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Urteile aus dem Strafrecht

Urteile und Artikel aus dem Strafrecht


Hier finden Sie interessante Urteile und Artikel aus dem Bereich des Strafrechts.

Wissenswertes zum Strafrecht

Sie denken vielleicht: Strafrecht? Das betrifft mich nicht. Leider trifft diese Einschätzung nicht immer zu.

Auch der an sich unbescholtene Bürger gerät schnell in das Visier der Ermittlungspersonen. Ein strafrechtliches Haupt- oder Ermittlungsverfahren wird teilweise viel schneller eingeleitet, als man sich dies vorstellen kann.

Beispielsweise wird nach einem Verkehrsunfall mit Personenschaden häufig ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Tötung eingeleitet.

Strafrecht
Foto: yanc/Bigstock

Auch im Alltag kann es schnell zu strafrechtlich relevanten Verhaltensweisen kommen. Paradebeispiel hierfür ist die Beleidigung. Angenommen jemand hat mal wieder Streit mit seinem ungeliebten Nachbarn. Im Laufe der Diskussion rutscht dieser Person ein Wort über die Lippen, das sie sonst vielleicht nicht sagen würde. Durch den Streit motiviert beschließt der Nachbar Strafantrag wegen Beleidigung zu stellen. Zwar besteht in dieser Konstellation die häufig berechtigte Hoffnung das Strafverfahren werde früher oder später eingestellt, eingeleitet wird das Ermittlungsverfahren jedoch trotzdem.

Neben diesen „kleineren“ Delikten widmen wir uns auf dieser Seite auch spektakuläreren Urteilen mit teilweise sehr interessanten und lesenswerten Sachverhalten.

Mehr zum Verkehrsstrafrecht/Verkehrsrecht

Der Begriff „Strafrecht“

Strafrecht ist der Inbegriff aller Rechtsnormen, die gewisse Verhaltensweisen unter Strafe stellen. Das auch als Kriminalrecht bezeichnete Rechtsgebiet umfasst demnach diejenigen Rechtsnormen, die ein bestimmtes Verhalten, welches von Gesetzes wegen nicht erlaubt ist, durch Rechtsfolgen sanktionieren. Obwohl das Strafrecht streng dogmatisch betrachtet dem Öffentlichen Recht zuzuordnen ist, gilt es im deutschen Rechtssystem als eines der drei großen Rechtsgebiete. Dies ist vor allem seiner besonderen Eigenständigkeit und seiner herausragenden Bedeutung geschuldet. Ziel des Strafrechts ist der Schutz von wichtigen Rechtsgütern und grundlegenden Werten des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft. Zu diesen Schutzgütern zählen beispielsweise das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum von Personen.

Der Schutz von Rechtsgütern

Rechts- bzw. Schutzgüter sind also rechtlich geschützte Interessen einzelner Bürger, ganzer Rechtspersonen und der Gesellschaft als solcher. Die Schutzgüter des Strafrechts werden in Individualrechtsgüter und in Universalrechtsgüter unterschieden. Während Individualrechtsgüter einer Person zugeordnet werden können, sind Universalrechtsgüter dem Staat zuzuordnen. Beispiele für Individualrechtsgüter sind zum Beispiel die Menschenwürde, die körperliche Unversehrtheit oder die sexuelle Selbstbestimmung. Bei den Universalrechtsgütern handelt es sich in etwa um den Schutz der Grundwerte des gesellschaftlichen Zusammenlebens oder die Integrität des Staates. Um Verletzungen solcher Schutzgüter zu erkennen legt das Strafrecht Merkmale fest, mit denen verbrecherisches Handeln identifiziert werden kann. Im Falle eines Verstoßes bestimmt die Rechtsfolge der entsprechenden Strafnorm, welche Bestrafung oder Maßregelung in Betracht kommt.

Das materielle Strafrecht

Im deutschen Recht wird zwischen dem materiellen Strafrecht, das die einzelnen Tatbestände und deren Rechtsfolgen behandelt und dem formellen Strafrecht, dessen Kern vorwiegend in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt ist, unterschieden. Das materielle Strafrecht enthält jene Vorschriften, die beschreiben, welcher Verstoß wie bestraft wird. Zentrale Vorschrift des materiellen Strafrechts ist das Strafgesetzbuch (StGB). Daneben gibt es eine Vielzahl von Nebenstrafgesetzen, die eigene Straftatbestände enthalten und somit zum materiellen Recht zu zählen sind. Zu den wichtigsten Nebenstrafgesetzen zählen unter anderem

  • das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • das Waffengesetz (WaffG)
  • das Versammlungsgesetz (VersG)
  • das Arzneimittelgesetz (AMG)

Darüber hinaus finden sich auch in vielen öffentlich-rechtlichen Gesetzes wie der Gewerbeordnung (GewO) oder der Abgabenordnung (AO) die ein oder andere Strafvorschrift.

Das StGB

Im StGB als zentraler Normierung des materiellen Strafrechts ist ein Großteil der Strafvorschriften zusammengefasst. Die Strafvorschriften beinhalten sowohl die Voraussetzungen als auch die Rechtsfolgen strafbaren Handelns. Das StGB ist logisch aufgebaut und beginnt mit dem Allgemeinen Teil (§§ 1- 79b), der sich Verbrechen, Rechtsfolgen und allgemeinen Vorschriften widmet. Der Allgemeine Teil des StGB enthält demnach Regeln, die grundsätzlich für sämtliche Delikte gelten. So sind zum Beispiel die Rechtfertigungsgründe, der Versuch und die Verjährung mittels Klammertechnik strukturiert. Zudem findet sich im Allgemeinen Teil auch das bekannte Strafrechtsprinzip „keine Strafe ohne Gesetz“ wider. Konkret bedeutet diese Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips, dass eine Person, die Strafbarkeitslücken gefunden und ausgenutzt hat, nicht bestraft werden kann. Generell wird das gesamte materielle Strafrecht von diesem Grundsatz geprägt. Daraus resultierende Grundsätze sind

  • das Bestimmtheitsgebot
  • das Rückwirkungsgebot
  • das Analogieverbot
  • Verbot von Gewohnheitsrecht

Der Besondere Teil des StGB

Der Besondere Teil des StGB (§§ 80 – 358) normiert anhand abstrakter Merkmale und Beschreibungen die strafrechtlich relevanten Handlungen. Diese als Tatbestand bezeichneten Merkmalsbeschreibungen lassen sich in die von ihnen geschützten Rechtsgüter unterteilen. Auf diese Weise erhält der Besondere Teil des StGB seine grundlegende Systematisierung; die einzelnen Straftatbestände werden in Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte und in Straftaten gegen Vermögenswerte gegliedert. Danach kann nochmals eine feingliedrigere Unterteilung vorgenommen werden. So werden zum Beispiel einzelne Abschnitte im Schutzbereich der Straftaten gegen Persönlichkeits- und Gemeinschaftswerte mit „Straftaten gegen das Leben“ oder „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ betitelt. Zu den relevantesten Straftatbeständen des Besonderen Teils gehören

  • Tötungsdelikte
  • Körperverletzungstatbestände
  • Nötigung
  • Sachbeschädigungsdelikte
  • Diebstahl
  • Betrug
  • Erpressung

Das Strafverfahrensrecht

Das Strafverfahrensrecht oder auch formelles Strafrecht ist eine elementare Säule des deutschen Rechtstaats. Grundlage des formellen Strafrechts ist die StPO mit ihren mehr als 400 Paragrafen. Der darin beschriebene Strafprozess läuft nach bestimmten Prozessmaximen ab. Hierbei handelt es sich um den Anklagegrundsatz, das Offizialprinzip, das Legalitätsprinzip und um den Ermittlungsgrundsatz. Diese Grundsätze gewährleisten eine ordentliche und gerechte strafrechtliche Verfolgung, die für einen funktionierenden Rechtstaat unentbehrlich ist. Das Strafverfahren gliedert sich in ein Erkenntnis- und ein Vollstreckungsverfahren, wobei insgesamt vier Phasen durchlaufen werden. Während das Ermittlungsverfahren, das Zwischen- und das Hauptverfahren zum Erkenntnisverfahren gehören, wird das Vollstreckungsverfahren nicht mehr weiter unterteilt. Das Hauptverfahren stellt dabei den Strafprozess im engeren Sinne dar. Kernstück des Hauptverfahrens ist die Hauptverhandlung. Dort wird am Ende des Erkenntnisverfahrens eine mündliche Verhandlung durchgeführt, die mit der Verkündung eines Urteils oder der Einstellung des Verfahrens endet.

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