Urteile zum Nachbarrecht
Urteile Nachbarrecht
Beeinträchtigung Nachbargrundstück durch Betrieb Windkraftanlage
LG Münster – Az.: 16 O 176/18 – Urteil vom 18.12.2019 Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Tatbestand Der Kläger macht als Eigentümer der Grundstücke G1, G2 und G3, Grundbuch der Stadt J, […]
Videoüberwachung von öffentlichen Verkehrsflächen und Zugängen zu fremden Grundstücken
LG Frankenthal – Az.: 2 S 195/19 – Urteil vom 16.12.2020 1. Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 17.07.2019, Az. 4 C 3/17, wird zurückgewiesen. 2. Der Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. 3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 4.000 Euro vorläufig […]
Häufige Nutzung Grillkamin – Ansprüche Nachbarn wegen Beeinträchtigungen
AG Menden – Az.: 3 C 114/18 – Urteil vom 17.01.2020 Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits werden der klagenden Partei auferlegt. Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger hat das Gericht gestattet, die Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Zwangsvollstreckung […]
Notwegerecht – dauerhafte Benutzung Privatweg zur Erreichung Grundstück
OLG Koblenz – Az.: 1 U 960/18 – Urteil vom 05.03.2020 Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Koblenz – Einzelrichter – vom 03.07.2018, Az. 1 O 19/18, dahingehend abgeändert, dass dem Beklagten untersagt wird, die Grundstücke Gemarkung …[Z] Blatt 5394, Flur 15, Nr. 414/92, 191 und 205/1 zu […]
Abstandsflächenberechnung BauO = Geländeoberfläche nach Höhe an Grenze
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – Az.: 7 A 846/19 – Beschluss vom 20.08.2020 Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt. Gründe Der Zulassungsantrag hat keinen Erfolg. Das Zulassungsvorbringen führt nicht […]
Nachbarrecht NRW 2021
Jeder Mensch, der entweder eine Immobilie sein Eigen nennt oder sie zur Nutzung anmietet, hat irgendwo auch Nachbarn. Diese Nachbarn können, so sagt eine Weisheit, entweder zu den besten Freunden oder auch zu den schlimmsten Albträumen werden, da bekanntermaßen niemand in Frieden sein Leben genießen kann, wenn der böse Nachbar etwas dagegen hat. Gerade in […]
Hobby-Pferdehaltung mit Unterbringung von Hobby-Reitpferden – Nachbarrechte
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen – Az.: 7 A 4212/19 – Beschluss vom 15.12.2020 Der Antrag wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt. Gründe Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat die – auf […]
Erdrückende Wirkung eines Anbaus an ein Doppelhaus und Rücksichtnahmegebot
Oberverwaltungsgericht Sachsen – Az.: 1 B 231/10 – Beschluss vom 22.12.2010 Die Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 8. Juli 2010 – 7 L 313/10 – wird zurückgewiesen. Die Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert wird auf 3.750, 00 € festgesetzt. Gründe Die zulässige Beschwerde, über die der Senat […]
Ansprüche Grundstücksnachbar bei Abbruch eines Gebäudes innerhalb geschlossener Bebauung
Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt – Az.: 2 U 79/10 – Urteil vom 23.12.2010 Die Berufung der Klägerin gegen das am 19. Juli 2010 verkündete Urteil des Einzelrichters der 5. Zivilkammer des Landgerichts Halle wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Zwangsvollstreckung durch die Beklagten […]
Wissenswertes zum Nachbarrecht
Marcel Achard:
Es kann der Beste nicht in Frieden leben, wenn es dem “bösen” Nachbarn nicht gefällt.
Dieser alte Spruch trifft häufig den Nagel auf den Kopf!
Was machen Sie, wenn Ihr Nachbar auf einmal exotische Tiere hält, die Ihnen den Schlaf rauben?
Was können Sie tun, wenn das Laub der Bäume des Nachbarn ständig auf ihr Grundstück fällt?
Dürfen Sie Früchte, die von Bäumen des Nachbargrundstücks auf ihr Grundstück fallen, behalten?
Muss der Nachbar so genannten Überhang beseitigen?
Welche Grenzabstände muss mein Nachbar einhalten?
Wie kann ich mich dagegen wehren, dass mein Nachbar Grenzabstände nicht einhält?
Zu diesen und vielen weiteren Fragen finden Sie in der Rubrik Nachbarrecht Antworten.
Wir stellen Ihnen hier einige interessante Urteile und Beiträge zur Verfügung, damit Sie informiert sind. Auch “Nicht-Juristen” finden hier entweder amüsante oder weiterbildende Geschichten und Inhalte.
Denn:
Die Nachbarn sind die Prüfungsaufgaben die uns das Leben stellt.
Wir können Ihnen Feuchtigkeitsmessgeräte und Lärmmessgeräte für Eigenmessungen zur Verfügung stellen.
Die Befugnisse des Eigentümers
Das Nachbarrecht setzt sich aus all jenen Normen zusammen, die sich mit dem nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis beschäftigen. Nach deutschem Recht hat generell jeder Eigentümer das Recht, mit seinem Eigentum nach Belieben zu verfahren und Dritte von jedweder Einwirkung auf die Sache auszuschließen. Im Grundstücksrecht lässt sich dieser Grundsatz jedoch nicht schrankenlos aufrechterhalten. Aufgrund der benachbarten Lage von Grundstücken und den daraus resultierenden unvermeidlichen Beeinträchtigungen muss das Nachbarrecht oftmals die jeweiligen Eigentumsrechte von Eigentümern oder Bewohnern beschränken. Diese Begrenzungen werden durch Befugnisse durch das Landesnachbarrecht sowie der Grundsätze des nachbarrechtlichen Gemeinschaftsverhältnisses legitimiert.
Das private Baurecht
Das nachbarschaftliche Gemeinschaftsverhältnis sorgt also dafür, dass die jeweiligen Eigentümer in ihrem Recht, mit ihrem Eigentum nach Belieben zu verfahren, durch nachbarrechtliche Regelungen eingeschränkt werden dürfen. Da es sich um eine Eigentumsbeschränkung handelt, finden sich die Regelungen des privaten Nachbarrechts vorwiegend im Sachenrecht.
Ein Beispiel für eine Norm des privaten Nachbarrechts stellt etwa § 906 BGB dar. Darin ist geregelt, dass der Grundstückseigentümer die Zuführung von sogenannten “unwägbaren Stoffen” unter bestimmten Voraussetzungen zu dulden hat. Diese Voraussetzungen liegen vor, wenn der Eigentümer nicht oder nur unwesentlich in der Nutzung seines Grundstücks beeinträchtigt wird. Bei den unwägbaren Stoffen handelt es sich beispielsweise um Gerüche, Rauch oder Geräusche. Sofern die gesetzlichen Grenz- und Richtwerte des Bundesimmissionsschutzgesetzes nicht überschritten werden, muss der Eigentümer mithin die Beeinträchtigungen in Kauf nehmen.
Abwehr- und Ausgleichsansprüche
Jedoch muss der Eigentümer auch im nachbarschaftlichen Gemeinschaftsverhältnis jedwede Beeinträchtigung hinnehmen. So steht dem Betroffenen im Falle einer wesentlichen Beeinträchtigung ein Abwehranspruch zu. Zentrale Anspruchsgrundlagen für diese Abwehr sind § 1004 BGB und § 906 BGB. Allerdings sind auch wesentliche Beeinträchtigungen zu dulden, wenn sie auf einer ortsüblichen Nutzung des Grundstücks beruhen. Sind die Beeinträchtigungen weiterhin nicht durch wirtschaftlich zumutbare Maßnahmen zu verhindern, besteht eine Duldungspflicht. In diesem Fall hat der beeinträchtigte Nachbar einen Anspruch auf Zahlung in Geld. Dabei handelt es sich allerdings nicht um einen Schadensersatz- sondern um einen Aufopferungsanspruch. Dies bedeutet, dass der Ausgleichsanspruch nicht auf die volle Erstattung aller Nachteile gerichtet ist.
Das öffentliche Nachbarrecht
Von dem bisher beschriebenen privaten Nachbarrecht muss das öffentliche Nachbarrecht unterschieden werden. Im öffentlichen Nachbarrecht ergeben sich subjektive Rechte des einzelnen aus verschiedenen Vorschriften des öffentlichen Rechts. Insbesondere das Bauordnungsrecht enthält zahlreiche nachbarrechtliche Regelungen. Im Bauordnungsrecht sind beispielsweise viele nachbarschützende Bestimmungen enthalten, die direkt den Interessen des Nachbarn dienen. So ist der Grenzabstand von Gebäuden unter anderem einzuhalten, damit das Nachbargrundstück genügend Lichteinfall, Belüftung und Ruhe erhält. Darüber hinaus ergeben sich auch aus den §§ 31 bis 35 Baugesetzbuch (BauGB), aus den Abstandsflächenvorschriften der Landesbauordnungen oder dem allgemeinen Gebot der Rücksichtnahme subjektive Rechte des einzelnen.
Die Landesnachbarrechtsgesetze
Wichtige Teile des öffentlichen Nachbarrechts sind zudem in den Nachbarrechtsgesetzen der einzelnen Bundesländer zu finden. Die meisten Landesnachbarrechtsgesetze enthalten zu Themen wie
- Grenzwand
- Lüftungsschacht
- Schornstein
- Duldung von Leitungen
- Fenster- und Lichtrecht
- Grenzabstände für Pflanzen
- Einfriedungen
Gerade Streitigkeiten auf nachbarschaftlicher Ebene bedürfen eines besonderen Einfühlungsvermögens und Fingerspitzengefühls. Für die Betroffenen stellt es sich oftmals als ein großes Problem dar, dass sie sich aufgrund der benachbarten Lage nicht aus dem Weg gehen können. Allein diese Tatsache führt dazu, dass sich die Streitigkeiten zwischen Grundstücksnachbarn zu dauerhaften Konflikten entwickeln. Um das nachbarschaftliche Miteinander nicht nachhaltig zu belasten und um eine einvernehmliche Lösung aus dem Konflikt zu finden kann es deshalb ratsam sein, einen erfahrenen und spezialisierten Rechtsanwalt einzuschalten.