann sich die aktuelle Rechtslage durch aktuelle Urteile und Gesetze zwischenzeitlich geändert haben. Benötigen Sie eine rechtssichere Auskunft oder eine persönliche Rechtsberatung, kontaktieren Sie uns bitte.

Soforthilfe vom Anwalt!

Jetzt Hilfe vom Anwalt!

Rufen Sie uns an um einen Beratungstermin zu vereinbaren oder nutzen Sie unser Kontaktformular für eine unverbindliche Beratungsanfrage bzw. Ersteinschätzung.

Ratgeber und hilfreiche Tipps unserer Experten.

Lesen Sie weitere interessante Urteile.

Unsere Kontaktinformationen.

Rechtsanwälte Kotz GbR

Siegener Str. 104 – 106
D-57223 Kreuztal – Buschhütten
(Kreis Siegen – Wittgenstein)

Hier finden Sie uns!

Telefon: 02732 791079
(Tel. Auskünfte sind unverbindlich!)
Telefax: 02732 791078

E-Mail Anfragen:
info@ra-kotz.de
ra-kotz@web.de

zum Kontaktformular

Ersteinschätzungen nur auf schriftliche Anfrage per Anfrageformular.

Rechtsanwalt Hans Jürgen Kotz
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt und Notar Dr. Christian Kotz
Fachanwalt für Verkehrsrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Notar mit Amtssitz in Kreuztal

Über uns

Bürozeiten:
MO-FR: 8:00-18:00 Uhr
SA & außerhalb der Bürozeiten:
nach Vereinbarung

Für Besprechungen bitten wir Sie um eine Terminvereinbarung!

Das sagen Kunden über uns
Unsere Social Media Kanäle

 

Termin vereinbaren

02732 791079

Bürozeiten:
Mo-Fr: 08:00 – 18:00 Uhr

Kundenbewertungen & Erfahrungen zu Rechtsanwälte Kotz. Mehr Infos anzeigen.

Ersteinschätzung

Wir analysieren für Sie Ihre aktuelle rechtliche Situation und individuellen Bedürfnisse. Dabei zeigen wir Ihnen auf, wie in Ihren Fall sinnvoll, effizient und möglichst kostengünstig vorzugehen ist.

Fragen Sie jetzt unverbindlich nach unsere Ersteinschätzung und erhalten Sie vorab eine Abschätzung der voraussichtlichen Kosten einer ausführlichen Beratung oder rechtssichere Auskunft.

Aktuelles Jobangebot

Juristische Mitarbeiter (M/W/D)
als Minijob, Midi-Job oder in Vollzeit.

mehr Infos