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Urteile aus dem Finanzrecht und Bankrecht

Urteile und Artikel aus dem Bankrecht


Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Bankrechts.

Wissenswertes zum Bank- und Finanzrecht

Das Bankrecht führt nur auf den ersten Blick ein Schattendasein als eine einen kleinen Teil der Menschen betreffende Spezialmaterie. Zahlreiche alltägliche Situationen stehen mit dem Bankrecht in Verbindung. Insbesondere über diese soll diese Seite informieren.

In den letzten Jahren in Bewegung geraten ist der Bereich der Anlageberatung. Hier bestehen für Banken gegenüber dem Verbraucher Protokollierungspflichten. Im Einzelnen sind zu protokollieren:

  • Anlass der Anlageberatung
  • Dauer des Beratungsgesprächs
  • persönliche Situation des Kunden
  • wesentliche Anliegen des Kunden und deren Gewichtung
  • im Verlauf des Gesprächs erteilte Empfehlungen und deren Gründe.

Naturgemäß steht die Protokollierungspflicht in einem gewissen Spannungsfeld zum Interesse der Bank, beispielsweise ein besonders konservatives Anliegen des Kunden nicht zu dokumentieren, um im Falle eines Verlustes keinen Schadensersatzansprüchen des Kunden ausgesetzt zu sein. Banken sind gesetzlich zur Protokollierung verpflichtet. Konsequenzen im Sinne einer Unwirksamkeit des Beratungsvertrages hat die Nichtprotokollierung jedoch nicht. Für Kunden ist es ratsam darauf zu achten, dass ein Protokoll erstellt wird, dass das Beratungsgespräch und das Anliegen des Kunden exakt beschreibt. Im Streitfall hat der Kunde dann ein wichtiges Beweismittel in der Hand, um Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können.

Bürgschaften dürfen den Bürgen nicht „krass überfordern“. Ist bereits bei Abschluss des Bürgschaftsvertrages davon auszugehen, dass der Bürger die Forderung aus seinem pfändungsfreien Vermögen / Einkommen nicht tilgen können wird, ist der Bürgschaftsvertrag unwirksam. Davon ist in der Regel auszugehen, wenn er nicht in der Lage ist, die laufenden Zinsen der Hauptschuld zu leisten.

bankrecht - finanzrechtliche fragenDie Problematik des Phishing (Dritte beschaffen sich die Zugangsdaten vom Konto des Inhabersund tätigen Überweisungen) besteht nach wie vor. Die Sorgfaltsanforderungen, welche an die Bank und den Kunden gestellt werden, sind bisweilen Gegenstand der höchstrichterlichen Rechtsprechung. So hat der BGH beispielsweise entschieden, dass ein Kunde, der zehn TAN-Nummern auf der vermeintlichen Homepage der Bank eingibt, fahrlässig handelt und der Bank gegenüber schadensersatzpflichtig ist, weil offensichtlich ist, dass die Bank niemals die gleichzeitige Eingabe von 10 Transaktionsnummern vom Kunden fordere.

Auch der Missbrauch von EC- und Kreditkarten ist immer wieder Gegenstand der Rechtsprechung. Hier hat sich ein spezifisches Haftungssystem mit bestimmten Beweisregeln herausgebildet, welches sich anhand der unten angelegten Urteilssammlung nachvollziehen lässt.

Bei Fragen stehen Ihnen die Rechtsanwälte Kotz gerne zur Verfügung.

Grundlegendes zum Bank- und Finanzrecht

Das Bankrecht ist kein eigenständiges Rechtsgebiet. Vielmehr werden mit diesem Begriff die Rechtsnormen zusammengefasst, die auf Rechtsverhältnisse mit Bezug zu einer Bank oder Sparkasse anwendbar sind. Da in Deutschland kein eigenständiges Bankgesetzbuch oder Ähnliches existiert, müssen die entsprechenden Bestimmungen in verschiedenen Gesetzen und in gesetzesähnlichen Rechtsnormen gefunden werden. Zudem hat sich das Bankrecht durch richterliche Rechtsprechung immer weiter fortgebildet. Das Bankrecht als Querschnittsmaterie untergliedert sich in einen privatrechtlichen und einen öffentlichen-rechtlichen Teil.

Das öffentliche Bankrecht

Das öffentliche BankrechtÖffentliches Bankrecht beschäftigt sich mit den Rechtsbeziehungen zwischen Staat und Banken. In erster Linie betrifft dies die Beaufsichtigung der Banken durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Wichtigstes Gesetz im Bereich des öffentlichen Bankrechts ist das Kreditwesengesetz (KWG). Das KWG soll sowohl die Funktionsfähigkeit der Kreditwirtschaft sichern als auch die Gläubiger von Kreditinstituten vor etwaigen Verlusten schützen. Außerdem sind in § 1 Abs.1 KWG bestimmte Geschäfte als Bankgeschäfte definiert, deren Betreiben gemäß § 32 KWG eine Erlaubnis voraussetzt. Im Laufe der Jahre wurde das deutsche Bankrecht immer mehr von europarechtlichen Vorgaben, die in nationales Recht umgesetzt werden mussten, beeinflusst. Als weitere Gegenstände des öffentlichen Bankrechts sind noch das Geldrecht, das Währungsrecht oder das Organisationrecht der Banken und Kapitalmärkte zu nennen.

Das private Bankrecht

Das private Bankrecht - KundenberatungDas private Bankrecht bezieht sich in erster Linie auf die Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und seinem Kreditinstitut. Daneben wird dadurch auch das Verhältnis der Banken und Sparkassen untereinander sowie das Verhältnis zu privaten Dritten geregelt. Da jedes Bankgeschäft gleichzeitig ein Rechtsgeschäft darstellt, ist die allgemeine Rechtsgeschäftslehre des Zivilrechts, also die ersten drei Bücher des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), anwendbar. Somit gelten die allgemeinen Regeln über die Wirksamkeit von Willenserklärungen oder den Vertragsschluss. Weitere wichtige Bestimmungen im BGB sind beispielsweise die Geschäftsbesorgung, das Gelddarlehen oder die Bürgschaft. Nach der Schuldrechtsreform 2002 und der daraus folgenden Abschaffung des Gesetzes zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG), des Verbraucherkreditgesetzes (VerbrKrG) und des Haustürwiderrufsgesetzes (HWiG), sind die dortigen Vorschriften ebenfalls in das BGB überführt worden und seit dem dort zu finden. Zu beachten ist jedoch, dass der Begriff privates Bankrecht leicht irreführend ist. Der Kunde einer Bank kann in diesem Fall auch ein Gewerbetreibender oder eine Behörde sein und muss nicht zwingend eine Privatperson darstellen. Für Kaufleute finden sich spezielle Vorschriften bezüglich Bankgeschäften im Handelsgesetzbuch (HGB). Zu nennen sind hier spezialgesetzliche Regelungen für die Bürgschaft oder das Kontokorrent.

Darüber hinaus gibt es nochmals zahlreiche Rechtsquellen des privaten Bankrechts wie das Scheckgesetz, das Wechselgesetz, Spezialgesetze zum Investment Banking, Handelsbräuche und richterliche Rechtsfortbildung. Der Rechtsfortbildung durch die Rechtsprechung kommt gerade im Bankenrecht eine bedeutende Funktion zu. Oftmals entwickeln sich neue Methoden in diesem Bereich so schnell, dass der Gesetzgeber mit der Verabschiedung neuer Gesetze nicht schritthalten kann. Praktisches Beispiel hierfür ist das Online-Banking, das der Gesetzgeber noch nicht geregelt hat. Eine inhaltliche Konkretisierung der Pflichten der Vertragsparteien durch die Gerichte ist hier unausweichlich.

Wir helfen Ihnen bei Problemen mit Ihrer Bank

Falls Sie sich einen erfahrenen Rechtsbeistand im Bereich des Bankrechts wünschen, der sie schnell zum Erfolg führt, sind Sie bei uns richtig. Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine kompetente und engagierte Beratung in Bereichen wie Kreditvergabe und -kündigung, der Haftungsverwirklichung bei geleisteten Sicherheiten oder dem Kapitalanlagerecht. Vor allem im Bereich der allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute kommt es immer wieder zu unwirksamen Klauseln. Scheuen Sie sich nicht gegen solche AGBs von Sparkassen oder Banken vorzugehen.

Anbei finden Sie hier eine Sammlung aktueller Urteile höchstrichterlicher Rechtsprechung, die sich mit interessanten Themen wie Erbnachweisklauseln, Beratung gegenüber Kommunen oder fehlerhaften Widerrufsbelehrungen auseinandersetzen.

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