Übersicht:
- Das Wichtigste in Kürze
- Der Fall vor Gericht
- Kreditvertrag wegen Sittenwidrigkeit gekippt: OLG Oldenburg schützt Ex-Partnerin vor finanzieller Überforderung
- Der Fall vor dem OLG Oldenburg: Junge Frau gerät in Schuldenfalle durch Ex-Freund
- Vorgeschichte des Darlehens: Umschuldung statt kleiner Kreditsumme
- Zahlungsausfall und Kündigung des Darlehens: Bank fordert Restschuld
- Berufung der Beklagten: Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit und finanzieller Überforderung
- Entscheidung des OLG Oldenburg: Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages bestätigt
- Bedeutung des Urteils für Betroffene in ähnlichen Situationen
- Fazit: Stärkung des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen
- Die Schlüsselerkenntnisse
- Benötigen Sie Hilfe?
- Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was bedeutet „Sittenwidrigkeit“ bei einem Darlehensvertrag konkret?
- Unter welchen Bedingungen wird eine „krasse finanzielle Überforderung“ bei einem Darlehensnehmer angenommen?
- Welche Rolle spielt ein persönliches Näheverhältnis (z.B. Partnerschaft, Freundschaft) bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags?
- Was kann ich tun, wenn ich vermute, dass mein Darlehensvertrag aufgrund finanzieller Überforderung sittenwidrig ist?
- Haftet man automatisch für die Schulden des Partners oder Ex-Partners, wenn man einen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben hat?
- Glossar
- Wichtige Rechtsgrundlagen
- Das vorliegende Urteil
Das Wichtigste in Kürze
- Gericht: OLG Oldenburg
- Datum: 29.06.2023
- Aktenzeichen: 8 U 172/22
- Verfahrensart: Berufungsverfahren im Zivilrecht
- Rechtsbereiche: Bankrecht, Darlehensrecht, Vertragsrecht
- Beteiligte Parteien:
- Klägerin: Kreditgebende Bank, die Ansprüche aus einem gekündigten Darlehensvertrag geltend macht und damit im ursprünglichen Verfahren als streitige Partei auftrat.
- Beklagte: Vertragspartnerin im Darlehensvertrag, die den Vertrag am 16. April 2018 gemeinsam mit einem Dritten abschloss und durch ihre eingelegte Berufung zur Abänderung des erstinstanzlichen Urteils beitrug.
- Um was ging es?
- Sachverhalt: Die Bank forderte ihre Ansprüche aus einem über einen „easyCredit“-Darlehensvertrag geltend zu machen, den die Beklagte trotz eines damals geringen Nettoeinkommens (ca. 1.300 € netto) und unter Mitwirkung eines Dritten einging.
- Kern des Rechtsstreits: Es ging um die Frage, ob die vertraglich begründeten Ansprüche der Bank unter den gegebenen wirtschaftlichen und vertraglichen Umständen durchsetzbar sind.
- Was wurde entschieden?
- Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen. Die Bank trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist Vorläufig vollstreckbar; die Bank kann die Vollstreckung abwenden, wenn sie Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.
- Folgen: Die Entscheidung bewirkt, dass die Bank als Klägerin die Kostenübernahme trägt und ihre Ansprüche aus dem gekündigten Darlehensvertrag nicht durchgesetzt werden, solange keine entsprechende Sicherheit geleistet wird.
Der Fall vor Gericht
Kreditvertrag wegen Sittenwidrigkeit gekippt: OLG Oldenburg schützt Ex-Partnerin vor finanzieller Überforderung

In einem bemerkenswerten Urteil hat das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg eine kreditgebende Bank abgewiesen und damit eine junge Frau vor den finanziellen Folgen eines Darlehensvertrages mit ihrem Ex-Partner geschützt. Das Gericht erklärte den Vertrag für sittenwidrig, da die Frau durch die Mithaftung für die Schulden ihres damaligen Freundes krass finanziell überfordert gewesen sei. Dieses Urteil stärkt die Rechte von Darlehensnehmern in ähnlichen Konstellationen und setzt ein deutliches Zeichen gegen potenziell ausbeuterische Kreditverhältnisse im privaten Umfeld.
Der Fall vor dem OLG Oldenburg: Junge Frau gerät in Schuldenfalle durch Ex-Freund
Dem Urteil des OLG Oldenburg (Az.: 8 U 172/22) lag ein Fall zugrunde, in dem eine junge Bäckereifachverkäuferin von ihrer Bank auf Rückzahlung eines Darlehens in Höhe von über 50.000 Euro verklagt wurde. Die Frau hatte im Jahr 2018 gemeinsam mit ihrem damaligen Freund einen „easyCredit“-Darlehensvertrag unterschrieben. Zu diesem Zeitpunkt verdiente die 20-jährige etwa 1.300 Euro netto im Monat. Der vereinbarte Darlehensbetrag belief sich auf insgesamt 89.354,35 Euro, bei einer monatlichen Rate von 1.065 Euro.
Vorgeschichte des Darlehens: Umschuldung statt kleiner Kreditsumme
Ursprünglich wollte der damalige Freund der Beklagten, CC, einen Kredit über 7.500 Euro aufnehmen. Da er jedoch bereits bestehende Verbindlichkeiten hatte, war dies nicht möglich. Er überzeugte seine Freundin, den Kredit gemeinsam mit ihm aufzunehmen. Entgegen der Annahme der Beklagten, es ginge lediglich um 7.500 Euro, umfasste der Darlehensvertrag jedoch auch eine Umschuldung von drei bestehenden Krediten des Freundes in Höhe von insgesamt 46.670,61 Euro. Der größte Teil dieser Umschuldung entfiel auf die klagende Bank selbst.
Zahlungsausfall und Kündigung des Darlehens: Bank fordert Restschuld
Nachdem die monatlichen Raten ab Anfang 2020 nicht mehr eingezogen werden konnten, kündigte die Bank den Darlehensvertrag. Sie forderte die Restschuld in Höhe von ursprünglich 50.607,29 Euro von der Beklagten zurück, zuzüglich Zinsen und weiterer Kosten. Das Landgericht Osnabrück hatte der Klage der Bank zunächst stattgegeben und die Beklagte zur Zahlung verurteilt. Gegen dieses Urteil legte die Beklagte Berufung zum OLG Oldenburg ein.
Berufung der Beklagten: Anfechtung wegen Sittenwidrigkeit und finanzieller Überforderung
Die Beklagte argumentierte in ihrer Berufung, dass der Darlehensvertrag sittenwidrig sei. Sie berief sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zu Fällen krasser finanzieller Überforderung in Verbindung mit einem persönlichen Näheverhältnis. Die Beklagte betonte, dass sie davon ausgegangen sei, es gehe lediglich um ein Darlehen über 7.500 Euro und sie die tatsächliche Darlehenshöhe von über 89.000 Euro nicht gekannt habe. Sie habe den Vertrag unter dem Einfluss ihres damaligen Freundes und in Unkenntnis der wahren finanziellen Dimension unterschrieben.
Entscheidung des OLG Oldenburg: Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages bestätigt
Das OLG Oldenburg gab der Berufung der Beklagten Recht und wies die Klage der Bank vollumfänglich ab. Das Gericht bestätigte die Sittenwidrigkeit des Darlehensvertrages. Es stellte fest, dass die Beklagte in diesem Fall nicht als eigentliche Darlehensnehmerin anzusehen sei, sondern lediglich als Mithaftende für die Schulden ihres Ex-Partners. Das Gericht folgte damit der Rechtsprechung des BGH, der in solchen Fällen einen besonderen Schutzbedarf für den finanziell schwächeren Partner in einer persönlichen Beziehung sieht.
Krasse finanzielle Überforderung und emotionale Abhängigkeit
Das OLG Oldenburg begründete seine Entscheidung im Wesentlichen mit der krassen finanziellen Überforderung der Beklagten. Bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.300 Euro und einer monatlichen Darlehensrate von 1.065 Euro war die Beklagte offensichtlich nicht in der Lage, die Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zu erfüllen. Zudem würdigte das Gericht das persönliche Näheverhältnis zwischen der Beklagten und ihrem damaligen Freund. Es erkannte an, dass die junge Frau möglicherweise emotional abhängig war und sich von ihrem Freund zur Unterschrift des Vertrages überreden ließ, ohne die finanziellen Konsequenzen vollständig zu überblicken.
Bank hätte Sittenwidrigkeit erkennen müssen
Das Gericht warf der Bank vor, die Sittenwidrigkeit des Vertrages hätte erkennen müssen. Angesichts des geringen Einkommens der Beklagten und der immensen Darlehenssumme sei es offensichtlich gewesen, dass die Frau finanziell krass überfordert war. Die Bank hätte daher von einem solchen Vertragsschluss absehen müssen, um die Beklagte vor ruinösen finanziellen Belastungen zu schützen. Die Argumentation der Bank, die Beklagte habe die wahre Darlehenshöhe gekannt, ließ das Gericht nicht gelten.
Bedeutung des Urteils für Betroffene in ähnlichen Situationen
Das Urteil des OLG Oldenburg hat erhebliche Bedeutung für Personen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Es stärkt die Rechte von Darlehensnehmern, die von ihren Partnern oder Ex-Partnern dazu veranlasst werden, Kredite mitzuunterschreiben, obwohl sie finanziell überfordert sind. Das Urteil macht deutlich, dass Banken eine besondere Verantwortung tragen, um sittenwidrige Kreditverhältnisse zu vermeiden. Sie müssen die finanzielle Situation der Mithaftenden sorgfältig prüfen und dürfen sich nicht auf die bloße Unterschrift unter dem Darlehensvertrag verlassen.
Schutz vor finanzieller Ausbeutung in Partnerschaften
Das Urteil des OLG Oldenburg ist ein wichtiger Schritt zum Schutz vor finanzieller Ausbeutung innerhalb von Partnerschaften. Es zeigt, dass Gerichte bereit sind, Darlehensverträge als sittenwidrig zu erklären, wenn eine Krasse finanzielle Überforderung und ein persönliches Näheverhältnis vorliegen. Betroffene, die sich in einer ähnlichen Lage befinden, sollten sich nicht scheuen, rechtlichen Rat einzuholen und ihre Rechte geltend zu machen. Dieses Urteil kann ihnen Mut machen und die Grundlage für eine erfolgreiche Verteidigung gegen unberechtigte Forderungen von Banken bilden.
Fazit: Stärkung des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen
Das Urteil des OLG Oldenburg ist ein deutliches Signal für den Verbraucherschutz im Kreditwesen. Es unterstreicht die Notwendigkeit, dass Banken ihre Prüfungspflichten ernst nehmen und sozial verantwortungsvoll handeln müssen. Die Entscheidung macht deutlich, dass finanzielle Institute nicht blind Profitinteressen über den Schutz ihrer Kunden stellen dürfen, insbesondere wenn diese sich in emotionalen Abhängigkeitsverhältnissen befinden und finanziell unerfahren sind. Das Urteil bietet einen wichtigen Präzedenzfall für ähnliche Fälle und trägt dazu bei, ungerechtfertigte finanzielle Belastungen von Privatpersonen abzuwenden.
Die Schlüsselerkenntnisse
Das Urteil verdeutlicht, dass eine Mithaftung für ein Darlehen sittenwidrig und damit nichtig sein kann, wenn eine Person finanziell krass überfordert wird und die Bank ein Näheverhältnis zwischen Hauptschuldner und Mithaftendem ausnutzt. Bei der jungen Frau mit 1.300€ Nettoeinkommen und einer Kreditrate von 1.065€ lag eine solche finanzielle Überforderung vor, wobei sie aus emotionaler Verbundenheit zu ihrem damaligen Freund mithaftete. Die Bank konnte nicht nachweisen, dass die Frau eine autonome, eigenverantwortliche Entscheidung getroffen hatte, was zur Nichtigkeit des Vertrags führte.
Benötigen Sie Hilfe?
Unklare Kreditverhältnisse im privaten Bereich?
In Fällen, in denen Kreditverträge in persönlichen Beziehungen zu finanzieller Überforderung führen, können die rechtlichen Rahmenbedingungen schnell zu einer Herausforderung werden. Unklare Vertragskonditionen und erheblich erhöhte Belastungen machen es erforderlich, die Situation genau zu prüfen und mögliche Schutzmechanismen zu hinterfragen.
Wir unterstützen Sie dabei, die spezifischen Umstände Ihres Falles sach- und fachgerecht zu analysieren. Unsere Beratung bietet Ihnen eine fundierte Einschätzung Ihrer rechtlichen Optionen und hilft, die beste Vorgehensweise zu ermitteln, um Ihre Interessen optimal zu wahren.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was bedeutet „Sittenwidrigkeit“ bei einem Darlehensvertrag konkret?
Sittenwidrigkeit bei einem Darlehensvertrag liegt vor, wenn die Vertragsbedingungen gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstoßen. Konkret bedeutet dies, dass ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung besteht, welches die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreitet.
Kriterien für Sittenwidrigkeit
Ein Darlehensvertrag kann als sittenwidrig eingestuft werden, wenn folgende Faktoren vorliegen:
- Überhöhte Zinsen: Wenn der vereinbarte Zinssatz den marktüblichen Effektivzins relativ um etwa 100% oder absolut um 12 Prozentpunkte übersteigt, spricht dies für Sittenwidrigkeit.
- Finanzielle Überforderung: Stellen Sie sich vor, Sie nehmen einen Kredit auf, bei dem die monatliche Rate Ihr gesamtes Einkommen übersteigt. In solch einem Fall könnte die Bank erkennen, dass Sie durch die Rückzahlungsverpflichtungen in eine existenzbedrohende Lage geraten würden.
- Ausnutzung einer Notlage: Wenn die Bank bewusst Ihre wirtschaftliche Schwäche oder emotionale Verbundenheit zu einem Dritten ausnutzt, um Sie zur Vertragsunterzeichnung zu bewegen, kann dies zur Sittenwidrigkeit führen.
- Mangelnde Kreditwürdigkeitsprüfung: Banken sind verpflichtet, Ihre Kreditwürdigkeit sorgfältig zu prüfen. Vernachlässigt die Bank diese Pflicht und vergibt trotz offensichtlicher finanzieller Überforderung einen Kredit, kann dies als sittenwidrig gewertet werden.
Rechtliche Grundlagen und Folgen
Die rechtliche Grundlage für die Sittenwidrigkeit findet sich in § 138 BGB. Ein sittenwidriger Darlehensvertrag ist nichtig, was bedeutet, dass er rückabgewickelt werden muss. In der Praxis heißt das:
- Sie dürfen das Darlehen bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit zinsfrei nutzen.
- Bereits gezahlte Zinsen werden Ihnen erstattet.
- Am Ende der Vertragslaufzeit müssen Sie nur die ursprüngliche Darlehenssumme zurückzahlen.
Beispiel aus der Rechtsprechung
Ein anschauliches Beispiel liefert ein Fall des Oberlandesgerichts Oldenburg: Eine junge Frau mit einem Nettoeinkommen von etwa 1.300 Euro unterschrieb einen Darlehensvertrag über 90.000 Euro mit einer monatlichen Rate von rund 1.000 Euro. Das Gericht bewertete diese Konstellation als sittenwidrig, da die krasse finanzielle Überforderung für die Bank offensichtlich war.
Beachten Sie, dass die Beurteilung der Sittenwidrigkeit stets eine Einzelfallentscheidung ist. Gerichte prüfen alle Umstände des Vertragsabschlusses und wägen die Interessen beider Parteien gegeneinander ab. Wenn Sie einen Darlehensvertrag abschließen, achten Sie daher besonders auf die Zinshöhe, die Rückzahlungsmodalitäten und Ihre eigene finanzielle Situation, um mögliche sittenwidrige Konstellationen zu vermeiden.
Unter welchen Bedingungen wird eine „krasse finanzielle Überforderung“ bei einem Darlehensnehmer angenommen?
Eine krasse finanzielle Überforderung bei einem Darlehensnehmer wird angenommen, wenn dieser voraussichtlich nicht einmal in der Lage ist, die laufenden Zinsen der Hauptschuld aus seinem eigenen Einkommen und Vermögen dauerhaft zu tragen. Dies gilt insbesondere bei nicht ganz geringfügigen Bankschulden.
Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit
Bei der Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Darlehensnehmers werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Pfändbares Einkommen: Es wird geprüft, ob der Darlehensnehmer die Zinslast aus dem pfändbaren Teil seines Einkommens bestreiten kann. Stellen Sie sich vor, Sie verdienen 1.500 Euro netto im Monat. Der Pfändungsfreibetrag liegt bei etwa 1.409,99 Euro für eine alleinstehende Person. In diesem Fall wären nur etwa 90 Euro pro Monat pfändbar.
- Vorhandenes Vermögen: Besitzen Sie nennenswertes Vermögen, das zur Bedienung des Kredits herangezogen werden könnte? Wenn nicht, erhöht dies die Wahrscheinlichkeit einer finanziellen Überforderung.
- Verhältnis von Zinslast zu Einkommen: Wenn die monatliche Zinslast einen erheblichen Teil Ihres verfügbaren Einkommens ausmacht, kann dies auf eine Überforderung hindeuten. Ein Beispiel: Bei einem Nettoeinkommen von 1.500 Euro und einer monatlichen Zinslast von 500 Euro wären Sie wahrscheinlich finanziell überfordert.
Besondere Umstände
Neben den rein finanziellen Aspekten werden auch besondere Lebensumstände berücksichtigt:
- Persönliche Situation: Wenn Sie zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in einer besonders vulnerablen Lage waren, etwa schwanger oder arbeitslos, kann dies die Annahme einer finanziellen Überforderung verstärken.
- Zukünftige Perspektiven: Gerichte berücksichtigen auch, ob in absehbarer Zeit mit einer Verbesserung Ihrer finanziellen Situation zu rechnen ist. Wenn Sie beispielsweise kurz vor dem Abschluss eines Studiums stehen und gute Berufsaussichten haben, könnte dies gegen eine dauerhafte Überforderung sprechen.
Rechtliche Konsequenzen
Wird eine krasse finanzielle Überforderung festgestellt, kann dies weitreichende Folgen haben:
- Vermutung der Sittenwidrigkeit: Bei einer offensichtlichen finanziellen Überforderung besteht eine tatsächliche Vermutung, dass der Vertrag sittenwidrig und damit nichtig ist.
- Beweislast der Bank: In solchen Fällen muss die Bank darlegen, warum der Vertrag trotz der finanziellen Überforderung nicht sittenwidrig sein soll.
- Mögliche Nichtigkeit: Kann die Bank die Vermutung der Sittenwidrigkeit nicht widerlegen, kann der gesamte Darlehensvertrag oder die Mithaftung für nichtig erklärt werden.
Bedenken Sie, dass jeder Fall individuell betrachtet wird. Die Gerichte führen eine Gesamtwürdigung aller Umstände durch, um zu beurteilen, ob eine krasse finanzielle Überforderung vorliegt. Dabei spielen nicht nur die objektiven Zahlen eine Rolle, sondern auch subjektive Faktoren wie Ihre persönliche Situation und die Umstände des Vertragsabschlusses.
Welche Rolle spielt ein persönliches Näheverhältnis (z.B. Partnerschaft, Freundschaft) bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags?
Ein persönliches Näheverhältnis zwischen den Vertragsparteien spielt eine entscheidende Rolle bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags. Wenn Sie beispielsweise Ihrem Partner oder einem engen Freund bei einem Darlehensvertrag als Mitunterzeichner zur Seite stehen, kann dies rechtliche Konsequenzen haben.
Vermutung der Sittenwidrigkeit
Bei Vorliegen eines besonderen persönlichen Näheverhältnisses geht die Rechtsprechung von einer tatsächlichen Vermutung aus, dass die Bank die emotionale Verbundenheit zwischen dem Mitunterzeichner und dem Hauptschuldner ausgenutzt hat. Dies gilt insbesondere, wenn der Mitunterzeichner durch die Haftungsübernahme finanziell überfordert wird.
Arten von Näheverhältnissen
Als besonders relevante Näheverhältnisse gelten:
- Ehegatten oder Lebenspartner
- Eltern und Kinder
- Enge Freundschaften
Stellen Sie sich vor, Ihre Partnerin bittet Sie, einen Kreditvertrag mitzuunterzeichnen. In einem solchen Fall würde ein Gericht besonders kritisch prüfen, ob die Bank Ihre emotionale Bindung ausgenutzt hat.
Finanzielle Überforderung als Kriterium
Ein persönliches Näheverhältnis allein reicht nicht aus, um einen Darlehensvertrag als sittenwidrig einzustufen. Es muss zusätzlich eine krasse finanzielle Überforderung des Mithaftenden vorliegen. Dies ist der Fall, wenn Sie als Mitunterzeichner voraussichtlich nicht einmal in der Lage wären, die laufenden Zinsen der Hauptschuld aus eigenen Mitteln zu begleichen.
Auswirkungen auf die Vertragsbeurteilung
Wenn ein persönliches Näheverhältnis besteht und eine finanzielle Überforderung vorliegt, kann dies dazu führen, dass der Darlehensvertrag als sittenwidrig und damit nach § 138 Abs. 1 BGB als nichtig eingestuft wird. In einem solchen Fall wären Sie als Mitunterzeichner von der Haftung befreit.
Beweislast und Schutz des Mithaftenden
Die Rechtsprechung hat einen besonderen Schutz für Personen entwickelt, die aufgrund eines Näheverhältnisses eine Mithaftung übernehmen. Liegt ein solches Verhältnis vor, muss die Bank beweisen, dass keine Sittenwidrigkeit vorliegt. Dies stärkt Ihre Position als möglicherweise überforderten Mitunterzeichner erheblich.
Gesamtbetrachtung aller Umstände
Bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit betrachten Gerichte stets alle Umstände des Einzelfalls. Neben dem persönlichen Näheverhältnis und der finanziellen Überforderung können auch andere Faktoren eine Rolle spielen, wie etwa Ihre Geschäftserfahrung oder ob Sie über die Risiken der Mithaftung aufgeklärt wurden.
Wenn Sie also gebeten werden, einen Darlehensvertrag für eine nahestehende Person mitzuunterzeichnen, sollten Sie besonders vorsichtig sein und Ihre finanzielle Situation genau prüfen. Ein persönliches Näheverhältnis kann zwar Ihre Position stärken, falls es zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt, es entbindet Sie jedoch nicht von der Verantwortung, die Konsequenzen Ihrer Unterschrift sorgfältig abzuwägen.
Was kann ich tun, wenn ich vermute, dass mein Darlehensvertrag aufgrund finanzieller Überforderung sittenwidrig ist?
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Darlehensvertrag aufgrund finanzieller Überforderung sittenwidrig sein könnte, sollten Sie folgende Schritte in Betracht ziehen:
Überprüfen Sie Ihren Vertrag
Sehen Sie sich Ihren Darlehensvertrag genau an. Achten Sie besonders auf den vereinbarten Zinssatz und vergleichen Sie diesen mit dem marktüblichen Zinssatz zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Ein Darlehensvertrag kann als sittenwidrig gelten, wenn der Vertragszins den marktüblichen Effektivzins um etwa 100% oder absolut um 12 Prozentpunkte übersteigt.
Dokumentieren Sie Ihre finanzielle Situation
Sammeln Sie Unterlagen, die Ihre finanzielle Situation zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses belegen. Dazu gehören Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge und andere Nachweise über Ihr Einkommen und Ihre Ausgaben. Diese Informationen sind wichtig, um zu beurteilen, ob eine offensichtliche finanzielle Überforderung vorlag.
Prüfen Sie die Umstände des Vertragsabschlusses
Erinnern Sie sich an die Situation, in der Sie den Vertrag unterschrieben haben. Wurde Ihnen der Vertrag ausreichend erklärt? Wurden Sie über die Risiken aufgeklärt? Hatten Sie ein eigenes wirtschaftliches Interesse an dem Darlehen oder haben Sie es nur jemandem zuliebe unterschrieben? Diese Faktoren können bei der Beurteilung der Sittenwidrigkeit eine Rolle spielen.
Kontaktieren Sie die Bank
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihr Vertrag sittenwidrig sein könnte, können Sie zunächst das Gespräch mit Ihrer Bank suchen. Schildern Sie Ihre Bedenken und bitten Sie um eine Stellungnahme. Möglicherweise ist die Bank bereit, den Vertrag anzupassen oder Ihnen entgegenzukommen.
Erwägen Sie rechtliche Schritte
Sollte das Gespräch mit der Bank nicht zum gewünschten Ergebnis führen, können Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Eine Möglichkeit ist die Anfechtung des Darlehensvertrags wegen Sittenwidrigkeit. Alternativ kommt eine Feststellungsklage in Betracht, mit der die Nichtigkeit des Vertrags gerichtlich festgestellt werden kann.
Beachten Sie Fristen
Handeln Sie zeitnah, da Anfechtungs- und Verjährungsfristen Ihre Rechte beschränken können. Je früher Sie aktiv werden, desto besser sind Ihre Chancen, mögliche finanzielle Nachteile abzuwenden.
Bedenken Sie, dass die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines Darlehensvertrags eine komplexe rechtliche Frage ist, die von vielen Faktoren abhängt. Jeder Fall wird individuell betrachtet, und es gibt keine Garantie für einen bestimmten Ausgang.
Haftet man automatisch für die Schulden des Partners oder Ex-Partners, wenn man einen Kreditvertrag gemeinsam unterschrieben hat?
Wenn Sie einen Kreditvertrag gemeinsam mit Ihrem Partner oder Ex-Partner unterschrieben haben, haften Sie grundsätzlich gemeinsam für die Rückzahlung des Kredits. Dies nennt man gesamtschuldnerische Haftung. Das bedeutet, dass die Bank von jedem von Ihnen die volle Rückzahlung des Kredits verlangen kann, unabhängig davon, wer das Geld tatsächlich verwendet hat oder wer in der Beziehung steht.
Ausnahmen von der automatischen Mithaftung
Es gibt jedoch Situationen, in denen die Mithaftung als sittenwidrig und damit nichtig eingestuft werden kann:
- Krasse finanzielle Überforderung: Wenn Sie zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung offensichtlich nicht in der Lage waren, die Kreditraten zu bedienen, kann die Mithaftung unwirksam sein. Ein Beispiel wäre, wenn Sie bei einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.300 Euro für einen Kredit mit einer monatlichen Rate von 1.000 Euro mithaften sollten.
- Ausnutzung emotionaler Verbundenheit: Wenn die Bank Ihre emotionale Beziehung zum Hauptschuldner ausgenutzt hat, um Sie zur Unterschrift zu bewegen, kann dies ebenfalls zur Nichtigkeit der Mithaftung führen.
- Kein eigenes Interesse am Kredit: Wenn Sie selbst kein Interesse an der Kreditaufnahme hatten und nicht über die Verwendung des Geldes mitentscheiden konnten, spricht dies für eine sittenwidrige Mithaftung.
Rechte und Pflichten als Mithaftender
Als Mithaftender haben Sie folgende Rechte und Pflichten:
- Sie müssen im Zweifel für die gesamte Kreditsumme aufkommen, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt.
- Sie haben einen Ausgleichsanspruch gegenüber dem Hauptschuldner, wenn Sie mehr als Ihren Anteil zurückgezahlt haben.
- Bei einer Trennung oder Scheidung können Sie unter Umständen einen Befreiungsanspruch geltend machen, der den anderen Ehepartner verpflichtet, Sie aus der Haftung zu entlassen.
Möglichkeiten zur Befreiung von der Haftung
Um aus der Mithaftung herauszukommen, haben Sie folgende Optionen:
- Schuldhaftentlassung: Der Hauptschuldner kann bei der Bank beantragen, Sie aus der Haftung zu entlassen. Die Bank muss dem jedoch zustimmen.
- Umschuldung: Der Kredit könnte auf den Namen des Hauptschuldners umgeschuldet werden, wodurch Sie aus der Haftung entlassen würden.
- Gerichtliche Klärung: Bei sittenwidriger Mithaftung können Sie gerichtlich feststellen lassen, dass Ihre Unterschrift unwirksam ist.
Bedenken Sie, dass die Bank einer Haftungsentlassung nur zustimmen wird, wenn der verbleibende Schuldner den Kredit alleine tragen kann oder neue Sicherheiten gestellt werden. In komplexen Fällen oder bei hohen Summen ist es ratsam, die rechtliche Situation genau zu prüfen.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der FAQ Fragen keine individuelle Rechtsberatung ersetzen kann. Haben Sie konkrete Fragen oder Anliegen? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir beraten Sie gerne.
Glossar
Juristische Fachbegriffe kurz erklärt
Sittenwidrigkeit
Eine Sittenwidrigkeit im Rechtssinne bezeichnet einen Vertrag oder eine Handlung, die gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden Menschen verstößt. Nach § 138 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) ist ein solches Rechtsgeschäft nichtig. Sittenwidrigkeit liegt insbesondere vor, wenn ein erhebliches Machtungleichgewicht zwischen Vertragsparteien ausgenutzt wird oder jemand in einer Zwangslage, aus Unerfahrenheit oder mangelndem Urteilsvermögen handelt. Die Beurteilung orientiert sich an gesellschaftlichen Wertvorstellungen und richterlicher Abwägung im Einzelfall.
Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde der Darlehensvertrag als sittenwidrig eingestuft, weil die Bank das Näheverhältnis zwischen der Frau und ihrem Ex-Partner ausnutzte und sie trotz offensichtlicher finanzieller Überforderung zur Mithaftung brachte.
Krasse finanzielle Überforderung
Eine krasse finanzielle Überforderung beschreibt einen Zustand, in dem eine Person durch eine finanzielle Verpflichtung so stark belastet wird, dass sie diese unter normalen Umständen unmöglich erfüllen kann. Im Kreditrecht liegt sie vor, wenn die monatliche Belastung einen unverhältnismäßig hohen Teil des verfügbaren Einkommens beansprucht. Dies kann nach der Rechtsprechung zur Sittenwidrigkeit eines Vertrags führen und ist besonders relevant bei Bürgschaften oder Mithaftungen, die aus emotionaler Verbundenheit eingegangen werden.
Beispiel: Bei der jungen Frau betrug die Kreditrate 1.065 € bei einem Nettoeinkommen von nur 1.300 €, was etwa 82% ihres Einkommens ausmachte und ihr kaum Spielraum für lebensnotwendige Ausgaben ließ.
Darlehensvertrag
Ein Darlehensvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, durch die ein Darlehensgeber (meist eine Bank) einem Darlehensnehmer zeitweise einen bestimmten Geldbetrag überlässt. Der Darlehensnehmer verpflichtet sich zur Rückzahlung dieses Betrags sowie zur Zahlung vereinbarter Zinsen. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich in den §§ 488 ff. BGB. Der Vertrag enthält typischerweise Regelungen zu Laufzeit, Zinshöhe, Rückzahlungsmodalitäten und möglichen Sicherheiten. Darlehensverträge können unterschiedliche Formen annehmen, wie Ratenkredite, Immobilienfinanzierungen oder Dispositionskredite.
Beispiel: Im Fall handelte es sich um einen „easyCredit“-Darlehensvertrag, bei dem die Frau formal als Mitschuldnerin auftrat, obwohl der eigentliche Nutznießer des Kredits ihr damaliger Partner war.
Mithaftung
Mithaftung bezeichnet die rechtliche Verantwortung einer Person für die Schulden oder Verbindlichkeiten einer anderen Person. Im Kreditrecht erscheint sie häufig als Mitschuldnerschaft oder Bürgschaft. Bei einer Mitschuldnerschaft haften beide Personen als gleichberechtigte Hauptschuldner gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB), was bedeutet, dass der Gläubiger die volle Schuld von jedem Schuldner verlangen kann. Bei einer Bürgschaft haftet der Bürge erst, wenn der Hauptschuldner nicht zahlt (§ 765 BGB).
Beispiel: Die Bäckereifachverkäuferin hatte eine Mithaftung für den Kredit ihres damaligen Partners übernommen, wodurch die Bank die gesamte Summe von ihr fordern konnte, obwohl sie selbst keinen wirtschaftlichen Nutzen aus dem Kredit zog.
Nichtigkeit
Nichtigkeit bezeichnet im Rechtssinne die vollständige Unwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts von Anfang an (ex tunc). Ein nichtiger Vertrag entfaltet keine rechtlichen Wirkungen und berechtigt keine Partei, Erfüllung zu fordern. Die wichtigsten Gründe für Nichtigkeit finden sich in § 138 BGB (Sittenwidrigkeit) und § 134 BGB (Gesetzesverstoß). Ein für nichtig erklärter Vertrag wird rechtlich so behandelt, als ob er nie geschlossen worden wäre. Bereits erbrachte Leistungen müssen grundsätzlich zurückgewährt werden.
Beispiel: Im Fall des OLG Oldenburg führte die Feststellung der Sittenwidrigkeit zur Nichtigkeit des Darlehensvertrags, wodurch die Frau von ihrer Zahlungsverpflichtung vollständig befreit wurde.
Vorläufig vollstreckbar
Ein vorläufig vollstreckbares Urteil ermöglicht dem Gläubiger, seine Ansprüche bereits vor Rechtskraft des Urteils zwangsweise durchzusetzen, obwohl noch Rechtsmittel eingelegt werden könnten. Diese Eigenschaft findet ihre Grundlage in den §§ 708 ff. ZPO (Zivilprozessordnung). Die vorläufige Vollstreckbarkeit soll verhindern, dass Schuldner durch Einlegung von Rechtsmitteln die Durchsetzung berechtigter Ansprüche verzögern können. Der Schuldner kann die Vollstreckung jedoch abwenden, indem er eine Sicherheitsleistung erbringt.
Beispiel: Im vorliegenden Fall wurde das Urteil für vorläufig vollstreckbar erklärt, wobei die Bank die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages abwenden konnte.
Wichtige Rechtsgrundlagen
- § 138 Abs. 1 BGB (Sittenwidrigkeit): Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig. Sittenwidrigkeit liegt vor, wenn ein Geschäft nach seinem Gesamtcharakter dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden widerspricht, insbesondere wenn es auf der Ausbeutung einer Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen beruht. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte argumentiert, dass der Darlehensvertrag sittenwidrig ist, da sie finanziell krass überfordert war und ihre Unerfahrenheit von ihrem damaligen Freund und der Bank ausgenutzt wurde.
- § 488 Abs. 1 Satz 2 BGB (Darlehensvertrag, Rückzahlungsanspruch): Durch den Darlehensvertrag wird der Darlehensnehmer verpflichtet, den vereinbarten Zins zu zahlen und bei Fälligkeit das Darlehen zurückzuzahlen. Dies begründet den grundlegenden Anspruch der Bank auf Rückzahlung des Darlehens gegenüber dem Darlehensnehmer. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Bank, als Klägerin, stützt ihren Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens und Zinsen auf diesen Paragraphen, da die Beklagte den Darlehensvertrag mitunterzeichnet hat.
- § 119 Abs. 2 BGB (Anfechtung wegen Eigenschaftsirrtums): Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über solche Eigenschaften einer Person oder einer Sache im Irrtum war, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden, kann die Erklärung anfechten, wenn sie für den Entschluss des Erklärenden wesentlich war. Ein Irrtum über den Umfang der finanziellen Verpflichtung kann als Eigenschaftsirrtum relevant sein. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Die Beklagte ficht den Vertrag an, weil sie nach eigener Aussage über die tatsächliche Höhe der Darlehenssumme im Irrtum war und annahm, es handele sich lediglich um einen deutlich geringeren Betrag.
- § 242 BGB (Treu und Glauben): Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern. Dieser Grundsatz kann im Rahmen von Darlehensverträgen relevant werden, insbesondere bei der Ausübung von Rechten und Pflichten durch die Vertragsparteien. | Bedeutung im vorliegenden Fall: Obwohl nicht explizit von der Beklagten angeführt, könnte der Grundsatz von Treu und Glauben im Kontext der Sittenwidrigkeitsprüfung eine Rolle spielen, indem geprüft wird, ob die Bank ihre Position in einer Weise ausgenutzt hat, die gegen Treu und Glauben verstößt.
Das vorliegende Urteil
OLG Oldenburg – Az.: 8 U 172/22 – Urteil vom 29.06.2023
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